Ansprüche gemäß § 650c BGB: Baubetrieblicher Nachweis von Tatsächlichkeit und Angemessenheit

Nach nun fast 7 Jahren findet das „neue“ Bauvertragsrecht inklusive seiner Regelungen zu Vergütungsansprüchen nach § 650c BGB Anwendung. Die viel diskutierten „tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“ sorgen seit dem Paukenschlagurteil des BGH vom 08.08.2019 unaufhörlich für Aufsehen.

Wann sind Kosten tatsächlich und erforderlich? Gibt es greifbare Anhaltspunkte für die Angemessenheit von Zuschlägen? Wie etwa können Baustellengemeinkosten sinnvoll abgegrenzt werden? Können bei Eigenleistungen kalkulatorische Kosten als Beleg herangezogen werden? Es bestehen zahlreiche offene Fragen, auf die die Baupraxis noch längst keine abschließenden Antworten gefunden hat. Vor dem Hintergrund bleibt vor allem zu klären, inwieweit die aus dem Gesetz abzuleitenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen einerseits zwingend und andererseits in der Realität überhaupt umsetzbar sind.

Einen Impuls soll der neue Beitrag in der aktuellen Ausgabe 03/2025 der Zeitschrift Bauwirtschaft (BauW) von Frank Kumlehn und Sebastian Kock geben. Bestehende Unklarheiten werden aufgezeigt und potenzielle Lösungen skizziert. Aus baubetrieblicher Sicht sollte für eine praxistaugliche Ableitung berechtigter Vergütungsansprüche häufiger auf „Fiktionen“ zurückgegriffen werden, als der Begriff „tatsächlich“ vermuten lässt.

Der Beitrag ist verfügbar unter https://openhsu.ub.hsu-hh.de/handle/10.24405/21526

HSU

Letzte Änderung: 29. Oktober 2025