Für Promotionsverfahren, die zwischen 24.03.2021 bis 20.12.23 gemäß §4 begonnen wurden, gilt die Promotionsordnung in der Fassung vom 22.03.2021. Für Promotionen von Antragstellenden, die ab dem 21.12.23 als Beschäftigte eingestellt wurden oder als Externe die Annahme als Doktorand*in beantragten wollen, gilt die Promotionsordnung in der Fassung vom 20.12.2023. Antragstellende, die bereits vor dem 23.03.21 an der HSU beschäftigt wurden, unterliegen der Promotionsordnung in der Fassung vom 21.08.2015.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Doktorandinnen und Doktoranden müssen auf dem Weg zur Promotion definierte Vorgänge und Fristen einhalten. Hierzu zählt u. a. die Zulassung zur Promotion sowie nach erfolgreicher Anfertigung der Dissertation die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Z.B. müssen Doktorand*in nach Fassung der Promotionsordnung vom 22.3.2021 und 20.12.2023 mindestens 2 Jahre vor der Eröffnung des Promotionsverfahren als Doktorand*in angenommen worden sein. Stellen Sie bitte daher rechtzeitig den erforderlichen Antrag.
Bitte kontaktieren Sie als ersten Schritt und zum Erhalt der richtigen Formulare zunächst Frau Dorka über [email protected]
Abschlussgrad (Dr.–Ing., Dr. rer. nat.):
- Die Kriterien sind in den Zulassungsvoraussetzungen (§3) geregelt.
- Es ist zu beachten, dass ggf. Auflagen zu erfüllen sind, wenn beispielsweise ein naturwissenschaftliches Studium absolviert wurde, aber ein Dr.–Ing. angestrebt wird.
- Über Auflagen entscheidet der Ständige Promotionsausschuss.
- Es gelten besondere Bestimmungen bei Studienabschlüssen aus dem nicht europäischen Ausland (wenn kein ECTS System vorliegt).
Dissertation:
- Nach bisheriger Fassung der Promotionsordnung ist die Dissertation als Monographie zu verfassen.
- Die Novellierung ermöglicht für ab 21.12.2023 gemäß §4 begonnene Promotionsverfahren auch eine kumulative Dissertation (nach eng gefassten Regelungen).
Für jegliche Fragen rund um das Thema Promotion steht Ihnen der Ständige Promotionsausschuss der Fakultät für Maschinenbau und Bauingenieurwesen jederzeit gerne zur Verfügung.
Univ.-Prof. Dr.–Ing. habil. Sascha Henke (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr.–Ing. Markus Schatz
Univ.-Prof. Dr.–Ing. Max Gündel
Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Sandra Afflerbach
Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Markus Bause (Stellvertretung)
Dominik Thomas, M.Sc.
Rene Heesch, M.Eng.
Dr.–Ing. Alexander List (WMA Stellvertretung)
Letzte Änderung: 27. Mai 2025