Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (Bachelor of Laws)


Das Studium beginnt im Herbsttrimester (Ende September/Anfang Oktober) und erstreckt sich insgesamt über neun Trimester. Der Studiengang mündet in einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der gleichzeitig die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes gem. § 20 der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung –BLV) vermittelt.

Entsprechend dem der HSU/UniBwH eigenen Konzept handelt es sich um einen Intensivstudiengang mit bis zu 75 ECTS-Punkten pro Jahr, der in Vollzeit durchgeführt wird. Der Arbeitsaufwand beträgt 186 ECTS-Punkte.

Das Bachelorstudium vermittelt fundierte Grundlagen und Methoden des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts und bietet zudem verschiedene Wahlmöglichkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts (Vergaberecht, Staatshaftungsrecht, Baurecht etc.). Bei den transdisziplinären Anteilen bildet die Verwaltungswissenschaft einen deutlich erkennbaren Schwerpunkt. Grundkenntnisse sowohl in Betriebs – wie auch Volkswirtschaftslehre müssen erworben werden und erlauben Vertiefungen in ihren Untergebieten nach Interesse der Studierenden. Ergänzende Module aus der Psychologie und der Fremdsprachenausbildung runden den Studiengang ab. Mit insgesamt vier Pflichtpraktika werden ein enger Bezug zur Verwaltungspraxis hergestellt. Den Abschluss des Studiums bildet die Bachelorarbeit.


Der Studiengang bietet die Möglichkeit des Einstiegs in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung oder in eine vergleichbare Tätigkeit als Tarifbeschäftigter und richtet sich an alle, die Interesse an einer rechtswissenschaftlichen Ausbildung mit dem Schwerpunkt öffentliche Verwaltung haben.

Das Bewerbungsverfahren für den Studiengang RÖV wird vom Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) durchgeführt, die Ausschreibung finden Sie daher direkt  auf der Seite „bundesewehrkarriere.de“. Eine direkte Bewerbung an der Helmut-Schmidt-Universität ist leider nicht möglich. Sobald die Ausschreibung öffentlich ist, finden Sie zu gegebener Zeit  Informationen hierzu auch auf der Seite des Hochschulmarketings unter „Förderung und Finanzierung.“

Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format (vorzugsweise im persönlichen Kandidatenprofil unter
http://bewerbung.bundeswehrkarriere.de (Bewerbungsportal Bundeswehr)) hoch.

Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben (formatiert, Schriftgröße 10, nicht fett)
  • tabellarischen Lebenslauf
  • Arbeits-und Dienstzeugnis und Praktikumsbescheinigungen
  • Schulische Abschlusszeugnisse oder letztes Halbjahreszeugnis
  • Berufs-und Fortbildungsabschlüsse (IHK, HWK, etc.)

Weiter Anlagen:

  • Bewerbungsbogen
  • Zusatzfragebogen
  • Erklärung zum Auswahlverfahren

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Ziviles Bewerbungsmanagement
Herr Ernst
Kölner Straße 262
51149  Köln

Telefon: +49 (0)2203 105 2712
E-Mail: [email protected]

Für eine Studienberatung bei der Helmut-Schmidt-Universität wenden Sie sich bitte an:

Helmut-Schmidt-Universität
Universität der Bundeswehr Hamburg
Hochschulmarketing
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg

Astrid Strüßmann
Telefon: 040 6541–3855
E-Mail: [email protected]

Susanne Killus
Telefon: 040 6541–3652
E-Mail: [email protected]

Studiendekan Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung
Univ.-Prof. Dr. Christian Ernst

E-Mail:  [email protected]
Telefon: +49 40 6541-3871

Praktikumsbeauftragter Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung
Univ.-Prof.‚in Dr. Sigrid Boysen

MHB Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (LL.B.) – gültig für Studierende mit Studienbeginn vor 2022

MHB Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (LL.B.) – gültig für Studierende mit Studienbeginn nach 2021


Lehrangebot Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung

Hinweise zum Veranstaltungswechsel

Nach der Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen ist der Wechsel einer Veranstaltung (nur bei mehrzügigen Veranstaltungen) ausschließlich unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Ein Wechsel kann nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach Trimesterbeginn stattfinden, da sonst zu viele Sitzungen versäumt werden.
  • Ein Wechsel ist prinzipiell nur möglich, wenn dafür keine weitere Lehrveranstaltung verschoben werden muss oder beeinträchtigt wird.
  • Der Wechsel einer Veranstaltung muss schriftlich beantragt werden. Dafür ist ausschließlich u.s. Formblatt zu verwenden! Der Antrag muss sowohl von der Dozentin/dem Dozenten unterschrieben werden, deren/ dessen Veranstaltung man verlassen möchte als auch von der Dozentin/ dem Dozenten, in deren/ dessen Veranstaltung gewechselt werden möchte (gerne auch digital). Anträge per Mail etc. werden nicht anerkannt. Es liegt im Ermessen der Dozent/innen, ob sie weitere Studierende in ihre Lehrveranstaltungen aufnehmen, wenn die festgelegte Teilnhemerzahl bereits erreicht ist oder sie ggf. einen Tauschpartner fordern.
  • Der Antrag ist bei der Fakultätsmanagerin, Frau Dr. Vorwerk-Gundermann, einzureichen (per Mail/ im 2. OG/ Raum 2123 oder Postfach am Rote Platz). Ohne das ein unterschriebener Antrag vorliegt, werden keine Wechsel vorgenommen.

Antrag auf Veranstaltungswechsel: WORD-Datei
Antrag auf Veranstaltungswechsel: PDF

HSU

Letzte Änderung: 6. Februar 2024