{"id":2297,"date":"2018-02-15T07:42:31","date_gmt":"2018-02-15T06:42:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=2297"},"modified":"2018-04-18T10:10:22","modified_gmt":"2018-04-18T08:10:22","slug":"immatrikulations-und-exmatrikulationsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/immatrikulations-und-exmatrikulationsordnung\/","title":{"rendered":"Immatrikulations- und Exmatrikulationsordnung"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/Immatrikulations-und-Exmatrikulationsordnung-1.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2024\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/PDF-laden.jpg\" alt=\"PDF laden\" width=\"71\" height=\"68\" \/><\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 1 Allgemeines<\/h3>\n<p>(1) Soldatinnen und Soldaten, die zum Studium an die HSU\/UniBw H versetzt worden sind, werden f\u00fcr den in der Versetzungsverf\u00fcgung angegebenen Studiengang immatrikuliert, wenn der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erbracht wird.<\/p>\n<p>(2) Voraussetzungen f\u00fcr die Immatrikulation sind<\/p>\n<p>\u2013 der Nachweis der nach dem Hamburgischen Landesrecht f\u00fcr ein Studium an einer Hochschule in universit\u00e4ren Studieng\u00e4ngen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> die f\u00fcr ein weiterbildendes Studium jeweils geforderten Bildungsvoraussetzungen,<\/p>\n<p>bei studierenden Soldatinnen und Soldaten ferner:<\/p>\n<p>\u2013 eine wirksame Versetzungs- oder Kommandierungsverf\u00fcgung,<\/p>\n<p>\u2013 die bestandene Offizierpr\u00fcfung.<\/p>\n<p>(3) Die Studierenden werden durch die Immatrikulation Mitglieder der HSU\/UniBw H. Sie verlieren die Mitgliedschaft durch die Exmatrikulation.<\/p>\n<p>Mit der Immatrikulation erhalten die Studierenden<\/p>\n<p>\u2013 erstmalig einen f\u00fcr jeweils ein Jahr g\u00fcltigen Studentenausweis,<\/p>\n<p>\u2013 ein Studienbuch,<\/p>\n<p>\u2013 eine Immatrikulationsbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung f\u00fcr das erste Trimester; f\u00fcr die nachfolgenden Trimester werden jeweils Folgebescheinigungen erstellt.<\/p>\n<p>(4) Die Im- und Exmatrikulation erfolgt durch das Studiensekretariat der HSU\/UniBw H.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 2 Vorl\u00e4ufige Immatrikulation<\/h3>\n<p>(1) Unter Vorbehalt wird immatrikuliert, wer zum Studienbeginn den Nachweis der Voraussetzungen f\u00fcr die Immatrikulation (\u00a7 1 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2) nicht rechtzeitig erbringen kann. Mit der vorl\u00e4ufigen Immatrikulation ist eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die fehlenden Nachweise zu erbringen sind.<\/p>\n<p>(2) Werden die Immatrikulationsvoraussetzungen nach Studienbeginn innerhalb der nach <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 gesetzten Frist nachgewiesen, werden die Studierenden endg\u00fcltig immatrikuliert.<\/p>\n<p>(3) Kann der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht werden oder steht das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung des Vorstudienverlaufs einer Immatrikulation entgegen, wird die vorl\u00e4ufige Immatrikulation widerrufen. Aus der vorl\u00e4ufigen Immatrikulation erwachsen keine weiteren Rechte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 3 Immatrikulation f\u00fcr einen weiteren Studiengang und Wechsel des Studiengangs<\/h3>\n<p>(1) Die Immatrikulation f\u00fcr einen weiteren Studiengang ist zul\u00e4ssig, sofern die Voraussetzungen nach \u00a7 1 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 f\u00fcr den weiteren Studiengang erf\u00fcllt sind. Liegen die Voraussetzungen vor, werden die Studierenden f\u00fcr den weiteren Studiengang auf Antrag immatrikuliert. Die Immatrikulation f\u00fcr den weiteren Studiengang kann mit Auflagen verbunden sein.<\/p>\n<p>(2) Die Studierenden k\u00f6nnen den Studiengang wechseln, sofern die Voraussetzungen nach \u00a7 1 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 f\u00fcr den neuen Studiengang erf\u00fcllt sind. Ein Wechsel nach Beginn des vierten Studientrimesters bedarf der Zustimmung der Pr\u00e4sidentin oder des Pr\u00e4sidenten der HSU\/UniBw H. Die Zustimmung wird davon abh\u00e4ngig gemacht, dass die Studierenden zuvor an einer Studienberatung teilgenommen haben; sie ist zu versagen, wenn nicht erhebliche Gr\u00fcnde den Studiengangwechsel rechtfertigen. Ist der Wechsel zul\u00e4ssig, so sind die Studierenden f\u00fcr den bisherigen Studiengang zu exmatrikulieren und in dem neuen Studiengang zu immatrikulieren.<\/p>\n<p>(3) Dienstrechtliche Zustimmungen zu Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 bleiben unber\u00fchrt und sind mit dem Immatrikulationsantrag nachzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 4 Immatrikulation im Rahmen der Berufsf\u00f6rderung<\/h3>\n<p>Soldatinnen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Soldaten und ehemalige Soldatinnen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Soldaten, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Rahmen der Berufsf\u00f6rderung einen Anspruch auf Fachausbildung haben, k\u00f6nnen unter Vorlage des Bescheides \u00fcber die Bewilligung einer Fachausbildung immatrikuliert werden, wenn sie die f\u00fcr den gew\u00e4hlten Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und keine sonstigen Versagungsgr\u00fcnde im Sinne von \u00a7 34 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 <abbr title=\"Hamburgisches Hochschulgesetz\">HmbHG<\/abbr> vorliegen.<\/p>\n<p>\u00a7 9 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 ist nicht anwendbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 5 Immatrikulation im Rahmen eines Promotionsverfahrens<\/h3>\n<p>(1) Angenommene Doktorandinnen und Doktoranden k\u00f6nnen nach Mitteilung der Annahme bei der Dekanin oder dem Dekan auf ihren Antrag f\u00fcr einen von ihnen angegebenen Studiengang der zust\u00e4ndigen Fakult\u00e4t immatrikuliert werden, sofern sie ein begr\u00fcndetes Interesse an der Immatrikulation nachweisen. Dieses scheidet in der Regel aus, wenn die Doktorandin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Doktorand in einem hauptberuflichen Dienstverh\u00e4ltnis bei der HSU\/UniBw H steht oder sonst einer hauptberuflichen T\u00e4tigkeit nachgeht.<\/p>\n<p>\u00a7 9 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 ist nicht anwendbar.<\/p>\n<p>(2) Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen mit dem Abschluss des Promotionsverfahrens, sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach der Immatrikulation. Die Rechte der Doktorandinnen und Doktoranden aus der einschl\u00e4gigen Promotionsordnung bleiben durch die Im- und Exmatrikulation unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 6 Immatrikulation von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern<\/h3>\n<p>(1) Das Studium von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern erfolgt insbesondere im Rahmen\u00a0 von Ausbildungsprogrammen, die das Ausw\u00e4rtige Amt <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> das Bundesministerium der Verteidigung mit anderen Staaten vertraglich vereinbart. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder k\u00f6nnen an der HSU\/UniBw H immatrikuliert werden, wenn sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen oder ausl\u00e4ndische Bildungsnachweise vorlegen, die als der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.<\/p>\n<p>(2) Bei der Immatrikulation haben die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder den Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse zu erbringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 7 Beurlaubung<\/h3>\n<p>(1) Eine Beurlaubung von Studierenden ist nur auf eigenen Antrag aus folgenden Gr\u00fcnden m\u00f6glich:<\/p>\n<p>\u2013 genehmigter Wechsel des Studiengangs,<\/p>\n<p>\u2013 vom Bundesministerium der Verteidigung genehmigter Auslandsaufenthalt an einer Sprach- oder Hochschule,<\/p>\n<p>\u2013 durch truppen\u00e4rztliches Attest nachgewiesene l\u00e4ngere Krankheit, wenn die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studien- oder Pr\u00fcfungsleistungen verhindert,<\/p>\n<p>\u2013 bei Gew\u00e4hrung von Sonderurlaub nach der Soldatenurlaubsverordnung (ZDv 14\/5) f\u00fcr die Pflege oder Versorgung eines Ehegatten oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschw\u00e4gerten, der hilfsbed\u00fcrftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, und aus sonstigen schwerwiegenden Gr\u00fcnden durch die hierf\u00fcr zust\u00e4ndige personalbearbeitende Stelle,<\/p>\n<p>\u2013 bei Gew\u00e4hrung von Erziehungsurlaub nach der Verordnung \u00fcber den Erziehungsurlaub f\u00fcr Soldaten.<\/p>\n<p>(2) Die Beurlaubung ist befristet vom Studiensekretariat der HSU\/UniBw H mit Wirkung vom Zeitpunkt der Bekanntgabe der Genehmigung <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Gew\u00e4hrung auszusprechen, fr\u00fchestens vom Zeitpunkt der Antragstellung an.<\/p>\n<p>(3) W\u00e4hrend der Beurlaubung bleiben die beurlaubten Studierenden Mitglieder der HSU\/UniBw H. Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der HSU\/UniBw H nicht teil; ihr aktives und passives Wahlrecht ruht. Sie sind von der Pflicht, an Lehrveranstaltungen und Pr\u00fcfungen teilzunehmen, befreit. Ihr Recht, w\u00e4hrend der Beurlaubung Pr\u00fcfungen abzulegen, bleibt unber\u00fchrt. Sie sind berechtigt, Universit\u00e4tseinrichtungen zu benutzen, soweit nicht dadurch die Interessen und Rechte der Studierenden beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>(4) Mit dem Ende der Beurlaubung gelten die akademischen Rechte und Pflichten der Studierenden wieder.<\/p>\n<p>(5) Durch die Zeit der Beurlaubung verl\u00e4ngert sich die nach der Diplom- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Magisterpr\u00fcfungsordnung zul\u00e4ssige H\u00f6chststudiendauer entsprechend. Der Ablauf der Pr\u00fcfungen wird durch den Pr\u00fcfungsausschuss im Einzelfall festgelegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 8 Belegung von Lehrveranstaltungen, R\u00fcckmeldungen<\/h3>\n<p>(1) Die Studierenden haben f\u00fcr jedes Trimester im voraus Lehrveranstaltungen zu belegen. Die Belegung erfolgt durch Abgabe von Belegb\u00f6gen beim Studiensekretariat. Durch das Belegen von Lehrveranstaltungen melden die Studierenden sich zur\u00fcck.<\/p>\n<p>(2) Die jeweiligen Belegfristen werden durch das Studiensekretariat festgelegt und bekannt gegeben.<\/p>\n<p>(3) Die Belegb\u00f6gen sind dem Studienbuch beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 9 Exmatrikulation<\/h3>\n<p>(1) Die Exmatrikulation erfolgt in den nachfolgenden F\u00e4llen von Amts wegen (<abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2) oder auf Antrag der Studierenden (<abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3).<\/p>\n<p>(2) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren<\/p>\n<p>\u2013 mit dem Bestehen der Diplom- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Magisterpr\u00fcfung,<\/p>\n<p>\u2013 mit der Rechtskraft des Bescheides \u00fcber das endg\u00fcltige Nichtbestehen der Diplom- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Magistervorpr\u00fcfung oder der Diplom- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Magisterpr\u00fcfung,<\/p>\n<p>\u2013 beim Studiengangwechsel f\u00fcr den bisherigen Studiengang.<\/p>\n<p>(3) Studierende sind auf Antrag zu exmatrikulieren, wenn sie<\/p>\n<p>\u2013 aus dem Dienstverh\u00e4ltnis als Soldatin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Soldat entlassen werden,<\/p>\n<p>\u2013 dem Studium nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachgehen k\u00f6nnen, insbesondere wenn sie versetzt wurden.<\/p>\n<p>Stellen Studierende in diesen F\u00e4llen keinen Exmatrikulationsantrag und weisen sie innerhalb eines Monats nach Entlassung aus dem Dienstverh\u00e4ltnis oder nach Versetzung kein begr\u00fcndetes Interesse am Fortbestehen der Immatrikulation nach, so sind sie von Amts wegen zu exmatrikulieren. Weisen sie ein begr\u00fcndetes Interesse nach, so entscheidet die Pr\u00e4sidentin oder der Pr\u00e4sident nach Anh\u00f6rung des Pr\u00fcfungsausschusses, nach welchen weiteren abgelegten Pr\u00fcfungen die Studierenden zu exmatrikulieren sind.<\/p>\n<p>(4) Zur Durchf\u00fchrung der Exmatrikulation sind dem Studiensekretariat vorzulegen<\/p>\n<p>\u2013 das Studienbuch,<\/p>\n<p>\u2013 der Studentenausweis,<\/p>\n<p>\u2013 die Entlastungsbescheinigung der Universit\u00e4tseinrichtungen (Laufzettel).<\/p>\n<p>Der Studentenausweis verliert mit der Exmatrikulation seine G\u00fcltigkeit und wird eingezogen.<\/p>\n<p>(5) Die Exmatrikulation wird durch L\u00f6schung des Namens der Studentin oder des Studenten in der Liste der Studierenden vollzogen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ausgesprochen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u00a7 10 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntgabe im Hochschulanzeiger der HSU\/UniBw H in Kraft (31.12.1997) Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 29.02.1980 au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Allgemeines (1) Soldatinnen und Soldaten, die zum Studium an die HSU\/UniBw H versetzt worden sind, werden f\u00fcr den in der Versetzungsverf\u00fcgung angegebenen Studiengang immatrikuliert, wenn der Nachweis der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":865,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-2297","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2297","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/865"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2297"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2297\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3125,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2297\/revisions\/3125"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2297"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2297"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2297"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}