Lehrveranstaltungsevaluation
Die Lehrveranstaltungsevaluation ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung und ein von den Lehrenden geschätztes Feedback-Instrument. Sie soll als Unterstützung der Dozierenden sowie der Studierenden dienen. Die Lehrveranstaltungsevaluation erfolgt auf der Grundlage der Evaluationsordnung. Jede Lehrveranstaltung soll grundsätzlich in jedem Trimester evaluiert werden (§ 6, Abs. 1 EvalO). Die Ergebnisse der Lehrevaluation sind mit den Studierenden zu besprechen (§ 8, Abs. 7 EvalO). Als Evaluationszeitpunkt wird empfohlen, ca. nach der Hälfte der Lehrveranstaltungssitzungen im Trimester eine Evaluation durchzuführen.
Für die quantitative Evaluation bietet das Team Lehre und Studium aktuell gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) ab mind. 6 Teilnehmenden eine Onlineumfrage an. Das Evaluationsbüro stellt den Hochschullehrenden Anfang des Trimesters automatisiert einen Link für eine Onlinebefragung bereit. Die Auswertung kann ab einer Teilnehmendenzahl von 3 Studierenden unter https://hsu-hh.evasysplus.de aufgerufen werden und dient der Besprechung der Ergebnisse mit den Studierenden. Ende des Trimesters erhalten Sie darüber hinaus den PDF-Report zu Ihrer Umfrage per Mail.
Bitte beachten Sie, dass jede Lehrperson mit einer Lehrveranstaltung im aktuellen Trimester automatisiert einen Umfragelink zugesendet bekommt, dieser jedoch erst ab einer Kursteilnehmendenzahl von 6 Studierenden verwendet werden darf.
Für die Dokumentation der qualitativen Evaluation verwenden Sie bitte die Handreichung zum alternative Evaluationsverfahren gemäß der Evaluationsordnung (§ 7, Abs. 2) und senden diese an [email protected]. Lehrende werden gebeten, die Teilnehmenden vor der qualitativen Evaluation auf die geltenden Datenschutzbestimmungen hinzuweisen.
Die Curricularausschüsse, die Vizepräsidentin für Lehre und Studium, der Vorstand des ZWW, der ISA-Beirat und die Geschäftsführerin des ISA-Zentrums sowie die Leiterin des Sprachenzentrums erhalten Einsicht in die ihre Lehrveranstaltungen betreffenden bzw. die sich in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Evaluationsunterlagen mit Ausnahme der Freitextkommentare (§ 8, Abs. 8).
Die Erfüllung der Evaluationsordnung wird bei den Leistungsbezügen berücksichtigt. Ergebnisse der Lehrevaluationen werden in einigen Fakultäten zudem als Kriterium zur internen leistungsbezogenen Mittelvergabe herangezogen.
Unsere interne Website finden Sie unter: https://intranet.hsu-hh.de/go/cat/6011
Weitere Evaluationen
Neben der regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluation werden sowohl die Absolvierendenbefragungen als auch zahlreiche ad hoc-Umfragen zur Fundierung von Gremienentscheidungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung durchgeführt.
Die Verwendung der Evaluationsdaten entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes.
Letzte Änderung: 21. Oktober 2026
