Die Mütter des Grundgesetzes

HSU

30. Juni 2018

Eine Reihe von Text- und Bildtafeln auf sogenannten Rollbannern, nebeneinander aufgestellt, um sich in der Unendlichkeit des Verwaltungstraktes der Universität zu verlieren. (Foto: Dietmar Strey)
Blick in die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ (Foto: Dietmar Strey)

Ausstellung im Foyer der Zentralen Verwaltung

Ab dem 5. Juni 2018, dem Deutschen Diversity-Tag, und bis zum „open campus“ am 30. Juni 2018 zeigt die Helmut-Schmidt-Universität die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes„. So werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel.

Elisabeth Selbert und Friederike Nadig (beide SPD) setzten gegen anfänglichen Widerstand, auch aus eigenen Reihen, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in das Grundgesetz durch.
Helene Weber (CDU) hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat Mitglied des Präsidiums. Sie war von 1919 bis 1962, mit Ausnahme der zwölf Jahre des Nationalsozialismus, ununterbrochen Parlamentsabgeordnete und organisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.
Helene Wessel war seit 1946 stellvertretende Vorsitzende der Zentrumspartei. Durch ihre Wahl zu deren Vorsitzenden wurde sie 1949 die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland und die erste Fraktionsvorsitzende. Bei der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 lehnte sie das Grundgesetz ab — wegen einer unzureichenden Berücksichtigung christlicher Wertvorstellungen und des Fehlens betont sozialstaatlicher Grundrechte.

Initiatorin der Ausstellung an der HSU ist Univ.-Prof. Dr. Christiane Bender, Professur für Allgemeine Soziologie in der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Ausstellung wird anlässlich des „Tages der Bundeswehr“ am 9. Juni 2018 an der Führungsakademie der Bundeswehr gezeigt.