Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über das Konzept für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf dem Campus

HSU

26. Mai 2020

Über die Wiedereröffnung der Sportanlagen, den Hochschulbetrieb ab dem 15. Juni und die ersten Pläne für das Herbstrimester


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 26.05.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

das Wichtigste vorweg: Es gibt momentan keine Universitätsmitglieder, die an COVID-19 erkrankt sind.

Jedoch befinden sich drei Universitätsmitglieder in der häuslichen Separation, davon eine Person auf dem Campus, die anderen beiden Personen am Heimatort. Ich hoffe, dass sich die Tests als negativ herausstellen und wünsche den Betroffenen alles Gute.

Heute möchte ich einmal mit einer positiven Nachricht beginnen, zumindest für diejenigen, die auf dem Campus leben oder in Kürze wegen ihrer Prüfungen hierher zurückkehren müssen: Wir werden ab dem 2. Juni, also Dienstag nach Pfingsten, die Außensportanlagen für den Individualsport freigeben.
Das heißt, den Sportplatz mit der Tartanbahn und die Kleinspielfelder im Douaumont-Bereich.
Individualsport bedeutet, dass Sie dort allein oder gegebenenfalls zu zweit und unter unbedingter Einhaltung der Abstandsregel trainieren können.

Ich weiß, dass unsere Studierendenschaft ausgesprochen fitnessorientiert ist und viele unter Ihnen sich wünschen, dass auch die Kraftsport- und Fitnessanlagen wieder geöffnet werden. Schließlich haben ja auch einige private Fitnessstudios ihren Betrieb wieder aufgenommen.
Hier muss ich Ihnen allerdings leider sagen, dass uns das zum 2. Juni noch nicht möglich sein wird. Zum einen verfeinern wir noch unser Trainingskonzept für die Sicherstellung der Abstandsregel, und zum anderen fehlt es an den Ressourcen für die Desinfektion.

Wenn Sie sich in dieser Lage  – trotz aller Warnungen – dazu entschließen, sich in ein kommerzielles Fitnessstudio zu begeben, dann ist das Ihre private Angelegenheit. Im Schadensfall haftet, wenn überhaupt, der Betreiber oder die Betreiberin.
Wenn Sie jedoch die Sportanlagen auf dem Campus nutzen, dann trägt der Dienstherr arbeitsrechtlich die Verantwortung dafür, dass niemand durch die Nutzung zu Schaden kommt. Und so lange wir das nicht den Umständen entsprechend sicherstellen können, bleiben die Anlagen geschlossen.

Wie groß das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen ist, zeigt sich an dem jüngsten Beispiel aus Frankfurt, wo sich 106 Besucher eines Gottesdienstes infiziert haben, obwohl laut Angaben der Verantwortlichen die Abstände eingehalten wurden. Allerdings nicht die Maskenpflicht, man hat nämlich dort gesungen.

Und wie wichtig es ist, die Abstandsregeln einzuhalten, zeigt sich an dem ebenfalls gerade erst durch die Schlagzeilen gerauschten Beispiels eines Lokals aus Leer, bei dessen Wiedereröffnung sich nachweislich 18 Personen infiziert haben und 133 weitere Menschen unter Quarantäne gestellt werden mussten, weil dort laut Medienberichten die Abstandsregel nicht eingehalten wurde und Menschen sich die Hände geschüttelt oder sogar umarmt haben sollen. Und so kann dann auch einmal die komplette Führungscrew einer Großwerft ausfallen.

Also: Keep flattening the curve!

Und was den Besuch kommerzieller Fitnessstudios angeht: Sie merken das wohl jetzt selber, oder?

Wir haben in den letzten Wochen intensiv an den Grundlagen für die weitere Öffnung gearbeitet. Die Konzepte stehen, die Beschaffungsvorgänge laufen, und die Infrastruktur wurde soweit möglich angepasst. Hier will ich noch einmal dem Team danken, das seit Wochen an der schrittweisen Öffnung des Campus arbeitet – allen voran unserer Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herrn Bornemann, dann den unermüdlichen Stabsarbeitern im Lagezentrum und im Studierendenbereich, den Dezernaten in der Verwaltung, den Werkstätten, dem Sportzentrum und last but not least unseren Freunden vom Sanitätsversorgungszentrum unter der Leitung von Flottillenarzt Dr. Bär.

Das Ergebnis der Arbeit werden wir in dieser Woche in eine „Weisung für den Übergang in Phase II“ gießen – schön mit 3-Alpha und allem, was dazugehört – und diese Weisung demnächst per Bulletin ankündigen.

Und so sieht die Absicht aus:

Wir werden bis zum Beginn des Herbsttrimester 2020 Lehrveranstaltungen ausschließlich in digitaler Form anbieten. Ab dem 1. Oktober sollten Präsenzveranstaltungen hoffentlich wieder zulässig sein, wir wollen aber sicherheitshalber bereits jetzt so planen, dass wir, wo immer es vertretbar ist, die Präsenzlehre durch digitale Formate ergänzen oder ersetzen. Ergänzen reicht – „Blended Learning“ ist die Zauberformel.

Ab dem 15. Juni öffnen wir den Campus für Klausurprüfungen, kleine Laborübungen und unverzichtbare klausurvorbereitende Präsenzveranstaltungen in Kleinstgruppen.

Wir schützen uns und alle Universitätsmitglieder vor der Infektion durch eine Verschärfung – ja, Sie haben richtig gehört, Verschärfung, nicht Lockerung – der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Dazu gehört allem voran die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter auf dem Campus, das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes, wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Atemwegserkrankungen und die regelmäßige Händedesinfektion. Ich darf schon einmal in aller Deutlichkeit erklären, dass der Mindestabstand auf den Verkehrsflächen, also den Gängen, in den Gebäuden H1 und im H2 nicht vollständig eingehalten werden kann und dort folglich Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Dazu gehört auch, dass wir weiterhin wo immer es dienstlich möglich ist, die Arbeit im Home Office priorisieren.

Es kommt mir darauf an, die dringend notwendige Öffnung abgestuft und in einer nachhaltigen Form so zu gestalten, dass eventuell auftretende einzelne Infektionen nicht zur Einstellung des gesamten Lehr- und Prüfungsbetriebes führen müssen. Sie erinnern sich, das obliegt nicht uns, zu entscheiden, sondern der ÖRA (Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr NORD), also amtsärztlichen Behörden, aber wir wollen uns so einrichten, dass die Entscheidung in unserem Sinne ausfallen kann.
Denn mögliche Rückschläge dürfen uns nicht in den Ausgangszustand vom 13. März zurückversetzen.

Den Schlüssel dafür bilden eine konsequente Durchsetzung von Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, eine fortdauernde Zurückhaltung beim Wiederanfahren von Funktionen, die nicht essentiell für den Hauptauftrag „Studium“ sind, sowie Ihre Einsicht, die Einsicht aller Universitätsmitglieder. Und darum möchte ich Sie als Universitätsbürgerinnen und Universitätsbürger ganz herzlich bitten. Wir haben es bis jetzt nach meinem Dafürhalten ganz gut gemacht, das sollten wir weiter so tun.

Wie gesagt: Das Gesamtkonzept der Infektionsschutzmaßnahmen liegt vor, die zugehörige Weisung wird noch in dieser Woche verteilt und per Bulletin angekündigt.

Zum Schluss möchte ich mich beim Studentischen Konvent für seine konstruktive Kritik der Prüfungsplanungen bedanken. Diese Art der Mitwirkung zeigt, wie besonders unsere Studierenden doch sind. Dass die Interessen der Studierenden mit Nachdruck vertreten und in den zuständigen Gremien eingebracht werden, ist dringend erforderlich. Neben dem Engagement macht aber auch der Ton die Musik. Über das Alle verbindende Interesse an der gemeinsamen Zielerreichung freue ich mich sehr.

Ich wünsche Ihnen frohe Pfingsten.
Und bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank.

Ihr
Klaus Beckmann