Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Menschen, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.
Wo kann ich die aktuelle Ordnung nachlesen?
Die HSU/UniBw H hat in der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg für alle Universitätsangehörigen verbindlich festgelegt, was gute wissenschaftliche Praxis ist und wie mit wissenschaftlichen Fehlverhalten umzugehen ist.
Den Hochschulanzeiger mit dem aktuellen Beschluss vom 05.09.2023 finden Sie hier.
Die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg finden Sie hier auf Deutsch / Englisch.
Was tun, wenn der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten besteht? An welche Person/Einrichtung kann ich mich wenden?
Die Ombudspersonen und die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens steht grundsätzlich allen Universitätsbürgerinnen und Universitätsbürgern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliches Fehlverhalten zur Verfügung. Den Universitätsbürgerinnen und Universitätsbürgern steht es frei zu wählen:
-Ombudspersonen der HSU/UniBw H (lokal) oder
-das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland „OWID“ (national) anzusprechen.
OWID ist ein von der DFG finanziertes überregionales Ombudsgremium in der Trägerschaft der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
Ombudspersonen der HSU/UniBw H:
Hilfe der HSU/UniBw H, bei dem Verdacht auf wissenschaftlichen Fehlverhalten, finden Sie hier:
Amtszeiten beider Ombudspersonen: 03/2025 bis 02/2027.
Ombudsperson: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Weber

Stellv. Ombudsperson: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Göbel

Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland „OWID“:
Die Aufgaben umfassen Beratung bei Fragen und Konflikten, Vermittlung und Konfliktmoderation, Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie die Vernetzung zwischen Expertinnen und Experten.
„Das Ombudsgremium und seine Geschäftsstelle behandeln alle Anfragen grundsätzlich neutral, fair und strikt vertraulich.“
Der derzeitiger Sprecher des Ombudsgremiums ist Professor Dr. Eric Steinhauer.
Letzte Änderung: 22. Mai 2026