Melde- und Visaangelegenheiten

Wohnsitzanmeldung

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Warum muss ich mich anmelden?

Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Wohnsitz bei den örtlichen Behörden anzumelden. Dieser Vorgang heißt „Anmeldung“ und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihre Unterkunft in Hamburg erfolgen.

Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und für viele wichtige Vorgänge erforderlich, zum Beispiel für:

  • die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
  • die Eröffnung eines Bankkontos
  • den Abschluss einer Krankenversicherung
  • den Erhalt offizieller Briefe oder Pakete
  • den Erhalt Ihrer Steuer-Identifikationsnummer

Wenn Ihr Aufenthalt kürzer als 90 Tage ist, müssen Sie sich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wir empfehlen jedoch trotzdem, Ihre Visums- bzw. Aufenthaltsbestimmungen zu prüfen, da in bestimmten Fällen besondere Regelungen gelten können.

Wann und wo muss ich mich anmelden?

Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei einem Hamburg Service Point (Einwohnermeldeamt) und ist nur mit Termin möglich.

Termine können telefonisch (Mo–Fr von 7:00 bis 19:00 Uhr über die einheitliche Behördennummer 115) oder online über folgende Plattform gebucht werden:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/service/entry/digitermin

→ Wählen Sie: Einwohnerwesen → Wohnsitzänderung → Umzug nach Hamburg aus dem Ausland melden

Tipp: Neue Termine werden jeden Morgen früh für denselben Tag freigeschaltet. Wenn Sie also nur Termine in zwei Monaten sehen, keine Panik – schauen Sie am nächsten Morgen noch einmal nach.

Hinweis: Das Einwohnermeldeamt Hamburg-Wandsbek ist der nächstgelegene Standort zur Helmut-Schmidt-Universität.
Es ist gut mit dem Bus erreichbar (Linien X22, 10 oder 263) und befindet sich direkt gegenüber der Bushaltestelle „Wandsbek Markt“.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.hamburg.com/residents/civil-services-guide/hamburg-service-vor-ort/residents-973484

Aufenthaltserlaubnis für internationale Studierende

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Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?

Studierende aus der EU / dem EWR / der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.

Studierende aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten reisen in der Regel mit einem Studienvisum, das von der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt wurde, nach Deutschland ein.

Studierende aus bestimmten Ländern (z. B. Australien, USA, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) können ohne Visum einreisen und nach der Ankunft in Hamburg direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn Sie sich länger als 90 Tage (ein Trimester oder länger) in Deutschland aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis so früh wie möglich nach Ihrer Ankunft in Hamburg.

Wenn Sie bereits ein Studienvisum besitzen, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums beantragen.

Studierende, die ohne Visum eingereist sind (siehe oben), müssen die Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage nach der Einreise beantragen.

Wie beantrage ich die Aufenthaltserlaubnis?

  • Melden Sie Ihren Wohnsitz an (Anmeldung) bei einem Hamburg Service Point (Einwohnermeldeamt).
    Dies ist der erste Schritt nach dem Einzug in Ihre Unterkunft.
    Sie erhalten eine Meldebestätigung.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Buchen Sie einen Termin beim Hamburg Welcome Center / der Ausländerbehörde.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und weitere Anweisungen per E-Mail.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass
  • Biometrische Passfotos
  • Immatrikulationsbescheinigung der HSU
    (erhältlich beim Prüfungsamt)
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Meldebestätigung


HSU

Letzte Änderung: 28. Januar 2026