Versicherungen

Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Für Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler, die/ der Sie ohne eine vertragliche Bindung an die HSU/ UniBw H kommen werden, greift nur die Pflicht zur Krankenversicherung.

Wenn Sie auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines sonstigen vertragsähnlichen Verhältnisses an der HSU/ UniBw H arbeiten werden, werden Sie durch die für Sie zuständige Abteilung IV der HSU/ UniBw H entsprechend informiert und administriert.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis – mit oder ohne Arbeitsvertrag – verpflichtet sind, während Ihres Aufenthalts in Deutschland jederzeit eine gültige Krankenversicherung zu haben; dies gilt auch für Ihre mitreisenden Familienangehörigen.

Bereits bei der Beantragung Ihres Visums bei der deutschen Auslandsvertretung müssen Sie den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes beibringen.

EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und Bürger

EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und Bürger sind als Inhaberin oder Inhaber der European Health Insurance Card (EHIC) für einen befristeten Aufenthalt in Deutschland ausreichend krankenversichert. Der Krankenversicherungsschutz umfasst jede notwendige medizinische Versorgung, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland warten kann.

Angehörige aus Drittstaaten

Angehörige aus Drittstaaten erkundigen sich bitte zunächst, inwieweit Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland medizinische Leistungen in Deutschland übernimmt und ob Sie diese durch eine Zusatzversicherung ergänzen müssen.

Besteht diese Möglichkeit nicht und wenn Sie sich länger als sechs Wochen in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Das Krankenversicherungssystem in Deutschland ist sehr komplex (weitere Informationen finden Sie hier (MS Zulieferung)

Als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler ohne Arbeitsvertrag und mit einem Einreisevisum nach § 18d AufenthG haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

Sollten Sie als Stipendiatin oder Stipendiat Ihren Gastaufenthalt an der HSU/ UniBw H verbringen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Stipendiengeber, ob Ihr Stipendium einen Krankenversicherungsschutz umfasst.

Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls in der Regel nicht die tatsächlichen Kosten der in Deutschland notwendigen medizinischen Behandlung abdeckt.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Wir empfehlen Ihnen, für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland neben der obligatorischen Krankenversicherung immer auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.

Eine private Haftpflichtversicherung kommt dafür auf, wenn Sie Dritten unbeabsichtigt Schaden – sei es Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden – zufügen; andernfalls müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, immer auch eine Unfallversicherung abzuschließen.

Es gibt Versicherungen, die ein Gesamtpaket mit Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung anbieten.


Weitere Informationen zu Fragen rund um die notwendigen Versicherungen finden Sie hier

HSU

Letzte Änderung: 16. Juli 2025