{"id":187,"date":"2017-09-26T16:42:43","date_gmt":"2017-09-26T14:42:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/staackib\/?page_id=187"},"modified":"2019-06-24T11:29:07","modified_gmt":"2019-06-24T09:29:07","slug":"schutzverantwortung-r2p","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/staackib\/schutzverantwortung-r2p","title":{"rendered":"Zusammenfassung &#8211; Schutzverantwortung (R2P)"},"content":{"rendered":"<h2><\/h2>\n<p><strong>Responsibility to Protect: Instrument der Re-Legitimisierung des Krieges oder Vehikel der Kriegs\u00e4chtung?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ein gemeinsames Forschungsprojekt der Professur f\u00fcr Theorie und Empirie der Internationalen Beziehungen und des\u00a0<a href=\"https:\/\/ithf.de\/\" rel='nofollow'><em>Instituts f\u00fcr Theologie und Frieden<\/em><\/a>.<\/strong><\/p>\n<p>Nach der kontroversen Debatte \u00fcber \u201ehumanit\u00e4re Interventionen\u201c in den 1990er Jahren hat die\u00a0Responsibility to Protect\u00a0(R2P) in erstaunlich kurzer Zeit eine grunds\u00e4tzliche Akzeptanz in der VN-Gemeinschaft gefunden. Nur vier Jahre nach der Vorstellung des Konzepts einer Schutzverantwortung durch die<em>\u00a0International Commission on Intervention and State Sovereignty<\/em>\u00a0(ICISS) im Jahr 2001 wurde es im Oktober 2005 in die Abschlusserkl\u00e4rung des Weltgipfels zur VN-Reform aufgenommen. Auf der Grundlage dieses Konzepts sollen die Achtung der Menschenrechte im Kontext massiver Gewaltkonflikte gest\u00e4rkt und deren Geltung auch im Spannungsfeld mit anderen Grundbausteinen des V\u00f6lkerrechts wie dem Interventionsverbot und der Souver\u00e4nit\u00e4t der Staaten aktiv eingefordert oder sogar milit\u00e4risch gesch\u00fctzt werden. Zwischen der bisherigen V\u00f6lkerrechtsordnung und R2P offenbart sich damit ein normativer Konflikt, denn auch Souver\u00e4nit\u00e4t und Interventionsverbot stellen wesentliche Elemente des Kriegsverhinderungsrechts dar und dienen insofern dem Menschenrechtsschutz. Die Kriegs\u00e4chtung dient dem Schutz der Menschenrechte; gleichzeitig k\u00f6nnen Bestandteile der Kriegs\u00e4chtung wie das Gebot der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und das Interventionsverbot eben diesen Menschenrechtsschutz beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>An diesem normativ und praxeologisch komplexen Spannungsverh\u00e4ltnis setzt auch die kritische Auseinandersetzung mit dem R2P-Konzept in der wissenschaftlichen Literatur an. Dabei sind vier Kritikpunkte von besonderer Bedeutung: (1) Die Schutzverantwortung suggeriere, dass Gewalt f\u00fcr eine gute Sache erlaubt sei, und untergrabe damit das Gewaltverbot; (2) Milit\u00e4rische Instrumente z\u00f6gen im Ergebnis mehr Schaden als Nutzen nach sich; (3) R2P k\u00f6nne missbraucht werden, um unilaterale oder pr\u00e4ventive Milit\u00e4rschl\u00e4ge zu rechtfertigen; (4) Schlie\u00dflich k\u00f6nne R2P zu einem humanit\u00e4r verbr\u00e4mten Interventionismus zur Verbreitung westlicher Ordnungsvorstellungen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Bisher fehlt es an theoretisch informierten empirischen Studien, die sich mit den genannten Einw\u00e4nden tiefgehend auseinandersetzen und m\u00f6gliche negative, nicht-intendierte Folgen des Konzepts der R2P untersuchen. Hier setzt das interdisziplin\u00e4re Forschungsprojekt an. Im Vordergrund stehen dabei Auswirkungen, die die R2P auf das Programm der strukturellen \u00dcberwindung des Krieges haben k\u00f6nnte. Die \u00fcbergeordnete Fragestellung dieses Forschungsprojekts lautet:\u00a0<em>Tr\u00e4gt R2P als normatives\u00a0Konzept und politisches Instrument zur Kriegs\u00e4chtung bei?<\/em>\u00a0Im Einzelnen sollen in Teilprojekten drei spezifische Fragestellungen beantwortet werden:<\/p>\n<p><em>Erstens das ICISS-Konzept als Normkomplex<\/em>: In welchem Verh\u00e4ltnis steht dieser zum Programm der Kriegs\u00e4chtung? L\u00e4uft das Konzept m\u00f6glicherweise auf eine Welt hinaus, die Kriege im Namen der Menschenrechte erlaubt oder sogar verlangt?<\/p>\n<p><em>Zweitens der Prozess der Rezeption der Schutzverantwortung im Hinblick auf Akzeptanz,\u00a0Verbreitung und Ver\u00e4nderung<\/em>: Wie tragf\u00e4hig ist der politische R2P-Konsens?<\/p>\n<p><em>Drittens nicht-intendierte Wirkungen der Schutzverantwortung<\/em>: Gibt es Defizite des Konzepts, die das Ziel der Kriegs\u00e4chtung gef\u00e4hrden und zu einer Re-Legitimierung des Krieges als Instrument der Politik beitragen?<\/p>\n<p>Das Gesamtprojekt versteht sich als interdisziplin\u00e4r zwischen der Friedensethik und der Politischen Wissenschaft und bezieht die Entwicklung des V\u00f6lkerrechts mit ein. Das gemeinsame Erkenntnisinteresse in Bezug auf die Bedeutung der R2P f\u00fcr das Kriegs\u00e4chtungsprogramm liefert hierbei den \u00fcbergreifenden Rahmen. Erst die Zusammenschau der unterschiedlichen Perspektiven und Herangehensweisen der Fachdisziplinen erm\u00f6glicht eine umfassende, inhaltlich tiefe Beantwortung der \u00fcbergeordneten Fragestellung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Responsibility to Protect: Instrument der Re-Legitimisierung des Krieges oder Vehikel der Kriegs\u00e4chtung? Ein gemeinsames Forschungsprojekt der Professur f\u00fcr Theorie und Empirie der Internationalen Beziehungen und des\u00a0Instituts f\u00fcr Theologie und Frieden. 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