Universitätspräsident Prof. Dr. Klaus Beckmann über den bevorstehenden Prüfungsdurchgang

HSU

3. Dezember 2020

In seiner heutigen Videobotschaft erläutert der Universitätspräsident das Verfahren und die Hintergründe der Prüfungsphase des ausgehenden Herbstrimesters, die uns betreffenden Änderungen im Infektionsschutzgesetz und den Verlauf der Weihnachtsfeiertage.


Die Videobotschaft des Präsidenten vom 03.12.2020 im Volltext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

first things first: Wir haben derzeit vier Fälle von COVID-19-Erkrankungen unter den Universitätsmitgliedern.

Tragisch ist, dass es sich bei einer der erkrankten Personen um einen Helfer im Rahmen der Unterstützungsleistung der Bundeswehr handelt.
Von dem Freiwilligen-Kontingent der Universität – militärisches und ziviles Stammpersonal – war ein knappes Drittel in den letzten Wochen bereits im Einsatz. Allen freiwilligen Helferinnen und Helfern gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Bitte passen Sie gut auf sich auf!
Den Erkrankten wünsche ich eine schnelle Genesung und hoffe auf einen milden Verlauf.

17 Universitätsmitglieder befinden sich derzeit in der häuslichen Separation, fünf von ihnen auf dem Campus.

46 Universitätsmitglieder haben die Krankheit offiziell hinter sich.

Sie alle kennen die Ergebnisse und Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 25. November 2020, und ich bin gefragt worden, was dies für unsere Universität bedeutet.

Wir hatten die Weisung Nr. 6 zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an der HSU verfügten Maßnahmen zunächst bis Ende des Monats November geplant. Indessen war diese Weisung ohne Befristung formuliert und besitzt somit weiterhin Gültigkeit, bis sie irgendwann von einer Folgeregelung abgelöst werden kann. Im Augenblick erscheint mir der Status quo den Rahmenbedingungen und den Vorgaben „von oben“ als durchaus angemessen. Für uns alle gilt also weiterhin der Grundsatz: „Stay at home, flatten the curve.“


Sicherlich haben Sie in den Medien die Diskussion um die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verfolgt.
Eine Änderung betrifft auch den Paragraphen 54a, der die Eigenvollzugskompetenz der Bundeswehr regelt. Die Neufassung betrifft insbesondere die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundeswehr für Soldatinnen und Soldaten auch außerhalb ihrer Dienstausübung. Der für die Dienststelle zuständigen Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr – in unserem Fall ist das die ÖRA NORD – ist nunmehr die endgültige Entscheidung über Maßnahmen, die Bekämpfung übertragbarer Krankheit betreffen, vorbehalten.

Angehörige ausländischer Streitkräfte, die sich zu Übung oder Ausbildung in Deutschland aufhalten, werden den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gleichgestellt. Konkret bedeutet das, dass die ÖRA und die Gesundheitsämter zusammen arbeiten sollen, die ÖRA eine Entscheidung des Gesundheitsamts bei Differenzen aber übersteuern kann, wenn es um Soldatinnen und Soldaten geht.

Und auch für zivile Angehörige der Bundeswehr gilt ein Mitwirkungsanspruch der ÖRA gegenüber den Gesundheitsämtern.
Was folgt daraus für Sie als Angehörige der Universität? Unmittelbar ändert sich am Verfahren nichts: Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Meldeschema für COVID-19-Erkrankungen, welches Sie in unserer COVID-Informationsportal bei ILIAS (Login erforderlich) finden. Bitte wenden Sie sich immer an unser Lagezentrum.

Was die von Bund und Ländern empfohlene Arbeitszeitregelung – Stichwort „mobiles Arbeiten“, das sogenannte „Homeoffice“ – angeht, so waren wir mit unserer Regelung der Empfehlung der Ministerpräsidenten voraus, und wir behalten diese Regelung bei.

Im Laufe dieses Monats kehren die Studierenden zu Prüfungen auf den Campus zurück. Leider gibt es für Präsenzprüfungen derzeit noch keine rechtssichere Alternative, die es erlauben würde, dass Sie eine Klausur auch zu Hause schreiben könnten. Daher haben sich die Fakultäten zunächst bemüht, so viele Prüfungen wie möglich auf kontaktlose Formate umzustellen.

Andererseits ist der Universität wichtig, dass Prüfungszeiträume entzerrt werden und insbesondere sich Erst- und Wiederholungsversuche nicht überschneiden. Im Einklang damit waren wir bestrebt, die Klausurtermine so zu verteilen, dass die Kohorten möglichst klein sind. Unser Lagezentrum hat hier den Überblick. Es werden sich nie alle Studierenden gleichzeitig an der Universität aufhalten.

Leider lässt die Entzerrung der Prüfungstermine nicht zu, dass wir vor dem 23.12. mit dem Prüfen aufhören.
Um zu viele Bewegungen vom und zum Campus ebenso wie Kontakte zu vermeiden und Ihnen vielleicht auch ein wenig Entspannung nach dem überaus harten Jahr 2020 zu ermöglichen, setzen wir die Lehre am 04.01. zwar wie geplant fort, aber zunächst in rein digitaler Form. Lehrveranstaltungen in Präsenz wird es nicht vor dem 18. Januar geben.

Daher bitte ich alle Studierenden, unseren Campus nach der jeweils letzten Präsenzprüfung zu verlassen und nicht vor dem 18. Januar 2020 zurückzukehren. Unsere ausländischen Studierenden bitte ich, sich an ihr Betreuungspersonal zu wenden. Sie erhalten noch in dieser Woche eine Information der Lagezelle über die Studierendenfachbereichsgruppenleiter.

For the foreign students and personnel: Please contact the International Office and the military representatives for more Information on how to proceed during the holidays.

Auch alle zivilen und militärischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitte ich, entsprechend zu verfahren, sofern Ihre dienstlichen Aufgaben dies zulassen. Die Entscheidung über Urlaub, Anwesenheit am Arbeitsplatz oder mobiles Arbeiten ist mit Ihren Vorgesetzten abzustimmen.

Ich erwarte, dass unsere Universität über die Feiertage erreichbar und handlungsfähig bleibt. Wir haben aber mittlerweile gelernt, dass hierfür nicht unbedingt das gesamte Personal vor Ort sein muss.

Nochmal zur Klarheit: Wir werden die Universität also nicht schließen, aber den Rumpfbetrieb über die Feiertage so weit herunterfahren, wie es möglich ist.
Mit dieser langen Frist zwischen den Feiertagen und der Rückkehr auf den Campus wollen wir sicherstellen, dass Sie, sofern Sie sich – was Gott verhüten möge – bei Familienangehörigen angesteckt haben, das Virus dann unbemerkt in sich tragen und die Krankheit auf den Campus tragen.

Ich wünsche den Studierenden für die bevorstehende Prüfungsphase viel Erfolg. Kommen Sie gesund nach Hamburg und auch wieder zurück. Sofern Sie irgendwelche Symptome der oberen Atemwege verspüren, melden Sie sich bitte bei unserem Lagezentrum, und zwar bitte bevor Sie die Reise antreten.

Allen Universitätsmitgliedern wünsche ich eine schöne Adventszeit. Und bitte bleiben Sie gesund.

Vielen Dank.