Die Lehrveranstaltungsevaluation ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung und ein von den Lehrenden geschätztes Feedback-Instrument. Sie soll als Unterstützung der Dozierenden sowie der Studierenden dienen. Die Lehrveranstaltungsevaluation erfolgt auf der Grundlage der Evaluationsordnung. Jede Lehrveranstaltung soll grundsätzlich in jedem Trimester evaluiert werden (§ 6, Abs. 1 EvalO). Die Ergebnisse der Lehrevaluation sind mit den Studierenden zu besprechen (§ 8, Abs. 7 EvalO). Als Evaluationszeitpunkt wird empfohlen, ca. nach der Hälfte der Lehrveranstaltungssitzungen im Trimester eine Evaluation durchzuführen.
Für die quantitative Evaluation bietet das Team Lehre und Studium aktuell gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) ab mind. 6 Teilnehmenden eine Onlineumfrage an. Zuerst erhalten Sie Anfang des Trimesters automatisiert einen Link zur Meldemaske, in der Sie bitte die Anzahl der Teilnehmenden eintragen. Das Evaluationsbüro stellt den Hochschullehrenden danach Anfang des Trimesters automatisiert einen Link für eine Onlinebefragung bereit. In dieser Mail befindet sich außerdem der Link zur Auswertung im Html-Format, der ab einer Teilnehmendenzahl von 3 Studierenden aufgerufen werden kann und für die Besprechung mit den Studierenden dient. Ende des Trimesters erhalten Sie darüber hinaus den PDF-Report zu Ihrer Umfrage.
Bitte beachten Sie, dass jede Lehrperson mit einer Lehrveranstaltung im aktuellen Trimester automatisiert einen Umfragelink zugesendet bekommt, dieser jedoch erst ab einer Kursteilnehmendenzahl von 6 Studierenden verwendet werden darf.
Für die Dokumentation der qualitativen Evaluation verwenden Sie bitte die Handreichung zum Feedbackgespräch gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) und senden diese an [email protected]. Lehrende werden gebeten, die Teilnehmenden vor der qualitativen Evaluation auf die geltenden Datenschutzbestimmungen hinzuweisen.
Die Curricularausschüsse, die Vizepräsidentin für Lehre und Studium, der Vorstand des ZWW, der ISA-Beirat und die Geschäftsführerin des ISA-Zentrums sowie die Leiterin des Sprachenzentrums erhalten Einsicht in die ihre Lehrveranstaltungen betreffenden bzw. die sich in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Evaluationsunterlagen mit Ausnahme der Freitextkommentare (§ 8, Abs. 8).
Die Erfüllung der Evaluationsordnung wird bei den Leistungsbezügen berücksichtigt. Ergebnisse der Lehrevaluationen werden in einigen Fakultäten zudem als Kriterium zur internen leistungsbezogenen Mittelvergabe herangezogen.
Neben der regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluation werden sowohl die Absolvierendenbefragungen als auch zahlreiche ad hoc-Umfragen zur Fundierung von Gremienentscheidungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung durchgeführt.
Die Verwendung der Evaluationsdaten entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes.
Unsere interne Website finden Sie unter: https://intranet.hsu-hh.de/go/cat/6011
Letzte Änderung: 12. August 2026
