Wiederholungsklausuren „Buchhaltung und Abschluss“ (Rechnungs­wesen I) und/oder „Kosten- und Leistungsrechnung“ (Rechnungswesen II); hier: Abgrenzung alte – neue Prüfungsordnung

HSU

14. Dezember 2020

Auf Grund der Umstellung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre durch die Anwendung der neuen Prüfungsordnung weisen wir im Bereich der Vorlesungen Rechnungswesen auf Folgendes hin:

  •  Die Studenten, für die die alte Prüfungsordnung gilt, werden nach den bisherigen Modalitäten geprüft. Dies gilt sowohl für den Umfang der Klausur als auch für die zugelassenen Hilfsmittel. Daher bleibt es dabei, dass die Vorlesung „Buchhaltung und Abschluss“ (Rechnungswesen I) als „open-book-Klausur“ durchgeführt wird. In der Vor­lesung „Kosten- und Leistungsrechnung“ (Rechnungswesen II) ist nur ein nicht programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
  •  Für diese Studenten werden zwei eigenständige Klausuren in einem gesonderten Raum durchgeführt. Die eine Klausur bezieht sich auf das Gebiet „Buchhaltung und Abschluss“ und die andere aus das der „Kosten- und Leistungsrechnung“. Diejenigen, die eine Prüfung zu einer der Vorlesung bereits bestanden haben, müssen nur die jeweils andere Klausur mitschreiben, die dann auch gesondert bewertet wird. Studenten, denen noch beide Leistungsnachweise fehlen, müssen auch beide Klausuren mitschreiben.
  • Die Klausur „Kosten- und Leistungsrechnung“ findet zeitgleich mit der Klausur „Rechnungswesen“ nach der neuen Prüfungsordnung am Ende des WT 2020 statt. Die Klausur „Buchführung und Abschluss“ beginnt eine Zeitstunde vorher. Bitte finden Sie sich rechtzeitig in dem noch zu benennenden Raum ein.
  • Studenten, die nach der neuen Prüfungsordnung (Studentenjahrgang 2019) die Prüfung abzulegen haben, sind hiervon nicht betroffen. Sie finden sich bitte in den von uns noch zu benennenden allgemeinen Klausurräumen ein. Diese Klausur ist auch im Bereich „Buchführung und Abschluss“ keine „open-book-Klausur“.
  • Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für eine weitere mögliche Wiederholungsklausur, die nach den Vorgaben der alten Prüfungsordnung abzulegen ist.

 

Wir wünschen Ihnen bei der Klausurvorbereitung viel Erfolg und stehen für evtl. Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

gez. Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller             gez. Univ.-Prof. Dr. Bert Kaminski