Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann zur Covid-Situation und zur Energiekrise

HSU

14. Dezember 2022

In seiner heutigen Videobotschaft erläutert Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann die Weisung Nr. 1 zur Aufrechterhaltung von Forschung und Lehre in Krisenzeiten.

Die Videobotschaft vom 14. Dezember 2022 im Volltext

Liebe Universitätsmitglieder,

liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

unsere Zeit fordert uns besonders dadurch, dass Großkrisen nicht mehr sequentiell, sondern parallel auftreten. Daher können sich sowohl die Auswirkungen der Krisen als auch die Effekte unserer Maßnahmen überlagern.

Zunächst zu der Pandemie, die noch nicht abgeschlossen ist, aber ihrem sozialen Ende naht. Das Wichtigste hier: Vier Universitätsmitglieder sind derzeit an COVID-19 erkrankt. Bei 16 warten wir auf das Ergebnis der differentialdiagnostischen Abklärung.

Zwei Universitätsmitglieder befinden sich in Isolation auf dem Campus, achtzehn in häuslicher Isolation.

Das Infektionsgeschehen im Zuge der Corona-Pandemie wird zudem überlagert durch eine Welle von Atemwegserkrankungen, die laut Robert-Koch-Institut über dem Niveau schwerer Grippewellen liegt. Auch davon sind viele Universitätsmitglieder gerade betroffen.

Allen, die auf die eine oder die andere Weise betroffen sind oder waren, wünsche ich schnelle und vollständige Genesung.

Die Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 und seine Varianten schützen in Verbindung mit Auffrischungsimpfungen recht zuverlässig vor einem schweren Krankheitsverlauf. Dennoch wird die Zunahme der Long-Covid-Betroffenen uns langfristig beschäftigen.

Zweitens: Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiemangellage, die uns im weiteren Verlauf des Winters betreffen könnte, birgt das Potential, den regulären Universitätsbetrieb beeinträchtigen.

Die Universitätsleitung begreift die fortgesetzte Pandemie und die Unsicherheit der Energieversorgung in Folge des Ukraine-Konflikts als parallele Gefährdungen von Forschung und Lehre, von Dienstbetrieb und Auftragserfüllung, die es gemeinsam zu betrachten gilt. Daher habe ich entschieden, beide Faktoren in eine Weisung zu gießen.

Meine Absicht ist es, den Kernbetrieb der Universität – Forschung und Lehre – in Präsenz weiter fortzuführen.

Die Basisfunktionalitäten des Rechenzentrums sind Voraussetzung für Forschung, Lehre und Arbeit sowohl auf dem Campus wie auch im sogenannten „Homeoffice“. Es gilt also, die technischen Randbedingungen zu schaffen, damit auch bei eingeschränkter Stromversorgung die Basisdienste sichergestellt werden.

Die Forschungstätigkeit wird fortgesetzt, wobei der Energieverbrauch reduziert werden soll, wann immer dies möglich ist.

Zum Schutz der Menschen auf dem Campus vor dem Coronavirus haben wir mit Hilfe der Expertinnen und Experten im Covid-Krisenstab ein lageabhängig gestuftes Maßnahmenpaket entwickelt. Ich nenne es Ampelkonzept. Allerdings hat es mehr als nur drei Farbstufen. Es ist Teil der Anlage A zur Weisung Nummer 1 für die Aufrechterhaltung von Forschung und Lehre in Krisenzeiten an der Helmut-Schmidt-Universität.

Die Corona-Ampel ist eine Kompaktübersicht und stellt eine komprimierte Zusammenfassung des Grundlagen-Gefährdungskonzepts dar, das Sie auf der Covid-Informationsseite bei Ilias finden. Der Pressesprecher schickt außerdem heute ein Bulletin mit allen Downloadlinks an alle Universitätsmitglieder.

Wir befinden uns derzeit in der Stufe M1/1. Das ist die grüne Tabellenspalte. Wir haben, wie Sie sehen können, zwischen der Maskenpflicht und anderen Maßnahmen differenziert. Das heißt, dass eine angemessene Reaktion auf eine mögliche Verschärfung des Infektionsgeschehens mit der der Erhöhung der Stufe von M1 auf M2, also von grün auf gelb, einhergehen könnte, während andere Maßnahmen „grün“ bleiben können.

Das verschafft uns mehr Spielraum und angemessenere Reaktionen.

In der aktuellen Stufe besteht die Empfehlung, in Innenräumen und bei Unterschreitung eines Abstandes unter 1,5 Metern einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Das entspricht den Vorgaben des Dienstherrn auf Basis der seit 01.10.2022 geltenden Fassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung.

Das ist übrigens auch der Grund, warum wir nicht mit Stufe Null, also ohne jegliche Einschränkung, starten. Die äußeren Vorgaben ließen das nicht zu.

Die Weisung umfasst auch individuelle und betriebliche Maßnahmen zur Energieeinsparung. Sie finden diese in der Anlage C noch einmal einzeln aufgeführt. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits ein Bulletin und eine Videobotschaft von mir, so dass ich mir detaillierte Erläuterung an dieser Stelle erspare.

Ich mache mir jetzt mal die Worte des früheren Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zu eigen, der bei der Immatrikulationsfeier für den Studierendenjahrgang 2022 im Oktober hier auf dem Roten Platz der Universität sagte: „Jede gesparte Kilowattstunde macht unser Land weniger erpressbar durch Wladimir Putin.“ Zitatende.

Ich komme zum Schluss: Wir wollen mit höchster Priorität eine Verschiebung von Prüfungen und gleichzeitig den Ausfall solcher Basisfunktionalitäten vermeiden, die für das Arbeiten auf dem Campus und zu Hause gleichermaßen erforderlich sind.

Mit Hilfe dieses Konzepts hoffen ich, dass wir in ein gutes Jahr 2023 starten werden. Immerhin ist das Studienjahr 2022/23 das Jahr unseres 50. Jubiläums, und wir sind gerade dabei, in einem hochschulöffentlichen Strategiediskurs das Fundament für unseren gemeinsamen Umgang mit der „Zeitenwende“ zu legen. Dazu werde ich mich in wenigen Wochen mit einer Neujahrsbotschaft noch einmal melden.

Vorerst wünsche ich Ihnen allen und den Ihren eine gesegnete und erholsame Weihnachtszeit. Den Studierenden viel Erfolg für die bevorstehende Prüfungsphase. Und allen, die mit Wirkung zum Jahresbeginn befördert wurden, viel Fortune im neuen Dienstgrad. Kommen Sie alle gut ins neue Jahr.

Vielen Dank.