In Hamburg gibt es seit dem 01.01.2013 die Kultur- und Tourismustaxe. Sie wurde entsprechend dem Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG) eingeführt. Mit der Einführung dieser Steuer fügt sich Hamburg in die Reihe vieler internationaler Metropolen wie New York, Barcelona und Zürich ein, die diese bereits seit Jahren erheben. Die Einnahmen investiert die Stadt Hamburg zu 100% in touristische, kulturelle und sportliche Projekte.
Besteuert wird die Erlangung einer Beherbergungsleistung gegen Entgelt, z.B. Zimmer in Hotels, Motels, Pensionen oder Gästehäusern. Damit wird sie grundsätzlich auch von Gästen erhoben, die während des Kongresses in Hamburg in einem Hotel übernachten. Übernachtungen mit zwingender beruflicher Veranlassung werden jedoch nicht besteuert, wenn dem Hotel ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Die für den Nachweis erforderlichen Formulare für Angestellte und Selbständige finden Sie hier. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit der Zimmerbuchung an das Hotel, so dass es auf jeden Fall zum Check-in im Hotel vorliegt. Ansonsten ist das Hotel dazu verpflichtet, die Kultur-und Tourismustaxe zu erheben.
Letzte Änderung: 25. Juli 2022