{"id":522,"date":"2023-02-08T13:22:58","date_gmt":"2023-02-08T12:22:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/hfm\/?page_id=522"},"modified":"2023-02-08T13:22:58","modified_gmt":"2023-02-08T12:22:58","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/hfm\/satzung","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>HAMBURGER FORUM MEDIEN\u00d6KONOMIE<br>I. Name, Zweck, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eHamburger Forum Medien\u00f6konomie e.V.\u201c. Sie ist ein eingetragener Verein mit dem Zweck der F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Medien\u00f6konomie. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<p>Erforschung medien\u00f6konomischer Problemstellungen mit volks- und betriebswirtschaftlicher Dimension und im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, Erarbeiten von wissenschaftlich fundierten Vorschl\u00e4gen zur aktuellen medien\u00f6konomischen Diskussion, F\u00f6rderung des wissenschaftlichen Meinungsaustausches sowie des Kontaktes zu Wirtschaft und Politik in Fragen der Medien\u00f6konomie und Unterst\u00fctzung fachlich Begabter bei ihrer medien\u00f6konomischen Ausbildung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr den satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Sitz des Vereins ist Hamburg. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinigung sucht ihre Ziele zu erreichen durch Forschung, fachwissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen, durch eigene Arbeitskreise, Veranstaltung von Vortr\u00e4gen und Konferenzen sowie durch Vortr\u00e4ge auf Fachtagungen und Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse k\u00f6nnen im Rahmen einer Schriftenreihe ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>II. Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder der Vereinigung sind:<\/p>\n\n\n\n<p>ordentliche Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>f\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Ordentliche Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Ordentliche Mitglieder des Hamburger Forum Medien\u00f6konomie k\u00f6nnen werden: Alle Personen, welche die Ziele und Zwecke der Vereinigung f\u00f6rdern, sowie Personen, von denen durch ihre berufliche Arbeit und Stellung und ihre Bereitwilligkeit zur Mitwirkung eine F\u00f6rderung der Ziele der Vereinigung erwartet werden kann. Die aufzunehmenden ordentlichen Mitglieder haben einen Antrag an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand der Vereinigung zu richten. \u00dcber die endg\u00fcltige Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Von den Vereinsmitgliedern k\u00f6nnen Beitr\u00e4ge erhoben werden. Auf Antrag k\u00f6nnen Ehrenmitglieder von den Beitr\u00e4gen entbunden werden. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages wird jeweils durch die Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung, Streichung und Ausschluss. Der Austritt aus der Vereinigung kann jederzeit erfolgen und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann ein Mitglied streichen, wenn trotz zweimaliger Mahnung, wovon mindestens eine durch eingeschriebenen Brief zu erholfen hat, eine Beitragszahlung nicht entrichtet wurde. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn ein Mitglied das Ansehen der Vereinigung nach au\u00dfen hin sch\u00e4digt oder das Einvernehmen innerhalb der Vereinigung gef\u00e4hrdet oder sich unehrenhafte Handlungen hat zuschulden kommen lassen. Austritt und Streichung befreien nicht von der Beitragszahlung f\u00fcr das laufende Kalenderjahr. Mit dem Austritt, der Streichung oder dem Ausschluss erl\u00f6schen alle Rechte und Anspr\u00fcche, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder der Vereinigung k\u00f6nnen Firmen, private und juristische Personen des In- und Auslandes werden, die gewillt sind, die gemeinn\u00fctzigen wissenschaftlichen Aufgaben und Zwecke der Vereinigung zu f\u00f6rdern. Der Mitgliedsbeitrag der f\u00f6rdernden Mitglieder richtet sich nach ihrer wirtschaftlichen Stellung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die sich durch die F\u00f6rderung der Forschung oder Lehre auf dem Gebiet der Medien\u00f6konomie oder des Hamburger Forums Medien\u00f6konomie e.V. ausgezeichnet haben, k\u00f6nnen durch Ernennung zu Ehrenmitgliedern werden. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern ist an eine Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliederversammlung gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Stimmrechte und sonstige Rechte der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes anwesende ordentliche und jedes anwesende Ehrenmitglied hat bei Abstimmungen in den Mitgliederversammlungen je eine Stimme. F\u00f6rdernde Mitglieder haben kein Stimmrecht, sind aber berechtigt, an der Mitgliederversammlung beratend teilzunehmen. Jedes ordentliche, f\u00f6rdernde oder Ehrenmitglied hat Anspruch auf Bezug von wissenschaftlichen Ver\u00f6ffentlichungen des Hamburger Forums Medien\u00f6konomie zum Vorzugspreis.<\/p>\n\n\n\n<p>III. Organe der Vereinigung<br>\u00a7 4<\/p>\n\n\n\n<p>Organe der Vereinigung sind:<\/p>\n\n\n\n<p>a) der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>b) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>a) Der Vorstand Der Vorstand besteht zun\u00e4chst aus mindestens drei Mitgliedern und zwar:<\/p>\n\n\n\n<p>1. dem Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>2. dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>3. dem Schatzmeister<\/p>\n\n\n\n<p>Weibliche Mitglieder k\u00f6nnen auf Wunsch den Titel Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeisterin f\u00fchren. Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der Schatzmeister und der stellvertretende Vorsitzende. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder in Gemeinschaft vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung in gesonderten Wahlg\u00e4ngen mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt. Auf Antrag eines Mitgliedes ist eine geheime Wahl durchzuf\u00fchren. Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB wird f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt worden ist. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden unter Beachtung der \u00a7\u00a7 32, 34 BGB mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Bei Beschl\u00fcssen des Vorstandes \u00fcber die Verwendung der finanziellen Mittel der Vereinigung und \u00fcber die mit den finanziellen Mitteln der Vereinigung angeschafften Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde kann nicht gegen die Stimme des Vorsitzenden entschieden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand hat folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Bestimmung der Richtlinien der Vereinst\u00e4tigkeit;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Planung und F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Aufgaben der Vereinigung;<\/p>\n\n\n\n<p>3. die Verwaltung der Gesch\u00e4fte der Vereinigung;<\/p>\n\n\n\n<p>4. die Einberufung der Mitgliederversammlung;<\/p>\n\n\n\n<p>5. die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse dieses Organs.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende bestellt im Einvernehmen mit dem Vorstand ein Sekretariat, das mit Ausnahme bestimmter festzulegender Vorbehalte die laufende Verwaltung aus\u00fcbt. Der Schatzmeister verwaltet die Kassenangelegenheiten und das Verm\u00f6gen der Vereinigung. \u00dcber au\u00dferordentliche Ausgaben kann der Schatzmeister nur verf\u00fcgen auf vorhergehenden Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Ausgaben, die \u00fcber eine H\u00f6he von 250 Euro hinausgehen, bed\u00fcrfen der Genehmigung des Vorsitzenden. Der Schatzmeister hat auf der ordentlichen Mitgliederversammlung den Kassenbericht zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ der Vereinigung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen bei wichtigen Gr\u00fcnden vom Vorstand oder auf Antrag von mindestens einem F\u00fcnftel der Mitglieder jederzeit einberufen werden. Der satzungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung steht die letzte Entscheidung in allen Angelegenheiten der Vereinigung zu. Sie w\u00e4hlt den Vorstand nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 4a dieser Satzung. Zu den Mitgliederversammlungen soll der Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich einladen. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung m\u00fcssen dem Vorstand 14 Tage vorher schriftliche eingereicht werden. Sie m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie von mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern unterzeichnet sind. Bei allen Abstimmungen der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz oder die Satzungen eine qualifizierte Mehrheit vorschreiben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende der Vereinigung. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen gefasst werden, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurde. In den Sitzungen der Mitgliederversammlung f\u00fchrt ein Mitglied die Niederschrift, die von diesem und von einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>IV. Aufl\u00f6sung<br>\u00a7 5<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Aufl\u00f6sung der Vereinigung kann nur in einer auf besondere schriftliche Einladung zusammengetretenen Mitgliederversammlung beraten werden, wenn der Zweck ausdr\u00fccklich auf der Tagesordnung bekanntgegeben wurde. Eine Aufl\u00f6sung kann nicht erfolgen, wenn f\u00fcnfundzwanzig Prozent der anwesenden Mitglieder erkl\u00e4ren, die Vereinigung im Sinne des \u00a7 1 dieser Satzung aufrechterhalten zu wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsm\u00f6gen an die&nbsp;Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t, Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<br><br><h3>Kontakt<\/h3><br>Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t<br>Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg<br>z.H.&nbsp;<abbr title=\"Professor\">Prof.<\/abbr>&nbsp; <abbr title=\"Doktor\">Dr.<\/abbr>&nbsp;Ralf Dewenter<br>Holstenhofweg 85<br>22043 Hamburg<\/p>\n\n\n\n<p>medienoekonomie (at) hsu-hh.de<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6chten Sie weitere Informationen \u00fcber das&nbsp;HFM&nbsp;erhalten oder Mitglied werden,<br>schicken Sie uns bitte eine Mail!<\/p>\n\n\n\n<p>Bankverbindung:<\/p>\n\n\n\n<p>Hamburger Sparkasse<br>Iban DE29200505501088213507<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HAMBURGER FORUM MEDIEN\u00d6KONOMIEI. 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