Öffentliche Bekanntmachung des Prüfungsamtes/Studiensekretariats der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr
Durch öffentliche Bekanntmachung kann die Zustellung eines Bescheides erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an eine Vertretung oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Letzte Änderung: 29. April 2025