{"id":4747,"date":"2019-09-10T16:39:27","date_gmt":"2019-09-10T14:39:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=4747"},"modified":"2021-03-17T22:29:55","modified_gmt":"2021-03-17T21:29:55","slug":"fspo-pol-neufassung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/fspo-pol-neufassung\/","title":{"rendered":"FSPO POL Neufassung"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center\">Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft, den Master-Studiengang Vergleichende Demokratieforschung und den Master-Studiengang Internationale Beziehungen an der Fakult\u00e4t f\u00fcr Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (<abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr> POL)<\/h3>\n<p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2024 size-full\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/PDF-laden.jpg\" alt=\"PDF laden\" width=\"71\" height=\"68\" data-credit=\"beuchleb\" \/><\/a><\/p>\n<p>(nichtamtliche Lesefassung <abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr> Pol mit 1. \u00c4O)<\/p>\n<p>Auf Grund von \u00a7 112 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 und <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 Satz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (<abbr title=\"Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt\">HmbGVBl.<\/abbr>, S. 171) in der geltenden Fassung in Verbindung mit dem \u00dcbertragungsbescheid der Hamburgischen Beh\u00f6rde f\u00fcr Wissenschaft und Forschung vom 23. Oktober 1978 in der Neufassung vom 5. Juli 2007 wurde diese Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft, den Master-Studiengang Vergleichende Demokratieforschung sowie den Master-Studiengang Internationale Beziehungen<\/p>\n<p>vom Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t f\u00fcr Wirtschafts- und Sozialwissenschaften beschlossen am 15. November 2018,<\/p>\n<p>im Akademischen Senat gebilligt am 13.12.2018,<\/p>\n<p>durch die Beh\u00f6rde f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg am 23.08.2019 genehmigt,<\/p>\n<p>durch das Bundesministerium der Verteidigung am 27.08.2019 genehmigt und<\/p>\n<p>im Hochschulanzeiger <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 07\/2019 ver\u00f6ffentlicht am 02.09.2019.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Aenderung-der-FSPO-Politikwissenschaften-mit-1-AendO-fuer-Homepage.pdf\"><strong>\u00c4nderung der Ordnung\u00a0<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. Erg\u00e4nzende Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_2\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 2 Studienziele, Pr\u00fcfungszweck, Akademische Grade<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_4\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 4 Aufbau des Studiums<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_5\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 5 Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung zum Studium<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_10\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 10 Zulassung zu Modulpr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_11\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 11 Modulpr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_13\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 13 Pr\u00fcfungsarten<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_14\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 14 Abschlussarbeiten<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_14\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 15 Bewertung von Pr\u00fcfungsleistungen und Notenbildung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_16\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 16 Wiederholung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_22\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 22 Bestehen und Nichtbestehen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_23\" rel='nofollow'>Zu \u00a7 23 Zeugnis, Urkunde und Diplomanhang<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#fspo_inkraft\" rel='nofollow'>II. Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten<\/a><\/p>\n<p><strong>III. Anh\u00e4nge<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Anhang-1-zur-FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\">Anhang 1: Pr\u00fcfungsmodalit\u00e4ten Bachelor Politikwissenschaft<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Anhang-2-zur-FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\">Anhang 2: Pr\u00fcfungsmodalit\u00e4ten im Masterstudiengang Vergleichende Demokratieforschung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Anhang-3-zur-FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\">Anhang 3: Pr\u00fcfungsmodalit\u00e4ten im Masterstudiengang Internationale Beziehungen<\/a><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>1Diese Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung (<abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr>) enth\u00e4lt Regelungen \u00fcber Ablauf und Verfahren des Studiums und der (studienbegleitenden) Pr\u00fcfungen der Bachelor- und Master-Studieng\u00e4nge im Fach Politikwissenschaft (Bachelor Politikwissenschaft, Master Vergleichende Demokratieforschung, Master Internationale Beziehungen) an der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (Universit\u00e4t). 2Sie erg\u00e4nzt die Allgemeine Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr die Bachelor-Studieng\u00e4nge und f\u00fcr die Master-Studieng\u00e4nge an der HSU\/UniBw H in der jeweils geltenden Fassung um fachspezifische Aspekte und folgt dabei den Regelungen der Kultusminister aus dem Bologna-Prozess.<\/p>\n<p><strong>I. Erg\u00e4nzende Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p><a id=\"fspo_2\" rel='nofollow'><\/a><strong>Zu \u00a7 2, Studienziele, Pr\u00fcfungszweck, Akademische Grade<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0 1Studienziele des Bachelor-Studiengangs sind der Erwerb von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die f\u00fcr die einschl\u00e4gige berufliche Praxis und ein Master-Studium bef\u00e4higen. 2Im Rahmen eines Studiums der Politikwissenschaft, erg\u00e4nzt durch die F\u00e4cher Soziologie, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Verwaltungswissenschaft, wird die F\u00e4higkeit vermittelt, sowohl spezielle Anwendungen als auch \u00fcbergreifende Zusammenh\u00e4nge selbst\u00e4ndig wissenschaftlich zu erschlie\u00dfen. 3Neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung umfasst das Studium auch die Vermittlung allgemeiner berufsqualifizierender Kompetenzen und von Schl\u00fcsselkompetenzen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Fakult\u00e4t Wirtschafts- und Sozialwissenschaften verleiht bei erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studienganges den akademischen Grad \u201eBachelor of Arts\u201c mit dem Zusatz \u201ePolitikwissenschaft\u201c. 2Der Bachelor-Abschluss belegt das Erreichen der Studienziele nach Absatz 1. 3Er ist ein erster wissenschaftlicher und berufsqualifizierender Abschluss. 4Die Studierenden weisen mit dem Bachelor- Abschluss die Bef\u00e4higung zu einem anschlie\u00dfenden Master-Studiengang nach.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0 1Ziele der beiden Master-Studieng\u00e4nge sind, die zuvor erworbenen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zu erweitern und zu vertiefen, die politikwissenschaftlichen Fachgebiete zu durchdringen sowie der Erwerb hervorragender wissenschaftlicher Qualifikation und Berufsbef\u00e4higung in den jeweiligen Bereichen. 2Der Studiengang vermittelt die wissenschaftliche Bef\u00e4higung zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsergebnissen im Bereich Vergleichende Demokratieforschung oder Internationale Beziehungen und deren eigenst\u00e4ndige Anwendung auf forschungs- und praxisorientierte Fragestellungen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Fakult\u00e4t f\u00fcr Wirtschafts- und Sozialwissenschaften verleiht bei erfolgreichem Abschluss der Master-Studieng\u00e4nge den akademischen Grad \u201eMaster of Arts\u201c mit dem Zusatz \u201eVergleichende Demokratieforschung\u201c oder \u201eInternationale Beziehungen\u201c. 2Die bestandene Masterpr\u00fcfung ist ein zweiter wissenschaftlicher und berufsqualifizierender Abschluss, mit dem das Erreichen der in <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 genannten Ziele nachgewiesen wird.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_4\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 4, Inhalt und Aufbau des Studiums<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 4 Absatz 1:<\/p>\n<p>1Der Studiengang Politikwissenschaft ist modularisiert. 2Neben dem Kernfach Politikwissenschaft geh\u00f6ren dazu die Erg\u00e4nzungsf\u00e4cher Soziologie, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft sowie Verwaltungswissenschaft und Module zum Erwerb allgemeiner berufsqualifizierender Kompetenzen. 3Die zeitliche Abfolge der einzelnen Module sowie Art, Dauer und Gewichtung der zugeh\u00f6rigen Modulleistungen ergibt sich aus den Aufstellungen f\u00fcr den Bachelor-Studiengang (Basis- und Aufbaustudium) und f\u00fcr die Master-Studieng\u00e4nge Vergleichende Demokratieforschung sowie Internationale Beziehungen im Anhang. 4N\u00e4here Angaben zu Inhalt und Aufbau des Studiums sind dem Modulhandbuch f\u00fcr den jeweiligen Studiengang und dem Modulhandbuch f\u00fcr die Interdisziplin\u00e4ren Studienanteile in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zu entnehmen.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 4 Absatz 2:<\/p>\n<p>1Zu den Modulen zum Erwerb allgemeiner berufsqualifizierender Kompetenzen geh\u00f6ren unter anderem Interdisziplin\u00e4re Studienanteile (<abbr title=\"Interdisziplin\u00e4re Studienanteile\">ISA<\/abbr>) gem\u00e4\u00df \u00a7 12 und Fremdsprachenausbildung. 2Im Rahmen der Fremdsprachenausbildung werden bei Nachweis des Sprachleistungsprofils (SLP) 3332 des Bundessprachenamtes in der englischen Sprache oder eines gleichwertigen Nachweises englischer Sprachfertigkeiten acht Leistungspunkte vergeben. 3Die Qualifikation nach Satz 2 wird in der Regel vor Beginn des Studiums erworben und ist sp\u00e4testens bis zum Beginn des zweiten Studienjahres nachzuweisen. 4In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen, insbesondere bei ausl\u00e4ndischen Studierenden, kann der Pr\u00fcfungsausschuss diese Frist auf Antrag des oder der Studierenden h\u00f6chstens bis zum Ende des Bachelor- Studiums verl\u00e4ngern. 5Die hiermit verbundenen acht Leistungspunkte sind nicht durch andere Module kompensierbar.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_5\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 5, Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung zum Studium<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 5 Absatz 4 Satz 2:<\/p>\n<p>\u00dcber die fachliche Einschl\u00e4gigkeit entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss nach R\u00fccksprache mit der Studiendekanin\/dem Studiendekan.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 5 Absatz 5:<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Studierende, deren Abschlussnote um weniger als 0,5 hinter der gem\u00e4\u00df \u00a7 5 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 <abbr title=\"Allgemeine Pr\u00fcfungsordnung\">APO<\/abbr> geforderten Note zur\u00fcckbleibt, k\u00f6nnen ihre Eignung f\u00fcr den Master- Studiengang \u201eInternationale Beziehungen\u201c bzw. f\u00fcr den Masterstudiengang \u201eVergleichende Demokratieforschung\u201c in einem Qualifizierungsgespr\u00e4ch nachweisen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Dieses Qualifizierungsgespr\u00e4ch kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Abschlussnote beim Pr\u00fcfungsausschuss beantragt werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0 1Dem Antrag ist ein Motivationsschreiben von 1-2 Seiten beizuf\u00fcgen. 2Die bzw. der Studierende muss sich in dem Antrag \u00e4u\u00dfern, ob sie bzw. er zum Masterstudiengang \u201eInternationale Beziehungen\u201c oder zum Masterstudiengang \u201eVergleichende Demokratieforschung\u201c zugelassen werden m\u00f6chte.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0 1Das Qualifizierungsgespr\u00e4ch wird f\u00fcr jeden Studiengang von je einer Kommission gef\u00fchrt, die aus zwei Professorinnen bzw. Professoren besteht. 2Die Kommissionsmitglieder werden durch den Pr\u00fcfungsausschuss f\u00fcr ein Jahr bestellt. 3Bei einem Antrag auf Zulassung in den Masterstudiengang \u201eInternationale Beziehungen\u201c f\u00fchren in der Regel zwei Professoren bzw. Professorinnen aus dem Institut f\u00fcr Internationale Politik das Gespr\u00e4ch. 4Bei einem Antrag auf Zulassung in den Masterstudiengang \u201eVergleichende Demokratieforschung\u201c f\u00fchren in der Regel zwei Professoren bzw. Professorinnen aus dem Institut f\u00fcr Politikwissenschaft das Gespr\u00e4ch.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0 1Das Qualifizierungsgespr\u00e4ch dauert mindestens 30 und h\u00f6chstens 45 Minuten und dient der Feststellung der Bef\u00e4higung und Motivation f\u00fcr den Master-Studiengang. 2Die wesentlichen Inhalte und das Ergebnis des Gespr\u00e4chs werden protokolliert. 3Die Kommission stellt fest, ob sie die Studierende bzw. den Studierenden f\u00fcr den jeweiligen Master-Studiengang f\u00fcr geeignet h\u00e4lt und teilt das Ergebnis unverz\u00fcglich dem Pr\u00fcfungsausschuss mit.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0 1Der Pr\u00fcfungsausschuss entscheidet unter Beachtung der Feststellung der Kommission \u00fcber die Zulassung zum Master-Studiengang und teilt das Ergebnis der bzw. dem Studierenden sowie dem Pr\u00fcfungsamt unverz\u00fcglich in einem schriftlichen Bescheid mit. 2Ablehnende Bescheide sind mit einer Begr\u00fcndung sowie mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 3Eine Wiederholung des Qualifizierungsgespr\u00e4chs ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_10\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 10, Zulassung zu Modulpr\u00fcfungen<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 10 Absatz 1:<\/p>\n<p>Regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls nach Ma\u00dfgabe der modulspezifischen Festlegungen im Anhang zu dieser <abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr> ist Zulassungsvoraussetzung f\u00fcr die Modulpr\u00fcfung. Weitere Zulassungsvoraussetzungen werden im Anhang zu dieser <abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr> modulspezifisch festgelegt.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 10 Absatz 3:<\/p>\n<p>Regelm\u00e4\u00dfig teilgenommen hat, wer h\u00f6chstens zwei Sitzungen einer Lehrveranstaltung vers\u00e4umt hat.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_11\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 11, Modulpr\u00fcfungen<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 11 Absatz 3:<\/p>\n<p>Die im Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft sowie den Master-Studieng\u00e4ngen Vergleichende Demokratieforschung und Internationale Beziehungen angebotenen Module sowie die dazugeh\u00f6rigen Modulpr\u00fcfungen und die Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulpr\u00fcfungen, Art und Umfang der geforderten Pr\u00fcfungsleistungen sowie die dem Modul zugeordneten Leistungspunkte sind der Anlage zu dieser <abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr> zu entnehmen.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 11 Absatz 4:<\/p>\n<p>1Die Pr\u00fcfungsart der ersten Wiederholung entspricht in der Regel der Erstpr\u00fcfung. 2Die verantwortlichen Pr\u00fcfenden k\u00f6nnen unter Ber\u00fccksichtigung von \u00a7 11 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 die Pr\u00fcfungsart der ersten Wiederholung anders festsetzen.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 11 Absatz 5:<\/p>\n<p>Erstpr\u00fcfungen von Modulleistungen k\u00f6nnen im Fr\u00fchjahrstrimester zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt angeboten werden. \u00a7 16 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 5 bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_13\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 13, Pr\u00fcfungsarten<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 13 Absatz 1:<\/p>\n<p>Pr\u00fcfungsarten im Sinne dieser <abbr title=\"Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">FSPO<\/abbr> sind:<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Klausur: Eine Klausur ist eine unter Aufsicht anzufertigende Arbeit, in der vorgegebene Aufgaben allein und selbst\u00e4ndig nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln zu bearbeiten sind. Klausuren pr\u00fcfen in der Regel den gesamten Stoff eines Moduls oder von Teilen eines Moduls ab. In der Klausur sollen die Studierenden den Nachweis erbringen, dass sie den Stoff eines Moduls erfasst und das erworbene Wissen sowohl reproduzieren als auch anwenden k\u00f6nnen. Die Dauer einer Klausur betr\u00e4gt mindestens 60 Minuten.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hausarbeit: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 10-35 Seiten zu einem Thema, das im Rahmen eines Moduls behandelt wurde oder thematisch den behandelten Inhalten des Moduls zuzuordnen ist. Die Hausarbeit ist eigenst\u00e4ndig anzufertigen und in schriftlicher Ausfertigung einzureichen. Dies umfasst sowohl eine Hardcopy als auch eine digitale Version der Hausarbeit. Im Rahmen der Beurteilung von Hausarbeiten kann eine EDV-gest\u00fctzte Plagiatspr\u00fcfung erfolgen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kurzhausarbeit: Eine Kurzhausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 7-10 Seiten zu einem Thema, das im Rahmen eines Moduls behandelt wurde oder thematisch den behandelten Inhalten des Moduls zuzuordnen ist. Kurzhausarbeiten sollen solche Themen in besonders fokussierter und pr\u00e4gnanter Weise behandeln und die Bef\u00e4higung der Studierenden nachweisen, auch komplexe Sachverhalte und Probleme auf wesentliche Bestandteile herunterzubrechen und zu behandeln. Die Hausarbeit ist eigenst\u00e4ndig anzufertigen und in schriftlicher Ausfertigung einzureichen. Dies umfasst sowohl eine Hardcopy als auch eine digitale Version der Hausarbeit. Im Rahmen der Beurteilung von Hausarbeiten kann eine EDV-gest\u00fctzte Plagiatspr\u00fcfung erfolgen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Take Home Exam: Ein Take Home Exam besteht aus der schriftlichen Bearbeitung einer vorgegebenen Fragestellung zu einem im Modul behandelten oder zuzuordnenden Thema, die von den Studierenden in Heimarbeit innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit erfolgt. Der Umfang der schriftlichen Bearbeitung soll 5-10 Seiten betragen. Das Take Home Exam ist eigenst\u00e4ndig anzufertigen und in schriftlicher Ausfertigung einzureichen. Dies umfasst sowohl eine Hardcopy als auch eine digitale Version. Im Rahmen der Beurteilung von Take Home Exams kann eine EDV-gest\u00fctzte Plagiatspr\u00fcfung erfolgen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Literaturbericht: In einem Literaturbericht sollen Studierende die Bef\u00e4higung zum Umgang und zur inhaltlichen Auswertung mit einschl\u00e4giger Sekund\u00e4rliteratur zu einem Thema des Moduls nachweisen und dabei auch darlegen, dass sie Unterschiede der jeweils gew\u00e4hlten Theorien und Methoden zu erfassen und zu evaluieren verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00fcndliche Pr\u00fcfung: Eine m\u00fcndliche Pr\u00fcfung ist ein Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch, in dem die Studierenden darlegen sollen, dass sie den in einem Modul behandelten Stoff beherrschen. M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen werden als Einzel- oder Gruppenpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt. Die Dauer einer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung umfasst 20-75 Minuten. M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen werden von einer Pr\u00fcferin oder einem Pr\u00fcfer in Gegenwart einer bzw. eines sachkundigen Beisitzenden abgenommen. Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sollen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Qualifikation aufweisen. Die wesentlichen Gegenst\u00e4nde und Ergebnisse der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll wird von der bzw. dem Pr\u00fcfenden sowie der bzw. dem Beisitzenden unterzeichnet.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Referat: Ein Referat ist der \u2013 in der Regel durch eine Pr\u00e4sentation unterst\u00fctzte &#8211; m\u00fcndliche Vortrag zu einem vorgegebenen Thema im Rahmen des Moduls.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Referat mit Ausarbeitung: Ein Referat ist der \u2013 in der Regel durch eine Pr\u00e4sentation unterst\u00fctzte &#8211; m\u00fcndliche Vortrag zu einem vorgegebenen Thema im Rahmen des Moduls, dem sich eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 10-30 Seiten anschlie\u00dft, in der Studierende darlegen sollen, dass sie das Referatsthema durchdrungen und in den wesentlichen Bereichen erfasst haben.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kurzvortrag: Ein Kurzvortrag ist ein auf 5-15 Minuten bemessener Vortrag, in dem die F\u00e4higkeit nachgewiesen wird, wissenschaftliche Probleme und Fragestellungen, Theorien und\/oder Ans\u00e4tze pr\u00e4gnant und auf das Wesentliche fokussiert m\u00fcndlich darlegen und erl\u00e4utern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>(10)\u00a0\u00a0 Essay: In einem Essay sollen Studierende die F\u00e4higkeit des pr\u00e4gnanten wissenschaftlichen Argumentierens \u00fcben und nachweisen. Der Umfang eines Essays betr\u00e4gt 1-5 Seiten.<\/p>\n<p>(11)\u00a0\u00a0 Thesenpapier: In einem Thesenpapier wird die F\u00e4higkeit nachgewiesen, auch komplexere wissenschaftliche Themen und Fragestellungen angemessen kurz und pr\u00e4gnant schriftlich darzulegen.<\/p>\n<p>(12)\u00a0\u00a0 Projektarbeit\/Projektbericht: Eine Projektarbeit ist die schriftliche Ausarbeitung eines Forschungsprojektes, das auf eigenst\u00e4ndig erhobenen empirischen Daten beruht. Der Projektbericht soll Kompetenzen in der Datenerhebung, Auswertung und\/oder Darstellung nachweisen sowie die Durchf\u00fchrung eines (begleiteten) Projektes aus Forschung oder Praxis beschreiben und reflektieren. Der Umfang eines Projektberichts betr\u00e4gt 10- 35 Seiten.<\/p>\n<p>(13)\u00a0\u00a0 Lernportfolio und Lernprotokoll: Lernportfolios sind (digitale) Arbeitsmappen, in denen Arbeits- und Lernschritte dokumentiert werden. Didaktisches Ziel von Lernportfolios ist es, Lernende zu bef\u00e4higen, ihr Lernhandeln (in gr\u00f6\u00dferen Teilen) selbstst\u00e4ndig zu planen, zu durchlaufen, zu dokumentieren und zu reflektieren. Individuelle Lern- und Erkenntnisprozesse werden in Lernprotokollen dokumentiert. Dies kann in unterschiedlicher Form geschehen (z.B. durch Lerntageb\u00fccher, Buchbesprechungen, Sammlung von Medienberichten zu einem bestimmten Thema, Beteiligung an Diskussionsforen in der digitalen Lernplattform, Posterpr\u00e4sentationen u.v.a.). Lernportfolios umfassen 3-6 Teilleistungen.<\/p>\n<p>(14)\u00a0\u00a0 Praktikumsbericht: Im Praktikumsbericht sollen die T\u00e4tigkeiten, Erkenntnisse und Erfahrungen aus Praktika in Bezug auf das Studium thematisiert und kritisch reflektiert werden. Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von 5-10 Seiten haben und eigenst\u00e4ndig angefertigt werden.<\/p>\n<p>(15)\u00a0\u00a0 Expos\u00e9: In einem Expos\u00e9 weisen Studierende die F\u00e4higkeit nach, ein theoriegeleitetes Forschungsdesign f\u00fcr ein anvisiertes Forschungsprojekt auszuarbeiten. Der Umfang eines Expos\u00e9s betr\u00e4gt 5-15 Seiten.\u201c<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_14\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 14, Abschlussarbeiten<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 14 Absatz 5:<\/p>\n<p>1Der Bearbeitungszeitraum f\u00fcr die Bachelor-Arbeit betr\u00e4gt zw\u00f6lf, der f\u00fcr die Master-Arbeit sechzehn Wochen. 2F\u00fcr die Bachelor-Arbeit werden zw\u00f6lf Leistungspunkte, f\u00fcr die Master-Arbeit f\u00fcnfundzwanzig Leistungspunkte vergeben. 3Der Umfang der Bachelor-Arbeit betr\u00e4gt 35-40 Seiten, der der Master-Arbeit 60-70 Seiten.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 14 Absatz 6:<\/p>\n<p>1Wird die Bachelor-Arbeit nicht sp\u00e4testens am 31. Oktober (7. Trimester, HT) \u00fcbernommen, gilt sie gem\u00e4\u00df \u00a7 17 als mit \u201enicht ausreichend\u201c bewertet. 2F\u00fcr die Master-Arbeit gilt entsprechendes, sofern sie nicht bis zum 15. April (5. Trimester, FT) \u00fcbernommen ist.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_15\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 15, Bewertung von Pr\u00fcfungsleistungen und Notenbildung<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 15 Absatz 3:<\/p>\n<p>F\u00fcr die Gewichtung der Teilleistungen in den einzelnen Modulen siehe Anh\u00e4nge.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 15 Absatz 4:<\/p>\n<p>Setzt sich eine Modulpr\u00fcfung aus mehreren Teilpr\u00fcfungen zusammen, so muss jede Teilpr\u00fcfung bestanden sein, um das Modul erfolgreich abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 15 Absatz 5:<\/p>\n<p>Neben den Modulen zur Sprachausbildung ist auch f\u00fcr die in den Anlagen entsprechend ausgewiesenen Module die Bewertung auf die Feststellung \u201ebestanden\u201c oder \u201enicht bestanden\u201c beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_16\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 16, Wiederholung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 16 Absatz 3:<\/p>\n<p>1Wiederholungspr\u00fcfungen sollen sp\u00e4testens 6 Wochen nach Bekanntgabe der Note f\u00fcr den vorangegangenen Versuch stattfinden und sp\u00e4testens 2 Wochen sp\u00e4ter bewertet sein. 2Die zweite Wiederholung soll vor Ablauf des Trimesters durchgef\u00fchrt sein, das der letzten Veranstaltung eines Moduls folgt. 3F\u00fcr die Zweitwiederholung kann auch eine m\u00fcndliche Pr\u00fcfung im Umfang von 30 &#8211; 60 Minuten angesetzt werden.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 16 Absatz 7:<\/p>\n<p>1Die Bachelor-Arbeit muss sp\u00e4testens bis zum 15. April des auf die Erstpr\u00fcfung folgenden Jahres, die Master-Arbeit sp\u00e4testens bis zum 31. August des Jahres, in dem die Erstpr\u00fcfung erfolgt, \u00fcbernommen sein. 2Erfolgt die \u00dcbernahme nicht bis zu diesen Zeitpunkten, gilt die Bachelor-Arbeit bzw. die Master-Arbeit als dann \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_22\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 22, Bestehen und Nichtbestehen<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 22 Absatz 1:<\/p>\n<p>Die Bachelor-Pr\u00fcfung ist auch dann endg\u00fcltig nicht bestanden, wenn der Nachweis englischer Sprachleistungen gem\u00e4\u00df den Erg\u00e4nzenden Bestimmungen zu \u00a7 4 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 nicht fristgerecht erbracht wurde.<\/p>\n<p>Zu \u00a7 22 Absatz 2:<\/p>\n<p>Mit Ausnahme der Module in den Beif\u00e4chern der Master-Studieng\u00e4nge kann das Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls durch das Bestehen alternativ w\u00e4hlbarer Module mit mindestens der erforderlichen Anzahl von Leistungspunkten geheilt werden. Die H\u00f6chststudiendauer und die Fristen nach \u00a7 5 Absatz 6 <abbr title=\"Allgemeine Pr\u00fcfungsordnung\">APO<\/abbr> bleiben unber\u00fchrt.\u201c<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_23\" rel='nofollow'><\/a>Zu \u00a7 23, Zeugnis, Urkunde und Diplomanhang<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00a7 23 Absatz 5:<\/p>\n<p>Zur Verdeutlichung der relativen Leistung der Absolventin bzw. des Absolventen enth\u00e4lt das Diploma Supplement eine Angabe der Notenverteilung f\u00fcr die letzten drei Jahrg\u00e4nge.<\/p>\n<p><strong><a id=\"fspo_inkraft\" rel='nofollow'><\/a>II. Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie gilt erstmals f\u00fcr Studierende, die ihr Bachelor-Studium zum Herbsttrimester 2019 bzw. ihr Master-Studium zum Wintertrimester 2020 aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft, den Master-Studiengang Vergleichende Demokratieforschung und den Master-Studiengang Internationale Beziehungen an der Fakult\u00e4t f\u00fcr Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 18.10.2012 (Hochschulanzeiger 13\/2012), die zuletzt durch die Vierte \u00c4nderungsordnung vom 20.10.2016 (Hochschulanzeiger 01\/2017) ge\u00e4ndert worden ist, au\u00dfer Kraft, mit dem Vorbehalt, dass sie f\u00fcr Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Herbsttrimester 2019 aufgenommen haben, weiter anzuwenden ist.<\/p>\n<p><strong>III. Anh\u00e4nge<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Anhang-1-zur-FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\">Anhang 1: Pr\u00fcfungsmodalit\u00e4ten Bachelor Politikwissenschaft<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Anhang-2-zur-FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\">Anhang 2: Pr\u00fcfungsmodalit\u00e4ten im Masterstudiengang Vergleichende Demokratieforschung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2021\/03\/Anhang-3-zur-FSPO-Pol_mit_1.AendO_fuer_Homepage.pdf\">Anhang 3: Pr\u00fcfungsmodalit\u00e4ten im Masterstudiengang Internationale Beziehungen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fachspezifische Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft, den Master-Studiengang Vergleichende Demokratieforschung und den Master-Studiengang Internationale Beziehungen an der Fakult\u00e4t f\u00fcr Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":167,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-4747","page","type-page","status-publish","hentry","category-forschung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4747","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/167"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4747"}],"version-history":[{"count":25,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4747\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5457,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4747\/revisions\/5457"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4747"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4747"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4747"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}