Visum

Sie planen einen Aufenthalt in Deutschland und haben bereits  „wissenschaftlichen Betreuung, Vertrag, Einladung, Host Agreement, etc. )

Einreise nach Deutschland – Visum ja oder nein

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für die Einreise nach Deutschland zu Forschungszwecken (….) ein Visum beantragen müssen.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie eine Staatenliste zur Visumspflicht bzw. -freiheit, sowie einen Visa Navigator, mit dem Sie schnell und einfach ermitteln können,  welches Visum für Ihre Einreise und Ihren geplanten Aufenthalt benötigt wird.

Einen ersten Überblick erhalten Sie hier:

Visumsfreie Einreise

Sie kommen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder aus der Schweiz? Dann benötigen Sie kein Visum und können visumsfrei nach Deutschland einreisen.

Sie können sich bis zu drei Monaten (90 Tage) voraussetzungslos in Deutschland aufhalten. Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Sind Sie Staatsangehörige*r aus Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten? Dann benötigen Sie kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Für einen Aufenthalt über drei Monate (90 Tage) müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (Arbeitsvisum oder Aufenthaltserlaubnis)  .

Sie kommen aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino? Dann benötigen Sie VOR ihrer Einreise ein Visum, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder forschen wollen.

Visumspflichtige Einreise

Bitte beachten Sie zunächst:
Für die Beantragung eines Visums bedarf es immer eines Einladungsschreibens/Vertrags  der Professur bzw. der Einrichtung!

Das Visum muss rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Visa werden seit Januar 2025 online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes beantragt, bisher aber nur für Azubis und Fachkräfte: ggf. noch in 2025 auch für Forscher.

Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land muss ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel vorgelegt werden (Vertrag, Stipendium, Eigenfinanzierung).

Forschende aus Nicht-EU-Ländern und Aufenthalt, die beabsichtigen länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, benötigen die Vorlage eines Host Agreements der HSU/ UniBwH.

HSU

Letzte Änderung: 29. April 2025