Für Habilitationsverfahren gilt ab sofort die neue Habilitationsordnung der Fakultät Maschinenbau und Bauingenieurwesen (HabilO MB) in der Neufassung vom 20.02.2025 (im Hochschulanzeiger Nr. 05/2025 veröffentlicht). Gleichzeitig tritt die bisheriger Habilitationsordnung vom 15.01.1981 außer Kraft.
Auf dem Weg zur Habilitation sind definierte Vorgänge und Fristen einhalten. Hierzu zählt u. a. die Annahme als Habilitandin oder Habilitand; hierfür gelten definierte Voraussetzungen nach §3. Die Eröffnung des Habilitationsverfahrens regelt §4. Die zu erbringenden Leistungen unterteilen sich in eine schriftliche Habilitationsleistung (§6), sowie in eine mündliche Habilitationsleistung (§8).
Annahme als Habilitandin oder als Habilitand:
- Zu Beginn des Habilitationsvorhabens ist nach §3 zu handeln. Dabei muss in der Regel eine Zulassung als Habilitandin oder Habilitand zwei Jahre vor Eröffnung des Habilitationsverfahrens erfolgen. Über abweichende Fristen, z. B. beim Wechsel in die neue Habilitationsordnung, entscheidet der Ständige Habilitationsausschuss auf Antrag.
- Nehmen Sie bzgl. der Annahme als Habilitandin oder Habilitand bitte Kontakt mit dem Vorsitzenden des Ständigen Habilitationsausschusses auf (Email: mario.oertel(at)hsu-hh.de).
- Folgende Vorlagendokumente sind als Antrag zur Zulassung einzureichen: — folgen kurzfristig —
Eröffnung des Habilitationsverfahrens:
- Das Habilitationsverfahren kann eröffnet werden, wenn die schriftliche Habilitationsleistung fertiggestellt wurde und Lehre im Umfang von 9 TWS (davon 6 TWS eigenständig) nachgewiesen werden kann. Näheres regelt §4.
- Der Ständige Habilitationsausschuss eröffnet das Verfahren (§4); der Fakultätsrat bestimmt anschließend die Habilitationskommission (§5).
Habilitationsleistungen:
- Die schriftliche Habilitationsleistung kann als Monographie oder auch als kumulative Habilitation eingereicht werden. Details regelt §6.
- Die mündliche Habilitationsleistung nach §8 erfolgt nach dem Einsetzen der Habilitationskommission sowie nach erfolgreicher Begutachtung der schriftlichen Habilitationsleistung.
Für jegliche Fragen rund um das Thema Promotion steht Ihnen der Ständige Habilitationsausschuss der Fakultät für Maschinenbau und Bauingenieurwesen jederzeit gerne zur Verfügung.
Univ.-Prof. Dr.–Ing. habil. Mario Oertel (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr.–Ing. habil. Wolfgang Weber (Stellvertretender Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr.–Ing. Denis Kramer
Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Markus Bause
Letzte Änderung: 18. November 2025