{"id":6047,"date":"2022-01-18T17:09:00","date_gmt":"2022-01-18T16:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=6047"},"modified":"2022-01-19T13:31:47","modified_gmt":"2022-01-19T12:31:47","slug":"richtlinie-der-hsu-unibw-h-zum-schutz-vor-diskriminierung-und-gewaltanwendung-fuer-angehoerige-und-gaeste","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/richtlinie-der-hsu-unibw-h-zum-schutz-vor-diskriminierung-und-gewaltanwendung-fuer-angehoerige-und-gaeste\/","title":{"rendered":"Richtlinie der HSU\/UniBw H zum Schutz vor Diskriminierung und Gewaltanwendung f\u00fcr Angeh\u00f6rige und G\u00e4ste"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Richtlinie der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg zum Schutz vor Diskriminierung und Gewaltanwendungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige und G\u00e4ste<\/strong><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/richtlinie-der-hsu-unibw-h-zum-schutz-vor-diskriminierung-und-gewaltanwendung-fuer-angehoerige-und-gaeste\/\"> <\/a>(beschlossen vom SenAChance am 08.03.2019, gebilligt vom Akademischen Senat am 13.06.2019)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2022\/01\/Richtlinien-zum-Schutz-vor-Diskriminierung.pdf\">Download pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br>Die Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (HSU\/UniBw H) legt Wert auf einen fairen Umgang am Arbeits- und Studienplatz und f\u00f6rdert deshalb die vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit ihrer Angeh\u00f6rigen und G\u00e4ste auf allen Funktionsebenen in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die personelle und wissenschaftliche Vielfalt an der HSU\/UniBw H bietet Chancen f\u00fcr Innovation und Fortentwicklung. Deswegen ist es der Hochschule ein Anliegen, diese Vielfalt zu sch\u00fctzen und zu f\u00f6rdern. Ein diskriminierungsfreies Umfeld ist das Ergebnis engagierter Arbeit \u2013 insbesondere von Prozessen der Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung \u2013 und eines aufmerksamen und respektvollen Umgangs miteinander. Alle Angeh\u00f6rigen und G\u00e4ste der HSU\/UniBw H sind aufgefordert, an der Gestaltung einer Arbeits- und Studienwelt mitzuwirken, die von gegenseitiger Achtung gepr\u00e4gt ist und in der Konflikte zugelassen und gel\u00f6st werden. Eine solche Universit\u00e4tskultur schafft eine Voraussetzung, um jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt, wie z.B. rassistische Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identit\u00e4t, der Religion, einer Behinderung oder des Alters, sexualisierte Gewalt sowie Stalking und Mobbing zu enttabuisieren, ihr vorzubeugen und Zivilcourage zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Hochschule weist mit dieser Richtlinie ausdr\u00fccklich darauf hin, dass sie Diskriminierung und Gewaltaus\u00fcbung nicht duldet. Sie \u00fcbernimmt innerhalb ihres Zust\u00e4ndigkeitsbereiches die Verantwortung daf\u00fcr, dass die Pers\u00f6nlichkeitsrechte ihrer Angeh\u00f6rigen und G\u00e4ste und deren individuelle Grenzen im Sinne des Grundgesetzes respektiert und gewahrt werden. Diskriminierung und Gewalt verletzen die Menschenw\u00fcrde der Betroffenen sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung und ihr allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht. Solche Verhaltensweisen beeinflussen das Arbeits- und Studienklima negativ und f\u00fchren zu St\u00f6rungen der Arbeitsabl\u00e4ufe und Studienverl\u00e4ufe. Folgen dieser Belastungen k\u00f6nnen seelische und k\u00f6rperliche Erkrankungen sein. Die Hochschule unterbindet diskriminierende Verhaltensweisen und Gewaltanwendungen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Ziele dieser Richtlinie sind alle genannten Personengruppen im Hinblick auf Gewalt und Diskriminierung zu sensibilisieren, Vorgesetzten eine klare Handlungsorientierung zu geben sowie Betroffenen Wege zur Hilfe und Beschwerdem\u00f6glichkeiten aufzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Richtlinie orientiert sich an dem Grundsatz des diskriminierungsfreien Studiums bzw. der diskriminierungsfreien beruflichen und wissenschaftlichen T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 <abbr title=\"Hamburgisches Hochschulgesetz\">HmbHG<\/abbr>. Sie basiert auf der Dienstvereinbarung \u00fcber das partnerschaftliche Verhalten am Arbeitsplatz in der jeweils aktuellen Fassung sowie den Zentralen Dienstvorschriften des Bundesministeriums f\u00fcr Verteidigung \u00fcber die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und \u00fcber den Umgang mit diskriminierendem Verhalten und sexueller Bel\u00e4stigung.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>1 Geltungsbereich<\/strong><br>Die Richtlinie wendet sich an alle Angeh\u00f6rigen der HSU\/UniBw H sowie an alle sonstigen Personen, welche nicht mitgliedschaftlich an die Universit\u00e4t gebunden sind oder in einem sonstigen engen arbeits- bzw. dienstrechtlichen Verh\u00e4ltnis zu ihr stehen, wie etwa Stipendiat<em>innen, Promovierende, Gasth\u00f6rer<\/em>innen und alle sonstigen Nutzer*innen von Einrichtungen der Universit\u00e4t. Diese sonstigen Personen werden in der Richtlinie zusammenfassend als G\u00e4ste bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>2 Grunds\u00e4tze<\/strong><br>(1) Die vorliegende Richtlinie dient der Vorbeugung von und dem Schutz vor Diskriminierung und Ge-walt in Anlehnung an \u00a7 1 AGG, d.h. dem Schutz vor rechtswidriger unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung bzw. Diskriminierung u.a. aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, des sozialen oder religi\u00f6sen Hintergrunds sowie vor sexistischen und rassistischen Diskriminierungen und solchen aufgrund von Behinderung. Dies schlie\u00dft Wirkungen ein, die aus der Interaktion verschiedener sozialer Unterscheidungsmerkmale oder Lebenssituationen als Diskriminierungsanl\u00e4sse resultieren (z.B. Geschlecht und Behinderung; Stichworte: Intersektionalit\u00e4t, Mehrfachdiskriminierung). Erl\u00e4uterungen zu den genannten Begriffen finden sich im Anhang zu dieser Richtlinie.<br>(2) Die genannten Verhaltensweisen k\u00f6nnen im Einzelfall eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bzw. ein Dienstvergehen darstellen und unter Umst\u00e4nden auch Strafrechtstatbest\u00e4nde erf\u00fcllen. Die Richtlinie gibt Handlungsempfehlungen zum Beschwerdemanagement f\u00fcr Personen, die von diskriminierenden oder gewaltt\u00e4tigen Verhaltensweisen betroffen sind.<br>(3) Die Rechte der Personalvertretung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>3 Pflichten der Universit\u00e4t<\/strong><br>(1) Die HSU\/UniBw H missbilligt Diskriminierung und Gewaltanwendungen am Arbeits- und Studienplatz. Sie verpflichtet sich, ihre Angeh\u00f6rigen und G\u00e4ste aus den oben genannten Gr\u00fcnden weder unmittelbar noch mittelbar zu benachteiligen. Die HSU\/UniBw H verpflichtet sich, rechtlich und tats\u00e4chlich daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass Diskriminierung und Gewaltanwendungen gegen ihre Angeh\u00f6rigen verhindert werden und ihre Angeh\u00f6rigen und G\u00e4ste vor Diskriminierungen und Gewaltanwendungen durch andere Angeh\u00f6rige und G\u00e4ste der Universit\u00e4t zu sch\u00fctzen.<br>(2) Die Universit\u00e4t ist sich ihrer Pflicht bewusst, dass geeignete Ma\u00dfnahmen zur Kl\u00e4rung und k\u00fcnftigen Verhinderung in die Wege zu leiten sind, wenn diskriminierende oder bel\u00e4stigende Verhaltensweisen bekannt werden. Sie sorgt daf\u00fcr, dass den Beschwerdef\u00fchrenden aus der berechtigten Mitteilung eines Fehlverhaltens kein Nachteil entsteht. Die Art der m\u00f6glichen Ma\u00dfnahmen h\u00e4ngt von der dienst-, arbeits- oder hochschulrechtlichen Position der Person ab, der ein entsprechendes Verhalten vorgeworfen wird. Der Umfang einer Sanktion ist von der Schwere des Einzelfalls abh\u00e4ngig. Das Vorgehen im Einzelfall bestimmt sich u.a. nach der Zentralen Dienstvorschrift A-2610\/x des Bundesministeriums f\u00fcr Verteidigung zum Umgang mit diskriminierendem Verhalten und sexueller Bel\u00e4stigung in der jeweils aktuellen Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>4 Verantwortlichkeiten, insbesondere von Personen mit Leitungs- und Betreuungsaufgaben<\/strong><br>(1) Insbesondere Besch\u00e4ftigte mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung, Verwaltung und Selbstverwaltung sollen durch ihr Verhalten zu einem Arbeits- und Studienklima beitragen, in dem die pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t und die Selbstbestimmung aller Besch\u00e4ftigten und Studierenden respektiert werden.<br>(2) Sie tragen aufgrund der mit ihrer beruflichen Stellung verbundenen F\u00fcrsorgepflicht die Verantwortung daf\u00fcr, dass Diskriminierung und Gewalt, insbesondere die Ausnutzung von Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnissen im Studium sowie am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, nicht stattfinden und nicht geduldet, sondern als Rechtsverletzung betrachtet und behandelt werden.<br>(3) Werden diskriminierende oder bel\u00e4stigende Verhaltensweisen bekannt und daraufhin erforderliche und zumutbare Ma\u00dfnahmen zur Aufkl\u00e4rung und Ahndung nicht ergriffen, kann auch dieses Verhalten je nach Lage des Einzelfalls arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen haben.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>5 Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierung und Gewaltanwendungen<\/strong><br>Die HSU\/UniBw H verpflichtet sich, Aufkl\u00e4rung und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt zu ergreifen. Hierzu z\u00e4hlen die Bereitstellung und Verbreitung von Information, Schulungen, Fort- und Weiterbildung, regelm\u00e4\u00dfige Bestandsaufnahmen und Monitoring sowie Initiierung erforderlicher baulicher Ma\u00dfnahmen. Die ergriffenen Ma\u00dfnahmen werden fortlaufend insbesondere auf ihre Bedarfsgerechtigkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit evaluiert und weiterentwickelt. Dazu entwickeln die Gleichstellungsbeauftragten und der Senatsausschuss f\u00fcr Chancengleichheit (SenAChance) in Kooperation mit der Hochschulleitung und anderen Akteuren geeignete Kooperationsstrukturen und ver-bindliche Verfahren.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>6 Beratungs- und Beschwerdemanagement<\/strong><br>(1) Jede Person, die sich gem\u00e4\u00df der Ausf\u00fchrungen dieser Richtlinie diskriminiert f\u00fchlt oder Gewalt erfahren hat, hat die M\u00f6glichkeit, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren.<br>(2) Anlaufstellen in der HSU\/UniBw H f\u00fcr Erstberatungen und die weitere Unterst\u00fctzung von Betroffenen sind insbesondere der Personalrat, die zivilen und milit\u00e4rischen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen. Informationsangebote \u00fcber s\u00e4mtliche Beratungsangebote werden universit\u00e4tsweit sichtbar und zug\u00e4nglich gemacht (u.a. auf der Homepage der HSU\/UniBw H <a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/hilfenetz\/\">https:\/\/www.hsu-hh.de\/hilfenetz\/\u2026; \u00fcber die Auslage von Flyern).<\/a><br>(3) Beschwerden k\u00f6nnen bei allen Personen mit Leitungs- und Betreuungsaufgaben sowie den in Absatz 2 genannten Beratungsstellen eingereicht bzw. vorgetragen werden. In diesem Fall informieren diese die betroffene Person \u00fcber den weiteren Weg der Pr\u00fcfung und Bearbeitung ihrer Beschwerde und k\u00f6nnen sie mit ihrem Einverst\u00e4ndnis an die Hochschulleitung weiterleiten.<br>(4) Die Pr\u00fcfung, ob eine Beschwerde von zivilen Besch\u00e4ftigten nach den Vorgaben des AGG zu behandeln ist, erfolgt durch das zust\u00e4ndige Referat Zentrale und Soziale Fachaufgaben (ZS) 2.1 im Bundesamt f\u00fcr Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Beschwerden k\u00f6nnen von der betroffenen Person auch direkt dort eingereicht oder vorgetragen werden. F\u00fcr Soldatinnen und Soldaten besteht die M\u00f6glichkeit, sich im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung unter Berufung auf das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG) zu beschweren.<br>(5) Betroffenen steht zudem auch au\u00dferhalb der Universit\u00e4t die Ansprechstelle f\u00fcr Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr beratend zur Verf\u00fcgung, die im Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet ist.<br>(6) Eventuelle Ma\u00dfnahmen sollen nicht gegen den Willen der von Diskriminierung oder Gewalt Betroffenen erfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein besonders schwerwiegender Fall vorliegt oder wenn zu bef\u00fcrchten ist, dass das Fehlverhalten gegen\u00fcber Dritten fortgesetzt wird.<br><br><strong>7 Missbrauch der Beschwerdem\u00f6glichkeit<\/strong><br>Stellen sich die Beschuldigungen der beschwerdef\u00fchrenden Person als absichtlich unwahr mit dem Ziel der Sch\u00e4digung heraus, stellt die Beschwerde einen Missbrauch der Beschwerdem\u00f6glichkeit da, der ebenfalls verfolgt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>8 Wirksamkeit, Bekanntgabe und Inkrafttreten<\/strong><br>Die Richtlinie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen ver\u00f6ffentlicht sowie auf der Homepage der HSU\/Unibw H dauerhaft abrufbar sein. Die Richtlinie tritt mit ihrer Ver\u00f6ffentlichung in Kraft. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung. Darauf basierend kann die Richtlinie fortgef\u00fchrt oder modifiziert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><br><br><strong><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2022\/01\/Anhang-zu-Richtlinien-zum-Schutz-vor-Diskriminierung.pdf\">Anhang<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Richtlinie der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg zum Schutz vor Diskriminierung und Gewaltanwendungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige und G\u00e4ste (beschlossen vom SenAChance am 08.03.2019, gebilligt vom Akademischen Senat am 13.06.2019) Download pdf Pr\u00e4ambelDie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":167,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-6047","page","type-page","status-publish","hentry","category-forschung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6047","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/167"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6047"}],"version-history":[{"count":23,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6047\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6089,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6047\/revisions\/6089"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6047"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6047"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6047"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}