Professor Dr. Hans Hanau hielt am 10. Oktober 2025 an der Gakushūin-Universität Tokio einen Vortrag „Zum Verhältnis von Arbeitszeitschutz und Entgeltschutz: Hat die Pflicht zum Aufzeichnen der Arbeitszeit Einfluss auf die Beweislast im Überstundenprozess?“. Das Referat wurde konsekutiv ins Japanische übersetzt.
Professor Hanau eröffnete damit das Symposium der japanisch-deutschen Gesellschaft für Arbeitsrecht (JDGA) zum Thema „Herausforderungen für die veränderte Arbeitswelt: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem japanischen und dem deutschen Arbeitsrecht“. Der zweite Teil der Tagung wurde in Kumamoto an der Gakuen-Universität abgehalten.
