Befragungen

Befragungen in der Bundeswehr müssen grundsätzlich durch jene Referate im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bewilligt werden, die in der Vorschrift A-2710/1 festgelegt wurden. Weil es oftmals sinnvoll ist, eine im Studium erlernte Befragungsmethode auch auszuprobieren, darf die HSU/UniBw H Befragungen, die im Rahmen von Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten unter den Studierenden durchgeführt werden sollen, selbst bewilligen. Dies ermöglicht die Vorschrift A-1345/11.

Studierende, die im Rahmen ihres Studiums eine Befragung durchführen wollen, wenden Sie sich bitte mit ihrem Befragungskonzept, dem Fragebogen und einer Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten ([email protected]) (Dokumente bitte jeweils als PDF-Datei) an [email protected].

HSU

Letzte Änderung: 14. Juli 2026