Hilfsmittel: Unkommentierter Gesetzestext
Als ,,unkommentiert“ gelten Rechtsnormen grundsätzlich in der vom Normgeber oder vom Verlag veröffentlichten Textfassung. Zulässig ist nur das Anbringen von Verweisungen auf andere Normen (Nummern) am Rand eines Normtextes, ferner das Unterstreichen oder Markieren von Text im Sinne einer Lesehilfe. Keinesfalls dürfen diese Hinzufügungen einem System folgen; insbesondere darf sich aus ihnen keine bestimmte Prüfungsreihenfolge ergeben. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind auch am Rand befestigte Reiter zulässig, etwa um in Gesetzessammlungen den Anfang eines Gesetzes zu markieren.
Zitierleitfaden
Zitierleitfaden Professur Schuler-Harms (Stand: April 2018)
Hinweise zur Erstellung einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit
Dieser Aspekt ist im Aufbau.
Letzte Änderung: 2. Mai 2024