Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung
Für Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler, die/ der Sie ohne eine vertragliche Bindung an die HSU/ UniBw H kommen werden, greift nur die Pflicht zur Krankenversicherung.
Wenn Sie auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines sonstigen vertragsähnlichen Verhältnisses an der HSU/ UniBw H arbeiten werden, werden Sie durch die für Sie zuständige Abteilung IV der HSU/ UniBw H entsprechend informiert und administriert.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis – mit oder ohne Arbeitsvertrag – verpflichtet sind, während Ihres Aufenthalts in Deutschland jederzeit eine gültige Krankenversicherung zu haben; dies gilt auch für Ihre mitreisenden Familienangehörigen.
Bereits bei der Beantragung Ihres Visums bei der deutschen Auslandsvertretung müssen Sie den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes beibringen.
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und Bürger
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und Bürger sind als Inhaberin oder Inhaber der European Health Insurance Card (EHIC) für einen befristeten Aufenthalt in Deutschland ausreichend krankenversichert. Der Krankenversicherungsschutz umfasst jede notwendige medizinische Versorgung, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland warten kann.
Angehörige aus Drittstaaten
Angehörige aus Drittstaaten erkundigen sich bitte zunächst, inwieweit Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland medizinische Leistungen in Deutschland übernimmt und ob Sie diese durch eine Zusatzversicherung ergänzen müssen.
Besteht diese Möglichkeit nicht und wenn Sie sich länger als sechs Wochen in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Das Krankenversicherungssystem in Deutschland ist sehr komplex (weitere Informationen finden Sie hier (MS Zulieferung)
Als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler ohne Arbeitsvertrag und mit einem Einreisevisum nach § 18d AufenthG haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Sollten Sie als Stipendiatin oder Stipendiat Ihren Gastaufenthalt an der HSU/ UniBw H verbringen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Stipendiengeber, ob Ihr Stipendium einen Krankenversicherungsschutz umfasst.
Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist man gesetzlich verpflichtet, für Schäden, die man anderen zufügt, aufzukommen.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt, wenn Sie aus Versehen jemandem Schaden – sei es ein Personenschaden, ein Sachschaden oder ein Vermögensschaden, zufügen.
Die Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht, gehört aber zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen, da man ansonsten mit seinem privaten Vermögen haftet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Euraxess Seite in deutsch und in english.
Letzte Änderung: 17. Juni 2025