Lehrveranstaltungsevaluation

Die Lehrveranstaltungsevaluation ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung und ein von den Lehrenden sehr geschätztes Feedback-Instrument. Sie soll als Unterstützung der Dozierenden sowie der Studierenden dienen.

Sie erfolgt auf der Grundlage der Ordnung für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen (siehe Download am Ende dieser Seite). Jede Lehrveranstaltung soll grundsätzlich in jedem Trimester evaluiert werden (§ 6, Abs. 1). Die Ergebnisse der Lehrevaluation sind mit den Studierenden zu besprechen (§ 8, Abs. 7). 

Für die quantitative Evaluation bieten wir aktuell gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) ab mind. 6 Teilnehmenden die Onlineumfrage an. Das Evaluationsbüro stellt auf Anfrage den Hochschullehrenden einen Link für eine Onlinebefragung bereit. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen über die Datensammlung in nachfolgendem ILIAS-Bereich: https://intranet.hsu-hh.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=6011.

Für die qualitative Evaluation kann die untenstehende Handreichung zum Feedbackgespräch oder eine andere Form der strukturierten Dokumentation gemäß Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) verwendet werden. Bitte weisen Sie die Teilnehmenden vor der qualitativen Evaluation auf die geltenden Datenschutzbestimmungen, die sie in der Handreichung finden, hin. Laden Sie bitte nach der qualitativen Evaluation Ihre Dokumentation ebenfalls in ILIAS hoch und füllen das Formular dort aus.

Als Evaluationszeitpunkt wird empfohlen,  ca. nach der Hälfte der Lehrveranstaltungssitzungen eine Evaluation durchzuführen. 

Die Curricularausschüsse, der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin Lehre und Studium, der Vorstand des ZWW, der ISA-Beirat und die Geschäftsführung des ISA-Zentrums sowie die Leitung des Sprachenzentrums erhalten Einsicht in die ihre Lehrveranstaltungen betreffenden bzw. die sich in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Evaluationsunterlagen mit Ausnahme der Freitextkommentare (§ 8, Abs. 8).

Die Erfüllung der Evaluationsordnung wird bei den Leistungsbezügen berücksichtigt. Ergebnisse der Lehrevaluationen werden in einigen Fakultäten zudem als Kriterium zur internen leistungsbezogenen Mittelvergabe herangezogen.

Neben der regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluation werden sowohl die Absolvierendenbefragungen als auch zahlreiche ad hoc-Umfragen zur Fundierung von Gremienentscheidungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung durchgeführt.

Die Verwendung der Evaluationsdaten entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes.

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Handreichung zum Feedbackgespräch
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Datenschutz Lehrevaluation
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Evaluationsordnung (2025 verabschiedet)
HSU

Letzte Änderung: 30. März 2026