Die OHG stellt sich vor

Die Offizierheimgesellschaft an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw H)
Die Einrichtung wurde vor allem für die studierenden Offiziere und Offizieranwärter, die in der Douaumont- oder der Hanseaten-Kaserne wohnen, geschaffen. Unser Service steht aber auch jedem anderen Angehörigen der HSU/UniBw H, den Angehörigen der anderen Dienststellen in den Liegenschaften und natürlich unseren Reservisten zur Verfügung. In diesem Sinne verstehen wir uns als „Gemeinsame Heimgesellschaft“.
Ihnen stehen neben dem Barbereich und dem Kaminzimmer auch die Veranda, der Traditionsraum, das Hanseatenzimmer und das Frühstückszimmer zur Verfügung. Natürlich können Sie bei größerem Platzbedarf auch den Saal (ca. 100 Sitzplätze bei „Kinobestuhlung“) nutzen. Vorherige Reservierung erleichtert uns die Organisation.
Gerne unterstützen wir Ihre Veranstaltungen auch im Douaumont- oder Hanseatenbereich. Die Ausgabe von Material erfolgt jedoch nur in Verbindung mit einer Warenbestellung.
Erlauben Sie uns noch einen Hinweis in eigener Sache. Das Casino ist kein professionell geführtes Speiselokal oder Hotel, sondern ein eingetragener Verein mit einem Wirtschaftsbetrieb, der durch den 1. Vorsitzenden bzw. den Geschäftsführer (Personalunion) geführt wird. Das eingesetzte Personal wird vom Veranstaltungsmanagement (Zentrale Verwaltung, Dez I 4) der HSU/UniBw H gestellt.
Fachaufsichtsführende Dienststelle ist das Verpflegungsamt der Bundeswehr und die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord (ÖRA). Aufsichtsführender der Gemeinsamen Heimgesellschaft (nicht Dienstaufsicht!) in Angelegenheiten der Betreuungseinrichtung -nicht des e.V.- ist der Kasernenkommandant.
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie das Casino und damit letztendlich auch das Betreuungsangebot der HSU/UniBw H. Unser Mitgliedsbeitrag ist ein besoldungsunabhängiger einheitlicher Beitrag. Als Wirtschaftsbetrieb führt die Gemeinsame Heimgesellschaft, ebenso wie ihre Vertragspartner „Backparadies Hornung“, „Geile Warenautomaten“ und „GAST-Automaten“, den vorgeschriebenen Anteil am Umsatz an den örtlichen Betreuungsausschuss ab. Diese Mittel stehen ALLEN zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen zu, die auf die Betreuungseinrichtung angewiesen sind.
Wir begrüßen Sie gerne als neues Mitglied. Die Anträge hierfür erhalten Sie bei unseren Servicekräften oder im Büro. Für Anregungen, aber auch Kritik sind wir jederzeit dankbar. Scheuen Sie sich bitte nicht, mit Ihren Wünschen an den Vorstand heranzutreten.
Der Vorstand
Räumlichkeiten
Großer Saal

Größe: rund 145m²
Kapazität: Großer Saal – Maximal 100 Besucher für Sitzplätze/Kinobestuhlung; maximal 80 Sitzplätze an Tischen
Ausstattung (nach Anforderung): Konzertflügel (Blüthner), Rednerpult, Lautsprecheranlage und Mikrofone, 6x4m Leinwand, Beamer
Vorträge/Konferenzen
Veranda

Größe: rund 40m²
Kapazität: Maximal 40 Plätze / Kinobestuhlung, maximal 22 Sitzplätze mit Tischen
Ausstattung (nach Anforderung): Leinwand, Beamer
Frühstückszimmer

Größe: rund 20m²
Kapazität: Maximal 6 Besucher für Sitzplätze am Round Table
Kaminzimmer

Größe: rund 45m²
Kapazität: Maximal 10 Besucher in Sitzgruppen und Bestuhlung
Die Zwischentür zum Barraum kann verschlossen werden, so dass ein separater Raum entsteht.
Traditionsraum
Größe: rund 22m²
Kapazität: Maximal 16 Besucher für Sitzplätze mit Tischen
Hanseatenzimmer
- Nachher II
- Nachher I
- Vorher
- Nacher
- Vorher
- Nachher
- Vorher
- Grundlagen
- Warm up
- Begrüßung I
- Swinging Gents
- Foyer
- Buffet 1
- Buffet 2
- Begrüßung durch die Vizepräsidenten Lehre, Frau Prof. Dr. Claudia Fantapié-Altobelli
- I
- II
- III
- IV
- Angetretene Formation der zu Befördernden
- Ansprache von GenMaj Huhn, Stellvertreter des Kommandeurs Zentrum Luftoperationen
- Glückwunsch!
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Größe: rund 30m²
Kapazität: Maximal 19 Besucher für Sitzplätze mit Tischen
Barraum
Größe: rund 45 m²
Kapazität: Maximal 12 Besucher für Sitzplätze mit Tischen, 6 Barhocker
Hinweis: Alle Raumberechnungen richten sich nach den Vorgaben der Hamburger Versammlungsstätten-Verordnung. Zusätzliches Mobiliar mindert die zulässigen Besucherkapazitäten!
Historie/Verhaltensregeln/Nutzerkreis/Hinweise für Veranstaltungen
Kasino
Das italienische Wort „Casino“ ist eine Verkleinerungsform von „casa“ (=Haus), bedeutet also „Häuschen, Landhaus“. In Italien wurden so kleine Häuser genannt, die die Adligen außer ihren oft abgelegenen Palästen im Mittelpunkt der Städte besaßen und die den geselligen Veranstaltungen gewidmet waren. Später mieteten zuweilen mehrere weniger bemittelte Familien gemeinschaftlich ein solches Haus. Dadurch entstanden die geschlossenen Gesellschaften der Kasinovereine. Bei uns bürgerte sich das Wort von Süddeutschland aus ein. Im Sprachgebrauch der Bundeswehr werden die „Kasinos“ als Heime bezeichnet: Offizierheim, Unteroffizierheim, Mannschaftsheim und Soldatenheim. In der Marine werden die Kasinos seit dem vorigen Jahrhundert als „Messen“ bezeichnet.
Aus: Wort und Brauch in Heer und Flotte, Seite 41; Transfeldt, 9. überarbeitete und erweiterte Auflage – Stuttgart: Spemann, 1986
Verhaltensregeln
Das Offiziercasino galt von jeher als Ort „zur Erreichung eines rühmlichen Gemeingeistes“ (F.W. III, 1814), deshalb wollen wir hier auch ein gepflegtes Miteinander gestalten. Im Offiziercasino sind wir „auf Augenhöhe“, deshalb entfällt die militärische Grußpflicht. Unbenommen davon erwarten wir Höflichkeit und einen kurzen Gruß beim Betreten der Räumlichkeiten.
In den Räumlichkeiten des Offizierheimes ist der Aufenthalt nur mit angemessener Bekleidung gestattet. Nicht erwünscht sind dreckige Kleidungsstücke, sowie Sport- bzw. Strandbekleidung (z.B. keine kurzen Hosen, ärmellose T-Shirts, Flip-Flops).
Um Störungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Handy in den Räumlichkeiten der OHG lautlos zu stellen. Ebenso bitten wir Sie, in den Speiseräumen nicht mit Laptops zu arbeiten.
In den Räumlichkeiten der OHG herrscht Rauchverbot. Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.
Wir bitten alle Mitglieder, mit ihrem Mitgliedsausweis (neu), bar oder mit EC- bzw. Kreditkarte vor Verlassen der OHG zu bezahlen. Nichtmitglieder können bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Der Vorstand
Nutzerkreis
Die OHG ist eine Betreuungseinrichtung der Bundeswehr. Damit ist sie an Vorschriften, Weisungen, Verfügungen etc. der Bundeswehr gebunden. Hinsichtlich des Personenkreises, der die Räumlichkeiten und das Angebot der OHG nutzen dürfen, ist die Zentralvorschrift A1-1920/0-6001 „Management der bewirtschafteten Betreuung in der Bundeswehr“ (Stand Februar 2018) maßgeblich:
4.3 Nutzerkreis
4007. Betreuungseinrichtungen unterliegen nicht dem Gaststättengesetz (§25 Abs. 1 GastG). Sie bedürfen keiner Schankerlaubnis und Konzession und unterliegen nicht der Polizeistunde (Sperrzeit). Daraus folgt, dass sie nicht jedermann zugänglich und nur einem bestimmten – im Bezug zur Bundeswehr stehenden Personenkreis – zur Verfügung stehen dürfen.
4008. Nutzungsberechtigt sind im Einzelnen
- Bundeswehrangehörige,
- Reservedienstleistende der Bundeswehr,
- ehemalige Soldatinnen bzw. Soldaten der Bundeswehr,
- ehemalige zivile Beschäftigte der Bundeswehr,
- Soldatinnen und Soldaten befreundeter Streitkräfte,
- Bundesbedienstete oder Beschäftigte der Bundespolizei bzw. der Landespolizeien sowie
- Beschäftigte von Kooperationspartnern der Bundeswehr, die in den jeweiligen Liegenschaften tätig sind.
Alle Nutzungsberechtigten können im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten Familienmitglieder und persönliche Gäste in die Betreuungseinrichtung mitbringen und dort private Veranstaltungen durchführen.
Eine gelegentliche Bewirtung von anderen Besucherinnen bzw. Besuchern ist mit Einwilligung der bzw. des Aufsichtsführenden (Nr. 6001) möglich. Hierbei kann es sich z.B. handeln um
- Persönlichkeiten aus dem Standort oder aus Patengemeinden,
- Besucherinnen bzw. Besucher einer Veranstaltung der Informationsarbeit gemäß Zentraler Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“ sowie von Bällen der Bundeswehr und ähnlichen Veranstaltungen, zu denen personenbezogen eingeladen wird sowie
- andere Personen, die sich im Interesse der Bundeswehr in den Liegenschaften der Bundeswehr aufhalten (z.B Handwerker*innen).“
Allgemeine Hinweise für Ihre Veranstaltungen
- Für Veranstaltungen außerhalb der GHG wird nach Verfügbarkeit in Verbindung mit einem Wareneinkauf kostenfrei Geschirr zur Verfügung gestellt.
- Bei Veranstaltungen in den Liegenschaften Douaumont-Kaserne und Hanseatenkaserne wird das Küchen- und/oder Servicepersonal aus der GHG nur bei freien Ressourcen zur Verfügung gestellt.
- Lebensmittel und Material sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, an der GHG abzuholen. Das ausgegebene Material ist bis spätestens einem Werktag nach der Veranstaltung an die GHG zurück zu liefern.
- Lebensmittel sind spätestens sieben Arbeitstage vor der Veranstaltung verbindlich zu bestellen. Die bestellte Ware wird in Rechnung gestellt.
- Nicht verbrauchtes Grillgut, Beilagen, Lebensmittel in geöffneten oder angebrochenen Verpackungen, aufgetaute TK-Ware werden nicht wieder zurück genommen.
- Der Abnehmer bzw. die Abnehmerin ist nach Übergabe der Lebensmittel für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich (insbesondere durchgängige Einhaltung der Kühlkette und durchgeführte Erstbelehrungen gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz bei Personal, welches Lebensmittel in den Verkehr bringt).
- Bereitgestelltes Material (z.B. Grill, Bierzeltgarnitur etc.) wird gegen Unterschrift ausgegeben. Der Abnehmer bzw. die Abnehmerin haftet bei Schäden und Verlust, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mindestens grob fahrlässigem Verhalten entstehen, sofern es sich um Eigentum der GHG handelt. Für Gebrauchsgegenstände (z.B. Geschirr, Gläser) die durch das BwDLZ für die GHG zur Verfügung gestellt wurden, wird ggf. eine Schadensbearbeitung eingeleitet.
Heimordnung
- Heimordnung (Entwurf)
Letzte Änderung: 1. Oktober 2026



























































