Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann beantwortet Fragen der Studierenden

HSU

19. November 2020

Im Nachgang zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit der Bundesministerin der Verteidigung beantwortet Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann heute die Fragen der Studierenden, die sich auf den Universitätsbetrieb bezogen und die aus Zeitgründen im Zuge der Veranstaltung am 17.11.2020 nicht beantwortet werden konnten.


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 19.11.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

ich hatte gehofft, sie heute, gut zwei Wochen nach meinem letzten Video und nach knapp drei Wochen im „Shutdown light“, mit einer ausschließlich positiven Nachricht begrüßen zu können.

Denn am Wochenanfang hatten wir lediglich eine erkrankte Person unter den Universitätsmitgliedern und auch nur einen Studierenden und vier Mitglieder vom Stammpersonal in der häuslichen Isolation.

Leider ist es dabei nicht geblieben, so dass wir heute wieder zwei COVID-19-Erkrankungen verzeichnen, zwei Universitätsmitglieder warten auf das Ergebnis der differentialdiagnostischen Abklärung, siebzehn Universitätsmitglieder, zwölf davon sind Studierende, befinden sich in der Isolation.

Ich bitte Sie alle dringend, Ihre Sozialkontakte reduziert zu halten. Ich stelle fest, dass sich die überwiegende Zahl der Personen, die sich auf dem Campus befinden, strikt an die Regeln halten. Dafür danke ich Ihnen. Wenn allerdings Studierende, die zwar auf der Wohnebene die Regeln einhalten, Abstand wahren und Alltagsmaske tragen, sich dann zu dritt oder viert in ein Auto quetschen, um ohne Schutz gemeinsam zum nächsten Supermarkt zu fahren, dann halte ich das nicht für ein Zeichen überragender Klugheit, um es mal vorsichtig auszudrücken.

39 Universitätsmitglieder gelten inzwischen als wieder genesen, und ich hoffe und wünsche allen, dass die keine Spätfolgen erleiden müssen. Allen Erkrankten wünsche ich gute Besserung und hoffentlich einen milden Verlauf.

Auf der anderen Seite sind acht Universitätsangehörige bereits im COVID-Hilfeeinsatz, unter anderem bei der praktischen Hilfe im Pflegeheim. Ihnen danke ich für Ihr freiwilliges Engagement.

Wir haben in den vergangenen Tagen zwei großartige Online-Veranstaltungen gehabt, die ich hier nicht unerwähnt lassen möchte.

Zum einen haben Studierende einer Gruppe des Studierendenfachbereichs Charlie einen Blocktag „Innere Führung“ zu verschiedenen Aspekten von Extremismus organisiert, in dessen Rahmen auch der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Zorn, gesprochen und anschließend mit den Studierenden diskutiert hat. Der Interessengemeinschaft Sicherheitspolitik, unterstützt von der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, gebührt für die maßgebliche Beteiligung hier ein besonderer Dank.

Vor allem haben wir aber aus dem geplanten Besuch der Bundesministerin der Verteidigung eine Online-Veranstaltung gemacht, die auch im Fernsehen sowie auf mehreren Nachrichtenseiten im Internet live übertragen wurde.

Im Anschluss nahm sich die Ministerin die Zeit, die Fragen der Studierenden zu beantworten – und es war Ihr ausdrücklicher Wunsch, nur mit Studierenden sprechen zu wollen. Sie können sich die gesamte Veranstaltung im Twitter-Feed des BMVg ansehen.

Die Ministerin hat sich vorgenommen, einmal jährlich eine sicherheitspolitische Grundsatzrede zu halten. Und sie tut das nicht etwa wie einige Ihrer Vorgänger*innen an der Führungsakademie oder während der Berliner oder der Münchener Sicherheitskonferenz. Vor einem Jahr hat sie an unserer Schwesteruniversität in München gesprochen. Und in diesem Jahr bei uns.

Ich bewerte dies als deutliches Signal ihrer Wertschätzung für die Universitäten und ihre Mitglieder. Und dies schließt selbstverständlich die Studierenden ein.

Wie erwartet hat die Rede der Ministerin eine große nationale und internationale Medienresonanz erfahren. Alle Leitmedien in Deutschland und Europa haben berichtet und dabei auch unsere Universität erwähnt. Allein der Videostream bei Twitter hatte mehr als 6.000 Zuschauer*innen.

Ich danke an dieser Stelle allen, die an der Vorbereitung beteiligt waren, insbesondere auch den Kollegen im Medienzentrum, Herrn Reichart, Herrn Sommer und Herrn Bondesen, sowie den studentischen Moderatoren, Hanna Söhnholz und Nils Vosshage vom Studentischen Konvent, die sich die Nacht um die Ohren geschlagen haben, um Technik herzurichten bzw. die eingehenden Fragen zu sortieren und zu bündeln.

Es haben uns Stimmen erreicht, die Klage darüber führten, dass die Fragen gefiltert worden seien und die entscheidenden Fragen zu den Corona-bedingten Problemen der Studierenden nicht vorgekommen seien.

Dem möchte ich entschieden entgegentreten.

Wenn es mehr Fragen gibt, als die Zeit der Ministerin zu beantworten zulässt, können halt nicht alle Fragen gestellt werden. Und es versteht sich wohl auch, dass man bei einer Veranstaltung, die landesweit im Fernsehen übertragen wird und europaweit Beachtung findet, den Schwerpunkt nicht auf die internen Fragen der eigenen Einrichtung legt. Die Moderator*innen haben also nach meiner Bewertung alles richtig gemacht.

Zu Ihrer Orientierung:

35 Personen haben per E-Mail 79 Fragen eingereicht, die letzte davon um 12:16 Uhr, also kurz vor Ende der Veranstaltung.

Im Chat haben 22 Personen 24 Fragen gestellt.

Das heißt, ohne die Dopplungen gefiltert zu haben, wurden 103 Fragen eingereicht, zu deren Beantwortung die Ministerin aber von vornherein nur 40 Minuten eingeräumt hatte.

Damit Sie, die Studierenden, nun nicht den Eindruck haben, „die da oben“ wollten sich vor der Beantwortung drücken, werde ich jetzt jede einzelne Ihrer Fragen mit Universitätsbezug beantworten – sofern die Ministerin das nicht schon getan hat. Soweit der Fragesteller bekannt ist, nenne ich den Vornamen und den Studiengang, damit die Frage besser einzuordnen ist.

Thomas,  Elektrotechnik-Student aus dem Jahrgang 2019, fragt:

Die momentane Corona Situation und die damit einhergehende Fernlehre, sind eine enorme Belastung für viele Studierende. Wieso ist es nicht möglich, auch um die psychische Belastung zu minimieren, den Studierenden mehr Zeit zu geben?

Nun, wir hatten das im Grunde schon kurz nach dem ersten Shutdown erläutert: Würden wir beispielsweise ein Trimester zugeben, d. h. alle Studierenden würden erst drei Monate später ihren Abschluss erwerben, dann müsste sich auch die nachfolgende militärische Ausbildung um den gleichen Zeitraum verschieben. Das wiederum hätte zur Folge, dass nachfolgende Jahrgänge nicht zeitgerecht ausgebildet werden könnten, weil die Kapazitäten aller Ausbildungseinrichtungen noch durch die „Nachzügler“ aus den Universitäten belegt werden. Und weil sich unter deren Dächern vier Jahrgänge versammeln, wächst sich das Problem auch nicht nach einem Jahr erst aus, sondern erst nach fünf. Und es hätte möglicherweise zur Folge, dass auch der Studienbeginn für alle Folgejahrgänge sich um drei Monate verschieben müsste. Damit müsste sich entweder der Einstellungstermin für Offizieranwärter auf den 1. Oktober verschieben, was dann allerdings zur Folge hätte, dass der Einstellungstermin für diejenigen, die an öffentlichen Hochschulen studieren, zu spät wäre. Sie sehen also, dass dies eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Streitkräfteplanung der Bundeswehr ist. Bis also dieser Schritt gegangen wird, sich alle Bedarfsträger – das sind die Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche – sich einig sind, dass es unabdingbar ist, diese Umstrukturierung vorzunehmen, sind vermutlich größere Verwerfungen erforderlich. Zumal es – das muss ich an dieser Stelle wieder erwähnen – bislang keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die Prüfungsleistungen durch den Corona-Shutdown und die Online-Lehre signifikant verschlechtert haben.

Thomas fragt weiter:

Viele Beziehungen oder sogar Ehen stehen hier im Studium auf der Kippe, weil das Studium zu einer sehr großen Belastung wird und soziale Kontakte stark einschränkt. Jedoch ist die Familie für uns Soldaten eine große Stütze, ohne welche man hier im Studium menschlich verroht und kaum in die Gesellschaft integriert ist. Das widerspricht jedoch dem Leitsatz der Bundeswehr: „Bürger in Uniform“. Ist es nicht sinnvoller die Soldaten hierbei zu entlasten?

Die durch die Pandemie erforderlich gewordene Isolierung betrifft nicht nur Studierende, sondern jedermann in diesem Land. Ich kenne niemanden, dem die Beschränkungen auf Dauer nicht zu schaffen machen.

Allerdings ist die individuell empfundene Belastung sehr unterschiedlich. Für den einen ist es überhaupt kein Problem, neben seinem Lernpensum für das Studium die Zeit mit Netflix, Computerspielen, Musikhören oder Lesen auf dem Sofa zu verbringen, während der andere ein Gefühl der Vereinsamung, des Eingesperrtseins, der Verlorenheit entwickelt. Wenn Sie eher zu der zweiten Gruppe gehören, holen Sie sich bitte Hilfe! Die finden Sie hier auf dem Campus beim Hilfenetz. Alle Ihre Ansprechpartner*innen versuchen Ihnen schnell, unbürokratisch und vor allem vertraulich zu helfen. Haben Sie also bitte keine Angst, dass ein Anruf bei der Psychologischen Beratungsstelle gleich als Notiz in Ihrer Personalakte landet. Scheuen Sie nicht, die Hilfsangebote auch in Anspruch zu nehmen.

Eine weitere Frage von Thomas:

Ein großes Problem an der Uni ist das Thema Urlaub. So haben wir 30 Tage Urlaub im Jahr, welche ebenfalls abgebaut werden müssen. Nun müssen wir Alphas im ersten Jahr ein technisches Praktikum absolvieren, welches acht Wochen dauert, was es nicht möglich macht diese 30 Tage sinnvoll zu nehmen. Ist es möglich uns diese Tage zumindest auszubezahlen, damit wir auch wirklich was davon haben?

Ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung ist vom Soldatengesetz und der Soldatenurlaubsverordnung nicht vorgesehen. Da Sie aber nicht allein betroffen sind, sondern die gesamte Bundeswehr, gibt es vielleicht noch Hoffnung auf eine gesetzliche Neuregelung. Allerdings hat sich der Dienstherr in der jüngsten Zeit in diesem Punkt eher unbeweglich gezeigt, was nur zu verständlich ist: Sehr viele Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufen derzeit – aus unterschiedlichen Gründen – Urlaubsansprüche an.

Sascha, Maschinenbau-Student aus dem Jahrgang 2018, hat die nahezu identische Frage gestellt und schließt an:

Liegen  im Ministerium Pläne vor, das Ingenieurstudium an der Universität der Bundeswehr so zu entzerren, dass allen Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, den Erholungsurlaub außerhalb der Prüfungs- bzw. Vorlesungszeit zu nehmen?

Die Inhalte des Studiums werden vom Fakultätentag – das ist der Zusammenschluss aller Fakultäten einer bestimmten Fachrichtung in Deutschland – festgelegt. Über die Struktur des Studiums entscheidet dann die Fakultät. Die wiederum legt ihre Planung einer Akkreditierungsagentur vor – einem unabhängigen Expertengremium, das die Vergleichbarkeit der Inhalte mit den anderen Fakultäten in Deutschland nach den Maßgaben des Fakultätentages prüft –, damit Maschinenbau an der HSU eben mit Maschinenbau an jeder anderen deutschen Universität vergleichbar ist. Und diese Akkreditierungsagentur fällt auch ein Urteil über die Studierbarkeit. Diese Überprüfung muss regelmäßig wiederholt werden, und auf Basis der Akkreditierung genehmigen die Hamburger Wissenschaftsbehörde und das Bundesministerium der Verteidigung, die gemeinsam die Fach- und Rechtsaufsicht über unsere Universität führen, den Studiengang. So lange eine Akkreditierung erteilt wurde, gibt es für die Wissenschaftsbehörde oder das Verteidigungsministerium keinen Anlass, an der Studienstruktur etwas zu ändern. Und andersrum ist eine einseitige Veränderung durch die Fakultät auch nicht möglich.

Marco, Geschichtswissenschaft 2017, fragt

Die Universitäten der Bundeswehr bewegen sich in den „Bereichen Forschung und Lehre auf europäischem Top-Niveau“ (zitiert nach www.bundeswehr-karriere.de). Nach Ausbruch der Corona-Pandemie zeigten sich deutliche Mängel beim Übergang zu einem Telearbeitsplatz. Das wirkte sich beispielsweise auf die Kamerad*innen, die sich für ein Auslandsjahr beworben und dafür deutliche Vorarbeit geleistet haben sehr negativ aus. Dieses fiel gänzlich weg und auch Kompensationen wurden nicht geleistet.

Das Ziel sich „durch die vielfältigen neuen Eindrücke den eigenen Horizont zu erweitern und die Persönlichkeitsentwicklung voranzubringen“ (zit. nach der Website HSU) wurde somit verfehlt. Meines Erachtens gibt es für diese verpasste Möglichkeit keinen aktuell hinreichenden Ersatz bzw. scheint mir, dass darauf kein Wert gelegt wird und die betroffenen Kamerad*innen mit den Worten „Ist halt so“ abgespeist werden. Dies kann nicht Ziel und Zweck eines hochdotierten Studiums mit einer solchen Angebotsauswahl sein. Speziell in Hinblick auf die Tatsache, dass hier der Fokus auf den akademischen Leistungen liegen soll. Die betroffenen Kamerad*innen haben im akademischen Bereich die Anforderungen im besonderen Maße übertroffen, um die einmalige Gelegenheit eines Auslandsstudiums wahrzunehmen.

Könnten Sie dazu Stellung beziehen?

Dort, wo wir konnten, haben wir für Ausgleich gesorgt. Dies betraf vor allem die Reisekosten, das heißt bereits erworbene Tickets oder Kosten, die im Zusammenhang mit einem verfrühten Rückflug bei der Rückholung ins Heimatland entstanden, konnten erstattet werden.

Dort, wo beispielsweise Kapital eingesetzt wurde, um privaten Wohnraum zu mieten und so dem Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu entgehen, konnte kein Ausgleich geleistet werden. Die Entscheidungen der Verwaltung richteten sich hier nach dem Bundesreisekostengesetz, und es wurde bereits der maximal mögliche Spielraum berücksichtigt.

Dass man während einer weltweiten Pandemie nicht ins Ausland reisen kann, lässt sich wohl kaum der Universität vorwerfen.

Eine weitere Frage betraf die Verpflegung für ausländische Studierende. Die werde ich per E-Mail beantworten, weil es hier im Zweifelsfall um eine Rechtsangelegenheit geht.

Kommen wir nun zu den Fragen aus dem DFN-Chat:

ja (Chatname) fragt:

Was ist der Hauptauftrag der HSU? Zukünftige gebildete Offiziere mit einem Universitätsabschluss auszubilden oder die Forschung? Oder ist beides gleich wichtig?

Das ist sehr einfach zu beantworten, denn das ist tatsächlich in einem Bundesgesetz, dem Hochschulrahmengesetz, geregelt. Dort heißt es in Paragraph 2, Satz 1:

Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Forschung, Studium, Lehre und Weiterbildung stehen also nach dem Gesetz gleichberechtigt nebeneinander. Eine gleichlautende Formulierung findet sich übrigens auch im Hamburgischen Hochschulgesetz.

Aus Sicht einer Universität bilden Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit. Denn der Hochschullehrer ist der einzige Lehrer (die Kolleg*innen anderen Geschlechts natürlich einbezogen), der das Wissen, das er in der Lehre vermittelt, zunächst durch Forschung selber generieren muss.

Anders als beispielsweise ein Gymnasiallehrer, der Wissen aus Büchern vermittelt, die er nicht selber geschrieben hat, die aber bestenfalls auf Erkenntnissen beruhen, die ein Hochschullehrer zuvor an einer Universität gewonnen hat. Also: Die Universität kann ihren Auftrag, auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern – und solches gilt für den Offizierberuf – nur dann gut nachkommen, wenn auch gute Forschung stattfindet.

Philipp, Elektrotechnik 2019, fragt:

Wieso ist es trotz der Situation nicht möglich, sich ein Jahr zurückstufen zu lassen, wenn man seinen Studienerfolg gefährdet sieht?

Nun, das hat etwas mit der Sicherheit der Bedarfsplanung seitens der zuständigen Behörde zu tun. Und das betrifft wieder alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, analog zu meiner Antwort auf die Frage nach der Verlängerung des Studiums.

Maurice fragt:

Wäre es unter Berücksichtigung der Einschränkungen und der deutlich höheren Belastung durch Home-Office und zusammengelegte Prüfungsphasen durch die Corona-Pandemie denkbar, eine Anhebung der Studienzeit auf über 47 Monate durchzuführen? Beispielsweise durch ein zusätzliches Trimester?

Diese Frage wurde ja bereits beantwortet. Die Verlängerung wäre gleichbedeutend mit einer völligen Umstrukturierung der Offizierausbildung.

Paul-Benedict, Engineering Science 2018

Die Durchfallquoten an den Bundeswehruniversitäten sind zum Teil verhältnismäßig hoch. Gibt es Überlegungen, den Seiteneinstieg für Absolventen ziviler Universitäten attraktiver zu machen? Ist es denkbar, in Zukunft mehr Offiziere an zivilen Universitäten auszubilden?

Der Seiteneinstieg ist an vielen Stellen bereits erleichtert worden, unter anderem auch durch Anhebung der Altersgrenzen (zum Beispiel für Wiedereinsteller ist es das 50. Lebensjahr).

Die zivilen Universitäten, die ja unter die Kulturhoheit der Länder fallen, haben in der Regel keine oder kaum freie Kapazitäten, und fast alle Fächer sind mit einem Numerus Clausus versehen, um den Zugang zu beschränken.

Die zivilen Studienmöglichkeiten, die die Bundeswehr bietet, finden entweder in Nischenfächern an Fachhochschulen statt (z. B. „Nautik und Seeverkehr“ in Elsfleth) oder sie würden den Betrieb von Universitätskliniken mit eigener medizinischer Forschung bedingen, weshalb es wirtschaftlicher ist, die Kapazitäten für die medizinischen Fächer an Landesuniversitäten vorzuhalten.

Es ist also eher wahrscheinlich, dass an den Universitäten der Bundeswehr neue, bedarfsgerechte Studienangebote geschaffen werden. Denn die Vorgabe „47 Monate“ ist keine Erfindung der Universitäten, sondern eine Auflage des Ministeriums. Und das ist an öffentlichen Universitäten schon gar nicht zu machen.

Soweit die noch offenen Fragen mit Universitätsbezug aus der Ministerinnenrunde.

Eine Frage wurde mir in einem anderen Kontext angetragen: Es geht um die Postzustellung auf dem Campus.

Wir erlauben es zum Schutz der Studierenden nach wie vor nicht, dass die Zusteller von Paketdiensten in die Wohnheime gehen, um dort individuell Päckchen zuzustellen. Das ist nach meiner Überzeugung deutlich zu viel Traffic auf dem Campus, zumal wir nicht jedem Zusteller einzeln erklären können, wie unsere Regeln gerade sind.

Paketpost wird daher generell an die Zentrale Warenannahme zugestellt (Gebäude V4). Ich empfehle Ihnen, dass Sie alternativ eine Packstation oder einen Paketshop als Empfangsadresse nutzen.

Wir arbeiten hier an einer langfristigen Lösung. Es finden derzeit Abstimmungsgespräche mit einem Logistikdienstleister und kommunalen Vertretern zur Aufstellung jeweils einer Paketstation im direkten Außenbereich des Campus DB und HB statt.

Briefpost an die Studierenden wird an den Stab des jeweiligen Studierendenfachbereichs zugestellt und von dort verteilt. Sofern Sie mobil arbeiten – also im sogenannten Homeoffice sind – bietet sich eventuell ein Nachsendeantrag an?

Das war nun sehr speziell, und ich bin mir nicht sicher, ob diese Fragen wirklich jedermann interessiert haben – schließlich sind knapp ein Drittel der Universitätsmitglieder keine Studierenden. Da diese Fragen in unterschiedlichen Kontexten aber immer wieder an mich herangetragen wurden, wollte ich dies einmal eindeutig geklärt wissen. Und vor allem den Eindruck vermeiden, ich würde vermeintlich unangenehmen Fragen aus dem Weg gehen.

Eine allerletzte Frage, die nun wieder alle betrifft, wurde kürzlich bei Jodel gestellt: Weiß jemand, wie lange das mit dem Homeoffice noch dauert?

Offen gestanden: Nein. Ich habe diese Maßnahme zunächst bis zum Monatsende verfügt. Wie lange darüber hinaus unsere Einschränkungen aufrechterhalten bleiben müssen, ist natürlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und den Regelungen des Bundes und der Länder abhängig. Ich kann mich nur wiederholen: Wir müssen einen langen Atem haben.

Bitte bleiben Sie weiterhin, wo Sie gerade sind. Vermeiden Sie unnötige Pendelbewegungen zum Campus. Halten Sie sich an die AHA-Regeln. Und bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank.