EXIST-Women: Neues Programm fördert Gründerinnen

HSU

4. Januar 2024

Noch bis zum 7. Januar 2024 können gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sich um eine Teilnahme am Förderprogramm EXIST-Women des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bewerben. Die Initiative, an der auch die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg teilnimmt, unterstützt die Akademikerinnen gezielt in der Phase vor der Unternehmensgründung.

Eine junge Frau im weißen Kittel steht in einem Labor. Im Hintergrund arbeiten weitere Forscherinnen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir im Folgenden gebündelt.

An wen richtet sich EXIST-Women?

An Absolventinnen (der Abschluss kann auch länger als 5 Jahre her sein), Wissenschaftlerinnen, Studentinnen (Bachelorabschluss oder mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht) sowie an Frauen mit Berufsausbildung und Bezug zur Hochschule, die sich für das Thema Gründung interessieren und an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm teilnehmen wollen. Die Teilnahme ist auch studien- oder berufsbegleitend möglich.

Eine konkrete Gründungsidee kann, muss aber nicht vorhanden sein. Gefördert werden auch Ideen, die nicht wissens- oder forschungsbasiert sind, aber auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Von der Förderung ausgeschlossen sind Frauen, die zuvor schon eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben.

Was bietet EXIST-Women?

  • Teilnahme an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm zur Unternehmensgründung
  • individuelles Coaching durch das Gründungsnetzwerk der Hochschule
  • unternehmerische Unterstützung durch eine Mentorin
  • bundesweites Gründerinnen-Netzwerk
  • einmalig Sachmittel in Höhe von 2.000 € (z. B. für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee)
  • optional ein 3-monatiges Stipendium, falls die Bewerberin kein Einkommen hat oder höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet. Abhängig von der Qualifikation umfasst es 1.000 bis 3.000 Euro pro Monat plus Kinderzuschlag

Welche Verpflichtungen haben Teilnehmerinnen?

Die erfolgreichen Bewerberinnen nehmen am „Seminar Gründerin“ teil. Sie besuchen regelmäßig die jeweils relevanten Veranstaltungen des Gründungsnetzwerks vor Ort und nehmen Termine zur individuellen Beratung durch das Gründungsnetzwerk sowie zum Austausch mit ihrer Mentorin wahr. Optional können sie die zentral angebotenen Gründerinnenforen und Netzwerkveranstaltungen besuchen. Am Ende der Förderung fassen die Teilnehmerinnen ihre Gründungsidee und die von ihnen dazu erarbeiteten Ergebnisse kurz und prägnant auf einer Seite schriftlich zusammen. EXIST-Women ist eine Maßnahme zur Gründungssensibilisierung und -qualifizierung. Eine Verpflichtung zur Unternehmensgründung besteht nicht.

Wo stehen die Teilnehmerinen am Ende des 12-monatigen Qualifizierungsprogramms?

Durch die Angebote an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw H) und die zentral angebotenen Veranstaltungen wissen sie, worauf es bei einer Unternehmensgründung ankommt und wie das geht. Darüber hinaus haben sie andere Gründerinnen kennengelernt und können ihre Erfahrungen rund ums Gründen austauschen. Sie konnten eine neue, tragfähige Gründungsidee entwickeln oder ihre schon bestehende Idee weiterentwickeln und das Geschäftsmodell validieren. Schließlich kennen sie dann die nächsten Schritte für eine eigene Gründung und haben im Idealfall sogar schon Mitgründerinnen und Mitgründer gefunden oder eine Folgefinanzierung eingeworben.

Wo findet das Programm statt?

Die HSU/UniBw H qualifiziert Dich online oder vor Ort, vielleicht auch in Kooperation mit anderen Hochschulen in der Region. Außerdem nimmst Du an bis zu vier zentral angebotenen EXIST-Women Veranstaltungen teil und triffst dort angehende Gründerinnen aus ganz Deutschland.

Wer wählt die Teilnehmerinnen aus?

Das übernimmt eine fünfköpfige Jury an der HSU/UniBw H. Bewerben können sich auch Studentinnen und Absolventinnen anderer Hochschulen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HSU Innovation Hub bzw. der Abteilung Transfer ([email protected]) bieten eine persönliche Beratung zu diesem Förderprogramm an.

Wie kann ich mich an der HSU/UniBw H bewerben?

Für eine Bewerbung an der HSU/UniBw H sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Motivationsschreiben 1-2 Seiten (als PDF) 
  • Beschreibung der Gründungsidee in Form eines Pitch Decks (höchstens 10 Folien) 
  • Lebenslauf (PDF) 
  • formlose Bestätigung im Anschreiben der E-Mail, dass noch keine Kapitalgesellschaft gegründet wurde

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 07.01.2024 entweder per Mail an [email protected] gesendet oder via Dropbox oder Wetransfer zum Download bereitgestellt werden.

Neben den formellen Kriterien (die der EXIST-Women-Website zu entnehmen sind) sowie der persönlichen Motivation und den Erfahrungen werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen insbesondere folgende weitere Kriterien berücksichtigt:

  • Umsetzbarkeit des Gründungsvorhabens
  • Innovationsgrad und Skalierbarkeit
  • thematischer Fit zur HSU/UniBw H (wissens- oder technologiebasierte Gründungen mit Anknüpfungspunkten zu Studien- und Forschungsthemen der HSU/UniBw H)

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Eine Bewerbung ist bis zum 7. Januar 2024 möglich.

Wo finde ich weitere Informationen zu EXIST-Women?

Auf der Webseite https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-WOMEN/EXIST-WOMEN/exist-women.html gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen, alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung sowie Themen und Termine rund um EXIST-Women.

Weitere Fragen beantwortet Katrin Büttner, Referentin Transfer & Entrepreneurship ([email protected]).