Führung in der Finanzverwaltung (M.A.)

weiterbildender Master-Studiengang Führung in der Finanzverwaltung am Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Helmut-Schmidt-Universität (HSU / UniBw H)

Profil des Studiengangs

Der Studiengang bietet Studierenden die Möglichkeit, punktgenaue ökonomische und juristische Kenntnisse zu erwerben. Studierende mit rechtswissenschaftlichen Erststudium absolvieren einen ökonomischen Schwerpunkt, um ein Systemverständnis für die Methoden und Inhalte der Wirtschaftswissenschaften zu entwickeln. Studierende mit wirtschaftswissenschaftlicher Erstausbildung absolvieren einen juristischen Schwerpunkt, um ein Verständnis für das juristische Denken und Urteilen aufzubauen. Beide Gruppen erwerben in fachübergreifenden Modulen grundlegende Methoden- und Selbstkompetenzen.

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Studiendauer: 2 Jahre Regelstudienzeit, 60 ECTS-Leistungspunkte

Zielgruppe: Angehörige des Bundesministeriums der Finanzen und dessen nachgeordnete Behörden mit ersten rechtswissenschaftlichen (JUR) oder wirtschaftswissenschaftlichen (OEC) Hochschulabschlüssen, die Führungsaufgaben in ministeriellen Funktionen oder in höheren Finanzbehörden übernehmen sollen

Zugangsvoraussetzungen:
(1) Leistungen im Umfang von 240 ECTS-Leistungspunkten* durch den Abschluss eines Studiums an einer deutschen oder ausländischen Hochschule (*wurden bisher nur 180 ECTS-Leistungspunkte erworben, können mit entsprechendem Nachweis weiterer Kompetenzen die Differenz ausgeglichen werden)
(2) eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit, davon mindestens ein Jahr mit Führungsverantwortung nach Erwerb des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Struktur:
Berufsbegleitendes Studium im Blended-Learning Format mit kompakten Präsenz-Veranstaltungen und Online-Learning-Phasen. 7 Pflichtmodule, davon 3 Vertiefungsmodule im fachlichen Schwerpunkt, sowie einem Modul Projektmanagement und Abschlussmodul mit Master Thesis.

Inhalte:
Ökonomische und juristische Methoden; Führungstheorien und -methoden; Projektmanagement; Bilanzen und Controlling, Finanzmärkte, Finanzwissenschaft (im ökonomischen Schwerpunkt für Juristen); Staats-, Verwaltungs- und EU-Recht (im juristischen Strang für Ökonomen).

Wichtige Termine!

Studienbeginn: folgt noch

Bewerbungsfrist: folgt noch


Organisatorische Betreuung

 
 
Raum:
1140
Telefon:
(040) 6541-3376
Besucheranschrift
Helmut-Schmidt-Universität
Gebäude H1
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Postanschrift
Helmut-Schmidt-Universität
Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW)
Postfach 70 08 22
22008 Hamburg
 

Studienziele

Der Weiterbildungsstudiengang „Führung in der Finanzverwaltung (M-FIF)“ zielt darauf ab, dass die Studierenden ökonomische oder juristische Kenntnisse zu erwerben. Studierende mit rechtswissenschaftlichem Hintergrund erwerben ökonomische Kenntnisse; Studierende mit ökonomischen Hintergrund erwerben juristische Kenntnisse. Mit dieser thematischen Schwerpunktsetzung erwerben die Studierenden das Verständnis, Kompetenzen, um in gemischten Team Führungsaufgaben zu übernehmen.


Studienorganisation

Curriculum wie die Didaktik des FIF zeichnen sich durch eine strikte Orientierung an Modellen der Kompetenzorientierung sowie einer engen Verzahnung von konzeptionellen und praktischen Inhalten aus. Die gewonnen Erkenntnisse bilden die Grundlage für wissenschaftsbasierte Problemlöseansätze, die schon während des Studiums im Austausch mit der Berufspraxis entwickelt werden.

Die Module sind mit Ausnahme der Masterthesis als Kombination aus Phasen des Selbstlernens, des problembasierten Lernens sowie des Lernens in Präsenzphasen gestaltet. Selbstlernphasen erfolgen skriptgestützt; Projektbasierte Phasen umfassen Aufgabenstellungen, zu denen tutoriert und auf der Basis erworbener Kenntnisse in Einzel- und Gruppenarbeit praktische Probleme aufgearbeitet werden; Präsenzphasen zu Beginn und zum Ende des Moduls umfassen Vorträge und Diskussionen, angeleitete Fallstudienarbeiten und Präsentationen von Projektstudien. Die Module sind mithin so konzipiert, dass in jedem Falle unterschiedliche Lehrformate zum Einsatz kommen.

Studienorganisation eines eintrimestrigen Moduls
Studienorganisation eines eintrimestrigen Moduls

Die Module orientieren sich an den Trimesterterminen der HSU / UniBw H. Jedes Studienjahr umfasst drei Trimester: das Herbsttrimester (HT) läuft von Oktober bis Dezember, das Wintertrimester (WT) von Januar bis März und das Frühjahrstrimester (FT) von April bis Juni. Die Trimesterpause findet an der HSU / UniBw H von Juli bis September statt. Die erste Präsenzphase findet zu Beginn eines Trimesters statt, nach einer circa achtwöchigen Fernlernphase schließt sich die zweite Präsenzphase an. Eine Präsenzphase umfasst jeweils drei Tage vorwiegend am Wochenende, an denen Seminare, Gruppenarbeiten und Diskussionen stattfinden. In der Blended Learning-Phase nutzen Sie die Online-Lernumgebung ILIAS.


Studienalltag neben dem Beruf

Das Studium ist durch Module organisiert. Die Module bestehen aus zwei Präsenzphasen von je drei Tagen, zwischen denen eine circa achtwöchige Blended Learning-Phase liegt. Eine Präsenzphase umfasst jeweils drei Tage vorwiegend am Wochenende, an denen Seminare, Gruppenarbeiten und Diskussionen stattfinden. In der Blended Learning-Phase nutzen Sie die Online-Lernumgebung ILIAS.

Das Blended Learning ermöglicht den Studierenden flexibel und nach ihrem Lerntyp die Aufgaben und Themen zu bearbeiten. Sie können individuell den Lernort und die –zeit bestimmen. In der Online-Lernumgebung ILIAS können sich die Studierenden jederzeit mit den Kommiliton*innen und Dozent*innen austauschen. Ein eintrimestriges Modul dauert etwa 10 Wochen mit einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von ca. 10 Stunden. Die Termine für die Präsenzphasen in jedem Modul werden frühzeitig vor Trimesterbeginn kommuniziert.

Profitieren Sie von der flexiblen Lernorganisation im Master-Studiengangs Führung in der Finanzverwaltung:

    • Berufsbegleitende Konzeption durch die Verbindung von Präsenzveranstaltungen am Wochenende mit Blended Learning.
    • Präsenzveranstaltungen finden an einem attraktiven Studienort in Hamburg statt.
    • Dozenten und Studierende stehen über die Online-Lernumgebung stets in engem Austausch.
    • Sie haben jederzeit Zugriff auf die Studienunterlagen und können Ihr Studium flexibel organisieren.
    • Studienbegleitende Prüfungsleistungen orientieren sich an der hohen Flexibilität des Studiums.
    • Das Studium ist auf Anwendbarkeit und Praxistransfer der eworbenen Kompetenzen ausgelegt.
    • Austausch mit anderen Fach- und Führungskräften im Studiengang, sowie an der HSU.
    • Persönliche und individuelle Beratung und Betreuung durch die Mitarbeiter*innen des ZWW und der Dozent*innen.

Studieninhalte

Der berufsbegleitende Studiengang im Blended-Learning Format mit kompakten Präsenz-Veranstaltungen und Online-Learning-Phasen.  Das Curriculum wie die Didaktik des FIF zeichnen sich durch eine enge Theorie-Praxis-Verzahnung im Bereich Führung in gemischten Teams aus. Fragen und Problemstellungen werden in den fachlichen Schwerpunkten hinsichtlich ökonomischer und juristischer Methoden analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für wissenschaftsbasierte Problemlöseansätze, die im Austausch mit der Berufspraxis entwickelt und angewandt werden.

Die sieben Pflichtmodule sind mit Ausnahme der Masterthesis als Kombination aus Selbstlern-, Online- und Präsenz-Phasen strukturiert. Selbstlernphasen erfolgen skriptgestützt; Online-Phasen umfassen Aufgabenstellungen, zu denen tutoriert in Einzel- und Gruppenarbeit praktische Probleme aufgearbeitet werden; Präenzphasen zu Beginn und zum En-de des Moduls umfassen Input Diskussionen, angeleitete Fallstudienarbeiten und Präsentationen von Projektstudien. Die Module sind mithin so konzipiert, dass unterschiedliche Lehrformate zum Einsatz kommen. Trotz der Diversität ist allen Formaten gemein, dass sie grundsätzlich auf die Beteiligung und Interaktion der Weiterbildungsstudierenden ausgelegt sind.

Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Helmut-Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU / UniBw H), Weiterbildung Master-Studiengang Führung in der Finanzverwaltung (FIF)
Studienprogramm Master-Studiengang Führung in der Finanzverwaltung (M.A.)


Die Module

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu allen genannten Modulen des Studienprogramms.

(1) Grundlagen

Art des Moduls: Pflichtmodul für den ökonomischen Strang (OEC)

Arbeitsaufwand: 5 ECTS-Leistungspunkte und ca. 128 Stunden

Dauer: ca. 10 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen verstehen die ökonomische Argumentationslogik. Sie kennen wesentliche Modelle des individuell rationalen Wahlverhaltens und können diese auf alltagspraktische Probleme anwenden. Sie verstehen wie das individuelle Verhalten über institutionelle Arrangements gesteuert und kanalisiert werden kann. Sie kennen die Bewer-tungskriterien unterschiedlicher Arrangements und können für die in ihrer Alltagspraxis existenten Koordinations- und Motivationsprobleme kriterienbasiert Entscheidungen hinsichtlich eines problemadäquaten institutionellen Arrangements treffen.

Inhalte:
Das Modul befasst sich mit den grundlegenden Themengebieten ökonomischen insb. institu-tionenökonomischen Denkens (Rationalen Entscheiden, Spezialisierung, Koordination, Transaktionen, Institutionen etc. ) und stellt einen konzeptionellen Rahmen zur Verfügung, der eine theoriegeleitete Analyse alltagspraktischer Probleme ermöglicht.

In der ersten Präsenzphase werden die Studierenden zunächst mit einschlägigen Modellen des individuell rationalen Wahlverhaltens vertraut gemacht. So dann werden ihnen die Systemprämissen einer arbeitsteiligen Ökonomie vermittelt. Im weiteren Verlauf sind die institutionellen Arrangements, die die Institutionenökonomie zur Koordination der arbeitsteiligen Prozesse vorsieht, Gegenstand der Darstellung. Schließlich werden Bewertungskriterien erarbeitet, die es den Studierenden ermöglichen, rationale Entscheidungen hinsichtlich eines situations- und problemadäquaten institutionellem Arrangements zu treffen.

In der Fernlernphase konzipieren und bearbeiten die Weiterbildungsstudierenden auf der Basis der institutionenökonomischen Theorie ein eigenes Studienprojekt mit Bezug zu ihrem jeweiligen beruflichen / fachlichen Hintergrund.

Die zweite Präsenzphase dient neben der Präsentation der Forschungsprojekte und der theoriebezogenen Diskussion vor allem dem Theorie-Praxis Transfer, d.h der reflektierten Übertragung von theoriegeleiteten Steuerungskonzepten auf ein empirisches Koordinations-problem.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen Strang (JUR)

Arbeitsaufwand: 5 ECTS-Leistungspunkte und ca. 128 Stunden

Dauer: ca. 10 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erwerben systematisches Wissen über die zentralen Charakteristika der juristischen Methodenlehre, kennen wesentliche juristische Auslegungsregeln von Gesetzestexten sowie die Grenzen der Auslegung und der Rechtfortbildung und sind in der Lage, in spezifischen Sachverhalten Anknüpfungspunkte der juristischen Methodenlehre zu identifizieren und diese Sachverhalte unter Berücksichtigung der juristischen Methoden zu würdigen.

Inhalte:
Überblick über die juristische Methodenlehre und Aufzeigen bedeutender Grundlagen und Fragestellungen; Rechtsquellen und Normenhierarchie; Methoden der Rechtsgewinnung (Struktur und Auslegung von Normen); Fallbearbeitung als Rechtsanwendung (Aufgabenstel-lung und Sachverhalt, Subsumtion, Gutachtenstil, Bescheidstil).

In der ersten Präsenzphase werden die eingangs angeführten Inhalte mit Blick die Errei-chung der Qualifikationsziele und zur Vorbereitung der Fernlernphase vermittelt.

In der projektbezogenen Fernlernphase verknüpfen die Teilnehmer das vertiefte Grundla-gen- und Strukturwissen mit Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten.

Die zweite Präsenzphase dient zur Präsentation der Projekte und der Vertiefung des hierbei erlernten Stoffs.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen (JUR) und den ökonomischen (OEC) Strang

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erkennen, analysieren und reflektieren Führungsprobleme. Sie erarbeiten und beurteilen exemplarische Lösungsansätze auf der Grundlage eines multi- wie interdisziplinären Theorien- und Methodeninstrumentariums.

Bezogen auf die Leitungs- und Führungsaufgaben in Ministerien und Oberbehörden verstehen die Absolventen Führung als soziales Phänomen, das sich im Kontext der Faktoren Individuum, Gruppe und Organisation situationsspezifisch konstituiert und dabei in eine durch politisch-administrative Logiken geprägte Umwelt eingebettet ist. Dieses systemische Führungsverständnis, das auf aktuelle psychologische, soziologische, betriebswirtschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Theorien rekurriert, nutzen sie als Analyse- und Reflexions-rahmen für die Bewertung ihrer bisherigen Führungserfahrungen und darauf aufbauenden Entwicklung ihrer Führungskompetenz.

Inhalte:
Den theoretischen Hintergrund bilden grundlegende und neuere Ansätze der Forschung zu Motivation, Gruppendynamik, Kommunikation, Führung und Change Management im Schnittbereich von Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Soziologie und Verwaltungswissenschaften. Zum Tragen kommen etwa das Zwei-Faktoren Modell von Herzberg, die Arbeiten zum Gruppendenken von Janis, das Kommunikationsquadrat von Schulz von Thun oder die Untersuchungen zur transformationalen Führung von Brass. Das Modul berücksichtigt zudem die spezifischen Herausforderungen und Rahmenbedingungen von Leitung und Füh-rung in Ministerien und Oberbehörden. Die Weiterbildungsstudierenden werden daher auch mit Theorien der politikwissenschaftlichen Verwaltungsforschung zu Entscheidungsprozessen im öffentlichen Sektor, zur horizontalen und vertikalen Koordination im politisch-administrativen System und zu Public Governance vertraut gemacht.

In der ersten Präsenzphase werden die Weiterbildungsstudierenden zunächst in die Grund-züge verschiedener wissenschaftlicher Theorien und Methoden sowie in deren exemplarische Anwendungen eingeführt.

In der projektbezogenen Fernlernphase wenden die Teilnehmenden diese Theorien und Verfahren bei der Bearbeitung von Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten nach den Grundsätzen des Problem-Based Learnings (PBL) an.

In der zweiten Präsenzphase stellen die Teilnehmenden die wissenschaftlich zu begründenden Problemlöseansätze vor. Fallstudienbezogen unterziehen sie theoretische Führungsprinzipien einer kritischen Reflexion. Dies wird mit weiteren vertiefenden theoretischen Angeboten der Dozierenden verknüpft.

(2) Ökonomischer Strang (OEC)

Art des Moduls: Pflichtmodul für den ökonomischen Strang (OEC)

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolventinnen und Absolventen erkennen, analysieren und reflektieren die Notwendig-keit und den Umgang mit betriebswirtschaftlichen Abbildungssystemen. Sie erarbeiten und beurteilen Ausgestaltungsformen insbesondere der Abbildungssysteme nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), den von der EU anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sowie deren interner Entsprechungen auf der Grundlage eines multi- wie interdisziplinären Theorien- und Methodeninstrumentariums.

Bezogen auf die Führungsaufgaben in Ministerien und Oberbehörden ist der Umgang mit den Abbildungssystemen und deren interner Gestaltung sowohl für die externe Darstellung wie für die interne Unterstützung der Führung durch adäquate Informationen unerlässlich. Die Absolvent/inn/en entwickeln ein Systemverständnis für betriebswirtschaftliche Abbildungssysteme und wissen diese für Analyse- und Führungszwecke in ihrem Handeln einzusetzen. Diese Erkenntnisse nutzen sie ebenfalls für die Bewertung ihrer bisher vorhandenen Systeme und reflektieren ihre bisherige Nutzung für die Führung.

Inhalte:
Den Hintergrund bilden die gesetzlich determinierten oder als weltweit anerkannte Standards vorliegenden Abbildungssysteme, die im Sinne der Managementtheorie für die interne und externe Abbildung von Institutionen genutzt werden können. Neben der Darstellung des gesetzlichen Rahmens werden die Gestaltungs- und Analysemöglichkeiten erarbeitet.

In der ersten Präsenzphase werden den Weiterbildungsstudierenden zunächst in die Grundzüge der verschiedenen Abbildungssysteme aufgezeigt und der Zusammenhang zum Führungshandeln verdeutlicht.

In der projektbezogenen Fernlernphase wenden die Teilnehmenden diesen Abbildungs-systemen und deren Ausgestaltungen bei der Bearbeitung von Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten nach den Grundsätzen des Problem-Based Learnings an.

In der zweiten Präsenzphase stellen die Teilnehmenden die wissenschaftlich zu begründenden Problemlöseansätze vor. Fallstudienbezogen unterziehen sie den Abbildungsnormen sowie deren Ausgestaltung und Analysemöglichkeiten einer kritischen Reflexion. Dies wird mit weiteren vertiefenden theoretischen Angeboten der Dozierenden verknüpft.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den ökonomischen Strang (OEC)

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erwerben elementare Kenntnisse aus den Bereichen der Investitionsrechnung sowie den Kapital- und Finanzmärkten.

Sie können Investitions- und Portfolioentscheidungen eigenständig nachvollziehen und im Hinblick auf ihre Plausibilität überprüfen. Darüber hinaus erlangen sie die Fähigkeit, Investitions- und Finanzierungsergebnisse anwendungsorientiert zu analysieren und bewerten.

Inhalte:
Das Modul befasst sich mit den Grundzügen der Investitionsrechnung (u.a. Einzelinvestitionsselektion bei sicheren Erwartungen, statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung, Kosten-Nutzen-Analysen, Separationstheorem nach Fisher, Einzelinvestitionsselektion bei unsicheren Erwartungen, Kredit- und Kapitelmärkten (u.a. Grundformen der kurz- bis langfristigen Fremdfinanzierung, alternative Finanzierungsformen, Eigenfinanzie-rung insbes. Börsennotierung und Dividendenpolitik, Zinsstrukturtheorie), der Portfolioanalyse (u.a. Einzelinvestitionsselektion bei unsicheren Erwartungen, Effizienzmarkthypothesen, Investitionsprogrammplanung/Investitions-Sequenz-Analyse, Erwartungswertvarianz-Portfoliotheorie, Kapitalmarkttheorie) sowie der Regulierung und Stabilität der Finanzmärkte. Dabei werden inhaltliche Schwerpunktsetzungen auf Grundlage der Vorkenntnisse und Einsatzgebiete der Teilnehmenden vorgenommen.

In der ersten Präsenzphase werden die Weiterbildungsstudierenden zunächst in die Grundzüge verschiedener wissenschaftlicher Theorien und Methoden sowie in deren exemplarische Anwendungen eingeführt.

In der projektbezogenen Fernlernphase wenden die Teilnehmenden diese Theorien und Verfahren bei der Bearbeitung von Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten nach den Grundsätzen des Problem-Based Learnings (PBL) an.

In der zweiten Präsenzphase präsentieren die Teilnehmenden ihre Projektarbeiten, unterziehen diese einer kritischen Reflexion und stellen diese im Plenum zur Diskussion. Dies wird mit weiteren vertiefenden theoretischen Angeboten der Dozierenden verknüpft.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den ökonomischen Strang (OEC)

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erwerben elementare Kenntnisse zu Themen und Me-thoden der Finanzwissenschaft. Sie werden befähigt, den Öffentlichen Sektor als einen zent-ralen Akteur in der Gesellschaft umfänglich zu verstehen. Methodisch werden mikroökonomisch-finanztheoretische, institutionen-ökonomische und empirische Analysen verbunden.

Inhalte:
Die Finanzwissenschaft wird gleich in mehrerer Hinsicht als Bindeglied zwischen verschie-denen (Teil-) Disziplinen der Volkswirtschaftslehre verstanden: Erstens steht sie zwischen der Wirtschaftstheorie und dem Fach Wirtschaftspolitik – stärker theorieorientiert als diese, aber anders als jene dem praktischen Problem verpflichtet. Zweitens wird man als Ökonom kaum den Staat in Wirtschaft und Gesellschaft analysieren können, ohne sich mit den rivalisierenden staatswissenschaftlichen und sozialphilosophischen Vorstellungen von der „richtigen“ Rolle des Staates auseinanderzusetzen. Und drittens wird die Finanzwissenschaft nicht ohne Verbindungen zu Psychologie, Politikwissenschaft und Soziologie sowie einen Blick für die Wirtschaftsgeschichte und Philosophie des ökonomischen Denkens auskommen. Zentrale Themen sind u.a. die wohlfahrtsökonomische Theorie, Marktversagen (Öffentliche Güter, Externe Effekte, Unvollständige Information und Natürliche Monopole), Effizienz, Gerechtigkeit, Kollektive Willensbildung, Staatsversagen, Öffentliche Einnahmen und der Wohlfahrtsstaat, Ungleichheit und Armut.

In der ersten Präsenzphase werden die eingangs angeführten Inhalte mit Blick die Erreichung der Qualifikationsziele und zur Vorbereitung der Fernlernphase vermittelt.

In der projektbezogenen Fernlernphase verknüpfen die Teilnehmer das vertiefte Grundlagen- und Strukturwissen mit Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten.

Die zweite Präsenzphase dient zur Präsentation der Projekte und der Vertiefung des hierbei erlernten Stoffs.

(3) Juristischer Strang (JUR)

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen Strang (JUR)

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erwerben Handlungskompetenz auf dem Gebiet des Staatsorganisations- und Verfassungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Finanzverfassungsrechts sowie den Grundrechten einschl. des Grundrechtsschutzes. Sie erwerben Kompetenzen (Fach-, Methoden-, personale und soziale Kompetenz) auf der Grundlage von Wissen in Lernsituationen, die beispielhaft Bezug zur ministeriellen Praxis in den Abteilungen des BMF herstellen: Fachkompetenz zeigt sich vor allem an der eigenständigen und angemessenen Bearbeitung fachlicher Aufgaben- und Problemstellungen sowie der Beurteilung des Ergebnisses. Methodenkompetenz zeigt sich insbesondere in der Anwendung von Lern- und Arbeitsmethoden zum selbstständigen, systematischen Erschließen und Bewältigen beruflicher Aufgaben. Dazu gehören Auffassungsgabe, analytische und intellektuelle Fähigkeiten; Entscheidungsfähigkeit; konzeptionelle Fähigkeiten; Planungs- und Organisationsvermögen; Delegationsfähigkeit. Personale Kompetenz zeigt sich in eigenständigem Handeln und realistischer Selbsteinschätzung. Sozialen Kompetenz zeigt sich in der Interaktion mit Anderen (Kolleginnen und Kollegen des Bundes und der Länder, Vorgesetzten, Abgeordneten u.a.). Das Qualifikationsziel der Führungskompetenz wird durch die Anwendung der ge-nannten Kompetenzen in Führungssituationen miterworben.

Inhalte:
Staatsorganisationsrecht, Gesetzgebungsverfahren, Grundrechte, Grundrechtsschutz (insbes. Verfassungsbeschwerde), Finanzverfassungsrecht (Lastenteilung, Steuerverteilung, Haushaltsgrundsätze, Grundlagen des Rechts der öffentlichen Unternehmen).

In der ersten Präsenzphase erwerben die Weiterbildungsstudierenden die Grundlagen der Staatsorganisation, Gewaltenteilung, Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, Gesetzgebung(sverfahren) sowie der Grundrechte (Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte) und des Grundrechtsschutzes.

In der projektbezogenen Fernlernphase werden auf der Grundlage des Wissens aus der Präsenzphase Projektarbeiten zu Lernsituationen erarbeitet und anschließend präsentiert.

In der zweiten Präsenzphase erwerben die Weiterbildungsstudierenden insbesondere am Beispiel der Finanzverfassung, wie Bund und Länder bei der Steuergesetzgebung (einschl. der grundlegenden Strukturen der Steuerarten), bei der Steuereinnahmen- und Ausgabenverteilung zusammenwirken sowie welche Grundsätze für die öffentlichen Haushalte und die öffentlichen Unternehmen anzuwenden sind. Der Bezug zu den Grundrechten wird am Beispiel des öffentlichen Dienstrechts (Art. 33 GG) aufgenommen.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen Strang (JUR)

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erwerben systematisches Wissen zu Rechtsquellen, Handlungsformen und Gliederung der Verwaltung, zu Verwaltungsverfahren und zu Verwaltungsorganisation. Sie sind in der Lage zur erkennen, dass, warum und inwieweit die Verwaltung der Rechtsbindung unterliegt und wie sie ihre durch das Recht belassenen Spielräume nutzen kann und muss.

Inhalte:
Verfassungsrechtliche (institutionelle) Bindungen der Verwaltung; Handlungsformen wie Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag, aber auch informelle Handlungsformen und rechtliche Bindungen bei Nutzung der Privatrechtsform; Grundlagen des Verwaltungsverfahrensrechts und des Verwaltungsorganisationsrechts; Grundlagen des europäischen Verwaltungsrechts.

In der ersten Präsenzphase durchdringen die Studierenden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Bindungen der Verwaltung (Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimation, Kompetenzaufteilung im Bundesstaat). Sie werden in die Grundlagen der Verwaltungsorganisation eingeführt und mit den Vorgaben und Anwendungsfeldern für einseitig-hoheitliches Handeln der Verwaltung einer- und die Handlungsform des Vertrags andererseits vertraut gemacht.

In der projektbezogenen Fernlernphase verknüpfen die Teilnehmer das vertiefte Grundlagen- und Strukturwissen mit Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten.

Die zweite Präsenzphase dient zur Präsentation der Projekte und der Vertiefung des hierbei erlernten Stoffs. Zusätzlich werden Bedeutung und rechtliche Vorgaben für das Informationshandeln der Verwaltung behandelt und ein weiterer Schwerpunkt bei der Unternehmenstätigkeit der öffentlichen Hand gelegt. Die Studierenden erhalten außerdem Einblick in den Entstehungsprozess und die Grundlagen des europäischen Verwaltungs(verbunds)rechts.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen Strang (JUR)

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen erkennen, analysieren und reflektieren die uni-ons(verfassungs)rechtlichen Voraussetzungen der komplexen und dynamischen Führungsverantwortung, die dem Finanzministerium eines EU- und Eurozonen-Mitgliedstaats heute zukommt. Die Teilnehmer werden Konsequenzen ziehen aus einem vertieften Verständnis für jeweilige, eigenständige und zugleich verfugte Politikräume – für Bund, Union, Euroraum (Komplexität) und den permanenten Bewährungs- und Verbesserungsdruck (Dynamik: „immer engere Union“, „Vollendung des Euro“; „Selbstbehauptung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells“).

Die Absolvent*innen entwickeln ein elementares Systemverständnis für die Vielfalt der Rechtsquellen: EU-Primär- und Sekundärrecht, Recht und Völkervertragsrecht der Eurozone, Recht der EU-Außenbeziehungen, europäisiertes Grundgesetz, europäisier-tes nationales Finanz- und Steuerrecht. Auf diesem Verständnis gründen Führungs- und Gestaltungsfähigkeit derer, die gleichzeitig in je eigengesetzlich verfassten Räumen der Poli-tik (politikwissenschaftlich: im „Mehrebenensystem“) Verantwortung tragen.

Inhalte:
Primärrecht der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der Finanzverfassung; Binnenmarktrecht als Kontext des Steuerrechts; gubernative Rechtsetzung unter be-sonderer Berücksichtigung der steuerlichen Sekundärrechtsetzung; Leitentscheidungen des EuGH und Europäisierung des nationalen Steuerrechts qua Reaktionsgesetzgebung; Unionsrecht und Völkervertragsrecht der Eurozone; Recht der Bankenunion:

In der ersten Präsenzphase durchdringen die Weiterbildungsstudierenden die (finanz-)verfassungsrechtlichen Grundlagen der Union (EUV, AEUV) und der Eurozone (AEUV, Fiskalvertrag, ESM-Vertrag). Das Recht der Bankenunion (SSM- und SRM-Verordnung) wird exemplarisch herangezogen, um die Gestaltungskraft des Sekundärrechts im Zuge der „differenzierten Integration“ aufzuzeigen.

In der projektbezogenen Fernlernphase verknüpfen die Teilnehmer das vertiefte Grundlagen- und Strukturwissen mit Fragestellungen aus ihren beruflichen Kontexten.

In der zweiten Präsenzphase lassen sich die Weiterbildungsstudierenden auf die Grundli-nien des Europäischen Steuerrechts ein, auf case studies und landmark decisions des EuGH sowie die Anpassung des nationalen Steuerrechts. Auch diese Materie bleibt rückgekoppelt an die Studien und Leitfragen zur dynamischen Integration im EU- und im Euroraum.

(4) Abschlussphase

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen (JUR) und ökonomischen (OEC) Strang

Arbeitsaufwand: 8 ECTS-Leistungspunkte und ca. 200 Stunden

Dauer: ca. 12 Wochen

Gebühren: 1.000,00 Euro

Qualifikationsziele:

Die Absolvent*innen kennen die grundlegenden Strukturen und Methoden des Projektmanagements und stellen diese kritisch für unterschiedliche Aufgabenstellungen in Beispielen aus unterschiedlichen Anwendungen und in Form von Rollenspielen gegenüber. Damit analysieren sie typische Aufgaben in Projekten unterschiedlicher Größenord-nung und Komplexität und schlagen alternative Vorgehensweisen und Lösungen für Projektleiterinnen und Projektleiter vor. Sie gestalten eine Projektorganisation auf wissenschaftlicher Grundlage.

Auf diese Weise entwickeln sie ein interdisziplinäres Systemverständnis für verantwortungsbewusste Handlungsansätze von Projektmanagerinnen und -managern, die sich sowohl durch fachliche Kompetenzen als auch durch eine ökonomische und gesellschaftliche Verantwortungshaltung ausweisen.

Das Modul bereitet zugleich auf die Masterthesis vor, indem im Rahmen der Projektarbeiten z.B. mögliche Problemstellungen eruiert und diskutiert werden sowie vertiefende Recherchen (Literatur-/Dokumentenanalysen) erfolgen.

Inhalte:

Die erste Präsenzphase stellt die Aufgaben Planen, Analysieren und Steuern aus Sicht von Projektleiterinnen und Projektleitern vor. Die verschiedenen Projektstrukturen mit den ihnen eigenen Vor- und Nachteilen werden diskutiert und projektspezifische Anwendungen erarbeitet. Grundlegende Vorgehensweisen orientieren sich an den verschiedenen Projektphasen. Mit Hilfe der vorgestellten Instrumente des Projektmanagements lösen die Studierenden kleinere Projektaufgaben sowohl einzeln als auch in Gruppenarbeit. Die erschlossenen gefundenen Ansätze werden kriterienbezogen charakterisiert und beurteilt.

Durch die Nutzung der Projektumfeldanalyse lassen sich beispielhaft die Einflussmöglichkeiten unterschiedlicher Interessensgruppen auf den Projektverlauf erarbeiten. Die typischen Planungsinstrumente wie Projektstrukturplan, Ressourcen- und Zeitplanung sowie Risikomanagement geben den angehenden Projektmanagerinnen und -managern das Rüstzeug für eine erfolgreiche Projektbearbeitung. Methoden der Leistungsbewertung und der Projektsteuerung (Controlling) sind essenziell für Projektleiterinnen und -leiter und sind damit Ge-genstand von Rollenspielen und Beispielen.

Zur erfolgreichen Projektbewältigung werden die Stellung von Projektleiterinnen und -leitern, Anforderungen an diese sowie Instrumente der Personalführung vorgestellt und eingeübt. Weiterhin sind Themen wie Konflikt- und Krisenerkennung und -bewältigung, Kreativitäts- und Kommunikationstechniken wichtige Instrumentarien der Projektführung und sind deshalb  Gegenstand der Veranstaltung. Die Weiterbildungsstudierenden üben mit projektunterstützenden Maßnahmen zum Informations- und Berichtswesen, zur Qualitätssicherung und von „Sonderereignissen“, wie Projektstart, Pressekonferenz/Öffentlichkeitsarbeit sowie für den Projektabschluss handlungsorientierte Kompetenzen ein.

In der Fernlernphase bearbeiten die Teilnehmenden eigenständig eine Fallaufgabe exemplarischen Projektmanagements möglichst aus dem eigenen Berufsumfeld. Dabei orientieren sie sich an den Qualitätskriterien und Meilensteinen der ersten Präsenzphase.

Die Prozess- und Ergebnisdokumentationen ihrer Projektarbeiten präsentieren sie in der zweiten Präsenzphase, unterziehen dieser einer kritischen Reflexion und stellen diese im Plenum zur Diskussion. Dies wird mit weiteren vertiefenden theoretischen Angeboten der Dozierenden verknüpft.

Art des Moduls: Pflichtmodul für den juristischen (JUR) und ökonomischen (OEC) Strang

Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Leistungspunkte und ca. 375 Stunden

Dauer: ca. 16 Wochen

Gebühren: 3.000,00 Euro

Qualifikationsziele:
Die Absolvent*innen verstehen die juristischen bzw. die ökonomischen Probleme im Bereich der Administration von Finanzverfassung und Steuergesetze aus der Perspektive der Einheit der Sozialwissenschaften, erarbeiten sich Entwicklung und Stand der Forschung von mindestens zwei Disziplinen zu einem Thema aus diesem Feld und beurteilen auf dieser Grundlage Fragen, Probleme und Phänomene wissenschaftlich begründet und können auf der Grundlage vielfältiger Methodenkenntnis in größerem Zusammenhang selbständig im Feld der eigenen beruflichen Tätigkeit Probleme und Fragestellungen wissen-schaftlich zu behandeln und zu lösen.

Sie sind in der Lage, innerhalb vorgegebener Fristen eine Problemstellung selbstständig und umfassend mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie haben die Fähigkeit, ihre Thesen auf systematische Recherchen und Verarbeitung von Fachliteratur zum aktuellen Forschungsstand der zu bearbeitenden Problemstellung zu fundieren.

Inhalte:
Die spezifischen Inhalte sind abhängig vom Thema der Abschlussarbeit bzw. ergeben sich  aus dem jeweiligen Forschungsprojekt. Besonderer Wert wird bei der Wahl des Master-Themas auf die Aktualität der Problemstellung und die wissenschaftliche Bearbeitungsweise gelegt.

Für Ihre erfolgreiche Bewerbung für den Master-Studiengang Führung in der Finanzverwaltung haben wir Ihnen nachfolgend alle nowendigen Informationen kurz und übersichtlich zusammengefasst. Bevor Sie die Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, bitten wir Sie die Zugangsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte fristgerecht vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unten genannte Adresse. Wir informieren Sie unverzüglich über den Erhalt Ihrer Bewerbung und halten Sie über den Prozess bis zur Vergabe der Studienplätze auf dem Laufenden.

Zugangsvoraussetzungen

Zu dem Master-Studiengang Führung in der Finanzverwaltung kann zugelassen werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise erbringt:

(1) Leistungen im Umfang von 240 ECTS-Leistungspunkten* durch den Abschluss eines Studiums an einer deutschen oder ausländischen Hochschule
(2) eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit, davon mindestens ein Jahr mit Führungsverantwortung nach Erwerb des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

(*wurden bisher nur 180 ECTS-Leistungspunkte erworben, können mit entsprechendem Nachweis weiterer Kompetenzen die Differenz ausgeglichen werden)


Ihre Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Führung in der Finanzverwaltung benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen, darunter die Formulare für die Immatrikulation und die Kostenübernahme, beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse, sowie weitere Nachweise. Die genaue Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen finden Sie im Download-Center.


Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Sie können ihre Bewerbungsunterlagen gerne vorab per Mail an [email protected] senden.

Bitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen mit den beglaubigten Kopien der Orginale per Post zeitnah an folgende Adresse:

Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
Dezernat III 2
Studiensekretariat / Prüfungsamt
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg

Für Fragen zu Ihrer Bewerbung können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin im Studiensekretariat / Prüfungsamt wenden.

Studiensekretariat / Prüfungsamt

Thies Sommer

Raum:
Gebäude H 11, Raum 029
Telefon:
+49-40-6541-3873
E-Mail:


Vergabe der Studienplätze

Nach dem Erhalt Ihrer Bewerbung per E-Mail erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Bitte senden Sie uns auch die vollständigen Bewerbungsunterlagen mit beglaubigten Kopien der Originale per Post zu. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit. Falls Unterlagen fehlen sollten, bitten wir um fristgemäße Nachreichung dieser bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist.

Mit Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen vom Studiensekretariat geprüft. Anschließend wird über die Vergabe des Studienplätze an die Bewerber*innen im Prüfungsausschuss entschieden. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.

Innerhalb von circa 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten alle Bewerber schriftlich einen Bescheid über die Zulassung zum Studium oder eine Ablehnung.


Immatrikulation

Mit dem positiven Bescheid über die Zulassung zum Master-Studium Führung in der Finanzverwaltung können sich die Bewerber immatrikulieren. Dem Schreiben liegt eine Informationsbroschüre mit den nächsten Schritten zu Ihrer erfolgreichen Immatrikulation bei.

Allgemeine Informationen

Studien- und Prüfungsordnung

Modulhandbuch


Bewerbungsunterlagen

Fordern Sie bitte die notwenidgen Bewerbungsunterlagen per E-Mail beim Prüfungsamt unter [email protected] an.

HSU

Letzte Änderung: 27. April 2023