Teilprojekte

Anordnung der Teilprojekte in der Forschergruppe Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren

TP

Hinweis: Im Folgenden finden Sie Beschreibungen der Teilprojekte der zweiten Förderphase. Einen Link zu Beschreibungen der Teilprojekte der ersten Förderphase finden Sie hier

Das Forschungsprogramm wird in insgesamt acht Teilprojekten umgesetzt, die in einem 4 x 2 Matrixdesign angeordnet sind (siehe Abbildung). Die vier Säulen des Projekts werden durch die Bausteine A (Identifikation/Rationalität), B (Anerkennung/Legitimität), C (Dynamik/Stabilität) und D (Folgewirkungen/Nachhaltigkeit) gebildet. Jeweils ein Teilprojekt in jeder Säule setzt sich aus dem Blickwinkel der Transparenz-Hypothese und aus dem Blickwinkel der Experten-Hypothese mit der Bedarfshypothese auseinander. Dabei sind fast alle Teilprojekte jeweils als Dialog zwischen mindestens zwei Disziplinen angeordnet, wobei eine Disziplin die Federführung hat und die anderen Disziplinen beratend auftreten.

Baustein A: Identifikation

Teilprojekt A1 (Prof. Diederich/ Prof. Nicklisch/ Prof. Siebel): Rationale Entscheidungstheorien fordern, dass Präferenzen zwischen Wahlalternativen invariant in Hinblick auf die Darstellung der Optionen sind. Zahlreiche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sich Präferenzen im starken Maße durch die Formulierungen und/oder irrelevante Aspekte in der Beschreibung der Entscheidungssituation sowie durch den Antwortmodus (z.B. Wahl oder Zustimmung) beeinflussen lassen. Diese Effekte werden Framing-Effekte genannt und äußern sich in Präferenzumkehrungen und -verschiebungen. Framing-Effekte wurden in vielen (Anwendungs-)Bereichen untersucht, jedoch kaum in der Bedarfsgerechtigkeitsforschung. Teilprojekt A1 erforscht die Transparenzhypothese, gemäß der die Transparenz der Entscheidungsprozesse zur sozialen Objektivierung der Verteilungsentscheidung beiträgt. Speziell wird untersucht, welche Faktoren bei der Urteilsbildung über Bedarfe eine Rolle spielen. Dabei werden interne und externe Framings untersucht. Internes Framing einer Person hängt von persönlichen Faktoren ab (Erfahrungen, normative Werte, Gewohnheiten). Diese Heterogenität innerhalb der beurteilenden Personen kann sich in den Bedarfseinschätzungen widerspiegeln. Externes Framing bezeichnet die Beeinflussung der Wahrnehmung und Vorstellung eines Frames durch die Formulierung des Entscheidungsproblems. Drei experimentelle Serien zu Framing-Effekten werden vorgestellt. Die erste Serie beinhaltet Entscheidungsexperimente unter Sicherheit mit zwei Darstellungsframes und drei Antwortframes. Dabei werden neben dem Bedarf zwei Heterogenitätsmerkmale berücksichtigt, ein zugeschriebenes (Alter) und ein erworbenes Merkmal (Gesundheitsverhalten). Die zweite experimentelle Serie besteht aus Entscheidungsexperimenten unter Risiko. Es werden neben dem Bedarf Persönlichkeitsmerkmale hinsichtlich der Identifizierbarkeit einer bedürftigen Person berücksichtigt. Die Lotterien werden als Gewinn oder Verlust dargestellt. Es sind zwei Personen in dem Experiment involviert, eine aktive Person (Entscheider), die einen bestimmten Bedarf halten muss und eine andere, passive Person, die einen bestimmten Bedarf erreichen muss und von der Entscheidung der aktiven Person abhängt. Die passive Person kann konkret oder allgemein beschrieben werden. Die dritte experimentelle Serie beinhaltet Entscheidungsexperimente unter Sicherheit und legt den Fokus auf die Identifizierbarkeit des Empfängers und darauf, wie festgelegt wird, wer die Person ist. Ferner werden zwei Antwortframes vorgeschlagen, sowie Gewinn- und Verlust-Frames. In allen Experimenten wird die Heterogenität der Personen, die Urteile fällen, durch Persönlichkeitstests und insbesondere durch Tests, die auf Einstellungen zur Gerechtigkeit abzielen, erhoben. Heterogenität in den zu beurteilenden Personen (Reize) wird dadurch hergestellt, indem sie durch verschiedene zugeschriebene oder erworbene Persönlichkeitsmerkmale beschrieben werden.

Teilprojekt A2 (Prof. Siebel/ Prof. Traub): In der 2. Förderphase beschäftigt sich FOR 2104 mit Differenzierungen in der Anwendung des Bedarfsprinzips. Teilprojekt A2 „Maße der Bedarfsgerechtigkeit, Expertise und Kohärenz“ stellt drei Einflussfaktoren in den Mittelpunkt: (a) die Selbstverantwortlichkeit des Empfängers für seine Versorgungssituation, (b) die staatsbürgerliche Einbettung des Empfängers und (c) die Bedeutsamkeit der Bedarfserfüllung für ein menschenwürdiges Leben. Auf theoretischer Seite werden diese Faktoren mathematisch modelliert, um sie in Maße der Bedarfsgerechtigkeit zu integrieren. Auf experimenteller Seite wird untersucht, inwieweit unterschiedliche Ausprägungen dieser Faktoren die Akzeptanz einer bedarfsgerechten Verteilung stärken oder abschwächen. In Weiterführung der ersten Laufzeit werden dabei auch der Einfluss auf die Kohärenz und die Referenzpunktabhängigkeit von Gerechtigkeitsurteilen sowie die Rolle von Expertise einbezogen. So wird geprüft, ob sich die Urteile von Menschen, die sich häufig mit Bedarfsversorgung befassen, und von Menschen, die Unterversorgungen aus persönlicher Erfahrung kennen, stärker am Bedarf orientieren, kohärenter sind und eine geringere Referenzpunktabhängigkeit aufweisen. 

Baustein B: Anerkennung

Teilprojekt B1 (Prof. Kittel/ Dr. Pritzlaff-Scheele/ Prof. Schnapp): Netzwerkstrukturen beeinflussen die Möglichkeit, Bedarfsansprüche zu artikulieren, und die Macht, die eigenen Präferenzen durchzusetzen. Teilprojekt B1 „Verteilungspräferenzen und Bedarfsgerechtigkeit in Netzwerken“ untersucht auf der Grundlage der sozialen Austauschtheorie, der Gerechtigkeitssoziologie und der Verhaltensökonomie Variationen der Anerkennung von Bedarfen in dyadischen Verhandlungen, in denen Zuteilungen an Mitglieder des Netzwerkes außerhalb der Dyade zulässig sind. In der ersten Projektphase zeigten wir an Hand von zwei Triaden – dem Dreieck und der 3-Linie – als Beispiele symmetrischer und asymmetrischer Machtverteilung, dass in Dyaden verhandelte Verteilungen tatsächlich Außenseiter einbeziehen und dass die Bereitschaft, dies zu tun, von den sozialen Werthaltungen der Beteiligten und der Machtstruktur abhängt. Wir konnten des Weiteren zeigen, dass die Probanden bei der Verteilung der Ressource heterogene Bedarfsschwellen beachten. In der zweiten Projektphase arbeiten wir weitere Dimensionen der Netzwerktransparenz (der verfügbaren Information über einen Knoten) aus, um Beschränkungen hinsichtlich der Reichweite der Bedarfsanerkennung zu untersuchen. Im ersten Schritt erkunden wir den Effekt der Netzwerktransparenz auf die Reichweite der Bedarfserfüllung, indem wir Heterogenität in zweierlei Weise einführen: Erstens erforschen wir die Anerkennung von Bedarfen, wenn die Probanden sich an der gemeinsamen Produktion der Ressource beteiligen, bevor sie bilateral über die Verteilung der Ressource verhandeln. Zweitens verwenden wir arbiträre Kriterien zur Bildung von Gruppenidentitäten, bevor die Probanden Netzwerken zugeordnet werden, in denen sie die Verteilung bilateral verhandeln. Im nächsten Schritt untersuchen wir den Effekt der Variation der Größe und der Dichte des Netzwerks auf die Anerkennung von Bedarfen. In einem dritten Experiment wird die Konflikthaftigkeit erhöht, indem die in der ersten Phase untersuchte Überflusssituation durch Knappheit ersetzt wird, wodurch mindestens ein Bedarfsanspruch nicht erfüllt werden kann. In einem letzten Schritt bearbeiten wir die Kongruenz von Einstellungen und Verhalten und untersuchen die Generalisierbarkeit der Laborbefunde, indem wir diese mit Umfragedaten vergleichen.

Teilprojekt B2 (Prof. Tepe/ Prof. Diederich) untersucht den Einfluss des Verfahrens der kollektiven Bedarfsanerkennung auf die Legitimität der Verteilungsentscheidung aus Sicht der Expertenhypothese. Die Befunde der 1. Förderphase zeigen, dass Entscheidungsprozesse der kollektiven Bedarfsanerkennung systematischen Verzerrungen unterworfen sind (equivalence framingleaky-bucket effectdeservingnessentitlement, voting-rule). Die Befunde zeigen aber auch, dass Gruppen durchaus im Stande sind, bedarfsgerechtere Verteilungen zu wählen, wenn sie im Entscheidungsprozess auf die Empfehlung eines neutralen Experten zurückgreifen können. Die soziale Reichweite und Differenzierung der Anwendung des Bedarfsprinzips stehen im Mittelpunkt der 2. Förderphase von B2. Dazu wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Gruppenzugehörigkeit von Wählern und Experten eine inklusivere oder exklusivere Anwendung des Bedarfsprinzips verursacht. Zur analytischen und laborexperimentellen Bearbeitung dieser Frage wird ein neues Zuteilungs- und Verhandlungsspiel modelliert, in dem über die Zuteilung einer bedarfsdeckenden Ressource abgestimmt wird. Die spieltheoretische Modelllösung dient als Referenz, um zu testen, wie sich die kollektive Bedarfsanerkennung und Legitimität der Zuteilungsentscheidung verändern, wenn zunächst die Gruppenmitglieder und anschließend der Experte sozial kategorisiert werden.

Baustein C: Dynamik

Teilprojekt C1 (Prof. Nullmeier/ Dr. Pritzlaff-Scheele/ als Mercator-Fellow: Prof. Schramme): Politische Verteilungsentscheidungen machen nicht an den Grenzen von Nationalstaaten halt. Die wissenschaftliche Analyse von Gerechtigkeitsfragen hat sich daher seit einigen Jahren verstärkt der Frage der globalen Gerechtigkeit, der politischen Ethik der Migration und der Frage einer gerechten Entwicklungspolitik zugewandt. Dabei ist zwischen drei Szenarien zu unterscheiden: Die nationale Verteilungsarena verändert sich durch ein größeres Maß an Immigration (1. Immigrationsszenario), die entwicklungspolitischen Transfers an Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen steigen (2. Transferszenario) oder die Produktionsweise in einem Hocheinkommensland wird so verändert, dass sie die internationale Arbeitsteilung zugunsten anderer Länder verbessert (3. Strukturwandelszenario). Wie stabil Bedarfsbestimmungen und bedarfsgerechte Verteilungen in diesen drei Szenarien sind, wird in Teilprojekt C1 in Verbindung von experimenteller Forschung und Theoriebildung untersucht. In Experimenten, die dem Grunddesign aus der 1. Förderphase folgen, soll überprüft werden, welche Folgen die Aufnahme weiterer Personen in die Verteilungsgemeinschaft bzw. die Einbeziehung von Transferzahlungen an Dritte oder die Veränderung der eigenen Produktionsweise zugunsten Dritter (globale Umverteilung) für die Stabilität der Verteilungs­entscheidungen hat. Es wird erwartet, dass die Ausweitung der sozialen Reichweite dazu führt, dass sich die Bemühungen zur Differenzierung der Bedarfe verstärken, und zwar in dem Sinne, dass sie vom Immigrations- über das Transfer- bis hin zum Strukturwandelszenario immer weiter zunehmen. Im Rahmen des theoretischen Parts des Teilprojektes wird gefragt, ob sich die Bedarfsdifferenzierung durch die Unterscheidung zwischen Notwendigem (Bedarf) und Angemessenem (Suffizienz) eher legitimieren und stabilisieren lässt. Unter Aufnahme der Theorien des Sufficientarianism werden die Möglichkeiten der normativen Stabilisierung von Bedarfsdifferenzierung in transnationalen Kontexten untersucht. 

Teilprojekt C2 (Prof. Schnapp/ Prof. Tepe): Umverteilung zur Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit wird in demokratischen Wohlfahrtsstaaten auf der Basis von Gesetzen vorgenommen. Diese gesetzlichen Regeln bedürfen der Implementierung vor Ort, die in der Regel durch Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen oder öffentlicher Träger vorgenommen wird. Teilprojekt C2 „Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit im Verwaltungshandeln“ widmet sich den folgenden Fragen: Von welchen allgemeinen Normen des öffentlichen Dienstes und von welchen Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit ist das Implementationshandeln dieser Mitarbeitenden geleitet? Welche Effekte haben solche Normen bei bedarfsbezogenen Verwaltungsentscheidungen und bei den öffentlichen Trägern der Sozialhilfe? Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen und öffentlicher Träger der Sozialhilfe, die an bedarfsbezogenen Entscheidungsprozessen beteiligt sind, können innerhalb der Gesellschaft als Experten für solche Bedarfsfragen gelten. In der 1. Förderphase von FOR 2104 wurde im Teilprojekt B2 gezeigt, dass die Hinzuziehung von Experten zu Gruppenentscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu besseren Verteilungsentscheidungen führt. Expertenunterstützte Entscheidungen waren dabei in dem Sinne besser, als dass auf ihrer Basis mehr Personen zu einem Einkommen an oder über der Einkommensgrenze geführt wurden als bei Entscheidungen ohne Expertenunterstützung (Tepe 2017). Im Sinne dieser Entscheidungen sind die oben genannten Bedarfsexperten für das Teilprojekt C2 relevante Forschungssubjekte. Ihre Normsysteme erforschen wir zum einen mit Hilfe von Fokusgruppendiskussionen mit Mitarbeitenden entsprechender Verwaltungseinheiten und zum anderen mit Hilfe von Survey-Experimenten bei Studierenden von verwaltungs- und nicht verwaltungsbezogenen Studiengängen. Schwerpunkte bilden dabei der Umgang mit Heterogenität bei bedarfsbezogenen Entscheidungen und die Rolle der Public-Service-Norm der Impartiality (Rothstein und Teorell 2008) beim Umgang mit dieser Heterogenität.

Baustein D: Nachhaltigkeit

Teilprojekt D1 (Prof. Nicklisch/ Prof. Nullmeier): Umverteilung ist eine der Kernfunktionen der Mehrheit moderner Staaten. Gleichwohl ist die Umverteilung für die Gesellschaft mit Kosten verbunden: Umverteilung verzerrt die Anreize zur Arbeit und schafft gleichzeitig Anreize, mehr Zeit mit Freizeitaktivitäten zu verbringen. Ökonomen bezeichnen die daraus resultierende Produktivitätsreduktion als implizite Kosten der Umverteilung. Teilprojekt D1 „Gerechtigkeit, Anreize und Heterogene Bedürfnisse“ analysiert theoretisch und experimentell die impliziten Kosten einer Umverteilung auf der Grundlage bedarfsgerechter Gerechtigkeit. Zu diesem Zweck entwickeln wir experimentelle Designs, die es uns ermöglichen, die Auswirkungen von Einkommensbesteuerung und Transfers auf die Arbeitsproduktivität zu messen. Die Ergebnisse aus unserer ersten Förderperiode geben wenig Hinweise auf die Existenz impliziter Kosten der Umverteilung, vielmehr Hinweise auf eine höhere Arbeitsproduktivität, wenn Transferzahlungen Empfänger zugutekommen, die nicht persönlich für ihren Bedarf verantwortlich sind. Wenn wir aber die Legitimität der Besteuerung so variieren, dass die Steuereinnahmen Transfers an weniger bedürftige Empfänger finanzieren oder wenn sie ganz verschwendet werden, sinkt der Produktivitätsüberschuss. Die zweite Förderperiode untersucht die Auswirkungen der Differenzierung von Transfers zur Befriedigung eines Bedarfs mit heterogenen Ursachen (d.h. der Bedarf wird durch persönliche Verschulden oder exogen auferlegte Beschränkungen verursacht). Wir untersuchen daraus resultierende implizite Kosten der Umverteilung für unterschiedliche Transparenzniveaus der Eigenverantwortung. Wir vergleichen die Höhe der Kosten bei Differenzierung mit der Wirkung von politischen Instrumenten, die die indirekte Reziprozität zwischen Transferzahlern und Transferempfängern verstärken. Schließlich entwickeln wir einen allgemeinen Rahmen für das Zusammenspiel von indirekter Reziprozität, der Differenzierung des Bedarfs, der begrenzten Transparenz der Eigenverantwortung und der Höhe der impliziten Kosten der bedarfsgerechten Umverteilung.

Teilprojekt D2 (Prof. Traub/ Prof. Kittel): Die Verteilung der Lebenszeiteinkommen weist ein erhebliches Maß an Stochastizität auf. Der umverteilende Wohlfahrtsstaat kann als eine spezielle Art von Versicherung charakterisiert werden, welche die Varianz der Lebenszeiteinkommen reduziert. Teilprojekt D2 „Bedarfsgerechte Umverteilung als sozialer Kontrakt“ analysiert sowohl theoretisch als auch mit Hilfe von durch Laborexperimente gestützter Empirie, welche ökonomischen Anreizwirkungen der Wohlfahrtstaat im Kontext produktiver Investitionsentscheidungen entfaltet, die von einem involvierten aber unparteiischen Beobachter getroffen werden. Die 1. Förderphase hat gezeigt, dass bedarfsgerechte Umverteilung in dem Sinne nachhaltig ist, dass sowohl die Einkommensungleichheit reduziert wird, als auch Investitionen stimuliert werden. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird D2 in der 2. Förderphase unterschiedliche Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit untersuchen: Welche Auswirkungen hat ex-ante-Heterogenität in Form von Risikopräferenzen und Gruppenidentitäten auf das Investitionsverhalten des unparteiischen Beobachters? Wie wirken sich Differenzierungen auf die Akzeptanz des Verteilungsergebnisses durch die Gruppenmitglieder aus? Diskriminieren die eigentlich unparteiischen Beobachter gegen Gruppenmitglieder mit anderen Eigenschaften?

HSU

Letzte Änderung: 9. März 2021