{"id":693,"date":"2018-02-27T14:40:43","date_gmt":"2018-02-27T13:40:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=693"},"modified":"2020-12-15T11:21:22","modified_gmt":"2020-12-15T10:21:22","slug":"promo-et","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/promo-et\/","title":{"rendered":"PromO ET"},"content":{"rendered":"<div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<h3 style=\"text-align: center\">Promotionsordnung der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik<\/h3>\n<p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2020\/12\/PromO_ET_2020-1.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2024 size-full\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/PDF-laden.jpg\" alt=\"PDF laden\" width=\"71\" height=\"68\" \/><\/a><\/p>\n<p>Auf Grund von \u00a7 112 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (<abbr title=\"Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt\">HmbGVBl.<\/abbr>, S. 171) in der geltenden Fassung in Verbindung mit dem \u00dcbertragungsbescheid der Hamburgischen Beh\u00f6rde f\u00fcr Wissenschaft und Forschung vom 23. Oktober 1978 in der Neufassung vom 5. Juli 2007 wurde diese Promotionsordnung<\/p>\n<p>im Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik beschlossen am 21.06.2018 und 16.04.2020,<\/p>\n<p>im Akademischen Senat gebilligt am 05.07.2018,<\/p>\n<p>durch die Beh\u00f6rde f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt am 10.03.2020 ,<\/p>\n<p>durch das Bundesministerium der Verteidigung genehmigt am\u00a0 12.03.2020 ,<\/p>\n<p>und im Hochschulanzeiger ver\u00f6ffentlicht am\u00a0 27.04.2020.<\/p>\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_1\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 1\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Promotionsrecht\u00a0 \u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_2\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Voraussetzungen zur Promotion\u00a0 \u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_Et_3\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 3\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Dissertation\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_4\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zulassung zum Promotionsverfahren\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_5\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Er\u00f6ffnung des Promotionsverfahrens\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_6\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 6\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Promotionsausschuss\u00a0 \u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_7\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Begutachtung der Dissertation\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_Et_8\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00fcndliche Pr\u00fcfung\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_9\" rel='nofollow'>\u00a7\u00a0 9\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Pr\u00fcfungsergebnisse\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_10\" rel='nofollow'>\u00a710\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ver\u00f6ffentlichung der Dissertation\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_11\" rel='nofollow'>\u00a711\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verleihung des Doktorgrades<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_13\" rel='nofollow'>\u00a712\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcberpr\u00fcfung des Verfahrens<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_13\" rel='nofollow'>\u00a713\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entzug des Doktorgrades\u00a0<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_14\" rel='nofollow'>\u00a714\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ehrenpromotion<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_Et_15\" rel='nofollow'>\u00a715\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcbergangsregelung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#PromO_ET_16\" rel='nofollow'>\u00a716\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Inkrafttreten<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2020\/12\/Anlage-1-Muster-fuer-das-Titelblatt-der-Belegexemplare-der-zu-veroeffentlichenden-Dissertation.pdf\"><strong>Anlage 1: Muster f\u00fcr das Titelblatt der Belegexemplare der zu ver\u00f6ffentlichenden Dissertation<\/strong><\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2020\/12\/Anlage-2-Muster-fuer-die-Promotionsurkunde.pdf\"><strong>Anlage 2: Muster f\u00fcr die Promotionsurkunde<\/strong><\/a><\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit\"> \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_1\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 1, Promotionsrecht\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg verleiht den akademischen Grad Doktor-Ingenieurin bzw. Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) oder den akademischen Grad Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) aufgrund eines ordentlichen Promotions\u00adver\u00adfahrens.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Promotion erfolgt aufgrund einer ingenieurwissenschaftlichen oder (mathematisch-)naturwissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Fakult\u00e4t kann die akademische W\u00fcrde Doktor-Ingenieurin Ehren halber bzw. Doktor-Ingenieur Ehren halber (Dr.-Ing. E.h.) aufgrund eines besonderen Beschlusses (\u00a7 14) verleihen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_2\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 2,\u00a0Voraussetzungen zur Promotion<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern \/ zehn Trimestern an einer Hochschule, das durch ein berufsqualifizierendes Abschlussexamen nachgewiesen wird. Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master oder dem universit\u00e4ren Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium nachzuweisen. Absolventinnen bzw. Absolventen von Hochschulen innerhalb des europ\u00e4ischen Bildungsraumes haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium nachzuweisen. Dem gleichgestellt ist ein abgeschlossenes wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium, wenn die ingenieurwissenschaftlichen Anteile \u00fcberwiegen. Eine Pr\u00fcfung der ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung durch den Fakult\u00e4tsrat kann von der Bewerberin bzw. dem Bewerber jederzeit bei der Dekanin bzw. dem Dekan beantragt werden. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Bef\u00e4higung zu vertiefter selbst\u00e4ndiger Arbeit erkennen lassen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bewerberinnen bzw. Bewerber, die ihren Master-Grad, ihren universit\u00e4ren \u00a0Diplom-Grad oder ihr Staatsexamen nicht in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang erlangt bzw. abgelegt haben, k\u00f6nnen zur Promotion zur Doktor-Ingenieurin bzw. zum Doktor-Ingenieur zugelassen werden, wenn der Fakult\u00e4tsrat vor der Er\u00f6ffnung des Promotionsverfahrens festgestellt hat, dass die Dissertation von technischer Be\u00addeutung ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber \u00fcber hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verf\u00fcgt. Diese sind durch Pr\u00fcfungen in zwei ingenieurwissenschaftlichen F\u00e4chern der Fakult\u00e4t Elektrotechnik festzustellen; das N\u00e4here beschlie\u00dft der Fakult\u00e4tsrat unter Ber\u00fccksichtigung der Vorschl\u00e4ge der Bewerberin bzw. des Bewerbers.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Grad eines Dr. rer. nat. kann erwerben, wer einen Masterstudiengang bzw. universit\u00e4ren Diplomstudiengang mit (mathematisch-)naturwissenschaftlicher Ausrichtung oder einen Masterstudiengang bzw. universit\u00e4ren Diplomstudiengang der Informatik abgeschlossen hat. Der akademische Grad Dr. rer. nat. kann auch verliehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein Masterstudium oder universit\u00e4res Diplomstudium in den Ingenieurwissenschaften abgeschlossen hat. In beiden F\u00e4llen muss zun\u00e4chst vor Er\u00f6ffnung des Promotionsverfahren durch die Dekanin bzw. den Dekan der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik festgestellt werden, dass das Thema der Dissertation in dem (mathematisch-)naturwissenschaftlichen Gebiet der Fakult\u00e4t liegt. Weiterhin kann der Fakult\u00e4tsrat der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Zusatzpr\u00fcfung auferlegen, durch die sie bzw. er diesbez\u00fcglich einen Kenntnisstand nachweist, der dem einer Absolventin bzw. eines Absolventen eines Studiengangs gem\u00e4\u00df Satz 1 vergleichbar ist. Einzelheiten entscheidet der Fakult\u00e4tsrat.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bewerberinnen und Bewerber, die einen ingenieurwissenschaftlichen bzw. (mathematisch-)naturwissenschaftlichen oder auf Informatik ausgerichteten Bachelorstudiengang oder Fachhochschul-Diplomstudiengang abgeschlossen haben, k\u00f6nnen zur Promotion zugelassen werden, wenn sie eine Abschlussnote erreicht haben, die besser als die Durchschnittsnote in dem Studiengang an der jeweiligen Hochschule ist \u00a0und der Fakult\u00e4tsrat feststellt, dass sie \u00fcber hinreichende ingenieurwissenschaftliche bzw. (mathematisch-) naturwissenschaftliche Kenntnisse verf\u00fcgen. Diese sind nach Ma\u00dfgabe des Fakult\u00e4tsrats durch entsprechende Nachweise oder durch Kenntnispr\u00fcfungen, die den Anforderungen an eine Diplompr\u00fcfung an einer Universit\u00e4t oder einer Masterpr\u00fcfung entsprechen, vor der Zulassung zur Promotion (\u00a7 4) nachzuweisen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bewerberinnen und Bewerber, die ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder (mathematisch-)naturwissenschaftliches Studium an einer Hochschule au\u00dferhalb des europ\u00e4ischen Bildungsraumes nachweisen, k\u00f6nnen mit besonderer Ge\u00adnehmigung des Fakult\u00e4tsrates zur Promotion zugelassen werden, sofern Gleich\u00adwertig\u00adkeit des Studienabschlusses besteht. F\u00fcr die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen an ausl\u00e4ndischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten \u00c4quivalenzvereinbarungen ma\u00dfgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Der Fakult\u00e4tsrat kann zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Rahmen der Zulassung auf Grund eines au\u00dferhalb des europ\u00e4ischen Bildungsraumes erworbenen Abschlusses der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller erg\u00e4nzende Auflagen machen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in einem Dienst- und Betreuungsverh\u00e4ltnis zur Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg stehen oder standen, sollen mindestens ein Jahr vor dem Einreichen der Dissertation einen Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bei der Dekanin bzw. dem Dekan der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik stellen. Dabei sind die wissenschaftliche Vorbildung gem\u00e4\u00df \u00a72 darzustellen und nachzuweisen, das Thema oder der Arbeitstitel der geplanten Dissertation sowie der angestrebte akademische Grad mitzuteilen und die bzw. der gew\u00fcnschte oder bereits feststehende betreuende Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer der Fakult\u00e4t zu nennen. \u00dcber die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand entscheidet der Fakult\u00e4tsrat nach Anh\u00f6ren der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_3\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 3,\u00a0Dissertation<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dissertation dient dem Nachweis der Bef\u00e4higung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selb\u00adst\u00e4ndiger wissenschaftlicher Forschung. Sie muss einen Fortschritt der ingenieur\u00adwissenschaftlichen Erkenntnisse bringen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Bachelor-, Master-, Diplom- oder sonstige Pr\u00fcfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation anerkannt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine in ihrem wesentlichen Inhalt bereits ver\u00f6ffentlichte Arbeit kann mit Zu\u00adstimmung des Fakult\u00e4tsrates als Dissertation verwendet werden. Kurzfassungen, Vor\u00adtr\u00e4ge und Patentschriften gelten nicht als Ver\u00f6ffentlichung im Sinne von Satz 1.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dissertation muss einem Fach zugeordnet werden k\u00f6nnen, das in der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik durch eine Professur vertreten ist. \u00dcber Ausnahmen entscheidet der Fakult\u00e4tsrat.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sie ist mit einem Textverarbeitungssystem zu erstellen und in gebundener Form ein\u00adzu\u00adreichen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat die von ihr bzw. ihm benutzten Quellen und Hilfsmittel ersch\u00f6pfend anzugeben.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dissertation kann auch aus mehreren bereits ver\u00f6ffentlichten wissenschaftlichen Ab\u00ad\u00adhandlungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers bestehen, wenn sie zeitlich nicht zu weit auseinander liegen, in einem inneren Zusammenhang stehen und das Ergebnis dieser Arbeiten ins\u00adgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen gen\u00fcgt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat die Ergebnisse zu einer Dissertation zusammenzufassen, um den Zusammen\u00adhang der Teilergebnisse deutlich zu machen.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Arbeit, die aus gemeinschaftlicher interdisziplin\u00e4rer Forschung entstanden ist, kann als Dissertation anerkannt werden, wenn der individuelle Beitrag der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers deutlich unterscheidbar ist und den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen gen\u00fcgt. Die Abgrenzung der Leistung der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers erfolgt durch die Angabe von Abschnitten im Rahmen der Gesamtarbeit und dadurch, dass die Beitr\u00e4ge, die die einzelnen Bewerberinnen bzw. Bewerber geleistet haben, von diesen durch eine dem Inhalt und Umfang angemessene Beschreibung gesondert kenntlich gemacht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_4\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 4,\u00a0 Zulassung zur Promotion<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist unter Nennung des angestrebten akademischen Grades schriftlich an die Dekanin bzw. den Dekan der Fakult\u00e4t zu richten.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Antrag sind beizuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>1. \u00a0 ein tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges,<\/p>\n<p>2. \u00a0 das Reifezeugnis oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,<\/p>\n<p>3. \u00a0 Nachweise \u00fcber das Vorliegen der Voraussetzungen gem\u00e4\u00df \u00a7 2, insbesondere die abgelegten akademischen Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<p>4. \u00a0 eine kurze Inhaltsangabe der Dissertation,<\/p>\n<p>5. \u00a0 vier Exemplare der Dissertation sowie eine elektronisch verarbeitbare identische Fassung der Arbeit einschlie\u00dflich einer elektronischen Kopie der aus dem Internet zitierten Materialien<\/p>\n<p>6. \u00a0 der Name der Betreuerin bzw. des Betreuers,<\/p>\n<p>7. \u00a0 die eidesstattliche Versicherung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, die Dissertation selbst\u00e4ndig und ohne fremde Hilfe verfasst, insbesondere hierf\u00fcr nicht die entgeltliche Hilfe von Vermittlungs- oder Beratungsdiensten (Promotionsberater oder andere Personen) in Anspruch genommen, andere als die von ihr bzw. ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und die den herangezogenen Werken w\u00f6rtlich oder sinngem\u00e4\u00df entnommenen Stellen als solche gekennzeichnet zu haben,<\/p>\n<p>8. \u00a0 eine Erkl\u00e4rung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg sie bzw. er sich bereits einer Doktorpr\u00fcfung unterzogen oder um Zulassung zu einer solchen beworben hat sowie dar\u00fcber, ob die Dissertation in dieser oder \u00e4hnlicher Form bei einer anderen Hochschule eingereicht worden ist,<\/p>\n<p>9. \u00a0 eine Liste der von der Bewerberin bzw. vom Bewerber bereits ver\u00f6ffentlichten Arbeiten,<\/p>\n<p>10.\u00a0 ein aktuelles polizeiliches F\u00fchrungszeugnis,<\/p>\n<p>11.\u00a0 bei Kandidaten gem \u00a7 2 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 der Nachweis dar\u00fcber, dass die Abschlussnote besser ist als die Durchschnittsnote des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_5\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 5,\u00a0Er\u00f6ffnung des Promotionsverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dekanin bzw. der Dekan der Fakult\u00e4t pr\u00fcft das Promotionsgesuch. Erf\u00fcllt es die Be\u00addingungen des \u00a7 4, so legt sie bzw. er es dem Fakult\u00e4tsrat vor.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erkl\u00e4rt der Fakult\u00e4tsrat, dass die Fakult\u00e4t f\u00fcr das Gebiet der eingereichten Dissertation zust\u00e4ndig ist, so legt er zugleich fest, welcher der beiden in \u00a7 1 genannten Grade verliehen werden kann. Damit ist das Promotions\u00adverfahren er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Promotionsgesuch kann nach Er\u00f6ffnung des Verfahrens zur\u00fcckgenommen werden, solange noch kein Gutachten \u00fcber die Dissertation (\u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2) erstattet ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_6\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 6,\u00a0Promotionsausschuss<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nach Er\u00f6ffnung des Promotionsverfahrens setzt der Fakult\u00e4tsrat den Promotions\u00adausschuss ein. Ihm geh\u00f6ren eine Professorin oder ein Professor der Fakult\u00e4t als vorsitzendes Mitglied und die Gutachterinnen und Gutachter f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Dissertation an. Die Bewerberin bzw. der Bewerber kann Gutachterinnen und Gutachter vorschlagen. Den Vorschl\u00e4gen ist, soweit m\u00f6glich und vertretbar, zu entsprechen. Mitglieder des Promotionsausschusses k\u00f6nnen im Falle des Ausfalls eines Mitgliedes nachberufen werden. Der Promotionsausschuss trifft seine Ent\u00adscheidungen mit der Mehrheit seiner Mitglieder.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede Gutachterin und jeder Gutachter muss auf dem Gebiet der Dissertation besonders ausgewiesen sein. Zur ersten Gutachterin bzw. zum ersten Gutachter soll in der Regel die Hochschul\u00adlehrerin bzw. der Hochschul\u00adlehrer bestellt werden, die bzw. der die Dissertation angeregt oder ihre Anfertigung betreut hat. Die erste Gutachterin bzw. der erste Gutachter muss Professorin bzw. Professor der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik oder habilitiertes Mitglied der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik sein. Professorinnen bzw. Professoren, die mindestens drei Jahre der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik angeh\u00f6rten und deren Verlassen der Fakult\u00e4t nicht l\u00e4nger als drei Jahre zur\u00fcckliegt, k\u00f6nnen ebenfalls zur ersten Gutachterin bzw. zum ersten Gutachter bestellt werden. Zur \u00a0zweiten Gutachterin bzw. zum zweiten Gutachter kann auch eine Professorin bzw. ein Professor bestellt werden, die bzw. der nicht der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik angeh\u00f6rt; ist sie bzw. er nicht hauptamtlich an einer Universit\u00e4t t\u00e4tig, ist dem Fakult\u00e4tsrat der entsprechende Vorschlag fr\u00fchzeitig vor Er\u00f6ffnung des Promotionsverfahrens vorzulegen. In besonderen F\u00e4llen kann eine dritte Gutachterin bzw. ein dritter Gutachter bestellt werden. Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss hauptamtlich t\u00e4tige Professorin bzw. hauptamtlich t\u00e4tiger Professor der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik sein.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soll der akademische Grad Dr. rer. nat. verliehen werden, ist hierzu die Mitwirkung einer Gutachterin bzw. eines Gutachters nach Absatz 2 erforderlich, deren bzw. dessen Professur-Widmung bzw. Venia Legendi sich auf das Themengebiet eines \u201eDr. rer. nat\u201c erstreckt und die bzw. der hauptamtlich an der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik t\u00e4tig ist.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dekanin bzw. der Dekan der Fakult\u00e4t teilt der Bewerberin bzw. dem Bewerber mit, ob der Fakult\u00e4tsrat dem Promotions\u00adgesuch stattgegeben und welche Gutachterinnen bzw. Gutachter er bestimmt hat. Danach leitet das vorsitzende Mitglied des Promotionsausschusses das Verfahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_7\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 7,\u00a0Begutachtung der Dissertation<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Je ein Exemplar der Dissertation wird den Gutachterinnen bzw. Gutachtern zur Beurteilung zugeleitet.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gutachterinnen bzw. Gutachter erstatten, in der Regel innerhalb von drei Monaten, unabh\u00e4ngige schriftliche Gutachten. Empfehlen sie die Annahme der Arbeit als Dissertation, so bewerten sie die Dissertation mit einem der Pr\u00e4dikate<\/p>\n<p>gen\u00fcgend<\/p>\n<p>gut<\/p>\n<p>sehr gut<\/p>\n<p>ausgezeichnet, wobei das Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c lediglich in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen f\u00fcr besonders hervorragende Leistungen vergeben werden soll.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede Gutachterin und jeder Gutachter kann mit der Abgabe ihres bzw. seines Gutachtens von der Bewerberin bzw. von dem Bewerber inhaltliche \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Dissertation verlangen. Diese \u00c4nderungen m\u00fcssen klar umrissene, pr\u00e4zise formulierte Gegen\u00adst\u00e4nde oder Fragestellungen der Dissertation betreffen und sollen nicht zu einer wesentlichen \u00c4nderung der Arbeit f\u00fchren. Der Promotionsausschuss entscheidet dar\u00fcber, ob diese \u00c4nderungsw\u00fcnsche erf\u00fcllt werden sollen und ob das Promotionsverfahren erst nach Vorlage der ge\u00e4nderten Dissertation fortgesetzt werden soll. In letzterem Fall erstellen die Gutachterinnen bzw. Gutachter neue Gutachten, die keine inhaltlichen \u00c4nderungsw\u00fcnsche mehr enthalten d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Empfehlen nicht alle Gutachterinnen bzw. Gutachter die Annahme der Arbeit als Dissertation, so ent\u00adscheidet der Promotionsausschuss, gegebenenfalls nach Einholen einer weiteren gutachterlichen Stellungnahme, \u00fcber ihre endg\u00fcltige Annahme oder Ablehnung. Wird die Arbeit als Disser\u00adtation nicht angenommen, so ist das Promotionsverfahren ohne Erfolg abge\u00adschlossen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist hier\u00fcber schriftlich unter Darlegung der Gr\u00fcnde zu unterrichten. Der Bewerberin bzw. dem Bewerber wird Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats die zur Ablehnung f\u00fchrenden Gr\u00fcnde auszur\u00e4umen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist die Arbeit als Dissertation angenommen, werden Gutachten und Dissertation den Professorinnen und Professoren sowie den habilitierten Mitgliedern der Fakult\u00e4t durch Auslage im Gesch\u00e4fts\u00adzimmer w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten f\u00fcr zwei Wochen zug\u00e4nglich gemacht. Jede dieser Personen kann sich sp\u00e4testens drei Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gegen\u00fcber dem Promotionsausschuss schriftlich zur Dissertation \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_8\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 8,\u00a0M\u00fcndliche Pr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nach Annahme der Dissertation wird die Bewerberin bzw. der Bewerber vom vorsitzenden Mitglied des Promotionsaus\u00adschusses zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung eingeladen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die m\u00fcndliche Doktorpr\u00fcfung soll in deutscher oder englischer Sprache stattfinden; sie erstreckt sich auf das Gebiet der Dissertation und benachbarte Fachgebiete sowie den Forschungs\u00adstand in ihnen. Soll die Doktorpr\u00fcfung in englischer Sprache stattfinden, so ist dieses im Antrag auf Zulassung zur Promotion aufzuf\u00fchren. Im Falle einer Dissertation nach \u00a7 3 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 7 ist durch die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung auch festzustellen, ob die \/ der einzelne Bewerberin \/ Bewerber ihren \/ seinen Beitrag sowie den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis der Gruppe selbst\u00e4ndig erl\u00e4utern und vertreten kann. Die Pr\u00fcfung setzt sich zusammen aus einem hochschul\u00f6ffentlichen Vortrag und einer m\u00fcndlichen Befragung, zu welcher nur die Mitglieder des Promotionssauschusses sowie die Professorinnen, Professoren und habilitierten Mitglieder der Fakult\u00e4t zugelassen sind. Zum Vortrag k\u00f6nnen von der Bewerberin bzw. dem Bewerber und von den Mitgliedern des Promotionsausschusses externe G\u00e4ste eingeladen werden. Der Promotions\u00adausschuss kann die \u00d6ffentlichkeit auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers ausschlie\u00dfen, wenn deren Teilnahme einen besonderen Nachteil erwarten l\u00e4sst.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung wird vom vorsitzenden Mitglied des Promotionsausschusses geleitet. Sie beginnt mit dem etwa dreiviertelst\u00fcndigen Vortrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers \u00fcber ihre bzw. seine Dissertation und dauert dar\u00fcber hinaus mindestens eine Dreiviertelstunde, h\u00f6chstens eineinhalb Stunden. Im Anschluss an die Fragen der Mitglieder des Promotionsaus\u00adschusses k\u00f6nnen alle zugelassenen und anwesenden Personen an die Bewerberin bzw. den Bewerber Fragen zur Dissertation stellen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 W\u00e4hrend der ganzen m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung ist die Anwesenheit aller Mitglieder des Promotionsausschusses erforderlich. Eine gleichzeitige Pr\u00fcfung mehrerer Bewerberinnen bzw. Bewerber ist ausgeschlossen. \u00dcber die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung ist ein Protokoll anzufertigen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vers\u00e4umt die Bewerberin bzw. der Bewerber den Termin der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung, so gilt diese als nicht bestanden, wenn sie bzw. er das Vers\u00e4umnis nicht hinreichend entschuldigt; anderenfalls setzt der Promotionsausschuss einen neuen Termin fest.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_9\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 9, Pr\u00fcfungsergebnisse<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Unmittelbar nach der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung h\u00f6rt der Promotionsausschuss in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die sich an der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung beteiligt haben. Unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit entscheidet er \u00fcber ihr Ergebnis und setzt die Pr\u00e4dikate f\u00fcr die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung und die Dissertation sowie ein Gesamturteil fest, wobei etwaige \u00c4u\u00dferungen gem\u00e4\u00df \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 5 ber\u00fccksichtigt werden. F\u00fcr die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung und die Dissertation finden die Pr\u00e4dikate gem\u00e4\u00df \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 Verwendung, f\u00fcr das Gesamturteil die Pr\u00e4dikate<\/p>\n<p>bestanden<\/p>\n<p>gut bestanden<\/p>\n<p>sehr gut bestanden<\/p>\n<p>mit Auszeichnung bestanden.<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4dikat \u201emit Auszeichnung bestanden\u201c kann nur dann vergeben werden, wenn die Pr\u00e4dikate der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung und mindestens zweier Gutachten gem\u00e4\u00df \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 \u201eausgezeichnet\u201c lauten.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Bewerberin bzw. dem Bewerber wird das Ergebnis sogleich und in Gegenwart des Promotionsaus\u00adschusses mitgeteilt. Dabei wird sie bzw. er auch dar\u00fcber unterrichtet, ob noch Korrekturen der Dissertation vorzunehmen sind und welches Mitglied oder welche Mitglieder des Promotionsausschusses f\u00fcr deren Anerkennung zust\u00e4ndig ist bzw. sind. Mit dieser Mitteilung ist die Promotion abgeschlossen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden die Leistungen in der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung nicht mindestens mit \u201egen\u00fcgend\u201c beurteilt, so kann die Promotion nicht vollzogen werden. Die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung kann fr\u00fchestens nach sechs Monaten, sp\u00e4testens nach Ablauf eines Jahres wiederholt werden.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber nach nicht bestandener m\u00fcndlicher Pr\u00fcfung keine Wiederholung beantragt oder hat sie bzw. er die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung auch bei ihrer Wiederholung nicht bestanden, so wird das Promotionsverfahren erfolglos eingestellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_10\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 10,\u00a0Ver\u00f6ffentlichung der Dissertation<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist verpflichtet, das Ergebnis der Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen. Hierzu hat sie bzw. er innerhalb eines Jahres nach bestandener m\u00fcndlicher Pr\u00fcfung die Vervielf\u00e4ltigung der Dissertation\u00a0 in der vom Promotions\u00adausschuss genehmigten Fassung gem\u00e4\u00df Abs\u00e4tzen 2 und 3 zu bewirken.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Als Belegexemplare hat die Bewerberin bzw. der Bewerber neben einem Exemplar f\u00fcr die Pr\u00fcfungsakten\u00a0 drei auf alterungsbest\u00e4ndigem Papier gedruckte, dauerhaft gebundene Exemplare unentgeltlich an die Universit\u00e4tsbibliothek zur Archivierung abzuliefern. Die Exemplare m\u00fcssen ein Titelblatt nach Anlage 1 und einen kurzen Lebenslauf der Verfasserin bzw. des Verfassers enthalten.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dar\u00fcber hinaus hat die Bewerberin bzw. der Bewerber die Verbreitung der Dissertation sicherzustellen entweder<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0 durch Ablieferung 40 weiterer Exemplare, jeweils in Buch- oder Photodruck, bei einer im Auftrag der Bewerberin \/ des Bewerbers gedruckten Dissertation<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0 durch den Nachweis der Ver\u00f6ffentlichung in einer fachwissenschaftlichen Zeitschrift durch Ablieferung von 3 Exemplaren der Zeitschrift oder 3 Sonderdrucken<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0 durch Ablieferung von 3 Exemplaren, wenn ein gewerblicher Verlag die Verbreitung \u00fcber den Buch\u00adhandel \u00fcbernimmt, eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und auf der R\u00fcckseite des Titelblattes die Ver\u00f6ffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen ist<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0 durch Ablieferung einer elektronischen Version, deren Datenformat und Datentr\u00e4ger mit der Universit\u00e4tsbibliothek abzustimmen sind.<\/p>\n<p>In den F\u00e4llen a) und d) \u00fcbertr\u00e4gt\u00a0 die Bewerberin bzw. der Bewerber der \u00a0Universit\u00e4t das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Universit\u00e4tsbibliothek weitere Kopien von ihrer bzw. seiner Dissertation herzustellen und zu verbreiten bzw. in Datennetzen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ablieferungsfrist kann von der Dekanin bzw. vom Dekan der Fakult\u00e4t auf begr\u00fcndeten Antrag um l\u00e4ngstens ein weiteres Jahr verl\u00e4ngert werden. Wird auch diese Frist \u00fcberschritten, so muss der Fakult\u00e4tsrat entscheiden, ob eine weitere Verl\u00e4ngerung erfolgen oder die Promotion nicht vollzogen werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_11\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 11,\u00a0Verleihung des Doktorgrades<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nachdem die Bewerberin bzw. der Bewerber die vorgeschriebene Zahl von Ausfertigungen der Dissertation abgegeben hat, wird die Promotion durch Aush\u00e4ndigung einer Urkunde vollzogen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Urkunde (Anlage 2) enth\u00e4lt den erlangten Grad, den Titel der Dissertation und das Gesamturteil der Doktorpr\u00fcfung; sie tr\u00e4gt die Unterschriften der Dekanin bzw. des Dekans der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik und der Pr\u00e4sidentin bzw. des Pr\u00e4sidenten der Universit\u00e4t, den Abdruck des Siegels der Universit\u00e4t und das Datum des Tages, an dem die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung mit Erfolg abgelegt worden ist.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erst nach Empfang der Urkunde erh\u00e4lt die Bewerberin bzw. der Bewerber das Recht, den Titel Doktor-Ingenieurin bzw. Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) oder Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) zu f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_Et_12\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 12, \u00dcberpr\u00fcfung des Verfahrens<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hat sich die Bewerberin bzw. der Bewerber beim Nachweis der Pr\u00fcfungsvoraussetzungen oder der Pr\u00fcfungsleistungen einer T\u00e4uschung schuldig gemacht, so kann der Promotionsausschuss nach Anh\u00f6ren der Bewerberin bzw. des Bewerbers das Promotionsverfahren f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gegen einen entsprechenden Bescheid kann die Bewerberin bzw. der Bewerber binnen eines Monats Widerspruch einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet der Fakult\u00e4tsrat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_13\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 13,\u00a0Entzug des Doktorgrades<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0F\u00fcr die Entziehung des Doktorgrades gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"PromO_ET_14\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 14,\u00a0Ehrenpromotion<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 In Anerkennung hervorragender ingenieurwissenschaftlicher Leistungen kann die Fakult\u00e4t die akademische W\u00fcrde Doktor-Ingenieurin Ehren halber bzw. Doktor-Ingenieur Ehren halber (Dr.-Ing. E.h.) als seltene Auszeichnung verleihen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Antrag einer Professorin oder eines Professors der Fakult\u00e4t bildet der Fakult\u00e4tsrat eine Kommission von Professorinnen bzw. Professoren oder habilitierten Mitgliedern der Fakult\u00e4t zur Pr\u00fcfung der wissenschaftlichen Verdienste der bzw. des zu Ehrenden. Die Bildung der Kommission ist allen Professorinnen, Professoren und habilitierten Mitgliedern der Fakult\u00e4t bekannt zu geben; auf Antrag kann jede dieser Personen dieser Kommission angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Vorschlag zur Durchf\u00fchrung der Ehrenpromotion bedarf der Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Kommissionsmitglieder. Nach dem Vorliegen des Kommissionsvorschlages entscheiden die Professorinnen, Professoren und habilitierten Mitglieder der Fakult\u00e4t in einer besonderen Sitzung, die von der Dekanin bzw. vom Dekan der Fakult\u00e4t einberufen wird. Zum Beschluss \u00fcber eine Ehrenpromotion ist eine Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der Stimmen der Professorinnen, Professoren und habilitierten Mitglieder der Fakult\u00e4t erforderlich. Diejenigen unter ihnen, die verhindert sind, bei der Abstimmung anwesend zu sein, k\u00f6nnen ihre Stimme schriftlich abgeben. Die Ehrenpromotion bedarf der Zustimmung des Akademischen Senats der Universit\u00e4t.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ehrenpromotion erfolgt durch \u00dcberreichen der Urkunde, in der die Verdienste der bzw. des Geehrten hervorzuheben sind. Die Urkunde tr\u00e4gt die Unterschriften der Dekanin bzw. des Dekans der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik und der Pr\u00e4sidentin bzw. des Pr\u00e4sidenten der Universit\u00e4t.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>\u00a7 15,\u00a0\u00dcbergangsregelung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Bewerberinnen und Bewerber, deren Promotionsverfahren bei Inkrafttreten dieser Ordnung bereits gem\u00e4\u00df \u00a7 5 er\u00f6ffnet ist, gilt die Promotionsordnung der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik vom 25.05.1989 in der Fassung vom 20.05.2010 (Hochschulanzeiger* vom 14.03.2011), es sei denn, sie beantragen bei der Dekanin bzw. dem Dekan anstelle des laufenden Promotionsverfahrens die Er\u00f6ffnung eines Promotionsverfahrens nach der vorliegenden Ordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>\u00a7 16,\u00a0Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Die Promotionsordnung tritt am Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Hochschulanzeiger in Kraft. Gleichzeitig tritt die Promotionsordnung vom 25.05.1989 in der Fassung vom 20.05.2010 (Hochschulanzeiger vom 14.03.2011) vorbehaltlich der Regelung in \u00a7 15 au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Promotionsordnung der Fakult\u00e4t f\u00fcr Elektrotechnik Auf Grund von \u00a7 112 Abs. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. 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