{"id":3489,"date":"2018-05-04T10:30:50","date_gmt":"2018-05-04T08:30:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=3489"},"modified":"2018-05-04T10:30:50","modified_gmt":"2018-05-04T08:30:50","slug":"prakto_bauing","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/prakto_bauing\/","title":{"rendered":"Praktikumsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen"},"content":{"rendered":"<p>Nachstehend wird die vom Fakult\u00e4tsrat Maschinenbau in der Sitzung am 15.02.2018 beschlossene Praktikumsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen bekannt gegeben:<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 1 Sinn und Zweck des Praktikums<\/h3>\n<p>Als Vorbereitung auf das Studium sollen die k\u00fcnftigen Studierenden in einem Praktikum vor Studienbeginn die grundlegende Handhabung sowie Verarbeitung typischer Baustoffe kennenlernen und mit dem Einsatz von Baumaschinen und -ger\u00e4ten vertraut werden. Mit der Ableistung des Praktikums wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Eigenschaften typischer Baukonstruktionen zu erfahren sowie einen Einblick in die zu deren Erstellung erforderlichen Bauabl\u00e4ufe zu erhalten.<br \/>\nEin weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens. Der Praktikant soll den Betrieb auch als Sozialstruktur verstehen sowie das Verh\u00e4ltnis der F\u00fchrungskr\u00e4fte zum Mitarbeiter am Arbeitsplatz kennen lernen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 2 Ausbildungsst\u00e4tten f\u00fcr die praktische T\u00e4tigkeit<\/h3>\n<p>Die Ableistung des Praktikums ist in Bauunternehmen des In- und Auslandes m\u00f6glich. Weitere m\u00f6gliche Einrichtungen zur Ableistung des Praktikums sind (Bau-)Verwaltungen des \u00f6ffentlichen Dienstes oder Einrichtungen der Bundeswehr, sofern in diesen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> in Kooperation mit diesen die Ableistung baupraktischer T\u00e4tigkeit erm\u00f6glicht wird.<\/p>\n<p>Die praktische T\u00e4tigkeit umfasst selbst ausgef\u00fchrte handwerkliche Arbeit, nicht jedoch B\u00fcroarbeit und andere nicht-handwerkliche Arbeit. Daher ist eine Ausbildung im Sinne dieser Praktikumsordnung in Planungs- und Projektierungsb\u00fcros, Hochschulinstituten und -laboratorien sowie \u00e4hnlichen Einrichtungen grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich. In ausreichend begr\u00fcndeten F\u00e4llen kann das Praktikantenamt Ausnahmen genehmigen.<\/p>\n<p>Praktische T\u00e4tigkeiten in der elterlichen Firma werden nicht anerkannt.<\/p>\n<p>Das Praktikantenamt vermittelt keine Stellen f\u00fcr die Ableistung der praktischen T\u00e4tigkeit. M\u00f6gliche Ansprechpartner f\u00fcr das Auffinden geeigneter Ausbildungsst\u00e4tten sind beispielsweise die Berufsberatungen der Agenturen f\u00fcr Arbeit, die Verb\u00e4nde der Bauindustrie oder die Industrie- und Handelskammern. Die Praktikanten bewerben sich direkt bei geeigneten Firmen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> sonstigen Praktikumsbetrieben, empfohlen wird der Abschluss eines Praktikumsvertrages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 3 Das Praktikum<\/h3>\n<p>Das Praktikum dient der Erlangung eines Einblickes in die verschiedenen Arbeitsgebiete baupraktischer T\u00e4tigkeit. Des Weiteren erh\u00e4lt die Praktikantin\/der Praktikant einen \u00dcberblick \u00fcber den Bauablauf. Hierzu sollte sie\/er anstreben, einen Einblick in die Zusammenh\u00e4nge zwischen Arbeitsvorbereitung, Baustelleneinrichtung, Bauausf\u00fchrung sowie des Berichtswesens zu erhalten und sich Kenntnisse im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz aneignen. Die aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder Kolonnen ist ein wesentliches Element zur Auspr\u00e4gung der Sozialkompetenz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 4 Zeitliche Gliederung des Praktikums<\/h3>\n<p>(1) Die Gesamtdauer des Praktikums betr\u00e4gt 12 Wochen.<\/p>\n<p>(2) Mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Bauberuf, eines einschl\u00e4gigen Fachhochschulpraktikums oder einer gleichwertigen anderen praktischen T\u00e4tigkeit wird das Praktikum als geleistet angesehen.<\/p>\n<p>(3) Das Praktikum soll vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Sofern die 12 erforderlichen Wochen Praktikum nicht vor Beginn des Studiums abgeleistet wurden, k\u00f6nnen diese in den vorlesungsfreien Zeiten im 3. <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> 6. Trimester nachgeholt werden.<\/p>\n<p>(4) Die Ausbildung in einem Betrieb soll nach M\u00f6glichkeit mindestens 4 Wochen betragen. Sie darf 2 Wochen nicht unterschreiten.<\/p>\n<p>(5) Als Wochenarbeitszeit gilt die Regelarbeitszeit der jeweiligen Ausbildungsst\u00e4tte, stundenweises Arbeiten wird nicht anerkannt. \u00dcber Ausnahmeregelungen bei Halbtagsarbeit entscheidet das Praktikantenamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 5 Inhaltliche Gliederung des Praktikums<\/h3>\n<p>Das Praktikum sollte auf mindestens zwei verschiedenartigen Baustellen abgeleistet werden. Es umfasst nach M\u00f6glichkeit folgende T\u00e4tigkeitsabschnitte:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-3492\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/05\/Prakto_BauIng_Tabelle.jpg\" alt=\"Prakto_BauIng_Tabelle\" width=\"834\" height=\"269\" srcset=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/05\/Prakto_BauIng_Tabelle.jpg 834w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/05\/Prakto_BauIng_Tabelle-300x97.jpg 300w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/05\/Prakto_BauIng_Tabelle-768x248.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 834px) 100vw, 834px\" \/><\/p>\n<p>Die Baustellen k\u00f6nnen aus den Bereichen Br\u00fccken-, Hoch- oder Tiefbau sowie Verkehrs- und Wasserbau gew\u00e4hlt werden. Ein teilweises Ableisten des Praktikums in Vorfertigungsst\u00e4tten ist m\u00f6glich, jedoch darf die Gesamtarbeitszeit in Vorfertigungsst\u00e4tten nicht mehr als 6 Wochen betragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 6 Berichterstattung \u00fcber die praktische T\u00e4tigkeit<\/h3>\n<p>(1) \u00dcber die praktische Ausbildung und die dabei gemachten Beobachtungen und Erfahrung ist f\u00fcr jedes Praktikum <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> jeden Praktikumsabschnitt ein Berichtsheft zu f\u00fchren. Es k\u00f6nnen hierf\u00fcr vorgedruckte Hefte (Berichtshefte) oder lose Bl\u00e4tter (Format DIN A4) im Schnellhefter verwendet werden.<br \/>\nDie Berichtshefte sind au\u00dferhalb der Arbeitszeit zu erstellen.<br \/>\nWochen- und Arbeitsberichte und die zugeh\u00f6rigen Zeichnungen\/Skizzen m\u00fcssen einzeln von der Praktikantin\/vom Praktikanten unterschrieben und vom Ausbilder durch Stempel und Unterschrift best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>(2) Das Berichtsheft muss enthalten:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">a) Ausbildungsgang<br \/>\nAuf der ersten Seite <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> auf einem gesonderten Blatt eine \u00dcbersicht \u00fcber das jeweilige Praktikum, aus der die Arbeitsst\u00e4tte(n) mit Anschrift, die Abteilungen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Werkst\u00e4tten und die dortigen T\u00e4tigkeiten mit Nennung des Ein- und Austrittstages zu ersehen sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">b) Wochenberichte<br \/>\nT\u00e4glich eine kurze Beschreibung der ausgef\u00fchrten Arbeiten mit Angabe der zugeh\u00f6rigen Stunden.<br \/>\nT\u00e4tigkeiten, die mit &#8222;Herstellen&#8220;, &#8222;Bearbeiten&#8220;, &#8222;Anfertigen&#8220; beschrieben werden, k\u00f6nnen nicht zugeordnet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">c) Arbeitsbericht<br \/>\nW\u00f6chentlich ist ein Arbeitsbericht im Umfang von ca. 1,5 Seiten DIN A4 zu erstellen. Der Bericht soll einen Arbeitsablauf aus der Wochent\u00e4tigkeit beschreiben und Notizen \u00fcber Erfahrungen bei den ausgef\u00fchrten Arbeiten, der eingesetzten Werkzeuge und Maschinen enthalten und ist mit Skizzen, Zeichnungen zu erg\u00e4nzen. Hinweise auf einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen, Unfallverh\u00fctung und gegebenenfalls Umweltschutz sind aufzuf\u00fchren.<br \/>\nAus dem Text soll ersichtlich sein, dass der Verfasser die angegebenen Arbeiten selbst ausgef\u00fchrt hat. Es ist daher empfehlenswert, den Bericht in der &#8222;Ich-Form&#8220; zu schreiben.<br \/>\nEin Abschreiben von Vorlagen (Lehrtexte, Lehrwerkstatt Umdrucke, Fachkundeb\u00fccher oder anderen Praktikantenberichten o.\u00e4.) ist nicht zul\u00e4ssig. Die Verwendung von Funktionsbeschreibungen, Fotokopien oder Prospekten ersetzt den erforderlichen, selbst gefertigten Bericht nicht.<br \/>\nUnterlagen, deren Verwendung eine besondere Genehmigung erfordern, d\u00fcrfen ohne diese Genehmigung nicht den Arbeitsberichten beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 7 Praktikumsbescheinigung<\/h3>\n<p>Neben der Berichterstattung ist zur Anerkennung der praktischen T\u00e4tigkeit eine Praktikumsbescheinigung der Ausbildungsst\u00e4tte vorzulegen.<br \/>\nDiese Bescheinigung muss enthalten:<br \/>\n&#8211; Anschrift der Ausbildungsst\u00e4tte,<br \/>\n&#8211; Angaben zur Person,<br \/>\n&#8211; Abteilung mit Anzahl der Wochen,<br \/>\n&#8211; betriebliche Wochenarbeitszeit,<br \/>\n&#8211; Fehltage (Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit).<br \/>\nDiese Angaben muss die Bescheinigung auch dann enthalten, wenn keine Fehl- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Urlaubstage zu verzeichnen sind.<br \/>\n&#8211; Bemerkungen (<abbr title=\"zum Beispiel\">z.B.<\/abbr>: Einschr\u00e4nkung eines Arbeitsberichtes aus Gr\u00fcnden der Geheimhaltung, Patentanmeldung u. \u00e4.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 8 Anerkennung der praktischen T\u00e4tigkeit<\/h3>\n<p>Im eigenen Interesse sollten die Studierenden durch das Praktikantenamt f\u00fcr Ingenieurwissenschaften jeden Abschnitt der praktischen T\u00e4tigkeit zeitnah zum Praktikum anerkennen lassen. Erforderlich ist dazu die Vorlage der Praktikumsbescheinigung und des Berichtsheftes.<\/p>\n<p>Das Praktikantenamt beurteilt anhand der eingereichten Unterlagen, ob die abgeleistete T\u00e4tigkeit den Richtlinien und Vorschriften entsprochen hat. Es beh\u00e4lt sich vor, praktische T\u00e4tigkeiten nicht oder nur teilweise anzuerkennen, wenn sie nach Dauer und Inhalt nicht oder nur teilweise den Erfordernissen gen\u00fcgen.<br \/>\nHochschulpraktikantinnen\/-praktikanten sind nicht berufsschulpflichtig. Die Teilnahme am betriebsinternen Unterricht wird ebenso wenig als Praktikum anerkannt wie Stunden f\u00fcr das F\u00fchren des Berichtsheftes, Unterrichte \u00fcber technisches Zeichnen, Besichtigungen, Exkursionen, Messebesuche u.\u00e4..<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 9 Praktikum im Ausland<\/h3>\n<p>Die Durchf\u00fchrung von Praktikumst\u00e4tigkeiten im Ausland wird ausdr\u00fccklich empfohlen, sie m\u00fcssen jedoch in allen Punkten dieser Ordnung entsprechen.<\/p>\n<p>Bei einem Auslandspraktikum kann der Bericht auch in Englisch abgefasst sein. Berichten und Praktikumsbescheinigungen, die nicht in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden, ist eine beglaubigte \u00dcbersetzung in die deutsche Sprache beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 10 Ausnahmeregelungen<\/h3>\n<p>(1) Eine handwerkliche oder technische Berufsausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss (<abbr title=\"zum Beispiel\">z.B.<\/abbr> Facharbeiterpr\u00fcfung) vor dem Studium wird entsprechend ihrer Art und ihrem Inhalt auf das Praktikum nach Vorlage entsprechender Zeugnisse bis zu einer Dauer von 12 Wochen <abbr title=\"gem\u00e4\u00df\">gem.<\/abbr> g\u00fcltiger Beschl\u00fcsse des Praktikantentages angerechnet.<\/p>\n<p>(2)Eine T\u00e4tigkeit als Werkstudent kann nach Vorlage der Arbeitsbescheinigung und der gem\u00e4\u00df dieser Ordnung ausgef\u00fchrten Praktikantenberichte bis maximal 12 Wochen anerkannt werden.<\/p>\n<p>(3)Von Praktikanten\u00e4mtern an deutschen Universit\u00e4ten im Studiengang Bauingenieurwesen bereits anerkannte Praktikantent\u00e4tigkeiten werden bei Hochschulwechsel nach Vorlage des Anerkennungsnachweises der fr\u00fcheren Hochschule in vollem Umfang angerechnet.<\/p>\n<p>(4)Anerkannte Praktika in anderen technischen Studieng\u00e4ngen als Bauingenieurwesen an deutschen Universit\u00e4ten sowie technischen Studieng\u00e4ngen einschlie\u00dflich Bauingenieurwesen an Fachhochschulen und ausl\u00e4ndischen Hochschulen werden angerechnet, soweit sie hinreichend den Anforderungen dieser Ordnung entsprechen. Erforderlich ist die Vorlage entsprechender Bescheinigungen.<\/p>\n<p>(5)Fachpraktische T\u00e4tigkeiten in schulischer Ausbildung an Fachgymnasien, Technikerschulen und Fachoberschulen Technik und entsprechenden Ausbildungsst\u00e4tten werden mit maximal 6 Wochen auf das Praktikum angerechnet. Erforderlich ist die Vorlage entsprechender Anerkennungsbescheinigungen und Berichte.<\/p>\n<p>(6)Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten in technischen Verwendungen in der Bundeswehr kann die erbrachte Ausbildungs- und Dienstzeit in entsprechenden Einheiten (<abbr title=\"zum Beispiel\">z.B.<\/abbr> Pioniereinheiten) gegen Vorlage des entsprechenden Ausbildungsnachweises (ATN \u2013 Bescheinigung) und der gef\u00fchrten Berichtshefte bis zu maximal 2 Wochen auf das Praktikum angerechnet werden. Entsprechend dieser Regelung wird bei technischer Ausbildung im Zivildienst verfahren.<\/p>\n<p>(7)Technische Aus- und Weiterbildung durch den Berufsf\u00f6rderungsdienst der Bundeswehr oder durch Weiterbildungskurse anderer Tr\u00e4ger kann, sofern sie den geforderten T\u00e4tigkeitsbereichen dieser Ordnung entsprechen, mit bis zu 2 Wochen auf das Grundpraktikum gegen Vorlage der Bescheinigung \u00fcber erfolgreiche Teilnahme und <abbr title=\"gem\u00e4\u00df\">gem.<\/abbr> dieser Ordnung gef\u00fchrter Berichte anerkannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 11 Fehlzeiten<\/h3>\n<p>Durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit ausgefallene Arbeitszeiten z\u00e4hlen nicht zum Umfang des Praktikums. Sie sind grunds\u00e4tzlich durch weitere praktische T\u00e4tigkeit auszugleichen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten k\u00f6nnen bei Vorlage eines \u00e4rztlichen Attestes maximal im Umfang von 10 % der Arbeitszeit bei einer Ausbildungsst\u00e4tte ber\u00fccksichtigt werden. Die Entscheidung dar\u00fcber trifft das Praktikantenamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 12 Praktikantenamt<\/h3>\n<p>Die Anschrift lautet:<\/p>\n<p>Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg Praktikantenamt f\u00fcr Ingenieurwissenschaften<br \/>\nHolstenhofweg 85, 22043 Hamburg<\/p>\n<p>Tel.: 040-6541-2696<br \/>\nBw Fern: 90-7926-2696<br \/>\nFAX: 040-6541-2839<br \/>\nePost: praktikantenamt-ing@hsu-hh.de<\/p>\n<p>Das Praktikantenamt gibt auf Fragen Auskunft, die sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Auswahl des Betriebes und der praktischen T\u00e4tigkeit ergeben. Die Sprechstunden werden jeweils durch Aushang bekannt gegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 13 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Diese Praktikantenordnung tritt am Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Hochschulanzeiger der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachstehend wird die vom Fakult\u00e4tsrat Maschinenbau in der Sitzung am 15.02.2018 beschlossene Praktikumsordnung f\u00fcr den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen bekannt gegeben: \u00a7 1 Sinn und Zweck des Praktikums Als Vorbereitung auf das [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":865,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-3489","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3489","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/865"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3489"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3489\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3498,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3489\/revisions\/3498"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3489"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3489"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3489"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}