Hilfsmittel

Die jeweiligen Hilfsmittel (Gesetze, Richtlinien, Erlasse und BMF-Schreiben) werden für jedes Modul in der Vorlesung bekannt gegeben.

Grundsätzlich müssen alle Hilfsmittel unkommentiert sein.

Als Kommen­tier­un­gen gelten alle Hin­zu­fü­gun­gen inhaltlicher Art, die über den Re­gelungstext hin­aus­gehen. Damit sind insbesondere

  • Querverweise auf andere Vor­schrif­ten,
  • Querverweise auf andere Stellen/Paragraphen derselben Vorschrift,
  • Prüfungsschemata,
  • Stichworte, die nicht Teil des Hilfsmittels sind und
  • Durchnummerierungen zur Erstellung von Reihenfolgen

gemeint.

Hingegen sind

  • Markierungen, die lediglich dem schnelleren Auffinden die­nen (z. B. ein Mar­kierungszettel zur Kenn­zeichnung eines bestimmten Ge­set­zes auch mit Beschriftung des Gesetzes bzw. des Paragraphen),
  • Hervorhebungen (z.B. mit einem Textmarker) und
  • Unterstreichungen

zulässig.

HSU

Letzte Änderung: 17. Februar 2022