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Rettung aus höchster Not – ein (altes) Rechtsproblem. Der übergesetzliche Notstand

11. Mai 2022 @ 18:00 19:30

Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Begleitend zur Ausstellung „Extreme Situationen, schnelle Entscheidungen. Helmut Schmidt gegen Sturmflut und RAF-Terror“ lädt die Bibliothek zu einer Reihe von Veranstaltungen ein. In Vorträgen und Podiumsgesprächen sowie anhand von Filmvorführungen werden Wissenschaftler und Publizisten unterschiedlicher Fachrichtungen einzelne Themenaspekte beleuchten und neue Perspektiven in den Blick nehmen.
Verbot das Grundgesetz die Rettung und Versorgung von Sturmflut-Opfern durch die Bundeswehr? Hat Helmut Schmidt, der Hamburger Polizeisenator, sich darüber hinweggesetzt, beherzt, in einem „übergesetzlichen Notstand“? War die Bonner Verfassung erneut keine Orientierungshilfe, als zu entscheiden war, ob der entführte Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und die 91 Insassen eines gekidnappten Lufthansa-Jets gerettet werden sollten – zum Preis der Freilassung inhaftierter Terroristen? Musste Schmidt, mittlerweile Bundeskanzler, erneut zurückgreifen auf „das schmerzhaft im Gewissen geprüfte Fazit“ seiner politischen Lebenserfahrung und seiner moralischen Einsicht? War er unausweichlich schuldhaft verstrickt – wie in einem antiken Drama?

Wie weit darf man gehen, um sich oder eine andere Person aus höchster Lebensgefahr zu retten? Diese Frage wird wohl schon so lange diskutiert, wie man überhaupt über Recht nachdenkt, und die Namen der Fälle reichen vom „Brett des Karneades“ (ein Schiffbrüchiger stößt einen anderen von der rettenden Planke) über den „Mignonette-Fall“ (die Besatzung eines Rettungsbootes tötet und verzehrt den Schiffsjungen) bis zum „Weichensteller-Fall“ (durch das Umstellen einer Weiche wird der Tod von vielen auf Kosten des Lebens von wenigen gerettet) und schaffen es sogar in Theatersäle und Kinos („Terror“ von Ferdinand von Schirach). Ausgehend vom utilitaristischen Kalkül des größtmöglichen Nutzens scheint die Lösung ganz einfach: Die größere Zahl der Geretteten gewinnt. Bemerkenswerterweise ist die Diskussion im Utilitarismus wesentlich zurückhaltender und vor dem Hintergrund unantastbarer Menschenrechte verbietet sich das reine Zählen von selbst. Joachim Renzikowski stellt in seinem Vortrag verschiedene Notstandssituationen vor und diskutiert ihre Lösungen im deutschen Recht.

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