Am 6. Februar 2026 fand an der TU Dortmund eine Sondersitzung des Arbeitskreises X – Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags statt. Sie knüpfte an die Debatten des 10. Deutschen Baugerichtstags 2025 an und behandelte praxisrelevante Fragen zu „Einzelaspekte bei tatsächlich erforderlichen Kosten“, insbesondere zur Ermittlung und Nachweisführung nach § 650c BGB.
Die von den Arbeitskreisleitern Univ.-Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch organisierte Veranstaltung vertiefte die Diskussion zur praktischen Anwendung und Auslegung des § 650c BGB aus verschiedenen fachlichen Perspektiven. Im Fokus stand die Ermittlung und der Nachweis tatsächlicher Kosten bei Nachträgen. Die Sitzung bot, insbesondere durch zwei praxisnahe Vorträge von Jarl-Hendrik Kues und Prof. Dr. techn. Peter Wotschke, weitere spannende Impulse für die Bewertung von Nachtragsleistungen.

Letzte Änderung: 23. Februar 2026