Sigrid Boysen ist Verfassungsrichterin in Hamburg

HSU

2. Dezember 2022

Univ.-Prof. Dr. Sigrid Boysen ist am 30. November 2022 von der Hamburgischen Bürgerschaft zur Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt worden. Sie ist Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Europäisches und internationales Umwelt- und Wirtschaftsrecht, Europäisches Außenwirtschaftsrecht, Völkerrecht, insbesondere Kolonialismus und Demokratietheorie und Verfassungsrecht, insbesondere Gleichheitsschutz.

Sigrid Boysen hat Rechtswissenschaften in Göttingen, Bristol und Hamburg studiert (1. Staatsexamen 1998 in Hamburg, 2. Staatsexamen 2004 in Hamburg). 2005 wurde sie an der Universität Hamburg zum Dr. jur. promoviert. Als Post-Doc war sie von 2005 bis 2006 Wisssenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hannover und von 2007 bis 2011 an der Freien Universität Berlin. Von 2011 bis 2014 war sie Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Freien Universität Berlin, bevor sie schließlich im Februar 2014 den Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Helmut-Schmidt-Universität annahm.

Im selben Jahr war sie für drei Monate Visiting Research Collaborator an der Princeton University. 2018 habilitierte Sie sich an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Seit 2015 ist die Mitherausgeberin der Zeitschrift „Archiv des Völkerrechts“ (seit 2019 geschäftsführend). Im akademischen Jahr 2021/2022 war sie als Visiting Research Fellow am Institute for Global Law & Policy der Harvard Law School, Cambridge MA.

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig für Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und Landesrechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichterinnen und -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig.