Hinweise zum Studium

Hilfsmittel: Unkommentierter Gesetzestext

Als „unkommentiert“ gelten Gesetzestexte in der vom Verlag erstellten Textfassung. Zulässig sind Verweisungen auf andere Vorschriften, sofern sie durch Paragrafennummern am Rand des Vorschriftentextes markiert werden. Zulässig sind außerdem Unterstreichungen und Markierungen einzelner Worte und Normabschnitte. Am Rand befestigte unbeschriftete und unbemalte Reiter werden ebenfalls nicht beanstandet. Ein Text, der andere als diese Hinzufügungen enthält, gilt als „kommentiert“.


Zitierleitfaden

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Zitierleitfaden Professur Schuler-Harms (Stand: April 2018)

Hinweise zur Erstellung einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit

Dieser Aspekt ist im Aufbau.

HSU

Letzte Änderung: 21. Oktober 2021