Die HSU/UniBw H unterliegt in akademischen Angelegenheiten den Vorgaben des Bundeslandes Hamburg, das uns die Akkreditierung aller Studiengänge vorschreibt und dem wir hierzu berichtspflichtig sind. Die Studiengangsakkreditierung hat sich nach der Hamburger Studienakkreditierungsverordnung (StudakkVO vom 06.12.2018) zu richten [Link]. Die akkreditierten Studiengänge werden nach dem Verfahrensabschluss in der entsprechenden Datenbank des Akkreditierungsrats veröffentlicht [Link].
Die Selbstberichte der Programmakkreditierung werden federführend durch die Studiendekanin bzw. den Studiendekan in Abstimmung mit der zugehörigen Fakultät erstellt. Das Team Studium und Lehre unterstützt bei der Erstellung und begleitet den gesamten (Re)Akkreditierungsprozess.
Letzte Änderung: 23. Januar 2026