Arbeitsrechtliches Doktorandenkolloquium feiert einjähriges Jubiläum

HSU

26. August 2020

Das hochschulübergreifende arbeitsrechtliche Doktorandenkolloquium ist eine Kooperation der befreundeten arbeitsrechtlichen Lehrstühle der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) und der Bucerius Law School. Auf Initiative von Professor Dr. Hans Hanau (HSU) sowie Professor Dr. Matthias Jacobs und Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt (beide Bucerius Law School) findet es seit Herbst 2017 einmal im Trimester statt und bietet den Doktoranden und Wissenschaftlichen Mitarbeitern der beiden Hochschulen eine Plattform zum wissenschaftlichen Austausch im Arbeitsrecht, insbesondere zur Vorstellung ihrer Forschungsgegenstände.

Menschen sitzen um einen Konferenztisch und schauen auf eine grünliche schimmernde Projektionswand.
Arbeitsrechtliches Doktorandenkolloquium (Foto: Matthias Jacobs)

Die nunmehr vierte Veranstaltung fand am 1. November 2018 auf Einladung von Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt in den Räumen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP statt. Unter anderem referierte Maura Larissa Posth, Doktorandin bei Professor Dr. Hans Hanau, zur „Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit Dritten“.

Im Sommer dieses Jahres war die HSU Gastgeberin des Doktorandenkolloquiums.

Text: Andreas Zöllner