„Breaking News“ (Stand: 07.03.24):

Das Konzert war ein voller Erfolg! Zahlreiche Gäste ließen sich in stimmungsvoller Atmosphäre von Andrea Benecke auf eine musikalische Reise mitnehmen und natürlich wurde die Künstlerin nicht ohne ein paar Zugaben „entlassen“. Auch dem Blüthner-Flügel merkte man die Freude darüber an, dass er wieder zum Leben erweckt wurde. Nach dem Konzert wurde von der Möglichkeit eines interessierten Austausches und „Klönschnacks“ Gebrauch gemacht. Vielen Dank an alle Beteiligten aus der Küche und im Service für die wieder einmal tolle Unterstützung!

Die Wochenkarte für die 11. & 12. KW 2024

Frühlingssalat
mit marinierter Putenbrust dazu Zitronendressing und Baguette
g,j,a
9,00 €

Schweinefilet-Geschnetzeltes „Züricher-Art“
mit Butterspätzle
a,g
9,50 €

Lasagne Bolongnese
mit Hackfleischsauce und Mozzarella
a,g,i,j
10,00 €


Wir wünschen Ihnen einen guten Appetit!


Sehr geehrte Universitätsangehörige,
sehr geehrte Angehörige der Dienststellen auf dem Campus,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ab dem 09.01.2023 folgende allgemeine Öffnungszeiten der Gemeinsamen Heimgesellschaft (GHG) gelten:

Montag – Donnerstag: 11:00 – 20:00 Uhr; warme Küche von 12:00 – 17:00 Uhr.

Angemeldete Veranstaltungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sind davon selbstverständlich nicht betroffen.
Die Nutzung der Räume der GHG ist grundsätzlich Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr möglich (nur Getränkeausgabe).

Veranstaltungen mit rein privatem Charakter (z.B. Hochzeitsfeiern, Vereinstreffen etc.) an Wochenenden können nach wie vor nicht im Offizierheim durchgeführt werden.

Wir bitten darum, bereits angemeldete Veranstaltungen und/oder reservierte Räumlichkeiten bei Ausfall mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung abzusagen, da ansonsten bereits angefallene Kosten in Rechnung gestellt werden müssen. Bitte senden Sie die Abmeldung an die E-Mail Adresse: [email protected]

Vielen Dank!


Das Logo der Gemeinsamen Heimgesellschaft stellt sich vor!

Logo mit Schrift

Zur Heraldik:

Tinktur und Farbauswahl:

Rot und weiß stehen für die Farben Hamburgs und der Hanse. Da die Heraldik vorsieht, dass neben den Farben auch zwingend silber oder gold vorzusehen sind, sind die Insignien gold gefärbt.

Im Logo spiegeln sich darüber hinaus Deutschlands Farben schwarz/rot/gold wieder.

Symbolik im Wappenschild:

Die gekreuzten Symbole Schwert (Streitkräfte), Feder (Akademie) und Löffel (Verpflegung) stehen dafür, dass es sowohl für die körperliche als auch die geistige Anstrengung Nahrung bedarf, um leistungsfähig zu sein.

Helm und Helmzier sollen symbolisieren, dass auch der wehrhafte Verteidiger immer seinen Geist, Intellekt, Bildung und Ausbildung nutzen soll, um erfolgreich zu sein. Darüber hinaus soll es die Verbundenheit von Militär und Akademie an dieser Universität darstellen.

Bei dem Logo handelt es sich nicht um ein neues Wappen der „Offizierheimgesellschaft der Universität der Bundeswehr Hamburg e.V.“, da dies der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf. Dieses hier vorgestellte Logo dient lediglich als eigenes Darstellungssymbol für den Wirtschaftsbetrieb „Gemeinsame Heimgesellschaft“.


Aktion Pfötchen

Die Gemeinsame Heimgesellschaft unterstützt die „Aktion Pfötchen“.

Helfen sie einfach mit, indem Sie Kronkorken sammeln!

Der Erlös kommt Kameradinnen und Kameraden mit PTBS zugute.

Näheres zu der Aktion unter: www.kronkorken-fuer-therapiehunde.de

Vielen Dank!


Liebe Gäste,

wir freuen uns, dass nun die bisher einschränkenden Auflagen hinsichtlich des Speiseangebotes weggefallen sind. Wir setzen in Zukunft auf ein frisches, saisonales Wochenangebot.

Auf Grund der geringen Bestellmengen (MHD!) können einzelne Artikel (z.B. Salat) kurzfristig ausverkauft sein.

Bei telefonischer Bestellung bitten wir darum, dass die Lebensmittel (Heißausgabe) zügig abgeholt werden, damit die vorgeschriebene Mindesttemperatur bei der Ausgabe gehalten werden kann. Ohne telefonische Vorbestellung beträgt die Wartezeit (je nach Umfang) etwa 10 Minuten.

Es gilt die aktuell ausliegende Karte!


Galerie der Entwicklung von 2017 – heute!

In der „Pipeline“ sind noch:

  • Neuer Teppich im Foyer und Treppenaufgang

  • Neuer Bodenbelag im Treppenaufgang zur Küche

  • Neuer Bodenbelag Treppenaufgang 1. OG

  • Neuer Bodenbelag im 1. OG

  • Kronleuchter im Foyer und in den Speiseräumen

  • Vorhänge in allen Räumen

  • Neumöblierung des Frühstückszimmers und Umgestaltung als „VIP-Raum“

  • Neuanstrich des Helmut-Schmidt-Zimmers

  • Großleinwand im Saal

  • Beschallungsanlage im Saal

  • Neue Plane für das Großzelt im Garten

  • Barrierefreier Zugang (nicht vor Juli 2023/Oktober 2023/Frühjahr 2024 …)

  • Neue „Individualmöbel“

  • Umgestaltung Barraum/Kaminzimmer (nicht vor Herbst 2022/Frühjahr 2023/Sommer 2023/Sommer 2024 …)

  • Einheitliche Arbeitsbekleidung für die Servicekräfte

  • Ergänzung bzw. Neubeschaffung von Küchengerät und Bedarfsgegenständen gemäß der Raumausstattungssätze (teilweise schon geliefert)


Hinweise:

  • Wir weisen darauf hin, dass bei dienstlichen Veranstaltungen ZWINGEND VORHER sichergestellt sein muss, dass Haushaltsmittel für die Bewirtung zur Verfügung stehen. Restanten werden von uns informiert und nach zweifacher Aufforderung bis zur Rechnungsbegleichung nicht mehr durch die GHG hinsichtlich eines Caterings für Veranstaltungen unterstützt! Darüber hinaus behalten wir uns vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.

Allgemeine Hinweise

Der Bewirtschaftungsvertrag mit dem Verpflegungsamt der Bundeswehr gestattet  AUSSCHLIESSLICH der GHG, innerhalb der Liegenschaften der Universität (Douaumont-Bereich und Hanseatenbereich) Waren des täglichen Bedarfs zu verkaufen. Für alle anderen Liegenschaften (z. B. Wöschenhof oder Glinde) liegt keine Konzession vor. Eine Belieferung ist nicht möglich (kein „Außer-Haus-Verkauf“).

Die Fa. „Backparadies Hornung“ mit der Cafeteria am Roten Platz und die Automatenaufsteller „Geile Warenautomaten“ und „GAST-Automaten“ sind Vertragspartner der GHG.

Zu Ihrem Schutz weise ich darauf hin, dass die Vorschrift A-2100/19 „Handel und Gewerbeausübung“ gültig ist. Demnach ist das Einbringen von Waren (hier Lebensmittel) außer zum Zwecke des Eigenbedarfs oder aus besonderen Anlässen (z.B. Geburtstag, Beförderung) grundsätzlich verboten! Dies gilt auch für Unternehmensfahrzeuge (Lieferdienste) innerhalb der Öffnungszeiten der GHG.


Mitgliederinfo

Das Amt des 1. Vorsitzenden der OHG der UniBwH e.V. und des Geschäftsführers der GHG wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch von Herrn Stabsfeldwebel Lubbe wahrgenommen. Ein Termin für die Mitgliederversammlung ist noch nicht festgelegt.

 


Die OHG stellt sich vor

xDie Offizierheimgesellschaft an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw H) freut sich, Sie auf den Internetseiten des Casinos begrüßen zu dürfen. Diese Einrichtung wurde vor allem für die studierenden Offiziere und Offizieranwärter, die in der Douaumont- oder der Hanseaten-Kaserne wohnen, geschaffen. Unser Service steht aber auch jedem anderen Angehörigen der HSU/UniBw H, den Angehörigen der anderen Dienststellen in den Liegenschaften und natürlich unseren Reservisten zur Verfügung. In diesem Sinne verstehen wir uns als „Gemeinsame Heimgesellschaft“.

Ihnen stehen neben dem Barbereich und dem Kaminzimmer auch die Veranda, der Traditionsraum, das Hanseatenzimmer und das Frühstückszimmer zur Verfügung. Natürlich können Sie bei größerem Platzbedarf auch den Saal (ca. 150 Sitzplätze bei „Kinobestuhlung“) nutzen. Vorherige Reservierung erleichtert uns die Organisation.

Gerne unterstützen wir Ihre Veranstaltungen auch im Douaumont- oder Hanseatenbereich. Die Ausgabe von Material erfolgt jedoch nur in Verbindung mit einer Warenbestellung.

Erlauben Sie uns noch einen Hinweis in eigener Sache. Das Casino ist kein professionell geführtes Speiselokal oder Hotel, sondern ein eingetragener Verein mit einem Wirtschaftsbetrieb, der durch den 1. Vorsitzenden bzw. den Geschäftsführer (Personalunion) geführt wird. Das eingesetzte Personal wird vom Veranstaltungsmanagement (Zentrale Verwaltung Dez I 4) der HSU/UniBw H gestellt.

Fachaufsichtsführende Dienststelle ist das Verpflegungsamt der Bundeswehr und die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord (ÖRA). Aufsichtsführender der Gemeinsamen Heimgesellschaft (nicht Dienstaufsicht!) in Angelegenheiten der Betreuungseinrichtung -nicht des e.V.- ist der Kasernenkommandant.

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie das Casino und damit letztendlich auch das Betreuungsangebot der HSU/UniBw H. Unser Mitgliedsbeitrag ist ein besoldungsunabhängiger einheitlicher Beitrag. Als Wirtschaftsbetrieb führt die Gemeinsame Heimgesellschaft, ebenso wie ihre Vertragspartner „Backparadies Hornung“, „Geile Warenautomaten“ und „GAST-Automaten“, den vorgeschriebenen Anteil am Umsatz an den örtlichen Betreuungsausschuss ab. Diese Mittel stehen ALLEN zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen zu, die auf die Betreuungseinrichtung angewiesen sind.

Wir begrüßen Sie gerne als neues Mitglied. Die Anträge hierfür erhalten Sie bei unseren Servicekräften bzw. zum Download als pdf-file. Für Anregungen, aber auch Kritik sind wir jederzeit dankbar. Scheuen Sie sich bitte nicht, mit Ihren Wünschen an den Vorstand heranzutreten.

Der  Vorstand


Kasino

Das italienische Wort „Casino“ ist eine Verkleinerungsform von „casa“ (=Haus), bedeutet also „Häuschen, Landhaus“. In Italien wurden so kleine Häuser genannt, die die Adligen außer ihren oft abgelegenen Palästen im Mittelpunkt der Städte besaßen und die den geselligen Veranstaltungen gewidmet waren. Später mieteten zuweilen mehrere weniger bemittelte Familien gemeinschaftlich ein solches Haus. Dadurch entstanden die geschlossenen Gesellschaften der Kasinovereine. Bei uns bürgerte sich das Wort von Süddeutschland aus ein. Im Sprachgebrauch der Bundeswehr werden die „Kasinos“ als Heime bezeichnet: Offizierheim, Unteroffizierheim, Mannschaftsheim und Soldatenheim. In der Marine werden die Kasinos seit dem vorigen Jahrhundert als „Messen“ bezeichnet.

Aus: Wort und Brauch in Heer und Flotte, Seite 41; Transfeldt, 9. überarbeitete und erweiterte Auflage – Stuttgart: Spemann, 1986

Verhaltensregeln

Das Offiziercasino galt von jeher als Ort „zur Erreichung eines rühmlichen Gemeingeistes“ (F.W. III, 1814), deshalb wollen wir hier auch ein gepflegtes Miteinander gestalten. Im Offiziercasino sind wir „auf Augenhöhe“, deshalb entfällt die militärische Grußpflicht. Unbenommen davon erwarten wir Höflichkeit und einen kurzen Gruß beim Betreten der Räumlichkeiten.

In den Räumlichkeiten des Offizierheimes ist der Aufenthalt nur mit angemessener Bekleidung gestattet. Nicht erwünscht sind dreckige Kleidungsstücke, sowie Sport- bzw. Strandbekleidung (z.B. keine kurzen Hosen, ärmellose T-Shirts, Flip-Flops).

Um Störungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Handy in den Räumlichkeiten der OHG lautlos zu stellen. Ebenso bitten wir Sie, in den Speiseräumen nicht mit Laptops zu arbeiten.

In den Räumlichkeiten der OHG herrscht Rauchverbot. Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.

Wir bitten alle Mitglieder, mit ihrem Mitgliedsausweis (neu), bar oder mit EC- bzw. Kreditkarte vor Verlassen der OHG zu bezahlen. Nichtmitglieder können bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Der Vorstand

Nutzerkreis

Die OHG ist eine Betreuungseinrichtung der Bundeswehr. Damit ist sie an Vorschriften, Weisungen, Verfügungen etc. der Bundeswehr gebunden. Hinsichtlich des Personenkreises, der die Räumlichkeiten und das Angebot der OHG nutzen dürfen, ist die Zentralvorschrift A1-1920/0-6001 „Management der bewirtschafteten Betreuung in der Bundeswehr“ (Stand Februar 2018) maßgeblich:

4.3 Nutzerkreis

4007. Betreuungseinrichtungen unterliegen nicht dem Gaststättengesetz (§25 Abs. 1 GastG). Sie bedürfen keiner Schankerlaubnis und Konzession und unterliegen nicht der Polizeistunde (Sperrzeit). Daraus folgt, dass sie nicht jedermann zugänglich und nur einem bestimmten – im Bezug zur Bundeswehr stehenden Personenkreis – zur Verfügung stehen dürfen.

4008. Nutzungsberechtigt sind im Einzelnen

  • Bundeswehrangehörige,
  • Reservedienstleistende der Bundeswehr,
  • ehemalige Soldatinnen bzw. Soldaten der Bundeswehr,
  • ehemalige zivile Beschäftigte der Bundeswehr,
  • Soldatinnen und Soldaten befreundeter Streitkräfte,
  • Bundesbedienstete oder Beschäftigte der Bundespolizei bzw. der Landespolizeien sowie
  • Beschäftigte von Kooperationspartnern der Bundeswehr, die in den jeweiligen Liegenschaften tätig sind.

Alle Nutzungsberechtigten können im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten Familienmitglieder und persönliche Gäste in die Betreuungseinrichtung mitbringen und dort private Veranstaltungen durchführen.

Eine gelegentliche Bewirtung von anderen Besucherinnen bzw. Besuchern ist mit Einwilligung der bzw. des Aufsichtsführenden (Nr. 6001) möglich. Hierbei kann es sich z.B. handeln um

  • Persönlichkeiten aus dem Standort oder aus Patengemeinden,
  • Besucherinnen bzw. Besucher einer Veranstaltung der Informationsarbeit gemäß Zentraler Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“ sowie von Bällen der Bundeswehr und ähnlichen Veranstaltungen, zu denen personenbezogen eingeladen wird sowie
  • andere Personen, die sich im Interesse der Bundeswehr in den Liegenschaften der Bundeswehr aufhalten (z.B Handwerker*innen).“

Allgemeine Hinweise für Ihre Veranstaltungen

  • Für Veranstaltungen außerhalb der GHG wird nach Verfügbarkeit in Verbindung mit einem Wareneinkauf kostenfrei Geschirr zur Verfügung gestellt.
  • Bei Veranstaltungen in den Liegenschaften Douaumont-Kaserne und Hanseatenkaserne wird das Küchen- und/oder Servicepersonal aus der GHG nur bei freien Ressourcen zur Verfügung gestellt.
  • Lebensmittel und Material sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, an der GHG abzuholen. Das ausgegebene Material ist bis spätestens einem Werktag nach der Veranstaltung an die GHG zurück zu liefern.
  • Lebensmittel sind spätestens sieben Arbeitstage vor der Veranstaltung verbindlich zu bestellen. Die bestellte Ware wird in Rechnung gestellt.
  • Nicht verbrauchtes Grillgut, Beilagen, Lebensmittel in geöffneten oder angebrochenen Verpackungen, aufgetaute TK-Ware werden nicht wieder zurück genommen.
  • Der Abnehmer bzw. die Abnehmerin ist nach Übergabe der Lebensmittel für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich (insbesondere durchgängige Einhaltung der Kühlkette und durchgeführte Erstbelehrungen gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz bei Personal, welches Lebensmittel in den Verkehr bringt).
  • Bereitgestelltes Material (z.B. Grill, Bierzeltgarnitur etc.) wird gegen Unterschrift ausgegeben. Der Abnehmer bzw. die Abnehmerin haftet bei Schäden und Verlust, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mindestens grob fahrlässigem Verhalten entstehen, sofern es sich um Eigentum der GHG handelt. Für Gebrauchsgegenstände (z.B. Geschirr, Gläser) die durch das BwDLZ für die GHG zur Verfügung gestellt wurden, wird ggf. eine Schadensbearbeitung eingeleitet.