Befragungen in der Bundeswehr müssen grundsätzlich durch jene Referate im BMVg bewilligt werden, die in der Vorschrift A-2710/1 festgelegt wurden. Weil es oftmals sinnvoll ist, eine im Studium erlernte Befragungsmethode auch auszuprobieren, darf die HSU/UniBw H Befragungen, die im Rahmen von Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten unter den Studierenden durchgeführt werden sollen, selbst bewilligen. Das ermöglicht die Vorschrift A-1345/11.
Studierende, die im Rahmen ihres Studiums eine Befragung durchführen wollen, wenden Sie sich bitte mit ihrem Befragungskonzept, dem Fragebogen und einer Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten ([email protected]) (Dokumente bitte jeweils als PDF-Datei) an [email protected].
Letzte Änderung: 28. Mai 2026