Sprechstunde bei Herrn Professor Hufeld
nach Vereinbarung per Mail:
[email protected]
Klausurtermine
Klausur „Steuerrecht I“: Ende FT 2024 (Termin noch offen)
Klausur „Offenes Verfassungsrecht“: 25. März 2024, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, R. 401/402
Klausur „Europäisches Wirtschaftsrecht“: Ende FT 2024 (Termin noch offen)
Klausur „Europäisches Wirtschaftsrecht: Vertiefung“: Ende HT 2024 (Termin noch offen)
Klausur „Steuerrecht II“: Ende HT 2024 (Termin noch offen)
Bitte beachten Sie: Prüfungsrechtlich verbindlich sind ausschließlich die Aushänge des Prüfungsamtes in den Informationsvitrinen!
Hinweis für die Klausurbearbeitung: „unkommentierter Gesetzestext“ als zulässiges Hilfsmittel
„Unkommentierter Gesetzestext“ (Klausuren „Europäisches Wirtschaftsrecht“ und „Offenes Verfassungsrecht“: Textsammlung Classen/Hufeld, Europäisches Verfassungsrecht, Nomos Gesetze, 4. Aufl. 2021; Klausuren „Steuerrecht I“ und „Steuerrecht II“: Textsammlung „Wichtige Steuergesetze“, nwb-Textausgabe, 74. Aufl. 2024):
Als „unkommentiert“ gelten Gesetzestexte in der vom Verlag erstellten Textfassung.
Zulässig sind:
- Verweisungen auf andere Vorschriften, sofern sie durch Paragrafen-/Artikelnummern am Rand des Vorschriftentextes markiert werden.
- Unterstreichungen und Markierungen einzelner Worte oder Normabschnitte.
- Am Rand befestigte Reiter; eine Beschriftung des Reiters ( z.B. „AEUV“; „EStG“) muss sich auf Informationen beschränken, die sich auch in der vom Verlag erstellten Textfassung finden.
Ein Text, der andere als diese Hinzufügungen enthält, gilt als „kommentiert“. Gleiches gilt, wenn Verweisungen derart systematisiert werden, dass „externes Wissen“ in die Textsammlung importiert wird.
Letzte Änderung: 18. Januar 2024