Versicherungen

Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Für Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler, die/ der Sie ohne eine vertragliche Bindung an die HSU/ UniBw H kommen werden, greift nur die Pflicht zur Krankenversicherung.

Wenn Sie auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines sonstigen vertragsähnlichen Verhältnisses an der HSU/ UniBw H arbeiten werden, werden Sie durch die für Sie zuständige Abteilung IV der HSU/ UniBw H entsprechend informiert und administriert werden.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis – mit oder ohne Arbeitsvertrag – verpflichtet sind, während Ihres Aufenthalts in Deutschland jederzeit eine gültige Krankenversicherung zu haben; dies gilt auch für Ihre mitreisenden Familienangehörigen.

Bereits bei der Beantragung Ihres Visums bei der deutschen Auslandsvertretung müssen Sie den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes beibringen.

Als Inhaberin oder Inhaber der European Health Insurance Card (EHIC) sind Sie ausreichend krankenversichert. Dennoch empfehlen wir, sich dies bei Ihrer heimischen Krankenversicherung bestätigen zu lassen.

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist durch das duale System der öffentlichen = gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung gekennzeichnet. Als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler ohne eine vertragliche Bindung an die HSU/ UniBw H haben Sie nur die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern. Einige Krankenversicherungen bieten dies als sog. „Incoming-Versicherung“ an.

Sollten Sie als Stipendiatin oder Stipendiat Ihren Gastaufenthalt an der HSU/ UniBw H verbringen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Stipendiengeber, ob Ihr Stipendium einen Krankenversicherungsschutz umfasst.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Wir empfehlen Ihnen, für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland neben der obligatorischen Krankenversicherung immer auch eine Haft- und Unfallversicherung abzuschließen.

Es gibt Anbieter, die ein Gesamtpaket mit Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung anbieten.

HSU

Letzte Änderung: 13. Mai 2025