Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die Verlängerung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

HSU

7. Januar 2021

In seiner heutigen Videobotschaft spricht Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über die Fortsetzung der aktuell geltenden Maßnahmen bis zum Ende des Frühjahrstrimesters, die Aufhebung der Präsenzpflicht für die Studierenden und die Fortsetzung der digitalen Lehre sowie die Planungen für die bevorstehenden Prüfungsdurchgänge.

Die Videobotschaft des Präsidenten vom 7. Januar 2021 im Volltext

Liebe Universitätsmitglieder,
liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

Ihnen allen wünsche ich ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2021.

Das Wichtigste zuerst: Wir haben derzeit drei Universitätsmitglieder, die an COVID-19 erkrankt sind. Bis gestern war es lediglich eine erkrankte Person, seit heute Morgen wissen wir von zwei weiteren, die auf der gleichen Wohnebene leben.
Außerdem einen begründeten Verdachtsfall und einen weiteren in der differentialdiagnostischen Abklärung. 

56 haben die Krankheit zumindest offiziell überstanden. Allen, die betroffen sind oder waren, wünsche ich schnelle und vollständige Genesung.

21 Universitätsmitglieder befinden sich in häuslicher Isolation, vier davon auf dem Campus.

Statistisch gesehen hätten wir bis zum 4. Januar im Mittel vier bis fünf Neuansteckungen pro Woche verzeichnen müssen. Wenn es Sie interessiert, welche Berechnungen dieser Zahl zugrunde liegen, schreiben Sie gern an unsere Pressestelle, dort wird man Ihnen meine Überlegungen als Hintergrundinformation übersenden.

Kritiker haben befürchtet, dass wir durch die Zusammenziehung von Studierenden für die Präsenzprüfungen vor Weihnachten einen erneuten Ausbruch der Pandemie an der Universität herbeiführen könnten. Dies scheint, wie Sie gerade gehört haben, nicht der Fall gewesen zu sein.

Dafür gibt es nach meiner Bewertung zwei Gründe:

Der erste Grund sind Sie – ist Ihr diszipliniertes und umsichtiges Verhalten in Bezug auf die Einhaltung persönlicher und kollektiver Schutzmaßnahmen. Dafür möchte ich Ihnen, Mitarbeitenden wie Studierenden – meine ausdrückliche Hochachtung aussprechen und mich im Namen aller Universitätsbürgerinnen und -bürger bei Ihnen bedanken.

Ich weiß, dass es unter Ihnen Menschen gibt, die die Weihnachtstage in den Studierendenunterkünften verbracht haben, um ihre Familien nicht zu gefährden, weil sie befürchtet hatten, sich selber im Zuge der Teilnahme an einer Klausur möglicherweise angesteckt haben zu können. Dass dann noch über die Feiertage in einigen Bereichen der Universität die Heizung ausgefallen ist, ist misslich. Wir arbeiten daran, mit dem Betreiber eine Lösung zu finden, wie dieser solche technischen Störungen zukünftig schneller wird beheben können. 

Also nochmals: Danke für Ihre Disziplin. 

Der zweite Grund für das Ausbleiben einer Infektionswelle an der Universität ist sicherlich unser Hygienekonzept. Dies hat spätestens jetzt bewiesen, dass es funktioniert. Allen, die daran ihren Anteil hatten, danke ich erneut, und ich bitte jedes Universitätsmitglied, nun nicht nachlässig zu werden.

Die erschreckend hohen Zahlen mahnen weiter zur Vorsicht: Im Monat Dezember gab in unserem Land 16.823 COVID-19-Todesfälle zu beklagen. Also in nur einem Monat mehr, als in den neun vorangegangenen Monaten zusammen (von März bis November 2020 waren es kumuliert 16.248 Todesfälle). Und der 7-Tage-Inzidenzwert liegt bundesweit heute bei 122.

Dass wir unter dem Eindruck der hohen Zahlen und vor dem Hintergrund neuerlicher Kontaktbeschränkungen durch die Ministerpräsidentenkonferenz nicht zum Präsenzbetrieb übergehen, versteht sich wohl von selbst. Wir werden also die Weisung Nummer 6 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an der Universität vom 30.10.2020 bis auf weiteres aufrechterhalten. Sofern dem keine Auflagen von höherer Stelle oder grundlegende Änderungen der Lage entgegenstehen, plane ich, an diesen Regelungen bis zum 28. März 2021 festzuhalten. Die Universitätsverwaltung stimmt die erforderlichen Maßnahmen – insbesondere was die Arbeitszeitregelung angeht – mit den Gremien ab und informiert die Hochschulöffentlichkeit separat.

Vorgesetzte legen für die Beschäftigten in ihrem Bereich aufgrund der Erfordernisse des Dienstbetriebes fest, in welchem Umfang Arbeitsleistung in Präsenz erbracht wird. Dabei ist die Präsenz –soweit dienstlich vertretbar – weitestgehend zu reduzieren. Für die Studierenden bleibt die Präsenzpflicht aufgehoben.

Im Wintertrimester 2021 erfolgt die Lehre ausschließlich digital. Für Labore und Übungen sind in sehr engem Umfang Ausnahmen möglich.

Prüfungen werden regulär angeboten. Es kommt mir darauf an, dass eine Verschiebung von Prüfungen mit der Gefahr einer „Verzahnung“ mit hoher Priorität vermieden wird. Dazu werden zunächst alle Möglichkeiten kontaktloser Prüfungsformen ausgeschöpft.

Für unvermeidliche Klausuren sollten zwei Prüfungszeiträume geplant werden: 

Für die Wiederholungsklausuren aus dem Herbsttrimester 2020 schwebt uns die Mitte des Februars als Orientierungspunkt vor. Für die Erstklausuren des Wintertrimesters denken wir an die letzten Wochen des März 2021. Die zuständigen Fakultäten und Prüfungsausschüsse bitte ich darum, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die empfohlenen Prüfungszeiträume einzuplanen. Nur die zuständigen Gremien können berücksichtigen, dass die Prüfungsordnungen teilweise unterschiedliche Regelungen über Prüfungswiederholungen enthalten. 

Die unvermeidlichen Klausuren werden im Rahmen der Eigenvollzugskompetenz des Bundes (§ 54 a Infektionsschutzgesetz) und unter Beachtung des Hygienekonzepts als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Die Lagezelle wird darauf achten, dass wir die Zahl der Personen auf den Wohnebenen und die Pendelbewegungen vom und zum Campus möglichst reduzieren. Nähere Regelungen folgen.

Ich wiederhole mich: Ziel muss es sein, die Wiederholungsprüfungen von den Erstklausuren zu trennen und Verzahnung zu vermeiden. Das ist aus meiner Sicht eine der wesentlichen Lehren, die wir aus dem Krisenjahr 2020 gezogen haben. Und ja: auch für die Zeit „nach Corona“.

Das Frühjahrstrimester 2021 beginnt planmäßig am 6. April 2021. Zu diesem Zeitpunkt nimmt die Universität auch wieder den Lehrbetrieb auf. Absicht ist es, ab diesem Zeitpunkt wieder Präsenz auf dem Campus und Präsenzlehre zu ermöglichen, soweit dies die Entwicklung der Lage zulässt.

Der Zeitraum vom 27. März bis zum 5. April 2021 – das schließt die Osterfeiertage ein – ist als Erholungsphase für Lehrende und Studierende gedacht.

Ich hätte mir gewünscht, mit positiveren Nachrichten in das neue Jahr starten zu können. Ich bitte Sie trotzdem: Bleiben Sie optimistisch. Gemeinsam werden wir diese Krise irgendwann hinter uns bringen. 

Bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank

Ihr
Klaus Beckmann