Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG. Auch Hochschulen ohne eine solche Mitgliedschaft wird die Bestimmung einer Vertrauensperson mit den Aufgaben eines Vertrauensdozenten/in empfohlen. Die Vertrauensperson (verlinken: https://www.dfg.de/resource/blob/330102/10-70-de.pdf) nimmt die Funktion einer Ansprechperson für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aller Fachzuordnungen wahr, die einen Antrag bei der DFG stellen wollen. Sie ist Bindeglied zwischen Antragstellerinnen und Antragstellern der Universität und der DFG.
DFG-Vertrauensperson:
Prof. Dr. Jens Wulfsberg (kommissarisch)
Tel. …, E-Mail: wulfsberg@hsu-hh.de
Letzte Änderung: 14. Januar 2026