Einreise nach Deutschland – Visum ja oder nein
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen. Das Visum müssen Sie rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen.
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie alle relevanten Informationen, eine Staatenliste zur Visumspflicht bzw. – freiheit sowie einen Visa Navigator, mit dem Sie schnell und einfach ermitteln können, welches Visum für Ihre Einreise und Ihren geplanten Aufenthalt (Zweck und Dauer) benötigt wird.
Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick:
Visumsfreie Einreise
Sie kommen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder aus der Schweiz? Dann benötigen Sie kein Visum und können visumsfrei mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Deutschland einreisen.
Sie können sich bis zu drei Monaten (90 Tage) voraussetzungslos in Deutschland aufhalten. Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Sind Sie Staatsangehörige*r aus Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten? Dann benötigen Sie kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Für einen Aufenthalt über drei Monate (90 Tage) müssen Sie nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir empfehlen in diesem Fall, sich bereits vor Einreise nach Deutschland um ein Visum zu bemühen, da die Bearbeitung Ihres Antrages auf Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monaten dauern kann und Sie erst nach Vorliegen der Aufenthaltserlaubnis eine Arbeit aufnehmen dürfen.
Visumspflichtige Einreise
Sie benötigen ein Visum? Dann bedarf es für die Beantragung bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland auch immer die Vorlage eines Hosting Agreements, eines Vertrages oder eines Einladungsschreiben Ihrer gastgebenden Professur resp der gastgebenden Einrichtung.
Darüber hinaus müssen Sie den Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel sowie über eine ausreichende Krankenversicherung erbringen.
Je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein Nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
Schengen-Visum
Bitte bedenken Sie, dass ein Schengen-Visum in keinem Fall verlängert werden kann – nach drei Monaten ist Ihre Ausreise erforderlich und Sie müssen erneut ein Visum beantragen.
Falls Sie beabsichtigen, während der Gültigkeit des Schengen-Visums den Schengen-Raum zu verlassen und erneut einzureisen, beantragen Sie bitte ein Visum, welches Sie zur mehrfachen Einreise berechtigt.
Nationales Visum
Das Nationale Visum wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Sofern Ihr Nationales Visum nicht die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts abdeckt, müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Nationalen Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde, beantragen. Für die Terminvereinbarung können Sie das Online-Portal nutzen.
Die besonderen Dienstleistungen rund um die Organisation Ihrer Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis sowie die Beratung für Ihren Neuanfang in Hamburg bietet Ihnen das Hamburg Welcome Center! Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie sie unter: [email protected] oder telefonisch unter der Tel.: +49 40 428 39-5555
Mit der Familie nach Hamburg
Sie möchten mit Ihrer Familie nach Hamburg kommen?
Familienmitglieder mit Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bzw. eines EWR-Landes oder aus Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten benötigen kein Visum zur Einreise sowie keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Ihre Sie begleitenden Familienmitglieder aus Drittstaaten kommen, benötigen sie ebenfalls ein Visum. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung, auch darüber welche Unterlagen und Dokumente Sie in diesem Fall vorlegen müssen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, ein Familienvisum zu beantragen.
Letzte Änderung: 14. Mai 2025