Willkommen auf der Website der „Gut zu wissen!“-Studie (ICPT)
Informierte Einwilligung (Informed Consent) bei Psychotherapie (ICPT-Studie)
Wir möchten mit der „Gut zu wissen!“-Studie untersuchen, welche Informationen Patientinnen und Patienten vor Beginn einer Psychotherapie benötigen, damit Sie optimal auf die Therapie vorbereitet werden.
- Was muss ich wissen, damit ich entscheiden kann, ob eine Psychotherapie das Richtige für mich ist?
- Was brauche ich, damit ich mit einem guten Gefühl eine Therapie beginnen kann?
Dies sind Fragen, die wir beantworten möchten. Daher haben wir zwei verschiedene Möglichkeiten vorbereitet, über ambulante Psychotherapie zu informieren. Wir möchten prüfen, welche der zwei Aufklärungsarten zu hilfreicheren Einschätzungen einer bevorstehenden Psychotherapie führt.
Das ICPT-Studienteam
Die ICPT-Studie wird unter Leitung von Prof. Dr. Yvonne Nestoriuc an der Helmut-Schmidt-Universität in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf durchgeführt und von Dr. Franz Pauls unterstützt. Durchgeführt wird die Studie von den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Leonie Gerke (M.Sc. Psychologie), Sönke Ladwig (M.Sc. Klinische Psychologie) und Leslie-Maryse Melchiors (M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie).
Sie erfüllen die Voraussetzungen einer Teilnahme an der ICPT-Studie, sofern Sie…
- …Interesse haben, eine ambulante Psychotherapie zu beginnen.
- …das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
- …über ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie einen Email-Account verfügen.
In folgenden Fällen ist leider keine Teilnahme möglich:
- Bei einer aktuellen Inanspruchnahme ambulanter oder (teil-)stationärer Psychotherapie
- Bei einer Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) innerhalb der letzten vier Wochen
Die Untersuchung besteht aus zwei videobasierten Online-Studienterminen im Abstand von zwei Wochen sowie zwei schriftlichen Online-Folgebefragung zwei Wochen und drei Monate später. Insgesamt dauert die Untersuchung ca. 2,5-3,5 Stunden. Die ICPT-Studie findet ausschließlich online statt, d.h. Sie können bequem von zuhause an der Studie teilnehmen.
Sofern Sie die Einschlusskriterien erfüllen und Ihre Einwilligungen zur Studienteilnahme und einer zugehörigen Tonaufnahme gegeben haben, nehmen Sie am 1. Online-Studientermin zunächst an einem videobasierten klinischen Interview teil. Das klinische Interview zur Diagnostik psychischer Störungen wird von einem bzw. einer geschulten StudienpsychologIn mit Masterabschluss durchgeführt und dient zur Einschätzung, ob eine Psychotherapie zur Linderung Ihrer Beschwerden geeignet ist und ein Studieneinschluss möglich ist. Im Anschluss an das klinische Interview füllen Sie eine schriftliche Online-Befragung aus. Daraufhin werden Sie zufällig einer von zwei Versuchsbedingungen zugeteilt. Das bedeutet, dass Sie nur an einer der zwei Versuchsbedingungen teilnehmen können. TeilnehmerInnen beider Versuchsgruppen A und B erhalten am Ende des 1. Online-Studientermins ein schriftliches Informationsangebot über Psychotherapie per E-Mail zur Verfügung gestellt, das auf freiwilliger Basis bis zum nächsten Studientermin studiert werden kann.
Der 2. Online-Studientermin findet ca. 14 Tage später statt und dauert ca. 35-70 Minuten je nach Gruppenzugehörigkeit. TeilnehmerInnen der Gruppe A erhalten ein videobasiertes Informationsgespräch, während TeilnehmerInnen der Gruppe B kein Informationsgespräch erhalten. Im Anschluss daran füllen alle Teilnehmer/-innen erneut eine schriftliche Online-Befragung aus und nehmen abschließend an einem ca. 15-minütigen videobasierten Interview teil. Für die spätere Auswertung wird eine Tonaufnahme dieses Interviews erstellt. Nach dem 2. Online-Studientermin erhalten Sie auf Wunsch innerhalb von sieben Tagen per E-Mail die individuellen, zusammengefassten Ergebnisse der psychologischen Diagnostik. Im Rahmen zweier schriftlicher Online-Folgebefragungen zwei Wochen (Dauer: ca. 12 Min.) und drei Monate später (Dauer: ca. 5 Min.) füllen Sie jeweils erneut einen Fragebogen aus.
Sind Sie sich noch unsicher, ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist?
Fragen Sie sich, ob Sie mit ihren Problemen in einer Psychotherapie gut aufgehoben wären?
Bei Teilnahme an der Studie erwarten Sie umfassende Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, durch die klinische Diagnostik und den zugehörigen individuellen Ergebnisbericht Ansatzpunkte für eine weiterführende diagnostische Abklärung bei aktuellen oder zukünftigen Behandler*innen (z.B. Ihr/Ihre Hausärzt*in oder Ihr/Ihre Psychotherapeut*in) zu erhalten. Mit Ihrer Studienteilnahme leisten Sie außerdem einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag zur Forschung im Bereich der Aufklärung von Patient*innen.
Ethische und rechtliche Notwendigkeit der Aufklärung
Nach dem Patientenrechtegesetz der Bundespsychotherapeutenkammer ist jede/r Psychotherapeut*in rechtlich dazu verpflichtet, Patient*innen zu Beginn der Behandlung umfassend über „Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen, ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und Eignung sowie Erfolgsaussichten“ aufzuklären (§ 630, BGB, Patientenrechtegesetz). Diese Aufklärung stellt eine der Grundlagen des Patienten/ der Patientin dar, autonom in die psychotherapeutische Behandlung einzuwilligen, aber auch den Behandlungsverlauf aktiv zu beeinflussen („Wissen ist Macht“). Aufklärung, Freiwilligkeit und Einwilligungsfähigkeit bilden die drei Kriterien für eine gültige informierte Einwilligung (informed consent).
Einordnung der Studie zur Aufklärung über Risiken der Psychotherapie
Negative Effekte von Psychotherapie umfassen unter anderem die Verschlechterung der Symptomatik, Abhängigkeitserleben vom Therapeuten, Konflikte in der Partnerschaft, Hoffnungslosigkeit sowie Motivationseinbrüche bei ausbleibendem Erfolg, Problemaktualisierung, verstärkte Angst oder gesellschaftliche Folgen wie beispielsweise Stigmatisierung (bzw. Angst davor) und Schwierigkeiten beim Abschluss neuer Versicherungen. Diese negativen Auswirkungen von Psychotherapie sind von der Forschung bisher stark außer Acht gelassen worden (1), was dazu führt, dass Psychotherapeut*innen häufig nicht wissen, wie eine adäquate Aufklärung aussehen soll (2). Im Rahmen dieser Studie möchten wir, durch eine optimierte Aufklärung, Patient*innen besser auf eine Psychotherapie vorbereiten.
Für den Behandlungserfolg einer Psychotherapie sind vor allem der Aufbau positiver Erwartungen, eine vertrauensvolle Beziehung, das Aufzeigen eines plausiblen Erklärungsschemas und die Ableitung neuer Einsichten und Verhaltensweisen wichtig (3). Eine umfassendere Aufklärung des Patienten / der Patientin über diese Faktoren und deren Relevanz zu Beginn der Behandlung wird schon lange gefordert (4). Neben der ethisch-rechtlichen Verpflichtung zur Aufklärung könnten Wirksamkeitsinformationen positive Erwartungen fördern und somit auch einen klinischen Nutzen aufweisen.
Funktionalität der Aufklärung
Die Einbeziehung der Patient*innen in die Behandlungsentscheidung und des Diskurses von Behandlungsalternativen wurden bereits in Studien untersucht, die sich mit partizipativer Entscheidungsfindung befassen. Partizipative Entscheidungsfindung bedeutet, dass mindestens Behandler*in und Patient*in an der Behandlungsentscheidung beteiligt sind, ein beidseitiger Informationsaustausch sowie eine Konsensbildung bzgl. der Wahl einer Behandlungsoption stattfindet und eine Vereinbarung geschlossen wird, diese Option durchzuführen (5). Vorteile dieses Vorgehens umfassen die Verbesserung von Motivation, Patientenzufriedenheit und Therapieergebnissen von Patienten mit psychischen Erkrankungen (6).
Quellen
(1) Ladwig, I., Rief, W. & Nestoriuc, Y. (2014). Welche Risiken und Nebenwirkungen hat Psychotherapie? – Entwicklung des Inventars zur Erfassung Negativer Effekte von Psychotherapie (INEP). Verhaltenstherapie, 24:252-263.
(2) Märtens, M. & Liegl, G. (2012). Patientenrechtegesetz im psychotherapeutischen Kontext. Psychotherapeut, 58:73-78.
(3) Frank, J. D. & Frank, J. B. (1993). Persuasion and healing: A comparative study of psychotherapy (3rd ed.). Baltimore, MD: Johns Hopkins University Press.
(4) Wampold, B. E. (2001). The great psychotherapy debate: Models, methods, and findings. Mahwah, NJ: Erlbaum.
(5) Blease, C., Kelley, J. M. & Trachsel, M. (2017). Informed consent in psychotherapy: Implications of evidence-based practice. Journal of Contemporary Psychotherapy. 48(2): 69–78.
(6) Charles, C., Gafni, A. & Whelan, T. (1997). Shared decision-making in the medical encounter: what does it mean?. Social Science and Medicine; 44:681–92.
Möchten Sie teilnehmen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via E-Mail.
Kontakt:
Helmut-Schmidt-Universität (HSU)/ Universität der Bundeswehr
Professur für Klinische Psychologie (H4 – 2. Stock)
Holstenhofweg 85
22043, Hamburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0160 9229 7147
Letzte Änderung: 11. März 2022