BITV

HSU

24. April 2019

Stichwort Zugänglichkeit nach BITV / BITV2.0 und W3C WAI (WCAG)
Bundesministerium des Innern (BMI):
Zitat (Quelle: https://www.bmi.bund.de  ):

Menschen mit Behinderungen stoßen beim Surfen im Internet auf vielfältige Hindernisse. Websites sind oftmals zu unübersichtlich, zu bunt, haben zu wenig Kontraste oder eine zu kleine Schrift. Dabei könnte gerade das Internet dazu beitragen, behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Dies zu fördern ist ausdrückliches Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 1. Mai 2002. Es verpflichtet alle Bundesbehörden, ihre Internetangebote und Verwaltungsverfahren nach einem vorgeschriebenen Zeitplan barrierefrei zu gestalten.
Die einzelnen Anforderungen sind in folgenden Rechtsverordnungen festgelegt:

Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung – KHV)
Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD)
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV)
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843)

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)
Volltext:  Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV Volltext.pdf 50,7Kbyte  (Quelle: https://www.bmi.bund.de   )

Barrierefreiheit – was ist das?

Zitat aus dem Online-Styleguide der Bundeswehr:

Barrierefreiheit als behinderten- oder gar nur blindengerechte Programmierung zu umschreiben wäre zu kurz gegriffen. Von einer barrierefreien Umsetzung profitieren alle Nutzer, da sie allgemein den Zugang zu einer Seite und ihren Inhalten optimiert.

Das Ziel ist, einen Zugang für alle Nutzer zu ermöglichen, unabhängig davon, welche Geräte sie zum Abrufen der Seiten verwenden: grafische Browser, Vorlesesysteme (so genannte Screenreader), Suchmaschinen, PDA, Drucker usw.
Die Einhaltung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (nach BITV2) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist obligatorisch für die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg und sieht eine Umsetzungsfrist bis 22. September 2012 nach § 3 Absatz 1 vor. Wir sind verpflichtet zusätzlich spätestens bis zum 22. März 2014 nach § 3 Absatz 2 zu gestalten. Ausserdem für Angebote nach Absatz 2 gilt bis zur Umsetzung im Sinne der Absätze 1 und 2 die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2654) fort.

In dieser Verordnung werden (in den Anhängen) verschiedene Aspekte von Nutzbarkeit (Usability) und insbesondere Zugänglichkeit (Accessibility) behandelt und entsprechende Forderungen zur Erreichung selbiger gestellt.

Die Forderungen in den Anlagen der BITV basieren im Wesentlichen auf den so genannten „Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0 – WCAG)“ des World Wide Web Consortiums (W3C): https://w3.org/WAI/
und die

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0

Notwendige Maßnahmen durch die Autoren der einzelnen Webpräsenzen
Es gibt notwendige Maßnahmen, die nicht automatisiert werden können, um dem Sinn der Forderungen aus der BITV zu genügen. Eine Zusammenstellung von Hinweisen finden Sie hier.

Maßnahmen der WebBox zur Umsetzung der Anforderungen aus der BITV
Einsatz eines HTML-Editors (Startseite RZ » Dienste » WebServices » Dokumentation » WebBox » WYSIWYG-Editor), derlaut Hersteller normgerechtes HTML erzeugt,
alle in der MarkUp-Sprache XHTML vorgesehenen Attribute in Dialogen bereitstellt und unterstützt
inhaltsunabhängige WebBox – Elemente erzeugen normgerechtes HTML
Gewährleistung der Konsistenz von automatisch erzeugten Navigationselementen (Verweise, Titel)
Bereitstellung einer Übersicht für alle zugänglichen Seiten (rechteabhängige SiteMap)

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