{"id":3594,"date":"2018-11-08T17:38:12","date_gmt":"2018-11-08T16:38:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=3594"},"modified":"2018-11-08T17:38:12","modified_gmt":"2018-11-08T16:38:12","slug":"spo-m-ingww","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/spo-m-ingww\/","title":{"rendered":"SPO M-IngWW"},"content":{"rendered":"<h3>Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den weiterbildenden Master-Studiengang Wertsch\u00f6pfungs- und Wissensmanagement (<abbr title=\"Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">SPO<\/abbr> M-IngWW) an der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg<\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u2013 mit dem Abschluss Master of Science (M. Sc.) \u2013<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2024 size-full\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/PDF-laden.jpg\" alt=\"PDF laden\" width=\"71\" height=\"68\" data-credit=\"beuchleb\" \/><\/a><\/p>\n<p>(nichtamtliche Lesefassung)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vom Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau beschlossen am 18.01.2018,<\/p>\n<p>im Akademischen Senat gebilligt am 08.02.2018,<\/p>\n<p>durch die Beh\u00f6rde f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg am 21.06.2018,<\/p>\n<p>durch das Bundesministerium der Verteidigung am 02.07.2018 genehmigt,<\/p>\n<p>im Hochschulanzeiger <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 07\/2018 ver\u00f6ffentlicht am 12.07.2018.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_1\" rel='nofollow'>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geltungsbereich<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_2\" rel='nofollow'>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Studienziel, Akademischer Grad<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_3\" rel='nofollow'>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durchf\u00fchrung des Studiengangs<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_4\" rel='nofollow'>\u00a7 4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Inhalt, Dauer und Aufbau des Studiums<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_5\" rel='nofollow'>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zulassung zum Studium<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_6\" rel='nofollow'>\u00a7 6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Module und Leistungspunkte<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_7\" rel='nofollow'>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00fcfungsausschuss<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_8\" rel='nofollow'>\u00a7 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00fcfende und Beisitzende<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_9\" rel='nofollow'>\u00a7 9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_10\" rel='nofollow'>\u00a7 10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zulassung zu Modulpr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_11\" rel='nofollow'>\u00a7 11\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Modulpr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_12\" rel='nofollow'>\u00a7 12\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00fcfungsformen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_13\" rel='nofollow'>\u00a7 13\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abschlussarbeit<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_1\" rel='nofollow'>\u00a7 14\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen und Notenbildung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_15\" rel='nofollow'>\u00a7 15\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wiederholung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_16\" rel='nofollow'>\u00a7 16\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vers\u00e4umnis und R\u00fccktritt<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_17\" rel='nofollow'>\u00a7 17\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 T\u00e4uschung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_18\" rel='nofollow'>\u00a7 18\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ordnungsversto\u00df und Verfahrensm\u00e4ngel<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_19\" rel='nofollow'>\u00a7 19\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auszug aus der Studienakte<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_20\" rel='nofollow'>\u00a720\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bestehen und Nichtbestehen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_21\" rel='nofollow'>\u00a7 21\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zeugnis, Urkunde und Diplomanhang<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_22\" rel='nofollow'>\u00a7 22\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ung\u00fcltigkeit von Abschlusspr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_23\" rel='nofollow'>\u00a7 23\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Akteneinsicht und Klausureinsicht<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_24\" rel='nofollow'>\u00a7 24\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Inkrafttreten<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_Anlagen\" rel='nofollow'><strong>Anlagen:<\/strong><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_Anlagen\" rel='nofollow'>Anlage 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Studienprogramm 90 <abbr title=\"European Credit Transfer System\">ECTS<\/abbr>&#8211;<abbr title=\"Leistungspunkte\">LP<\/abbr><\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_M-IngWW_Anlagen\" rel='nofollow'>Anlage 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Studienprogramm 60 <abbr title=\"European Credit Transfer System\">ECTS<\/abbr>&#8211;<abbr title=\"Leistungspunkte\">LP<\/abbr><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>1<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_1\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 1, Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>1Diese Studien- und Pr\u00fcfungsordnung regelt Ablauf und Verfahren des Studiums und der Pr\u00fcfungen des weiterbildenden Master-Studiengangs Wertsch\u00f6pfungs- und Wissens-management (M-IngWW). 2Dieser wird von der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (fortan: \u201eUniversit\u00e4t\u201c) angeboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_2\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 2, Studienziel, Akademischer Grad<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Im weiterbildenden Master-Studiengang Wertsch\u00f6pfungs- und Wissensmanagement (fortan: &#8222;Studiengang&#8220;) sollen den Studierenden die Kenntnisse und F\u00e4higkeiten vermittelt werden, die sie zur Einsch\u00e4tzung von Innovations- und Gestaltungspotenzialen in organisationalen und interorganisationalen Wertsch\u00f6pfungs- und Wissensmanagementprozessen, zur wissenschaftlichen Behandlung diesbez\u00fcglicher Fragen und zur methodischen L\u00f6sung damit in Zusammenhang stehender Probleme und so zur Aus\u00fcbung von F\u00fchrungsaufgaben in Ver\u00e4nderungs- und Transformationsprozessen bef\u00e4higen. 2Ziel des Studiums ist es, die Studierenden in die Lage zu versetzen, ihre Fertigkeiten und das erworbene Wissen berufsfeldspezifisch anzuwenden. 3Durch diesen Studiengang werden die Studierenden auf ihre Berufspraxis vorbereitet und zugleich im wissenschaftlichen Denken und Arbeiten geschult.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Grund der bestandenen Masterpr\u00fcfung verleiht die Universit\u00e4t den akademischen Grad &#8222;Master of Science (M. Sc.)&#8220;.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_3\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 3, Durchf\u00fchrung des Studiengangs<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 1Die wissenschaftliche Tr\u00e4gerschaft und Verantwortung f\u00fcr den Studiengang liegt bei der Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau der Universit\u00e4t. 2Dies schlie\u00dft insbesondere die Verantwortung f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung im Studiengang ein.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 1Die wissenschaftsorganisatorische Betreuung des Studiengangs obliegt dem Zentrum f\u00fcr Wissenschaftliche Weiterbildung der Universit\u00e4t (ZWW). 2Dies schlie\u00dft eine Mitwirkung bei der Qualit\u00e4tssicherung und die Koordination mit anderen Einrichtungen der Universit\u00e4t ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_4\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 4, Inhalt, Dauer und Aufbau des Studiums<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Der Studiengang ist inter- und transdisziplin\u00e4r angelegt. 2Er umfasst aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven den Studienbereich \u201eWissenschaftliche Grundlagen\u201c, bestehend aus den \u201eDisziplin\u00e4ren Zug\u00e4ngen des Wissensmanagements\u201c und dem \u201eInter- und transdisziplin\u00e4ren Ansatz des Wissensmanagements, das zweiw\u00f6chige projektbezogene Praktikum in einem ausgew\u00e4hlten Berufsfeld, die zwei Vertiefungsbereiche \u201ePersonalentwicklung \u2013 Professionalisierung zur Wissensmanagerin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> zum Wissensmanager\u201c und \u201eStruktur- und Organisationsentwicklung \u2013 Beratung zum Wissensmanagement\u201c sowie die Abfassung und Verteidigung der Master-Arbeit (siehe Anlage 1). 3F\u00fcr Studierende, die bereits bei der Zulassung gem\u00e4\u00df \u00a7 5 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 1 Leistungen im Umfang von 240 <abbr title=\"European Credit Transfer System\">ECTS<\/abbr>-Punkten nachweisen, besteht die M\u00f6glichkeit, die zwei Vertiefungsbereiche im Studienprogramm auszusparen (siehe Anlage 2). 4Der Studiengang richtet sich an mit organisationalen und interorganisationalen Ver\u00e4nderungs- und Transformationsprozessen befasste (Nachwuchs-)F\u00fchrungskr\u00e4fte. 5Zur Erm\u00f6glichung der berufsbegleitenden Absolvierung des Studiums betr\u00e4gt die Regelstudienzeit zweieinhalb Jahre, bei einer Studienverk\u00fcrzung gem\u00e4\u00df Satz 3 zwei Jahre.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Der Studiengang ist modular aufgebaut. 2Er verbindet berufspraktische und wissenschaftliche Anteile und umfasst insgesamt 90 Leistungspunkte, bei einer Studienverk\u00fcrzung gem\u00e4\u00df <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 Satz 3 60 Leistungspunkte. Um das Erreichen der Qualifikationsziele allen Studierenden, unabh\u00e4ngig von ihren jeweiligen Eingangsvoraussetzungen, zu erm\u00f6glichen, werden zus\u00e4tzlich fakultative Prop\u00e4deutika angeboten, welche online zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Zudem werden, je nach Erfordernis innerhalb des Studienjahrganges, fakultative Tutorien eingerichtet.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die in dem Studiengang angebotenen Module sowie die Zulassungsvoraussetzungen, Art, Dauer und Gewichtung der Modulpr\u00fcfungen sind in den Anlagen ausgewiesen. 2N\u00e4here Angaben zu Inhalt und Aufbau des Studiums sind dem Modulhandbuch in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zu entnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_5\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 5, Zulassung zum Studium<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 1Zu dem Studiengang kann zugelassen werden, wer<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Leistungen im Umfang von mindestens 210 <abbr title=\"European Credit Transfer System\">ECTS<\/abbr>-Leistungspunkten durch den Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums an einer deutschen oder ausl\u00e4ndischen Hochschule sowie<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eine mindestens einj\u00e4hrige berufspraktische T\u00e4tigkeit nach Erwerb des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses<\/p>\n<p>nachweist.<\/p>\n<p>2Eine Zulassung ist ausgeschlossen, wenn die oder der Studierende in dem gleichen Studiengang eine nach der Pr\u00fcfungsordnung vorgeschriebene Pr\u00fcfung endg\u00fcltig nicht bestanden oder den Pr\u00fcfungsanspruch verloren hat. 3Neben Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen nach Satz 1 sind dem Zulassungsantrag ein Motivationsschreiben sowie eine Erkl\u00e4rung zur Bereitschaft, die f\u00fcr den Studiengang festgesetzten Entgelte zu zahlen, beizuf\u00fcgen. 4Die Pr\u00fcfung der Zulassungsvorausset\u00adzungen erfolgt durch das Studiensekretariat der Universit\u00e4t; in Zweifelsf\u00e4llen entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 1Die Zahl der zur Verf\u00fcgung stehenden Studienpl\u00e4tze ist beschr\u00e4nkt. 2\u00dcbersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 erf\u00fcllen, die Zahl der zur Verf\u00fcgung stehenden Studienpl\u00e4tze, findet ein Auswahlverfahren statt. 3Die Entscheidung im Auswahlverfahren trifft der Pr\u00fcfungsausschuss nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber. 4Sie erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung der Leistungen der Hochschulzugangsberechtigung, des Ergebnisses des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, der berufspraktischen Erfahrungen auf einem der Gebiete des Studiengangs, der wissenschaftlichen T\u00e4tigkeiten auf einem der Gebiete des Studiengangs sowie der einschl\u00e4gigen Studienleistungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_6\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 6, Module und Leistungspunkte<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 1Das Lehrangebot wird Modulen zugeordnet. 2Module sind eine Zusammenfassung von Lehr- und Lerngebieten zu thematisch und zeitlich abgeschlossenen Einheiten, welche bestimmte Kompetenzen vermitteln und grunds\u00e4tzlich mit einer Pr\u00fcfung (Modulpr\u00fcfung) abschlie\u00dfen. 3Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen eines Trimesters oder einer Folge von bis zu drei Trimestern.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 1F\u00fcr jedes Modul wird der studentische Arbeitsaufwand in Leistungspunkten ausgewiesen. 2Bei der Festlegung der Leistungspunkte wird von einem Arbeitsaufwand in H\u00f6he von 25 Stunden f\u00fcr die Vergabe eines Leistungspunktes ausgegangen. 3Die Zahl der Leistungspunkte f\u00fcr ein Modul bestimmt sich nach Ma\u00dfgabe der Arbeitsstunden, die durchschnittlich f\u00fcr Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, praktische Anteile und Pr\u00fcfungsleistungen aufgewendet werden m\u00fcssen. 4Leistungspunkte f\u00fcr ein Modul werden nur insgesamt und nur dann vergeben, wenn das Modul durch Erbringung der geforderten Pr\u00fcfungsleistung erfolgreich abgeschlossen worden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_7\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 7, Pr\u00fcfungsausschuss<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau der Universit\u00e4t bildet einen Pr\u00fcfungsausschuss f\u00fcr den Studiengang. 2Der Pr\u00fcfungsausschuss ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Zulassung zum Studiengang, f\u00fcr die Organisation der Pr\u00fcfungen und die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung, nicht jedoch f\u00fcr die Bewertung von Pr\u00fcfungsleistungen. 3Der Pr\u00fcfungsausschuss wird bei der verwaltungsm\u00e4\u00dfigen Abwicklung der Pr\u00fcfungen durch das Pr\u00fcfungsamt der Universit\u00e4t unterst\u00fctzt. 4Die Pr\u00fcfungsakten werden im Pr\u00fcfungsamt der Universit\u00e4t gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Der Pr\u00fcfungsausschuss setzt sich zusammen aus<\/p>\n<p>1.\u00a0 zwei Professorinnen oder Professoren, die Mitglieder der Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau sind und Lehre in den weiterbildenden Studieng\u00e4ngen an der Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau erbringen sowie<\/p>\n<p>2.\u00a0 einer\/einem Studierenden aus den weiterbildenden Studieng\u00e4ngen der Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau.<\/p>\n<p>2Die Amtszeit der Mitglieder nach Satz 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 1 betr\u00e4gt zwei Jahre, die des Mitglieds nach Satz 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 2 ein Jahr. 3Die Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Stellvertreter werden vom Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t f\u00fcr Maschinenbau gew\u00e4hlt. 4Aus den Mitgliedern nach Satz 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 1 w\u00e4hlt der Fakult\u00e4tsrat das vorsitzende und das stellvertretend vorsitzende Mitglied.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Der Pr\u00fcfungsausschuss berichtet dem Fakult\u00e4tsrat \u00fcber die Entwicklungen der Pr\u00fcfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung des Studiums und der Pr\u00fcfungsordnung. 2Er kann seinem vorsitzenden Mitglied bestimmte Aufgaben und Befugnisse \u00fcbertragen. 3Das gilt nicht f\u00fcr Entscheidungen nach <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 7 und \u00a717 mit Ausnahme von F\u00e4llen, in denen die Vorw\u00fcrfe einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Der Pr\u00fcfungsausschuss tagt hochschul\u00f6ffentlich. 2Angelegenheiten, die individuelle Pr\u00fcfungen betreffen, werden in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung behandelt. 3Der Pr\u00fcfungsausschuss beschlie\u00dft mit der Mehrheit der in der Sitzung abgegebenen Stimmen. 4Stimmenthaltungen sind in Pr\u00fcfungsangelegenheiten nicht zul\u00e4ssig. 5Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> seiner Stellvertretung.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Mitglieder haben das Recht, bei den in die Zust\u00e4ndigkeit des Pr\u00fcfungsausschusses fallenden Pr\u00fcfungen anwesend zu sein. 2Sie sind zur Verschwiegenheit in individuellen Pr\u00fcfungsangelegenheiten verpflichtet.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Bescheide in Pr\u00fcfungsangelegenheiten, durch die Studierende in ihren Rechten beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen, sind schriftlich zu erteilen, zu begr\u00fcnden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 2Vor einer Entscheidung ist der oder dem Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Bei Widerspr\u00fcchen gegen Entscheidungen des Pr\u00fcfungsausschusses befasst sich dieser erneut mit der Angelegenheit. 2Hilft er dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so entscheidet der Widerspruchsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Absatz 10 der Allgemeinen Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr die Bachelor-Studieng\u00e4nge und f\u00fcr die Master-Studieng\u00e4nge an der <abbr title=\"Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\">HSU<\/abbr>\/UniBw H.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_8\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 8, Pr\u00fcfende und Beisitzende<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Wer das Pr\u00fcfungsfach hauptberuflich an der Universit\u00e4t lehrt, ist Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfer. 2Mit der Erteilung eines Lehrauftrages ist die Pr\u00fcfungsbefugnis f\u00fcr das jeweilige Modul verbunden. 3K\u00f6nnen Pr\u00fcfungen durch das hauptberufliche Lehrpersonal nicht durchgef\u00fchrt werden und wurde kein Lehrauftrag erteilt, d\u00fcrfen andere Pr\u00fcfende bestellt werden, sofern sie promoviert sind oder eine gleichwertige Qualifikation in dem Pr\u00fcfungsfach besitzen. 4Die Bestellung erfolgt durch den Pr\u00fcfungsausschuss. 5Sie soll zwei Wochen vor der jeweiligen Pr\u00fcfung bekannt gegeben werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten sind f\u00fcr alle Pr\u00fcfungen ihrer Disziplin pr\u00fcfungsberechtigt. 2Andere Angeh\u00f6rige des hauptberuflich t\u00e4tigen wissenschaftlichen Personals sowie Lehrbeauftragte sind nur f\u00fcr das Modul pr\u00fcfungsberechtigt, in dem sie Lehrveranstaltungen anbieten.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Beisitzerinnen oder Beisitzer f\u00fcr die jeweiligen m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen werden durch die Pr\u00fcferin oder den Pr\u00fcfer benannt. 2Zur Beisitzerin oder zum Beisitzer darf nur benannt werden, wer mindestens die durch die Pr\u00fcfung festzustellende oder eine vergleichbare Qualifikation besitzt.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Pr\u00fcfenden sind in ihrer Pr\u00fcfungst\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig und weisungsfrei. 2F\u00fcr sie und die Beisitzenden gilt \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 5 Satz 2 entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_9\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 9, Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 An anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen sowie Studienzeiten werden angerechnet, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den in dem betreffenden Studiengang an der Universit\u00e4ten zu erwerbenden Kenntnissen und F\u00e4higkeiten bestehen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 1Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen, die an ausl\u00e4ndischen Hochschulen erbracht wurden, die nicht unter die Lissabon-Konvention fallen, sind die von Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten \u00c4quiva\u00adlenzvereinbarungen sowie Vereinbarungen im Rahmen von Kooperationsvertr\u00e4gen der Universit\u00e4t mit anderen wissenschaftlichen Hochschulen zu beachten. 2Soweit entsprechende Vereinbarungen nicht vorliegen, soll bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit eine Stellungnahme der Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen eingeholt werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene und nachgewiesene Kenntnisse und F\u00e4higkeiten sind in einem Umfang von bis zur H\u00e4lfte auf die zu erbringenden Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen anzurechnen, soweit sie jenen gleichwertig und f\u00fcr einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs erforderlich sind.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 1Werden Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen angerechnet, sind die Noten \u2013 soweit die Notensysteme vergleichbar sind \u2013 zu \u00fcbernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. 2Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk \u00bbbestanden\u00ab aufgenommen. Anrechnungen werden grunds\u00e4tzlich gekennzeichnet.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 1\u00dcber die Anrechnung entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss auf Antrag des <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierenden nach Anh\u00f6rung der zust\u00e4ndigen Fachvertreterin oder des zust\u00e4ndigen Fachvertreters. 2Dem Antrag sind die f\u00fcr die Anrechnung erforderlichen Unterlagen beizuf\u00fcgen. 3Die Anrechnung kann unter Auflagen erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_10\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 10, Zulassung zu Modulpr\u00fcfungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Zu einer Modulpr\u00fcfung kann nur zugelassen werden, wer<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 als Studierende oder Studierender f\u00fcr den Studiengang immatrikuliert ist,<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr das jeweilige Modul erf\u00fcllt (s. Anlagen),<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr die Modulpr\u00fcfung erf\u00fcllt (s. Anlagen) und<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0 den Antrag auf Zulassung zur Modulpr\u00fcfung bis zu dem vom Pr\u00fcfungsausschuss festgesetzten Termin schriftlich oder in einer anderen durch den Pr\u00fcfungsausschuss festgelegten Form an das Pr\u00fcfungsamt gerichtet hat.<\/p>\n<p>2Stellen Studierende keinen Antrag nach <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 4, gelten sie in von ihnen belegten Modulen gleichwohl als zur anstehenden Pr\u00fcfung zugelassen, wenn die Voraussetzungen der <abbr title=\"Nummern\">Nrn.<\/abbr> 1 bis 3 erfu\u0308llt sind.<\/p>\n<p>3Eine Stornierung der Modulbelegung ist bis zu zwei Wochen vor Beginn des Moduls m\u00f6glich und hat per E-Mail oder schriftlich beim Pr\u00fcfungsamt zu erfolgen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Sofern die Unterlagen \u00fcber das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gem\u00e4\u00df Absatz 1 nicht bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt vorgelegt wurden, sind sie dem Antrag beizuf\u00fcgen oder bis zu einem vom Pr\u00fcfungsausschuss festgesetzten Termin nachzureichen. 2Das Pr\u00fcfungsamt gew\u00e4hrleistet, dass Studierende die zul\u00e4ssige Anzahl der Wiederholungen einer Modulpr\u00fcfung nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Ist f\u00fcr eine Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht vorgesehen, ist die regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme eine Zulassungsvoraussetzung f\u00fcr die Modulpr\u00fcfung. 2Regelm\u00e4\u00dfig teilgenommen hat, wer nicht mehr als ein Viertel der Termine der Lehrveranstaltung vers\u00e4umt hat. 3Bei dar\u00fcber hinausgehendem Vers\u00e4umnis kann unter Auflage eine Zulassung zur Pr\u00fcfung erfolgen, wenn der Pr\u00fcfling das Vers\u00e4umnis nicht zu vertreten hat. 4Der Grund ist gegen\u00fcber der Lehrperson glaubhaft zu machen, bei Krankheit durch ein \u00e4rztliches Attest <abbr title=\"gem\u00e4\u00df\">gem.<\/abbr> \u00a716 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 Satz 2. 5Die Auflage wird von der Lehrperson der vers\u00e4umten Lehrveranstaltungen festgelegt; sie muss angemessen und geeignet sein, die Nachholung des vers\u00e4umten Lehrstoffs zu dokumentieren.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1\u00dcber die Zulassung entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss. 2Er kann das Pr\u00fcfungsamt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. 3In Zweifelsf\u00e4llen entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a id=\"SPO_M-IngWW_11\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 11, Modulpr\u00fcfungen<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Modulpr\u00fcfung kann als Abschlusspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden oder aus mehreren Pr\u00fcfungsleistungen bestehen, die zu einer Modulpr\u00fcfung zusammengefasst werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sind in der Anlage f\u00fcr eine Pr\u00fcfungsleistung alternative Pr\u00fcfungsformen angegeben, ist die zur Anwendung kommende Form der Pr\u00fcfung sp\u00e4testens in der ersten Sitzung der betreffenden Lehrveranstaltung bekannt zu geben.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erstpr\u00fcfungen werden grunds\u00e4tzlich studienbegleitend oder innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen erbracht.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Modulpr\u00fcfungsleistungen sind sp\u00e4testens acht Wochen nach Erbringen der Leistungen zu bewerten; \u00a7 13 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 8 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die zugelassenen Studierenden sind zur Teilnahme an der Modulpr\u00fcfung verpflichtet. 2Auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden kann die Pr\u00fcferin oder der Pr\u00fcfer die Pr\u00fcfung auch in einer Fremdsprache anbieten.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Pr\u00fcfungen sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Pr\u00fcfungstermin in geeigneter Form anzuk\u00fcndigen, soweit der betreffende Termin nicht individuell vereinbart wird. 2Bei Wiederholungspr\u00fcfungen sind die Pr\u00fcfungsergebnisse aus dem vorangegangen Versuch sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin bekanntzugeben. 3Eine ausreichende Frist zur Einsichtnahme vor dem Wiederholungstermin ist zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a id=\"SPO_M-IngWW_12\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 12, Pr\u00fcfungsformen<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Klausurarbeiten sind unter Aufsicht anzufertigende schriftliche Arbeiten, in denen vorgegebene Aufgaben selbst\u00e4ndig und nur mit den von den Pr\u00fcfenden zugelassenen Hilfsmitteln zu bearbeiten sind; sie k\u00f6nnen auch im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) durchgef\u00fchrt werden. 2Bei Klausurarbeiten im Antwort-Wahl-Verfahren sind die Ausf\u00fchrungsbestimmungen der Universit\u00e4t zu Multiple-Choice-Pr\u00fcfungen zu beachten. 3Die Bearbeitungsdauer der Klausurarbeiten betr\u00e4gt zwischen 30 und 120 Minuten.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Seminar- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Hausarbeiten sind in einer bestimmten Zeit zu erstellende schriftliche Bearbeitungen eines wissenschaftlichen Problems oder Gegenstandes, der zwischen Lehrenden und Studierenden vereinbart wurde. 2Besondere Formen von Hausarbeiten sind Essays, annotierte Bibliographien <abbr title=\"und so weiter\">usw.<\/abbr> 3Sie k\u00f6nnen sowohl als Modulteilpr\u00fcfung als auch als Modulabschlusspr\u00fcfung vorgesehen werden. 4Die Bearbeitungszeit wird von den Lehrenden festgelegt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen werden von zwei Pr\u00fcfenden oder von einer <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einem Pr\u00fcfenden in Gegenwart eines oder einer sachkundigen Beisitzenden durchgef\u00fchrt. 2Die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung kann als Einzelpr\u00fcfung oder als Gruppenpr\u00fcfung von bis zu vier Studierenden abgelegt werden. 3Die Pr\u00fcfungsdauer soll je Pr\u00fcfling zwischen 15 und 45 Minuten betragen. 4Die oder der Beisitzende ist vor der Notenfestsetzung zu h\u00f6ren. 5Die wesentlichen Gegenst\u00e4nde und Ergebnisse der Pr\u00fcfung sind in einem von den Pr\u00fcfenden und Beisitzenden zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten. 6M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen finden nach Ma\u00dfgabe der r\u00e4umlichen Verh\u00e4ltnisse hochschul\u00f6ffentlich statt. 7Auf Antrag des Pr\u00fcflings kann die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Disputation ist ein wissenschaftliches Streitgespr\u00e4ch, das die Argumentations- und Urteilsf\u00e4higkeit der Kandidatin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Kandidaten unter Beweis stellt. 2Sie wird durch ein kurzes Referat des Pr\u00fcflings eingeleitet, in dem dieser die Thesen und Ergebnisse<\/p>\n<p>seiner Arbeit pr\u00e4sentiert. 3Daran schlie\u00dft sich eine Diskussion mit den Pr\u00fcferinnen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfern (<abbr title=\"sogenannt\">sog.<\/abbr> Verteidigung der Arbeit) oder aber ein Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch (Kolloquium) an. 4Absatz 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Ein Referat ist ein Vortrag \u00fcber ein zwischen Lehrenden und Studierenden vereinbartes Thema im Rahmen einer Modulveranstaltung (Modulteilpr\u00fcfung) oder des Moduls (Modulabschlusspr\u00fcfung). 2Sofern eine erweiterte schriftliche Ausarbeitung zum Referat anzufertigen ist, sind Referat und schriftliche Ausarbeitung die Grundlage f\u00fcr die Gesamtnote der Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Ein Projektbericht umfasst die m\u00fcndliche und schriftliche Ergebnisdarstellung eines komplexen und probleml\u00f6sungsorientierten Arbeitsauftrages. 2Grundlage eines Berichts ist die kontrollierte Beobachtung oder Untersuchung und Aufzeichnung eines wissenschaftlichen Prozessgeschehens und dessen wissenschaftlicher Reflexion. 3Zu der schriftlichen Darstellung geh\u00f6rt auch ein Portfolio. 4Ein Portfolio beinhaltet verschiedene, von den Studierenden gesammelte, systematisierte und kommentierte Dokumente, die den Lernprozess, die Lernleistung und den Lernerfolg der Lernenden im Rahmen einer Modulveranstaltung oder eines Moduls widerspiegeln. 5Zu den Dokumenten k\u00f6nnen z. B. die Darstellung bearbeiteter Arbeitsauftr\u00e4ge, Lern- oder Erfahrungstageb\u00fccher, Pr\u00e4sentationen <abbr title=\"und so weiter\">usw.<\/abbr> geh\u00f6ren. 6Der Umfang betr\u00e4gt zwischen 10 und 20 Seiten. 7Kriterien f\u00fcr die Gestaltung eines Portfolios werden von den Lehrenden n\u00e4her festgelegt.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Mit Ausnahme der Klausuren sind schriftliche Arbeiten zum Zwecke des Einsatzes von Plagiatserkennungssoftware zus\u00e4tzlich in einer elektronisch verarbeitbaren Version abzugeben. 2\u00a7 13 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 6 Satz 3-6 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Pr\u00fcfungsleistungen einschlie\u00dflich der Abschlussarbeit (\u00a7 13) k\u00f6nnen im Einvernehmen mit der Pr\u00fcfer oder dem Pr\u00fcfer auch als Gruppenarbeit durchgef\u00fchrt werden. 2Dabei muss der als Pr\u00fcfungsleistung zu bewertende Beitrag der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen und anderen objektiven Kriterien, die eine individuelle Leistungszuordnung erm\u00f6glichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Macht ein Pr\u00fcfling glaubhaft, dass er wegen einer l\u00e4nger andauernden Erkrankung, chronischen Krankheit oder st\u00e4ndiger k\u00f6rperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, die Pr\u00fcfungsleistungen in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgesetzten Bearbeitungszeit zu erbringen, kann der Pr\u00fcfungsausschuss ihm auf Antrag erm\u00f6glichen, die Pr\u00fcfungsleistungen innerhalb einer verl\u00e4ngerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Pr\u00fcfungsleistungen in angemessener Form zu erbringen. 2Entsprechendes gilt f\u00fcr Studienleistungen. 3Zur Glaubhaftmachung kann die Vorlage geeigneter Nachweise entsprechend \u00a7 16 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 verlangt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_13\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 13, Abschlussarbeit<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durch die erfolgreiche Bearbeitung einer umfangreichen wissenschaftlichen Problemstellung (Master-Arbeit) beweisen die Studierenden ihre fachliche und methodische Kompetenz, ihre Urteilsf\u00e4higkeit sowie ihre F\u00e4higkeit zur Planung und Durchf\u00fchrung eines wissenschaftlichen Projektes nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Das Modul f\u00fcr die Master-Arbeit umfasst die Abschlussarbeit (Bearbeitungszeitraum: vier Monate) nebst Disputation mit einem Umfang von 15 Leistungspunkten. 2Die Gewichtung der Bewertung der Master-Arbeit und der Disputation verh\u00e4lt sich 3:1. 3Der erfolgreiche Abschluss der \u00fcbrigen Module entsprechend Anlage 1 <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> 2 ist Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung zur Master-Arbeit.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Betreuung der Abschlussarbeit erfolgt durch eine Professorin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einen Professor oder eine Privatdozentin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einen Privatdozenten, soweit sie Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfer <abbr title=\"gem\u00e4\u00df\">gem.<\/abbr> \u00a7 8 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 sind. 2Die <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierende kann die Betreuerin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> den Betreuer vorschlagen. 3Dem Vorschlag ist soweit m\u00f6glich und vertretbar zu entsprechen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Vergabe des Themas der Abschlussarbeit erfolgt durch den Betreuer oder die Betreuerin. 2Die <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierende kann das Thema vorschlagen. 3Der Zeitpunkt der Vergabe und das Thema werden beim Pr\u00fcfungsamt aktenkundig gemacht. 4Das Thema der Abschlussarbeit kann im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit einmal zur\u00fcckgegeben werden, wenn die Bearbeitung an Gr\u00fcnden scheitert, die der oder die Studierende nicht zu vertreten hat. 5In diesem Fall ist das neue Thema unverz\u00fcglich auszugeben. 6In Zweifelsf\u00e4llen entscheidet das vorsitzende Mitglied des zust\u00e4ndigen Pr\u00fcfungsausschusses. 7Auf Antrag sorgt die oder der Vorsitzende des Pr\u00fcfungsausschusses daf\u00fcr, dass die Studierenden rechtzeitig eine Betreuung und ein Thema f\u00fcr die Abschlussarbeit erhalten.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abschlussarbeiten k\u00f6nnen in deutscher oder im Einvernehmen mit der Betreuerin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> dem Betreuer in englischer Sprache eingereicht werden.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Abschlussarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung maschinengeschrieben und gebunden beim Pr\u00fcfungsamt abzuliefern. 2Zusammen mit den gedruckten Exemplaren ist ein Datentr\u00e4ger mit einer elektronisch verarbeitbaren identischen Fassung der Arbeit zum Zwecke des Einsatzes von Plagiatserkennungssoftware einzureichen. 3Hierzu geh\u00f6rt auch das Datenmaterial bei empirischen Arbeiten sowie eine elektronische Kopie der aus dem Internet \u00fcbernommenen Materialien. 4Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. 5Bei der Abgabe hat die oder der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> er die Arbeit \u2013 bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit \u2013 selbst\u00e4ndig verfasst, dabei keine anderen Hilfsmittel als die im Quellen- und Literaturverzeichnis genannten benutzt, alle aus Quellen und Literatur w\u00f6rtlich oder sinngem\u00e4\u00df entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und einzeln auch die Fundstellen nachgewiesen hat. 6Dar\u00fcber hinaus ist zu versichern, dass die eingereichte elektronische Fassung mit den gedruckten Exemplaren identisch ist.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Auf begr\u00fcndeten Antrag kann das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verl\u00e4ngern. 2Muss die Bearbeitung der Arbeit wegen Krankheit oder aus anderen nicht vom Pr\u00fcfling zu vertretenden schwerwiegenden Gr\u00fcnden unterbrochen werden, ruht die Bearbeitungszeit w\u00e4hrend dieser Unterbrechung. 3Die entsprechenden Nachweise sind unverz\u00fcglich dem vorsitzenden Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses vorzulegen. 4\u00a7 16 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 findet entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Abschlussarbeiten sind von der oder dem Betreuenden und einem <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einer weiteren Pr\u00fcfenden zu bewerten. 2Die schriftlichen Gutachten sollen sp\u00e4testens zw\u00f6lf Wochen nach Einreichen der Arbeit abgegeben werden. Weichen die Bewertungen um mehr als 2,0 voneinander ab oder beurteilt nur eine <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einer der Pr\u00fcfenden die Arbeit mit \u00bbnicht ausreichend\u00ab, holt das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses das Gutachten einer <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> eines weiteren Pr\u00fcfenden ein. 3Beurteilt der dritte Gutachter oder die dritte Gutachterin die Arbeit mit mindestens &#8222;ausreichend&#8220; (4,0), so wird die Note als arithmetisches Mittel der vorliegenden Bewertungen, mindestens aber mit &#8222;ausreichend&#8220; (4,0) festgelegt.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Studierende, die das Thema der Abschlussarbeit nicht innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach Aufnahme des Studiums \u00fcbernommen haben, verlieren den Pr\u00fcfungsanspruch in dem Studiengang. 2In F\u00e4llen einer besonderen pers\u00f6nlichen H\u00e4rte verl\u00e4ngert der Pr\u00fcfungsausschuss diese Frist auf begr\u00fcndeten Antrag des <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierenden entsprechend; \u00a7 15 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 gilt analog.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_14\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 14, Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen und Notenbildung<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Noten f\u00fcr die einzelnen Pr\u00fcfungsleistungen werden von den jeweiligen Pr\u00fcfenden festgesetzt. 2F\u00fcr die Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:<\/p>\n<p>1 =\u00a0\u00a0\u00a0 sehr gut (eine hervorragende Leistung),<\/p>\n<p>2 =\u00a0\u00a0\u00a0 gut (eine Leistung, die erheblich \u00fcber den durchschnittlichen Anforderungen liegt),<\/p>\n<p>3 =\u00a0\u00a0\u00a0 befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht),<\/p>\n<p>4 =\u00a0\u00a0\u00a0 ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer M\u00e4ngel noch den Anforderungen gen\u00fcgt),<\/p>\n<p>5 =\u00a0\u00a0\u00a0 nicht ausreichend (eine Leistung, die wegen erheblicher M\u00e4ngel den Anforderungen nicht mehr gen\u00fcgt).<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Zur differenzierten Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen stehen Zwischenwerte zur Verf\u00fcgung. 2Hierzu werden die Noten um 0,3 angehoben oder gesenkt; die Noten 0,7, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Eine Modulpr\u00fcfung, die sich aus mehreren Teilpr\u00fcfungen zusammensetzt, ist nur dann bestanden, wenn s\u00e4mtliche Teilpr\u00fcfungen bestanden wurden. 2Die Note des Moduls ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Ma\u00dfgabe der Gewichtung der Teilpr\u00fcfungen in der Anlage. 3Bei der Berechnung wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma ber\u00fccksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 4Entsprechendes gilt bei der Bewertung einer Pr\u00fcfungsleistung durch mehrende Pr\u00fcfende. 5Die Noten lauten danach:<\/p>\n<p>bis 1,5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 = \u201esehr gut\u201c<\/p>\n<p>\u00fcber 1,5 bis 2,5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 = \u201egut\u201c<\/p>\n<p>\u00fcber 2,5 bis 3,5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 = \u201ebefriedigend\u201c<\/p>\n<p>\u00fcber 3,5 bis 4,0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 = \u201eausreichend\u201c<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die in den Modulpr\u00fcfungen erzielten Noten werden nach der Anzahl der vergebenen Leistungspunkte gewichtet. 2Die Gesamtnote der Master-Pr\u00fcfung errechnet sich aus dem mit Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel aller Modulnoten; <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung. 3Bei einer Gesamtnote bis 1,3 wird das Pr\u00e4dikat \u201emit Auszeichnung\u201c vergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_15\" rel='nofollow'><\/a>\u00a715, Wiederholung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00fcfungen, die mit &#8222;ausreichend&#8220; (4,0) oder besser bewertet wurden, k\u00f6nnen nicht wiederholt werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Pr\u00fcfungen, die schlechter als &#8222;ausreichend&#8220; (4,0) bewertet werden, sind nicht bestanden und k\u00f6nnen zwei Mal wiederholt werden. 2F\u00fcr die Wiederholung ist der jeweils n\u00e4chste Pr\u00fcfungstermin wahrzunehmen. 3Dieser wird vom Pr\u00fcfungsausschuss festgelegt und erfolgt sp\u00e4testens mit dem entsprechenden Modul im folgenden Studienjahr.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Mit Ausnahme der Abschlussarbeit werden schriftliche erste Wiederholungspr\u00fcfungen, die mit der Note 4,3 bewertet wurden, auf Antrag der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Studierenden durch einen m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungsanteil von mindestens 15 und h\u00f6chstens 30 Minuten Dauer erweitert. 2Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Pr\u00fcfungsamt zu stellen, die Pr\u00fcfungsleistung innerhalb weiterer vier Wochen zu erbringen. 3Die Note der Modulpr\u00fcfung errechnet sich als arithmetisches Mittel der einzelnen Noten der beiden erbrachten Pr\u00fcfungsleistungen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Setzt sich eine Modulpr\u00fcfung aus mehreren Teilpr\u00fcfungen zusammen, gelten f\u00fcr die Wiederholbarkeit der betreffenden Teilpr\u00fcfungen die Abs\u00e4tze 1 bis 3 entsprechend.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00fcfungen, die mit &#8222;ausreichend&#8220; (4,0) oder besser bewertet wurden, k\u00f6nnen nicht wiederholt werden.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Pr\u00fcfungen, die schlechter als &#8222;ausreichend&#8220; (4,0) bewertet werden, sind nicht bestanden und k\u00f6nnen zwei Mal wiederholt werden. 2F\u00fcr die Wiederholung ist der jeweils n\u00e4chste Pr\u00fcfungstermin wahrzunehmen. 3Dieser wird vom Pr\u00fcfungsausschuss festgelegt und erfolgt sp\u00e4testens mit dem entsprechenden Modul im folgenden Studienjahr.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Mit Ausnahme der Abschlussarbeit werden schriftliche erste Wiederholungspr\u00fcfungen, die mit der Note 4,3 bewertet wurden, auf Antrag der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Studierenden durch einen m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungsanteil von mindestens 15 und h\u00f6chstens 30 Minuten Dauer erweitert. 2Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Pr\u00fcfungsamt zu stellen, die Pr\u00fcfungsleistung innerhalb weiterer vier Wochen zu erbringen. 3Die Note der Modulpr\u00fcfung errechnet sich als arithmetisches Mittel der einzelnen Noten der beiden erbrachten Pr\u00fcfungsleistungen.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Setzt sich eine Modulpr\u00fcfung aus mehreren Teilpr\u00fcfungen zusammen, gelten f\u00fcr die Wiederholbarkeit der betreffenden Teilpr\u00fcfungen die Abs\u00e4tze 1 bis 3 entsprechend.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Wird die Master-Arbeit mit \u00bbnicht ausreichend\u00ab bewertet, kann sie nur einmal und nur mit einem anderen Thema wiederholt werden. 2In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann sie ein zweites Mal wiederholt werden; hier\u00fcber entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss. 3Die Wiederholungsarbeit ist jeweils unverz\u00fcglich zu \u00fcbernehmen. 4Eine R\u00fcckgabe des Themas ist bei der Wiederholungspr\u00fcfung nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_16\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 16, Vers\u00e4umnis und R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Pr\u00fcfungsleistung gilt als mit \u00bbnicht ausreichend\u00ab (5,0) bewertet, wenn der oder die Studierende ohne triftigen Grund einen Pr\u00fcfungstermin oder eine Pr\u00fcfungsfrist im Sinne dieser Ordnung vers\u00e4umt, von einer Pr\u00fcfung zur\u00fccktritt oder eine schriftliche Pr\u00fcfungsleistung nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit erbringt.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die f\u00fcr den R\u00fccktritt oder das Vers\u00e4umnis geltend gemachten Gr\u00fcnde m\u00fcssen dem Pr\u00fcfungsausschuss unverz\u00fcglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 2Bei Krankheit des oder der Studierenden ist ein amts- oder truppen\u00e4rztliches Attest vorzulegen, welches grunds\u00e4tzlich die leistungsbeeintr\u00e4chtigenden Auswirkungen der Krankheit, nicht jedoch die Krankheit selbst erkennen lassen muss. 3Eine w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung eintretende Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit ist unverz\u00fcglich bei der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> dem Pr\u00fcfenden oder der Pr\u00fcfungsaufsicht geltend zu machen. 4Die Anzeigepflicht nach Satz 1 und 2 bleibt davon unber\u00fchrt. 5Nach Beendigung einer Pr\u00fcfungsleistung k\u00f6nnen R\u00fccktrittsgr\u00fcnde grunds\u00e4tzlich nicht mehr geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Erkennt der Pr\u00fcfungsausschuss die Gr\u00fcnde an, bestimmt er einen neuen Termin zur Erbringung der Pr\u00fcfungsleistung. 2Er kann im Falle von Klausuren auf Antrag der Pr\u00fcferin oder des Pr\u00fcfers festlegen, dass das Nachholen in Form einer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung erfolgt.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Schutzvorschriften zum Schutz der erwerbst\u00e4tigen Mutter (<abbr title=\"Mutterschutzgesetz\">MuSchG<\/abbr> <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> <abbr title=\"Mutterschutzverordnung f\u00fcr Soldatinnen\">MuSchSoldV<\/abbr>) sind auf Antrag der Kandidatin zu ber\u00fccksichtigen. 2Gleiches gilt f\u00fcr Antr\u00e4ge der Kandidatin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Kandidaten f\u00fcr die Fristen der Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEGG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_17\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 17, T\u00e4uschung<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Versuchen Studierende das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfungsleistung durch T\u00e4uschung zu beeinflussen, fertigt die oder der Pr\u00fcfende <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Aufsichtf\u00fchrende \u00fcber das Vorkommnis einen Vermerk an und legt diesen unverz\u00fcglich nach Beendigung der Pr\u00fcfung dem vorsitzenden Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses vor. 2Tritt das Verhalten w\u00e4hrend einer Pr\u00fcfung zu Tage, d\u00fcrfen die betreffenden Studierenden weiter an der Pr\u00fcfung teilnehmen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Als T\u00e4uschung im Sinne des <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 gelten insbesondere die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel in Pr\u00fcfungen, die unerlaubte Zusammenarbeit von Pr\u00fcflingen mit anderen Pr\u00fcflingen oder Dritten bei der Erstellung von Pr\u00fcfungsleistungen sowie Plagiate.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1\u00dcber das Vorliegen eines Versuchs nach Absatz 1 entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss. 2Der oder dem Pr\u00fcfenden sowie der oder dem betroffenen Studierenden ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss das Vorliegen eines Versuchs nach Absatz 1 fest, gilt die Pr\u00fcfungsleistung als mit &#8222;nicht ausreichend&#8220; (5,0) <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> &#8222;nicht bestanden&#8220; bewertet. 2Wird die T\u00e4uschung erst nach der Bewertung der Pr\u00fcfungsleistung bekannt, wird die Bewertung entsprechend berichtigt. 3In besonders schwerwiegenden F\u00e4llen kann der Pr\u00fcfungsausschuss den Pr\u00fcfling von der Erbringung weiterer Pr\u00fcfungsleistungen ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss das Vorliegen eines Plagiats fest und hat der oder die betreffende Studierende bereits zuvor eine T\u00e4uschungshandlung begangen, so schlie\u00dft er die Studierende\/den Studierenden grunds\u00e4tzlich von der Erbringung weiterer Pr\u00fcfungsleistungen aus, wenn dem nicht gravierende Umst\u00e4nde entgegenstehen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Will der Pr\u00fcfungsausschuss von der Einsch\u00e4tzung des betroffenen Pr\u00fcfers <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der betroffenen Pr\u00fcferin abweichen, kann er vor einer Entscheidung die Ombudsperson der Universit\u00e4t zu Fragen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beratend hinzu ziehen. 2Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss fest, dass ein Versuch nach Absatz 1 nicht vorliegt, gibt er die Arbeit an die Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> den Pr\u00fcfer zur Bewertung zur\u00fcck, es sei denn, er h\u00e4lt sie <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> ihn f\u00fcr befangen. 3In diesem Fall oder wenn die Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Pr\u00fcfer von sich aus die Bewertung der Arbeit aus Gr\u00fcnden der Befangenheit ablehnt, setzt der Pr\u00fcfungsausschuss eine andere Person als Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfer ein und \u00fcbergibt dieser die Arbeit zur Bewertung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_18\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 18, Ordnungsversto\u00df und Verfahrensm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Pr\u00fcflinge, die den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf einer Klausur oder m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung schuldhaft st\u00f6ren, k\u00f6nnen von den Pr\u00fcfenden oder Aufsichtsf\u00fchrenden von der Fortsetzung der Pr\u00fcfungsleistung ausgeschlossen werden. 2\u00a7 17 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 Satz 1, <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 und <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 Satz 1 gelten entsprechend. 3Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss keinen den Ausschluss rechtfertigenden Ordnungsversto\u00df fest, ist dem oder der betroffenen Studierenden unverz\u00fcglich Gelegenheit zu geben, die Pr\u00fcfungsleistung erneut zu erbringen; \u00a717 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 6 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1M\u00e4ngel des Pr\u00fcfungsverfahrens sind unverz\u00fcglich bei den jeweiligen Pr\u00fcfenden oder beim Pr\u00fcfungsausschuss geltend zu machen. 2Der Pr\u00fcfungsausschuss entscheidet auf Antrag der oder des betroffenen Studierenden, ob eine mit Verfahrensm\u00e4ngeln behaftete Pr\u00fcfungsleistung erneut zu erbringen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_19\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 19, Auszug aus der Studienakte<\/strong><\/p>\n<p>Sind am Ende eines Trimesters alle Ergebnisse dieses Trimesters datenm\u00e4\u00dfig erfasst, erh\u00e4lt der oder die Studierende auf Antrag einen Auszug aus der Studienakte, in dem die erbrachten Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen dokumentiert werden (Transcript of Records).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_20\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 20, Bestehen und Nichtbestehen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Die Master-Pr\u00fcfung ist bestanden, wenn s\u00e4mtliche Modulpr\u00fcfungen und die Abschlussarbeit bestanden und die erforderlichen 60 oder 90 Leistungspunkte erreicht sind. 2Die Master-Pr\u00fcfung ist endg\u00fcltig nicht bestanden, wenn<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> die Studierende den Pr\u00fcfungsanspruch gem\u00e4\u00df \u00a7 17 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 oder <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 5 endg\u00fcltig verloren hat,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 eine Modulpr\u00fcfung auch in ihrer letzten Wiederholung mit \u201enicht ausreichend\u201c bewertet wurde oder<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 die Abschlussarbeit einschlie\u00dflich ihrer Wiederholung mit \u201enicht ausreichend\u201c bewertet wurde.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist die Master-Pr\u00fcfung endg\u00fcltig nicht bestanden, erteilt das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses der oder dem Studierenden hier\u00fcber einen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen schriftlichen Bescheid.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise wird dem oder der Studierenden vom Pr\u00fcfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt, welche die erbrachten Pr\u00fcfungsleistungen und deren Noten ausweist und klar erkennen l\u00e4sst, dass die Master- Pr\u00fcfung endg\u00fcltig nicht bestanden wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_21\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 21, Zeugnis, Urkunde und Diplomanhang<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1\u00dcber die bestandene Master-Pr\u00fcfung wird ein Zeugnis ausgestellt. 2Das Zeugnis enth\u00e4lt neben der Gesamtnote auch die Noten und Leistungspunkte der einzelnen Modulpr\u00fcfungen sowie das Thema und die Note der Abschlussarbeit. 3Dar\u00fcber hinaus nennt es das Datum des Tages, an dem die letzte Pr\u00fcfungsleistung erbracht worden ist. 4Es ist von der oder dem Vorsitzenden des Pr\u00fcfungsausschusses zu unterzeichnen und mit dem Siegel der Universit\u00e4t zu versehen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Zus\u00e4tzlich zum Zeugnis erh\u00e4lt die Absolventin oder der Absolvent eine Urkunde \u00fcber die Verleihung des Abschlussgrades mit dem Datum des Zeugnisses. 2Die Urkunde wird von der oder dem Vorsitzenden des Pr\u00fcfungsausschusses und der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet und mit dem Siegel der Universit\u00e4t versehen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 1Mit dem Zeugnis erh\u00e4lt die Absolventin oder der Absolvent ein Diploma Supplement entsprechend den zwischen Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmten Regelungen in der jeweils geltenden Fassung. 2Das Diploma Supplement enth\u00e4lt insbesondere Angaben \u00fcber die Hochschule, die Art des Abschlusses, das Studienprogramm, die Zugangsvoraussetzungen, die Studienanforderungen, den Studienverlauf sowie \u00fcber das deutsche Studiensystem. 3Zur Verdeutlichung der relativen Leistung der Absolventin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Absolventen enth\u00e4lt das Diploma Supplement eine Angabe der Notenverteilung f\u00fcr die letzten drei Jahrg\u00e4nge.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement werden in deutscher, auf Antrag auch in englischer Sprache verfasst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_22\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 22, Ung\u00fcltigkeit von Abschlusspr\u00fcfungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hat ein Pr\u00fcfling bei einer Pr\u00fcfungsleistung get\u00e4uscht und wird diese Tatsache erst nach Aush\u00e4ndigung des Zeugnisses bekannt, so kann der Pr\u00fcfungsausschuss nachtr\u00e4glich die betreffende Pr\u00fcfungsleistung und gegebenenfalls die Masterpr\u00fcfung insgesamt f\u00fcr nicht bestanden erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Waren die Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung zu einer Pr\u00fcfung nicht erf\u00fcllt, ohne dass der Pr\u00fcfling hier\u00fcber t\u00e4uschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aush\u00e4ndigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Pr\u00fcfung geheilt. 2Hat der Pr\u00fcfling die Zulassung vors\u00e4tzlich zu Unrecht erwirkt, so erkl\u00e4rt der Pr\u00fcfungsausschuss die Master-Pr\u00fcfung f\u00fcr nicht bestanden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Entscheidungen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 Satz 2 gilt \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 6 entsprechend.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Das unrichtige Pr\u00fcfungszeugnis und der Diplomanhang oder die entsprechende Bescheinigung sind einzuziehen und gegebenenfalls in berichtigter Form neu auszustellen. 2Ferner ist die Urkunde \u00fcber den Abschlussgrad in den F\u00e4llen der Abs\u00e4tze 1 und 2 Satz 2 einzuziehen, wenn die Master-Pr\u00fcfung f\u00fcr \u00bbnicht bestanden\u00ab erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_23\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 23, Akteneinsicht und Klausureinsicht<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1Der oder dem Studierenden wird auf Antrag nach Abschluss einer jeden Modulpr\u00fcfung Einsicht in seine <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> ihre schriftlichen Pr\u00fcfungsarbeiten und in die gegebenenfalls dazugeh\u00f6renden Gutachten gew\u00e4hrt. 2Der Antrag ist sp\u00e4testens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Pr\u00fcfungsergebnisses beim Pr\u00fcfungsamt zu stellen. 3Dieses bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Klausurarbeiten kann abweichend von <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 eine Einsichtnahme auch durch die Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer vor \u00dcbersendung der Arbeiten an das Pr\u00fcfungsamt gew\u00e4hrleistet werden, insbesondere durch die Bekanntgabe bestimmter Termine, an denen die Pr\u00fcflinge ihre Klausuren ohne vorherigen Antrag einsehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a id=\"SPO_M-IngWW_24\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 24, Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Hochschulanzeiger der Universit\u00e4t in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Anlage 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Studienprogramm 90 ECTS-LP<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_1_Seite_1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-3855\" 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href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-3858\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1-724x1024.jpg\" alt=\"SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1\" width=\"724\" height=\"1024\" data-credit=\"SPO\" srcset=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1-724x1024.jpg 724w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1-212x300.jpg 212w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1-768x1086.jpg 768w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_1.jpg 1654w\" sizes=\"auto, (max-width: 724px) 100vw, 724px\" \/><\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-3859\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2-724x1024.jpg\" alt=\"SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2\" width=\"724\" height=\"1024\" data-credit=\"SPO\" srcset=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2-724x1024.jpg 724w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2-212x300.jpg 212w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2-768x1086.jpg 768w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/11\/SPO_M-IngWW_Anlage_2_Seite_2.jpg 1654w\" sizes=\"auto, (max-width: 724px) 100vw, 724px\" 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