Studiengangsakkreditierungen

Die HSU/UniBw H unterliegt in akademischen Angelegenheiten den Vorgaben des Bundeslandes Hamburg, das uns die Akkreditierung aller Studiengänge vorschreibt und dem wir hierzu berichtspflichtig sind. Die Studiengangsakkreditierung hat sich nach der Hamburger Studienakkreditierungsverordnung (StudakkVO vom 06.12.2018) zu richten [Link]. Die akkreditierten Studiengänge werden nach dem Verfahrensabschluss in der entsprechenden Datenbank des Akkreditierungsrats veröffentlicht [Link].

Die Selbstberichte der Programmakkreditierung werden üblicherweise durch die zuständige Studiendekanin bzw. den Studiendekan in Abstimmung mit der zugehörigen Fakultät erstellt. Der Beauftragte Studium unterstützt bei der Erstellung und begleitet den gesamten Akkreditierungsprozess.

HSU

Letzte Änderung: 9. November 2020