Lehrveranstaltungsevaluation

Die Lehrveranstaltungsevaluation ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung und ein von den Lehrenden geschätztes Feedback-Instrument. Sie soll als Unterstützung der Dozierenden sowie der Studierenden dienen. Die Lehrveranstaltungsevaluation erfolgt auf der Grundlage der Evaluationsordnung. Jede Lehrveranstaltung soll grundsätzlich in jedem Trimester evaluiert werden (§ 6, Abs. 1 EvalO). Die Ergebnisse der Lehrevaluation sind mit den Studierenden zu besprechen (§ 8, Abs. 7 EvalO). Als Evaluationszeitpunkt wird empfohlen,  ca. nach der Hälfte der Lehrveranstaltungssitzungen im Trimester eine Evaluation durchzuführen.

Für die quantitative Evaluation bietet das Team Lehre und Studium aktuell gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) ab mind. 6 Teilnehmenden eine Onlineumfrage an. Das Evaluationsbüro stellt auf Anfrage den Hochschullehrenden einen Link für eine Onlinebefragung bereit. Anfragen können über die Anmeldetabelle in nachfolgendem ILIAS-Bereich gestellt werden: https://intranet.hsu-hh.de/go/cat/6011.

Für die qualitative Evaluation kann die untenstehende Handreichung zum Feedbackgespräch oder eine andere Form der strukturierten Dokumentation gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) verwendet werden. Lehrende werden gebeten, die Teilnehmenden vor der qualitativen Evaluation auf die geltenden Datenschutzbestimmungen hinzuweisen. Nach der qualitativen Evaluation können die Dokumentationen ebenfalls in ILIAS hochgeladen und dort das Formular ausgefüllt werden.

Die Curricularausschüsse, die Vizepräsidentin für Lehre und Studium, der Vorstand des ZWW, der ISA-Beirat und die Geschäftsführerin des ISA-Zentrums sowie die Leiterin des Sprachenzentrums erhalten Einsicht in die ihre Lehrveranstaltungen betreffenden bzw. die sich in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Evaluationsunterlagen mit Ausnahme der Freitextkommentare (§ 8, Abs. 8).

Die Erfüllung der Evaluationsordnung wird bei den Leistungsbezügen berücksichtigt. Ergebnisse der Lehrevaluationen werden in einigen Fakultäten zudem als Kriterium zur internen leistungsbezogenen Mittelvergabe herangezogen.

Neben der regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluation werden sowohl die Absolvierendenbefragungen als auch zahlreiche ad hoc-Umfragen zur Fundierung von Gremienentscheidungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung durchgeführt.

Die Verwendung der Evaluationsdaten entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes.

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Evaluationsordnung (2025 verabschiedet)
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Handreichung zum Feedbackgespräch
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Datenschutz Lehrevaluation
HSU

Letzte Änderung: 14. Juli 2026