Erasmus + Personalmobiltäten STA und STT

Allgemeines

Erasmus+ fördert zeitlich begrenzte Lehrmobilitäten (STA) sowie Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungen (STT) von Hochschulangehörigen an Partnerinstitutionen in Programmländern, sofern diese über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Weiterführende Informationen zur ECHE stellt der DAAD auf seiner Website bereit.

Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorhandensein eines Inter-Institutional Agreements (IIA = bilaterales Kooperationsabkommen) zwischen der Helmut Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw H) und der aufnehmenden Hochschule, in dem Lehrmobilitäten bzw. Mobilitäten für Fort- und Weiterbildungen ausdrücklich vereinbart sind. Eine Übersicht der aktuellen Partnerhochschulen der HSU/UniBw H finden Sie im Downloadbereich des International Office (Outgoing – Informationen und Leitfäden zur Vorbereitung – Übersicht Austauschprogramme).

Erasmus+ Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken (STA)

Die Lehrtätigkeiten können in verschiedenen Formaten umgesetzt werden, etwa in Form von Seminaren, Vorlesungen, Tutorien, Kolloquien oder der Betreuung von Promovierenden. Dabei ist die persönliche Anwesenheit der Lehrenden vor Ort zwingend erforderlich. Lehrmobilitäten im Rahmen von Erasmus+ tragen maßgeblich zur Internationalisierung der HSU/UniBw H bei. Sie stärken die interkulturellen und internationalen Kompetenzen des Lehrpersonals, fördern den fachlichen Austausch von Lehr- und Lernmethoden im europäischen Hochschulraum und eröffnen Möglichkeiten, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln sowie grenzüberschreitende Netzwerke und Kooperationsprojekte weiterzuentwickeln.

Das International Office begrüßt es ausdrücklich, wenn der Lehraufenthalt genutzt wird, um Studierende der Gasthochschule über Austauschmöglichkeiten an der HSU/UniBw H zu informieren. Entsprechende Informationsmaterialien stellt das International Office auf Anfrage gern zur Verfügung.


Wer kann sich bewerben?

Folgende Personengruppen können gefördert werden:

  • Professorinnen und Professoren sowie Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur entsendenden Hochschule
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Gefördert werden Personalmobilitäten in Programmländer, die weder dem Land der entsendenden Hochschule noch dem Hauptwohnsitzland der teilnehmenden Person entsprechen.
  • Lehrmobilitäten innerhalb Europas haben eine Mindestdauer von 2 Tagen und können maximal 60 Tage umfassen; Reisezeiten sind dabei nicht eingeschlossen.
  • Der erforderliche Lehrumfang beträgt 8 Unterrichtsstunden für die erste Woche des Aufenthalts bzw. für kürzere Mobilitätszeiträume. Bei Aufenthalten, die über 7 Tage hinausgehen, wird die Mindestanzahl der zu erbringenden Stunden für jeden zusätzlichen Tag anteilig berechnet.
  • Werden Lehraktivitäten mit Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen kombiniert, verringert sich das verpflichtende Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal aus Unternehmen ist kein Mindestlehrumfang vorgesehen.
  • Weiterführende Informationen stellt der DAAD zur Verfügung.


Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildung (STT)

Nebst Mobilitätsprogrammen für Studierende und Lehrkräfte unterstützt Erasmus+ auch Fort- und Weiterbildungsaufenthalte für Hochschulbeschäftigte im Ausland. Dabei können folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Job Shadowing: Einblicke in die Arbeitsabläufe an der Partnerinstitution
  • Hospitationen: Beobachtung von Lehre oder Verwaltungspraktiken
  • Workshops und Seminare: Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungen
  • Sprachkurse
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)

Nicht förderungswürdig ist die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen.


Die Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildung wird in Präsenzform im Gastland durchgeführt und eröffnet Hochschulmitarbeitenden wertvolle Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Durch Aufenthalte an europäischen Partnerinstitutionen können neue Kompetenzen erworben, innovative Arbeitsmethoden kennengelernt und internationale Perspektiven in den eigenen Arbeitsalltag integriert werden. Gleichzeitig stärkt die Mobilität den interkulturellen Austausch, fördert die Vernetzung innerhalb Europas und trägt ebenfalls Internationalisierung der HSU/UniBw H bei. Praxisbeispiele für derartige Mobilitäten finden Sie hier.


Wer kann sich bewerben?

Folgende Personengruppen können gefördert werden:

  • Alle Beschäftigten mit vertraglichem Verhältnis zur entsendenden Hochschule [von Auszubildenden, Mitarbeitenden in Lehre oder Verwaltung (Mitarbeitende der Bibliothek, IT, Personal, Finanzen, Studiengangsverwaltungen etc.) bis hin zum Präsidenten/zur Präsidentin]

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Gefördert werden Personalmobilitäten in Programmländer, die weder dem Land der entsendenden Hochschule noch dem Hauptwohnsitzland der teilnehmenden Person entsprechen.
  • Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken innerhalb Europas haben eine Mindestdauer von 2 Tagen und können maximal 60 Tage umfassen; Reisezeiten sind dabei nicht eingeschlossen.
  • Weiterführende Informationen stellt der DAAD zur Verfügung.

Was kann gefördert werden?

  • Teilnehmende bekommen einen finanziellen Zuschuss zu ihren Reise- und Aufenthaltskosten (Erasmus Grant) im Rahmen des Erasmus-Programms. Die Höhe der Förderung hängt sowohl vom Zielland als auch von der Dauer des Aufenthalts ab. Die jeweiligen Fördersätze werden von der Europäischen Kommission festgelegt und unterscheiden sich je nach Land. Die Reisekosten werden auf Basis von Pauschalen berechnet, die mithilfe des Distance Calculators ermittelt werden; als Ausgangspunkt gilt stets der jeweilige Dienstort.
  • Mit der finanziellen Unterstützung nachhaltiger Verkehrsmittel verfolgt das Erasmus+ Programm das Ziel, mehr Mobilitäten mit umweltfreundlichen Transportoptionen zu fördern und damit den ökologischen Fußabdruck des Programms zu reduzieren. Die Förderung für sog. „Green Travel“ umfasst einen erhöhten Zuschuss zu den Reisekosten, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Entfernungspauschale richtet, und kann zusätzlich mit einer Förderung für bis zu vier weiteren Reisetagen kombiniert werden. Eine Übersicht über die Maßnahmen im Bereich „Green Travel“ finden Sie hier.
  • Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Zusatzförderung für Teilnehmende mit Kind(ern)
  • Detaillierte Angaben sind dem aktuellen Kriterienkatalog zur finanziellen Zusatzförderung zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren für Personalmobiltäten STA und STT

Bewerbungen für STA und STT unterliegen Bewerbungsfristen.

STA/STT 31. Januar: Für alle zwischen 01. April und 31. August geplanten Mobilitätsmaßnahmen

STA/STT 30. Juni: Für alle zwischen 01. September und 31. März geplanten Mobilitätsmaßnahmen


  • Bewerbungen sind möglich, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • Bitte reichen Sie folgende Unterlagen via E-Mail an [email protected] beim International Office der HSU/UniBw H ein:
    • Erasmus + Bewerbungsformular Personalmobilität STA_STT
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Zustimmung des/r Vorgesetzten zum geplanten Vorhaben (ausgenommen Professorenschaft)
    • STA: Einladungsschreiben mit Angaben zur Gastinstitution, zum Zeitraum und Zweck Ihrer Mobilität sowie dem Lehrumfang in Stunden
    • STT: Einladung der Gastinstitution aus welcher die Zeit, Inhalt und Ziele der Weiterbildungsmaßnahmen hervorgehen


Liegen die geforderten Dokumente dem International Office der HSU/UniBw H nicht vollständig vor, findet Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung.


Kann das International Office der HSU/UniBw H der beantragten Personalmobilität zustimmen, erhalten Sie folgende Dokumente mit der Bitte um ausgefüllte Rücksendung:

  • Dienstreiseantrag
  • Mobility Agreement
  • Grant Agreement

Nach bzw. zum Ende einer durchgeführten Personalmobilität:

  • Reichen Sie bitte eine „Confirmation of Attendance“ beim International Office der HSU/UniBw H ein. Dieses Dokument stellt Ihnen üblicherweise die Gastinstitution aus.
  • Sie erhalten per E-Mail eine Aufforderung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens (EU-Survey). Bitte speichern Sie das PDF der ausgefüllten Evaluation für Ihre Unterlagen ab.

Auswahl- und Vergabeverfahren für Personalmobilitäten STA und STT

Die Auswahl von Teilnehmenden an der Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) sowie Fort- und Weiterbildungen (STT) erfolgt auf Grundlage einer Prüfung der eingereichten Bewerbungen durch das International Office der HSU/UniBw H. Die Entscheidung über eine Förderung wird anhand der folgenden Kriterien getroffen:

  • STA und STT: Fachliche Relevanz sowie institutioneller Mehrwert für Sie und die HSU/UniBw H
  • STA: Beitrag zur Internationalisierung von Lehre und Studium
  • STA: Erwartbarer Nutzen für die teilnehmende Lehrperson und ggf. die Studierenden
  • STA und STT: Nachhaltigkeit der Maßnahme sowie geplante Folgeaktivitäten
  • STA und STT: Bereitschaft Gegenbesuche zu empfangen und zu betreuen

Befüllen Sie dafür das Feld „Begründung für die geplante Auslandsmobilität“ im Erasmus + Bewerbungsformular Personalmobilität STA_STT anhand der oben aufgeführten Kriterien.

Bewerbende, die erstmals an einer Erasmus+-Mobilität teilnehmen, werden im Auswahlprozess besonders berücksichtigt; eine erneute Förderung ist grundsätzlich möglich.

Ziel ist es zudem, Mitarbeitende aus möglichst unterschiedlichen Bereichen der Hochschule zu fördern.

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.


Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz, Steuererklärung und Sonstiges
Versicherungsschutz
  • Mit der Gewährung eines Erasmus+ Grants ist kein automatischer Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch die Nationale Agentur DAAD oder die HSU/UniBw H übernehmen eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit einem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen, etwa durch Krankheit, Unfall, Tod, Personenschäden sowie Verlust oder Beschädigung von Eigentum.
  • Mit Abschluss des Grant Agreements verpflichten sich die geförderten Mobilitäten, eigenständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser sollte insbesondere folgende Bereiche abdecken:
    • Ggf. eine Reiseversicherung
    • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und/oder Privathaftpflicht)
    • Unfallversicherung (bei Dienstreisen besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz)
    • Absicherung bei schweren Erkrankungen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit
    • Risikolebensversicherung, inklusive einer möglichen Rückführung aus dem Ausland
  • Zusätzlich wird empfohlen, eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte mitzuführen.
  • Teilnehmende haben die Möglichkeit, sich in der Gruppenversicherung des DAAD versichern zu lassen, die einen umfassenden Schutz bietet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD unter der Telefonnummer 0228 / 882-294.
  • Da die HSU/UniBw H Fördermittel ausschließlich für tatsächlich durchgeführte Reisen einsetzen darf, ist eine Erstattung von Kosten für nicht angetretene Aufenthalte nicht möglich. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung und erwägen Sie den Abschluss einer passenden Reiserücktrittsversicherung.
Steuererklärung
  • Die im Grant Agreement festgelegten Pauschalbeträge sind in der Steuererklärung als Einnahmen zu deklarieren. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben können im Gegenzug als Werbungskosten angesetzt werden. Als Nachweis für die Einnahmen dient das Grant Agreement. Bitte bewahren Sie außerdem sämtliche Ausgabenbelege sorgfältig auf, um diese bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts vorlegen zu können.
Sonstiges
  • Änderungen der Mobilität – beispielsweise Verkürzung des Aufenthalts, Anpassungen der An- oder Abreisetage, des Abreiseortes oder Terminverschiebungen – sind unverzüglich per E-Mail an [email protected] zu melden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung und Verfügbarkeit der finanziellen Mittel.
  • Stornokosten können nicht übernommen werden. Daher wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
  • Reise und Unterkunft sollten erst gebucht werden, wenn das „Mobility Agreement for Teaching“ von allen drei Parteien sowie das Grant Agreement von beiden Seiten unterzeichnet vorliegt. Vorzeitige Buchungen erfolgen auf eigenes Risiko. Bei kurzfristigem Rücktritt können bereits ausgezahlte Pauschalen unter Umständen zurückerstattet werden.
  • Für private Urlaubsanteile, die mit der Erasmus+-Mobilität kombiniert werden, kommt die HSU/UniBwH nicht auf.
  • Beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und tragen Sie sich bei Interesse in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) ein.

HSU

Letzte Änderung: 30. März 2026