In seinem Festschriftbeitrag greift Professor Hans Hanau die Figur des „Arbeitgeberähnlichen“ auf, die auch der Jubilar verschiedentlich in den wissenschaftlichen Diskurs eingebracht hat.
Professor Hanau konturiert den bislang diffusen Begriff, indem er unter Analyse der bisherigen Begriffsverwendung und Aufzeigen arbeitsrechtlicher Flexibilisierungspotentiale eine Rechtsfigur modelliert, die das überkommen binäre Arbeitsrecht in seinen Randbereichen um eine differenzierte Kategorie ergänzt.
Die Festschrift mit dem Titel „Arbeitsrecht in Praxis und Wissenschaft“ ist im C.-H.-Beck-Verlag erschienen. Der Beitrag von Professor Hanau ist auf S. 161–172 zu finden.
