Charakteristisch für die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw H) ist eine enge Verzahnung der einzelnen Prozessbeteiligten auf allen Ebenen. Die Studiendekaninnen und -dekane sind gleichzeitig Mitglieder der Prüfungsausschüsse oder der Curricularausschüsse der Fakultäten und auch in großen Teilen im Senatsausschuss für Lehre und Studium (SenA LuSt) vertreten. Durch diese und weitere personelle und institutionelle Überlappungen ist eine effiziente Koordination und Steuerung der Prozesse im Bereich Lehre und Studium möglich.
Prozessbeteiligte Zentral (Ebene Universität)
1. Vizepräsidentin für Lehre und Studium
2. Beauftragte für Lehre und Studium
3. Jour Fixe der Studiendekaninnen und Studiendekane
4. Senatsausschuss für Lehre und Studium
5. ISA-Beirat (Interdisziplinäre Studienanteile)
Prozessbeteiligte Dezentral (Ebene Fakultäten)
1. Studiendekaninnen und Studiendekane
2. Prüfungsausschüsse
3. Curricularausschüsse
4. Beauftragte für ISA-Studium
Nähere Darstellung der Prozessbeteiligten Zentral (Ebene Universität)
1. Die Vizepräsidentin für Lehre und Studium (VPL) hat qua Amt den Vorsitz in verschiedenen ständigen Gremien der Universität, etwa dem Senatsausschuss für Lehre und Studium (SenA LuSt) und dem ISA-Beirat. Darüber hinaus obliegt ihr die Leitung von hochschulinternen oder hochschulübergreifenden Projektgruppen im Ressort Lehre und Studium.
2. Die Beauftragte für Lehre und Studium der Präsidialabteilung ist mit ihrem Team die zentrale Kontaktstelle für alle Fragen der Studienorganisation und -weiterentwicklung und arbeitet eng mit der VPL zusammen. Sie verantwortet die Organisation der (Re)Akkreditierungsverfahren, der lehrdidaktischen Fortbildungen, der Erhebung der Lehrdeputate, der Lehr- und Studiengangsevaluation und alle weiteren Erhebungen, die im Zusammenhang mit Lehre und Studium stehen (z. B. Absolvent:innenbefragungen, Evaluation einzelner zentraler Einrichtungen). Die Fortschreibung, Analyse und Weitergabe von Controlling-Daten des Bereichs Studium an die mit der Qualitätsentwicklung befassten Gremien wird hier ebenfalls vorgenommen.
3. Im Jour Fixe der Studiendekaninnen und Studiendekane treffen sich die Studiendekaninnen und -dekane monatlich auf der Arbeitsebene mit der VPL, der Beauftragten für Lehre und Studium und der Leiterin des Justiziariats. Hier werden übergreifende Projekte der Qualitätsentwicklung im Detail koordiniert. Dazu werden über längere Phasen auch immer wieder weitere Akteurinnen und Akteure in den Jour Fixe der Studiendekane hinzugeladen, um spezifische Fragen zu bearbeiten.
4. Der Senatsausschuss für Lehre und Studium (SenA LuSt) ist ein dauerhafter Ausschuss des Akademischen Senats, welcher sich auf Universitätsebene mit Fragen von Lehre und Studium beschäftigt. Er tagt mindestens einmal pro Trimester und befasst sich in erster Linie mit konzeptionellen Fragen der Fortentwicklung und Verbesserung von Lehre- und Studienorganisation. Die Qualitätssicherung in der Lehre obliegt in erster Linie den Fakultäten; der SenA LuSt ist jedoch auf übergeordneter Ebene für die Zusammenführung und Abstimmung der Aktivitäten zuständig. In ihm sind die Gruppen der Universität vertreten. Der Leiter des Studierendenbereichs, die Beauftragte für Lehre und Studium wie auch die zivile und die militärische Gleichstellungsbeauftragte nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Je nach Fragestellung werden Gäste beratend hinzugezogen.
Der SenA LuSt arbeitet in Fragen des Auslandsstudiums eng mit dem Senatsausschuss für Internationales unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin für Internationales und dem International Office zusammen. Letztere sind für das Qualitätsmanagement im Bereich Auslandsstudium (sowohl Incomings als auch Outgoings) verantwortlich.
5. Der ISA-Beirat setzt sich aus der VPL, den ISA-Beauftragten der Fakultäten, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und zwei Studierenden zusammen. Die Geschäftsführerin des ISA-Zentrums, der Leiter des Studierendenbereichs und die zivile und die militärische Gleichstellungsbeauftragte nehmen mit beratender Stimme teil. Durch die Zusammensetzung des ISA-Beirats erfolgt eine effiziente interdisziplinäre Koordination unter Nutzung fachlicher Kompetenz. Der ISA-Beirat übernimmt bezüglich der zentral angesiedelten ISA die Aufgaben eines Fakultätsrats und beschließt insbesondere über den Vorschlag für das ISA-Lehrprogramm. Darüber hinaus berät der ISA-Beirat über Vorschläge zur Verbesserung des ISA-Konzepts, verabschiedet den ISA-Jahresbericht und berät und unterstützt die Geschäftsführerin des ISA-Zentrums.
Nähere Darstellung der Prozessbeteiligten Dezentral (Ebene Fakultäten)
1. Die Studiendekaninnen und -dekane sind für ihre Studiengänge das zentrale Bindeglied insbesondere zwischen Lehrenden, Studierenden, dem Prüfungsamt, dem Prüfungsausschuss und den Gruppenleiterinnen und -leitern als unmittelbaren Vorgesetzten der Studierenden. Die Studiendekaninnen und -dekane übernehmen die Federführung in den (Re)Akkreditierungsverfahren für ihre Studiengänge und wirken bei der Qualitäts- und Fortentwicklung ihrer Studiengänge maßgeblich mit.
2. Jede Fakultät und der Studienbereichsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen (SBA WI) hat zumindest einen Prüfungsausschuss. Die Prüfungsausschüsse geben aufgrund ihrer Erkenntnisse in Prüfungsangelegenheiten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums. Hierzu stimmen sich die Vorsitzenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse regelmäßig mit den Studiendekaninnen und -dekanen ab bzw. berichten den jeweiligen Fakultätsräten und dem SBA WI. Die Prüfungsausschüsse befassen sich auch mit individuellen Problemsituationen von Studierenden und unterstützen bei der Fortentwicklung der Prüfungsregularien.
3. Die Curricularausschüsse der Fakultäten übernehmen zentrale Aufgaben in den Bereichen Planung, Koordination und Qualitätssicherung der einzelnen Studiengänge. Ein Curricularausschuss setzt sich typischerweise aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fachrichtungen und Statusgruppen der Fakultät und der dezentralen Fakultätsverwaltung zusammen (wobei in einzelnen Fakultäten die Zusammensetzung und Organisationsform etwas abweichend sein kann). Zu den Aufgaben eines Curricularausschusses gehören insb. die Planung und die umfassende organisatorische Begleitung der Einführung neuer Studiengänge sowie die Weiterentwicklung der bestehenden Studiengänge, u.a. auf Basis von Verbesserungswünschen der Studierenden oder der Lehrenden.
4. Jede Fakultät benennt eine:n professorale:n Beauftragte:n für das ISA.Studium, welche oder welcher als Mitglied des ISA-Beirats (qua Amt) als Bindeglied zwischen dem ISA-Beirat und den Fakultäten fungiert. Die Beauftragten für das ISA-Studium übernehmen insofern eine Schlüsselrolle, als das Lehrangebot in den ISA in den Fakultäten entwickelt, evaluiert und im jeweiligen Fakultätsrat beschlossen wird, der Beschluss über das ISA-Lehrprogramm als Ganzes jedoch im ISA-Beirat erfolgt.

Schaubild aus der Sitzung des Senatsausschuss für Studium und Lehre vom 24.06.2021

Letzte Änderung: 14. Juli 2026